143 Ergebnisse für „krankengeld krankheit tag“

Leserforumvon Pppommera | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 12.09.2018 17:03
Mein Arbeitsverhältnis hat durch die Krankheit innerhalb der Probezeit geendet, sodass ich durch andauernde Krankheit weiterhin Anspruch auf Krankengeld hatte. ... Leider war dieser laut Telefonansage an diesem Tag nicht verfügbar bzw. war die Praxis geschlossen. ... Also wurde das gesamte Krankengeld ab der letzten Bestätigung eingestellt.
Leserforumvon Nimmersatt1984 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 12.01.2015 11:29
entstehen (nicht 1 Tag !!!) ... Bemessungszeitraum 12 Mo. - kann aber auch bei langer Krankheit auf 24 Mo. erweitert werden. 4. ... Wichtig: Es darf keine Lücke (Folgebesch.) entstehen (nicht 1 Tag !!!)
Leserforumvon Altersheim | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 18.08.2016 20:08
Am 19.8.2016 von arnonym117 § 48 SGB V Abs. 1: Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. ... Paragraphen zum Tragen kommen, da die weitere Krankheit während der bestehenden AU hinzukam. Auf der sicheren Seite diesbezüglich wäre man, wenn die Diagnose B erst einen Tag nach Ablauf der bestehenden AU festgestellt wird.
Leserforumvon breiti123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 18.01.2021 09:46
Blockfrist mit Krankengeld beginnt mit dem Tag, an dem die 6 Wochen Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers enden. ... Blockfrist mit Krankengeld beginnt mit dem Tag, an dem die 6 Wochen Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers enden. ... Danke für die Mühe, also ich bekam in der 1 Blockfrist für 545 Tage Krankengeld und arbeite 1 Tag, dann beginnt 1 neue Blockfrist mit der gleichen Krankheit wieder für 546 Tage(wäre der Wahnsinn und man könnte so viele viele Jahre hinter sich bringen).
Leserforumvon Felsen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 19.01.2008 19:56
Das Arbeitsamt schickte mich zur Krankenkasse, da sie nicht während der Krankheit zahlt. ... Der Anspruch auf Krankengeld beginnt grundsätzlich an dem Tag, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung folgt, in Ihrem Fall am 30.11.2007. ... Aber wie sieht es nun wirklich rechtlich aus habe ich Anspruch auf Krankengeld und wenn ja von wem ?
Krankengeld / Zahlung 4 von 5 Sterne
Leserforumvon DEED123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 23.02.2018 16:58
Es zählt doch aber der Tag des Eintritts, und der war am 19.01, da war ich versichert und gemeldet... ... Am 23.2.2018 von fb367463-2 (§ 48 SGB V) Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von je 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. ... Zudem ist man 30 Tage nahtlos übergangsmäßig bei der Versicherung zum Tag des Endes der Arbeitsbeschäftigung versichert...
Leserforumvon fb367463-2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 27.06.2017 19:04
Guten Tag, Gemeinde Eine reine Interessensfrage: In § 48 SGB V steht ja, das Krankengeld wird Zitat:grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung geleistet, wegen derselben Krankheit jedoch längstens für 78 Wochen (also 546 Kalendertage) innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren Mich würde nun interessieren, wann genau das Krankengeld unbefristet bezahlt wird. ... Krankengeld gibt es ja nur, wenn man arbeitsunfähig geschrieben wird, das heißt der Rentner z.b. bekommen ja gar kein Krankengeld. Damit tritt dann sozusagen in zweiter Stufe die 78 Wochen Regelung pro Krankheit ein, das heißt also 78 Wochen Krankengeld auf Krankheit A, danach 78 Wochen auf Krankheit B, danach 78 Wochen auf Krankheit C und so weiter und so fort.
Leserforumvon andrealc | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 28.03.2010 22:23
Auf Rückfrage bei meiner Krankheit wird es kein Krankengeld geben wegen derselben Krankheit innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren. ... Trotzdem freue ich mich auf eure Beiträge Danke im Voraus ----------------- "" Am 30.3.2010 von Sunbee 1 @Andrealc "Die Leistungsdauer des Krankengeldes wird auch dann nicht iS von § 48 Abs 1 S 2 SGB V verlängert, wenn innerhalb einer laufenden Blockfrist eine Krankheit, wegen derer bereits Krankengeld gewährt wurde, wieder auftritt und am selben Tag zusätzlich eine weitere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten bedingt." ... Bist du in den 6 Monaten vor diesem Datum keinen einzigen Tag AU wegen der Krankheit gewesen, dann müsstest du ab dem 02.03.2009 wegen der Krankheit wieder Krankengeld beziehen dürfen (ALG1 unter §117 zählt auch als Beschäftigung, ALG1 unter §125 dagegen nicht.)
Leserforumvon webcasi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 02.03.2017 13:59
Brief der Krankenkasse: ==================== 1. was bedeutet hinzugetretene Krankheit: ========================================= -Eine hinzugetretene Krankheit liegt vor, wenn zu einer bestehenden Krankheit eine neue hinzutritt und diese beiden Erkrankungen sich mind. 1 Tag überlappen 2.Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass ich wegen derselben Krankheit erneut Krankengeld bekomme? ... ===================================================================================== Wir zahlen unabhängig von der 3 Jahres Frist erneut Krankengeld wenn: - die neue Krankheit nicht mit der bisherigen zusammenhängt (Depressionen und Unterschenkeltrümmerfraktur hängen ja nicht zusammen) - eine Mitgliedschaft besteht, die das Krankengeld einschließt (existiert) - die bisherige Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit verursacht (Wie soll das gehen, wenn die bisherige Krankheit keine AU verursacht hätte, würde ich ja ohnehin ob neue oder alte Krankheit die 78 Wochen Frist noch nicht genutzt haben, und somit Krankengeld bekommen) Wie seht Ihr das, gibt es da einen legalen Weg um erst einmal die Arbeitslosigkeit zum umgehen und nicht mittellos dazustehen (habe dann als Selbständiger ohnehin 6 Wochen kein Krankengeld da ich nicht wie Arbeitnehmer Lohnfortzahlung habe). ... Es muss mindestens ein Tag zwischen der Krankschreibung für die Krankheit A und der Krankschreibung für die Krankheit B liegen.
Blockzeiten Krankengeld 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Nrw_Lady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 02.01.2011 15:51
Guten Tag und ein gutes neues Jahr an alle. Zur Frage.Arbeitmehmer hat 73W Krankengeld bezogen,ist mit Hamburger Modell eingeliedert worden.Nach 7 Monaten wird er wieder mit der selben Krankheit AU.Bekommt er überhaupt noch KG oder muss er gleich zum Arbeitsamt?
Leserforumvon Fulgora | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 22.01.2010 09:35
Nach Beginn eines neuen Dreijahres-Zeitraumes besteht wegen derselben Krankheit ein erneuter Anspruch auf Krankengeld, wenn der mit Krankengeldanspruch Versicherte in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig und erwerbstätig war bzw. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand. ... Den brauch ich noch für meine Wintermützen ** Die Fisematenten, dass Anspruch auf KG erst ab Tag der dem Tag nach der AU folgt besteht, lass ich weg. ... Was ist mit denen, die nach 117 bekommen und nicht genesen mit Tag des Leistungsbezuges?
Leserforumvon Nicole1974 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 14.08.2009 13:33
Erst nach Ablauf von 3 Jahren und auch dann nur, wenn mindestens 6 Monate gearbeitet wurde, ergibt sich ein neuer aNspruch auf Krankengeld. ... Sunbee ----------------- "Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung. " -- Editiert am 14.08.2009 13:39 Am 14.8.2009 von Nicole1974 Ja aber eigentlich ist der Ablauf meiner alten Krankheit schon 2008 Gewesen.Den es gilt ja 3 Jahre ab ersten Tag der Krankmeldung und ich war April 2005 das erstemal Krank.Und was hat die Knie Op mit meiner alten Krankheit zu tun.Habe auch mit der KK telefoniert die sagen ich bekomme also nie wieder Krankengeld wenn ich nicht 1, in einem neuen Arbeitsverhältnis stehe oder 2 eine Umschulung gemacht habe.Das versteh ich eben nicht. ----------------- "" Am 14.8.2009 von Sunbee 1 @Nicole quote:Ja aber eigentlich ist der Ablauf meiner alten Krankheit schon 2008 Gewesen Dann wäre frühester Anspruch 2011. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem letzten KG Zahlungstag folgt.
Leserforumvon serice | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 17.11.2020 15:04
Es geht um Krankengeld. ... Dabei reicht es aus, wenn die Krankheiten zumindest an einem Tag zeitgleich nebeneinander bestanden haben. Würden Sie sich also am 29.05. mit einer „Krankheit B" krankschreiben lassen, würde diese grundsätzlich als hinzugetreten zählen, da Sie mit „Krankheit A" ebenfalls bis 29.05. krankgeschrieben waren und somit beide Krankheiten zumindest an einem Tag gleichzeitig bestanden haben.
Leserforumvon AGAG99 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 06.01.2023 18:21
Guten Tag, ich versuche meine Frage kurz zu fassen: Krankengeldbezug aufgrund Krankheit A für insgesamt 9 Monate danach wieder gearbeitet und nun bin ich kurz davor mich wieder Krankschreiben zu lassen. ... Es handelt sich in meinem Fall immer um Krankheit A, also es gibt keine 2. Krankheit mit einer neuen Blockfrist.
Leserforumvon TheDoctor83 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 25.01.2012 18:21
Nicht das Krankengeld ... ... Vom Krankengeld nicht. ... Gutachten der Agentur für Arbeit dem Arbeitsmarkt nach Aussteuerung aufgrund der Krankheit überhaupt nicht zur Verfügung steht.
Leserforumvon Psychopath | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 29.05.2006 17:48
Die Kasse will kein Krankengeld zahlen, weil ALG 2 Bezug. ... Preis Frage: Wer zahlt nun das Krankengeld, oder hat man als EX ALG 2 Empfaenger keinen Anspruch, weil man in dem Monat als man krank war noch ALG 2 bekommen hat, aber das wird ja nun mal am Monatsbeginn bezahlt... Am 30.5.2006 von Sunbee 1 @psychopath zahlen muß in dem fall die arge. erst wen ein arbeitsvertrag länger als 4 wochen besteht, hat man anspruch auf lohnfortzahlung. krankengeld gibt es ab 42 tag der krankheit bei laufender arbeitsunfähigkeit. neuer alg2 antrag ist nötig. erst wenn die jetzige au länger als 6 wochen andauert zahlt die gkv sunbee
Leserforumvon Andy-1962 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 14.04.2022 16:54
Der 4.September war dann auch der Tag der Aussteuerung. ... Ab wann kann ich praktisch auf derselben Krankheit wieder Krankengeld beziehen? ... Am 14.4.2022 von Anami [quote=Andy-1962]Ab wann kann ich praktisch auf derselben Krankheit wieder Krankengeld beziehen?
Leserforumvon Obamacare | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 12.03.2017 23:30
Zudem mein Krankengeld der 1. ... Dadurch endet mein Krankengeld in 5 Wochen. ... Damit fällt die Krebserkrankung als hinzugetretene Krankheit für eine Krankengeld Verlängerung oder neues Krankengeld raus.
Leserforumvon willi18 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 13.05.2016 21:12
Guten Tag,ich bin gekündigt worden,war dann 1 Monat arbeitslos,habe dann eine neue Stelle gefunden.Am 1.4.16 sollte ich anfangen,dann wurde ich schwer krank,habe telefonisch um Verschiebung des Arbeitsbeginns auf 4.4.16 ersucht (ab da Krankmeldung vorhanden).Am 4.4.16 war ich beim Arzt,1 Woche krank geschrieben.Am 11.4. war die Krankheit noch schwerer.Habe dann auch gleich die Kündigung erhalten zum 19.4.16.Arbeitsvertrag ist vorhanden.Danach folgten Klinik Aufenthalte,bin immer noch krank.Jetzt sagt die Krankenkasse ,es gibt kein Krankengeld weil ich dort nicht gearbeitet habe.Das Arbeitsamt sagt es soll Harz 4 beantragt werden,würde natürlich keinen Cent erhalten.Muss der Arbeitgeber mich anmelden,kann dies erzwungen werden ? Oder kann ich Krankengeld einklagen ? ... Tag Krankengeld beantragen (Welches dann anhand des ALG-I-Aufhebungsbescheides berechnet wird, und alles ist gut!
Leserforumvon pfaelzer77 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 11.10.2019 11:44
Versicherter A ist selbständig tätig und hat einen Wahltarif bei der Krankenkasse abgeschlossen, welcher ihm zwischen dem 15.Tag und dem 42.Tag der Arbeitsunfähigkeit einen Krankengeldanspruch in Höhe von täglich 90,00 EUR absichert. ... A ist seit 01.08.2019 bis laufend arbeitsunfähig und erhält seit dem 15.08.2019 Krankengeld. ... Nun steht am 17.12.2019 eine dringende OP an, die nichts mit der bisherigen Krankheit zu tun hat, welche eine Ausfallzeit von mindestens 4 Wochen, also bis ca. 14.01.2020 nach sich zieht.
123·5·8