78 Ergebnisse für „kündigung arbeitsvertrag anspruch alg“

Leserforumvon Christin dt | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 25.12.2019 09:19
Wenn ja, hast du Anspruch auf ALG. ... Wurde im Arbeitsvertrag eine Kündigungsregelung vereinbart und sofern ja, wie lautet diese? ... Ohne eine explizite Kündigungsvereinbarung ist eine betriebsbedingte Kündigung nicht zulässig.
Leserforumvon Quietscheenterich | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 27.10.2006 12:05
Dann besteht kein Anspruch auf AlgII. ... Ich befinde mich noch bis zum 31.12.2006 in der Probezeit und laut meinen Arbeitsvertrag: Zitat: Probezeit/ Kündigung 1. ... 4)Kann ich beim Arbeitgeber kündigen während meiner Krankheit oder muss ich mindestens wieder einen Tag arbeiten, da eine Kündigung laut Arbeitsvertrag (Zitat Arbeitsvertrag) vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist.
Leserforumvon wolle29 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 27.10.2006 22:09
Seit Arbeitsbeginn bezog ich kein ALG II mehr. ... Ich befinde mich noch bis zum 31.12.2006 in der Probezeit und laut meinen Arbeitsvertrag: Zitat: Probezeit/ Kündigung 1. ... 4)Kann ich beim Arbeitgeber kündigen während meiner Krankheit oder muss ich mindestens wieder einen Tag arbeiten, da eine Kündigung laut Arbeitsvertrag (Zitat Arbeitsvertrag) vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist.
Leserforumvon Biened32 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 27.11.2020 16:39
In dieser Zeit habe ich Krankengeld bekommen und leider dann auch die Kündigung. ... ALG II bekommt man auch wenn man AU ist ... Am 27.11.2020 von muemmel ALG II bekommt man auch wenn man AU ist ...
Leserforumvon Young_Delay | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 06.03.2020 22:23
Um diese Zeit verkürzt sich auch Ihr ALG 1-Anspruch. In dieser Zeit hätten Sie wahrscheinlich Anspruch auf ALG 2, ja. ... Um diese Zeit verkürzt sich auch Ihr ALG 1-Anspruch.
Leserforumvon LarsSchmallfeldt | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 27.12.2016 11:56
Hallo, Ich werde aller Voraussicht nach meinen Job verlieren und würde gerne wissen, ob ich eine Speerzeit für ALG 1 durch die Agentur für Arbeit zu erwarten haben. ... Meine Frage: Da ich selber für den Verkauf des Unternehmens (und damit meiner eigenen Kündigung stimme), bin ich mir nicht sicher, da die Agentur für Arbeit mit eine Speerzeit für das ALG 1 auferlegen wird. ... Bei einer Zustimmung eben durch den Vertrag und im Fall der Ablehnung wegen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag.
Leserforumvon stedelijk | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 04.02.2010 14:48
Folgende Situation: Person A arbeitet mehrere Jahre in einer Firma MMM, ganz normal mit Arbeitsvertrag, sozialversicherungspflichtig. ... Frage 1: Wenn sie nach diesen zwei Jahren arbeitslos ist, hat sie dann noch Anspruch auf ALG I? Sie hatte doch mehrere Jahre eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei MMM und nach der Kündigung hat sie ALG I nicht gleich in Anspruch genommen...
Leserforumvon Tuji1406 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 28.04.2023 14:38
Wurde nach der Kündigung schwanger, hatte aber bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. ... Um auf den wesentlichen Punkt meines Beitrags zu kommen nun die Frage: habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nach aussprechen der Kündigung? ... Der Arbeitsvermittler kann zu Alg und Sperrzeit eigentlich wegen fehlender Spezialisierung nichts sagen.
Leserforumvon willi18 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 13.05.2016 21:12
Guten Tag,ich bin gekündigt worden,war dann 1 Monat arbeitslos,habe dann eine neue Stelle gefunden.Am 1.4.16 sollte ich anfangen,dann wurde ich schwer krank,habe telefonisch um Verschiebung des Arbeitsbeginns auf 4.4.16 ersucht (ab da Krankmeldung vorhanden).Am 4.4.16 war ich beim Arzt,1 Woche krank geschrieben.Am 11.4. war die Krankheit noch schwerer.Habe dann auch gleich die Kündigung erhalten zum 19.4.16.Arbeitsvertrag ist vorhanden.Danach folgten Klinik Aufenthalte,bin immer noch krank.Jetzt sagt die Krankenkasse ,es gibt kein Krankengeld weil ich dort nicht gearbeitet habe.Das Arbeitsamt sagt es soll Harz 4 beantragt werden,würde natürlich keinen Cent erhalten.Muss der Arbeitgeber mich anmelden,kann dies erzwungen werden ? ... Mit freundlichem Gruß Am 13.5.2016 von guest-12327.06.2016 21:34:33 - Solange Sie die Stelle nicht angetreten haben und nicht zumindest eine Minute dort gearbeitet haben, haben Sie in der Tat keinen Anspruch auf Krankengeld aufgrund der Beschäftigung und können diesen auch dementsprechend nicht einklagen. - Solange die AU durchgängig war, Die Leistungsfortzahlung des Arbeitsamtes noch nicht die 42 Tage überschritten hat, und auch das Leistungsende des ALG-I-Bezuges nicht eingetreten ist, haben Sie bis zu 42 Tage Anspruch auf Leistungsfortzahlung durch das Arbeitsamt. => Danach aber hätten Sie Anspruch auf Krankengeld (Jedoch aufgrund der Berechnung durch das Arbeitslosengeld, nicht anhand einer Fiktivberrechnung durch Ihre Arbeit, welche Sie nicht aufgenommen haben!). ... Tag Krankengeld beantragen (Welches dann anhand des ALG-I-Aufhebungsbescheides berechnet wird, und alles ist gut!
Leserforumvon Scrooge | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 38 Antworten | 30.07.2018 18:02
Zitat:da bei Zufluss am 31.07. für den gesamten Juli kein Anspruch mehr bestünde und erhaltene Leistungen zurückzuzahlen wären. ... Lohnzettel,Kontoauszüge Arbeitsvertrag. ... Lohnzettel,Kontoauszüge Arbeitsvertrag.
Leserforumvon Rillehein | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 05.02.2021 10:30
Hallo zusammen, kurz meine Eckdaten: • Ich habe einen [b]Aufhebungsvertrag[/b] geschlossen nach eigener Kündigung, um früher aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen, wegen neuerem, besseren Arbeitsvertrag ab 01.07.2020. • Eigtl. ... Ab 01.01.2021 bin ich arbeitslos mit Antrag auf ALG 1. ... [/quote] Richtig, fristgerechte Kündigung.
Leserforumvon madness666 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 26.08.2009 19:32
Anspruch auf eben diese. ... Dass hier kein Anspruch auf Krankengeld bestehen soll, kann ich ebenfalls nicht erkennen. Dagegen bin ich mir relativ sicher, dass Du keinen Anspruch auf ALG hast, solange Du krank bist. ----------------- " " -- Editiert am 27.08.2009 16:19 Am 27.8.2009 von Sunbee 1 @HH quote:agegen bin ich mir relativ sicher, dass Du keinen Anspruch auf ALG hast, solange Du krank bist.
Leserforumvon Ichkannnix42 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 31.12.2011 14:40
Hat man jetzt, wenn man bis zum Umzug keine Beschäftigung gefunden hat, direkt Anspruch auf ALG I oder bekommt man wegen der Jobaufgabe eine 3 monatige Sperrzeit? ... Kein Anspruch. ... Auch wenn der neue Arbeitsvertrag dann nicht mehr zustande kommt, darf dein ALG I nicht gesperrt werden.
Leserforumvon died112 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 13.11.2008 16:26
Ich habe hier aber gelesen das die Kasse bis zu einem Monat nach Kündigung zahlen muss. ... Am 13.11.2008 von Sunbee 1 @died von der agentur für arbeit(afa) bekommst du geld. du warst zum zeitpunkt der eingetretenen arb.unfähigkeit (au) bereits arbeitlos. deshalb muss die afa, genau wie wie ein ag 6 wochen zahlen. moment, da lese ich was in deinem beitrag: gibt es bereit s einen schriftlichen arbeitsvertrag? ... Hatte somit keinen Anspruch auf ALG, und kann daher auch keine Leistungsfortzahlung erhalten.
Leserforumvon müllermilch | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 16.02.2022 11:43
Denn ich weiß, was ich im ersten Halbjahr 21 an Anspruch ALG II habe. und da das Gehalt im Januar 22 wegfiel, kann ich auch kein Wohngeld erhalten? ... Evtl, ist die Kündigung nötig? ... Besteht eigentlich kein Anspruch auf ALG I?
Leserforumvon Crasy123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 14.07.2011 21:28
Juni ALG I bezahlt wird und das Gericht sagt am Ende: "Kündigung unwirksam, es gibt Gehalt für Juni 2011!"... Die Agentur hat alle Unterlagen (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen der letzte 12 Monate, Betriebsbedingte Kündigung durch AG u.s.w., aus diesen Unterlagen kann sie eigentlich genau ersehen wie mein durchschnittlicher Bruttolohn in den letzten 12 Monaten war und kann daran eigentlich fast auf den Cent genau mein AG1 ausrechnen. Der Bruttolohn im Arbeitsvertrag und auf den Abrechnungen wird doch auch nicht plötzlich weniger.
Leserforumvon Scheub | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 02.07.2008 20:06
Die Situation: Der befristete Arbeitsvertrag lief am Montag. 30.6.08 aus, ohne dass es einer Kündigung bedurfte. Er/sie hatte sich ca. 1 Monat vorher bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, den Antrag auf ALG 1 aber noch nicht gestellt, da die notwendigen Papiere vom Arbeitgeber erst am letzten Tag (30.6.08) ausgehändigt wurden. ... Besteht - und wenn ja bei wem - Anspruch auf Leistung?
Leserforumvon Winterlinde | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 01.08.2011 10:01
Herr A. hat einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitfirma abgeschlossen, der nun 1 1/2 Monate läuft. ... Wenn Her A. heute kündigt ( eventuell per Fax), hat er dann ab heute Anspruch auf Harz IV oder muss ihm gekündigt worden sein. ... Wieso dann im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ALG II und nicht ALG I?
Leserforumvon müllermilch | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 11.01.2017 12:56
Dann braucht es auch kein Aufhebungsvertrag und man hat auch kein Anspruch auf ne Abfindung und man müsste dann auch keine Sperre oder Sanktionen vom Jobcenter in Kauf nehmen. ... Der AN bestand aber auf eine gestzlich konforme Kündigung. ... Also auch wenn der AG kündigt, so gild der Arbeitsvertrag für beide noch fast 2 Wochen, oder?
Leserforumvon Jeanette123mitglied | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 20.08.2019 18:34
Wie ist nun die Rechtslage wenn ich meinen Arbeitsvertrag kündige ? Erhalte ich das ALG von 2018 ? ... Deshalb empfahl ich, das Jahr (Okt.18-Okt.19) vollzumachen und erst dann zu kündigen, damit daraus dann neuer ALG-Anspruch kommt.
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