Meine Frage dazu wäre: Wie läuft dass mit dem Krankengeld jetzt, weil eine weitere Krankheit dazu kam? ... Also gibts bei 4 Monaten Krankheit kein Problem mit der Zahlung. Dauer der Krankengeldzahlung MfG ----------------- "- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - " Am 27.1.2013 von josef88 Vielen Dank für die Nachricht, Macht dass auch nix, wenn die Diagnose mit der Niere auf dem Zahlschein steht?
Leserforumvon Nimmersatt1984
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12.01.2015 11:29
Krankengeld. ... Bemessungszeitraum 12 Mo. - kann aber auch bei langer Krankheit auf 24 Mo. erweitert werden. 4. ... Krankengeld.
Was passiert, wenn man während des Krankengeldbezug eine weitere Krankheit aus der Blockfrist bekomm
Leserforumvon FrauStressfrei
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07.01.2018 16:37
Nun bin ich wegen Krankheit D krankgeschrieben und beziehe Krankengeld, etwa noch 6 Monate. ... Wäre ich dann raus aus der Leistung oder macht es nicht, da ich ja hauptsächlich für Krankheit D Krankengeld beziehe? Am 7.1.2018 von fb367463-2 Raus aus der Leistung sind sie dann nicht.
Auf Rückfrage bei meiner Krankheit wird es kein Krankengeld geben wegen derselben Krankheit innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren. ... Zur Not wird die KK sagen Krankheit A ist eine genau wie Krankheit B einen stoffwechselsystembedingte rheumatische Erkrankung des Skelettsystems, dann ist es sehr schwer einen Arzt zu finden der das widerlegen kann und es dann auch noch macht. ----------------- "Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. ... Bist du in den 6 Monaten vor diesem Datum keinen einzigen Tag AU wegen der Krankheit gewesen, dann müsstest du ab dem 02.03.2009 wegen der Krankheit wieder Krankengeld beziehen dürfen (ALG1 unter §117 zählt auch als Beschäftigung, ALG1 unter §125 dagegen nicht.)
Behandelt wird er jetzt hauptsächlich von einem Psychologen, da ihm der ganze Mist mit der Krankheit und auch der Druck auf der Arbeit schwer zu schaffen macht. Die Krankenkasse hat jetzt mitgeteilt, daß auch der Zeitraum 2002-2003 für das Krankengeld angerechnet wird und somit zum 30.04.05 kein Geld mehr gezahlt wird. ... Vielen Dank Sabine Am 14.2.2005 von bodenstaff Hallo, ich weiß aus der Darstellung nicht, ob der Anspruch auf Krankengeld für 72 Wochen tatsächlich schon aufgebraucht ist.
Folgende Thematik : derzeit aufgrund von Krankheit im aufstockenden Alg 2 Bezug. ... Am 24.3.2018 von Sp79 Stimmt, macht Sinn. ... In der Praxis macht die Vorgehensweise zwar Sinn, rechtlich gesehen ist sie aber nicht korrekt, weil eben - aufgrund der Abwicklungspraxis bei Krankengeldzahlungen - nicht feststeht, in welcher Höhe Krankengeld tatsächlich zufliesst.
Leserforumvon FrauStressfrei
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09.05.2017 19:17
Die Krankenkasse verweigert die Leistung, mit der Begründung sie hätte erst 36 Monate nach den ersten Arztbesuch zahlen müssen. ... Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. (2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate 1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und 2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen. (3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. ... Aus dem Urteil ergibt sich folgendes: "Gewährung von Krankengeld in einer späteren Blockfrist wird von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig macht.
Leserforumvon guest-12315.08.2021 21:32:14
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21.12.2020 00:44
Es wäre möglich dass das Ende der Beschäftigung die Krankheit nicht mehr begründet z.B. ... Es wäre möglich dass das Ende der Beschäftigung die Krankheit nicht mehr begründet z.B. ... Daher habe ich jetzt Angst, die Krankenkasse macht mir Probleme.
Zudem mein Krankengeld der 1. ... Damit fällt die Krebserkrankung als hinzugetretene Krankheit für eine Krankengeld Verlängerung oder neues Krankengeld raus. ... Und das macht den Unterschied, weshalb Sie von dem Urteil meines Erachtens nicht profitieren können.
Da sie das aber ohne vorherige Anhörung , insbesondere ohne Aufhebungs- / Rücknahmeentscheidung nach den §§ 45 und 48 SGB X, häufig macht, eröffnen sich für Betroffene ungeahnte Chancen . ... Die Krankenkasse muss demnach auch Nichts aufheben, wenn der Krankengeldbezug die maximale Leistungsdauer erreicht hat, um die Leistung einzustellen. ... http://www.krankenkassenforum.de/krankengeld-aufschiebende-wirkung-einstweilige-anordnung-vt5784.html Ein Anliegen, das auf Rechtslücken aufmerksam macht, finde ich schon interessant, frage mich aber, ob wirklich mehr als max eine Person daraus Profit daraus schlagen könnte.
Hallo, was macht mensch, der/die sich hin- und hergeschoben fühlt und dem/der gesagt wird, er/sie hätte keine Leistungen zu erwarten. ... Die Krankenkasse (KKH) sagte, sie sei erst am Tag nach der Feststellung der Krankheit leistungspflichtig. ... Besteht - und wenn ja bei wem - Anspruch auf Leistung?
Leserforumvon guest-12317.07.2013 20:50:33
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13.03.2013 12:19
Im Juni 2012 erlitt ich einen Rückfall und war wegen der selben Krankheit Arbeitsunfähig. ... Unter Berücksichtigung aller Bezüge (Krankengeld, Übergangsgeld, Lohnfortzahlungen...), erhalte ich noch 14 Wochen Krankengeld. ( 72 Wochen Krankengeld der Krankenkasse zzgl. Übergangsgeld + Lohnfortzahlungen macht in der Summer 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld).
Meine Krankenkasse (KK) hat mir schriftlich mitgeteilt, das die Leistung Krankengeldzahlung eingestellt wurde, bis ich mich in stationäre Behandlung begebe. ... Die KK schrieb sinngemäß folgendes: Der behandelnde Arzt hat festgestellt, dass meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist und für diese Wiederherstellung eine Krankenhausbehandlung erforderlich macht. ... Weiter im Text der gKK: Wir versagen Ihnen daher für die Zeit ab dem 27.06.2006 bis zum Tag der tatsächlichen Aufnahme das Krankengeld.
Moin zusammen, folgende Frage beschäftigt mich: ich erhielt für 40 KW Krankengeld, nachdem die Lohnfortzahlung ausgelaufen war. ... Leider erlebet ich mehrere Tiefschläge, so dass die Krankheit mich nun erneut Arbeitsunfähig macht (bzw. ich zur Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe). ... GKV meldet jetzt nur noch Anspruch von Krankengeld bis zum 31.10.07.
Alles eine Krankheit? ... Dein Facharzt weiß das und macht das ganz sicher ganz richtig. ... Meine frage nun: die neue erstbescheinigung ist der selben krankheit zu zuordnen.
Krankenversichert bin ich noch, aber ohne Leistung, die Arbeitsagentur zahlt mir nur Leistung wenn ich vermittelbar bin und das ist nicht der Fall. ... Und all das wenn so eine Krankheit hat auf die man kein Pflaster kleben kann und die einem eben niemand ansieht. ... Das Krankengeld das mir bezahlt wird und meine jetzige Behandlung sind immer noch günstiger als eine aufwendige Reha.
Woche, wieder Krankengeld. ... Macht sie nicht mit, ist diese Art der Wiedereingliederung von vornherein gescheitert. ... Während Krankheit wurde das Geschäft geschlossen.
[/quote] Entweder in dem der Arzt einen Hausbesuch macht oder man mit Unterstützung Dritter sich zu einem Arzt begibt. ... Macht sich aber bezahlt, weil dadurch unterbindet man das blau machen für einen Tag. ... Dann bekommt man KEIN Krankengeld.
Hallo, ich bekomme seit August Krankengeld von der Krankenkasse. ... SGB IV: - Grundlage für die Berechnung der Leistung ist das vom Arbeitgeber elektronisch zu übermittelnde Entgelt. ... Der macht alles in Sachen Lohn und Personal bei uns.
Waren Sie da schon in der Leistung von Krankengeld, oder noch innerhalb der 6 Wochen, die der AG zahlt? ... Kulanz mal einen Tag macht fast jeder Arzt, anderes darf er auch nicht... ... Hier ist also EINDEUTIG die AfA die, die einen Fehler macht.