88 Ergebnisse für „kündigung fristlos“

Leserforumvon Handsan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 23.11.2010 12:03
Hallo wurde fristlos gekündigt! Nun mal der Text... hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis fristlos zum 20.11.10. Hilfsweise erfolgt die Kündigung fristgerecht zum 30.12.2010 1 Nun auch noch ein Fehler der Monat hat 31 Tage!!
Leserforumvon alinaa01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 12.10.2010 13:25
Heute kam ein Schreiben von der Hausverwaltung mit der fristlosen Kündigung wo drin steht: " Miete 09/10 " Miete 10/10 sind im Rückstand. ... Desweiteren steht noch drin: Das oben genannte Mietverhältnis wird deshalb fristlos gekündigt Sie werden aufgefordert Die Wohnung binnen einer Räumungsfrist von einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zu räumen und an uns herauszugeben.
Leserforumvon go470430-68 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 27.10.2017 21:54
Hallo ich habe folgendes Problem, meine wohnung wurde fristlos gekündigt und habe zwei fragen. ... Am 28.10.2017 von AxelK @go: Der Vermieter kündigt außerordentlich (=fristlos) und hilfsweise ordentlich zum nächst zulässigen Termin. ... Gruß, Axel Am 28.10.2017 von wirdwerden Na ja, wichtig wäre ja zu wissen, warum die Wohnung fristlos gekündigt wurde.
Leserforumvon Katze86 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 17.11.2015 09:29
Daraufhin hat der AG den AN fristlos gekündigt (vorsorglich auch fristgerecht). ... AV zur fristlosen Kündigung. ... Danke euch & viele Grüße Am 17.11.2015 von Schnebi Für eine Sperrzeit ist zunächst nicht erheblich, ob die Kündigung fristlos war, sondern ob sie durch arbeitsvertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers ausgelöst war und dieser somit grob fahrlässig oder absichtlich die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat.
Leserforumvon Kochstudio | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 18.09.2013 15:26
Und zwar wurde ich vor gut einem Monat fristlos gekündigt. ... Der Antrag ging durch, doch habe ich eine Sperre von drei Monaten bekommen, da, laut Kündigungsschreiben, ein Eigenverschulden der Grund für die Kündigung war. ... Am 18.9.2013 von sonnen8licht Wenn Sie keine Kündigungsschutzklage (die innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden muss) eingereicht haben, sieht es rein rechtlich schlecht aus bei einer fristlosen Kündigung. hier können Sie noch was dazu lesen: http://www.hensche.de/Fristlose_Kuendigung_Arbeitsrecht_Kuendigung_fristlos.html Den Chef kann man um Richtigstellung bitten angesichts der drohenden Folgen und auch selber Widerspruch gegen die bereits verhängte Sperrfrist erheben mit entsprechender Begründung.
Leserforumvon go613151-72 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 21.07.2022 17:27
[/quote] Er könnte dann sogar außerordentlich / fristlos kündigen. ... [quote=Harry van Sell]Er könnte dann sogar außerordentlich / fristlos kündigen.... Eine (un)begründete Kündigung würde wahrscheinlich zu einer Arbeitsgerichtlichen Klage führen.
Leserforumvon altona01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 22.12.2010 23:09
Dort wird er innerhalb der Probezeit fristlos gekündigt mit der Begründung, er habe den Betriebsfrieden gestört. ... Auch die Kündigung selbst: ´´Dort wird er innerhalb der Probezeit fristlos gekündigt mit der Begründung, er habe den Betriebsfrieden gestört. ´´ In der PZ kann man ohne Angabe von Gründen kündigen, was man auch besser machen sollte, durch die hier genannten Gründe (wenn sie denn tatsächlich so in der Kündigung drinstehen) besteht die Möglichkeit die Kündigung anzufechten. ... Die Kündigung ist am 16.12. per Boten bei der Mutter eingegangen.
Leserforumvon Runa123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 18.09.2017 18:33
es geht darum das ich im April 2016 verhaltensbedingt (was mit meiner Krankheit zu tun hatte) fristlos gekündigt wurde. ... Nach der Kündigung habe ich Krankengeld bis August diesen Jahres bezogen. ... Meine Frage ist, ob ich ALG 1 erhalte oder muss ich durch die fristlose Kündigung mit einer 3 monatigen Sperre rechnen?
Leserforumvon guest123-2198 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 01.04.2009 13:41
Im ersten Posting hieß es nocht. quote:obwohl ich schon nach der 3.woche gekündigt wurde mit frist Und jetzt plötzlich quote:er kündigte mich fristlos an dem ersten tag als ich mich krankmeldete Passt irgendwie nicht wirklich zusammen. Gibt es überhaupt eine schriftliche Kündigung? Ohne dem wäre die Kündigung definitiv unwirksam.
Leserforumvon Zikila | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 16.02.2024 11:18
[/quote] weiss nicht genau was du meinst, aber uns war ja gar nicht klar, dass die Kündigung fristlos war. War natürlich auch schön in der Kündigung umschrieben, sodass nichtmal das Arbeitsamt wusste ob sie fristlos war. Genauer wortlaut: "Hiermit kündigen wir ihnen fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin nach Einhaltung der Kündigungsfrist."
Leserforumvon tom123xc | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 06.05.2008 23:07
Jetzt wurde ihr fristlos zum 31.05.08 gekündigt, wegen Mietrückständen. ... Der kann sich dann gleichzeitit auch um die unzulässige Mieterhöhung und die Kündigung kümmern. ... Deine Bekannte muss sich aber insgesamt vorwerfen lassen, dass sie sich erst jetzt nach der fristlosen Kündigung kümmert.
Leserforumvon motte3000 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 04.07.2018 13:06
Finanzielle Gründe des Arbeitgebers sind kein Grund für eine fristlose Kündigung. ... Obiges hätte ggf. eine Kündigung von Dir gerechtfertigt, aber keine des AG. ... Sonst kommt, wenn überhaupt, nur die ordentliche Kündigung in Frage.
Leserforumvon Markus1988 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 28.10.2019 23:32
Hi, so wie es aussieht wird mir in den nächsten 2 Wochen die fristlose Kündigung ausgesprochen. ... Zitat (von Markus1988):so wie es aussieht wird mir in den nächsten 2 Wochen die fristlose Kündigung ausgesprochen.Eine fristlose Kündigung erfolgt fristlos, d. h. am Tage der *Verkündigung*. ... Da es eine verhaltensbedingte Kündigung ist und fristlos oder ordentlich--- wird eine Sperrzeit von 12 Wochen beschieden.
Leserforumvon guest-12309.07.2016 16:31:25 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 29.01.2015 19:16
Es muss doch auf die Frage: mussssss ich nach dem jobwechsel und der kündigung noch in der probezeit beim neuen arbeitgeber dem arbeitsamt angeben das ich zuvor fristlos gekündigt wurde oder oder langt es anzugeben von wann bis wann ich beschäftigt war und gehaltsabrechnungen einreichen ... ein einfache und verständliche Antwort geben. ... Probezeit heißt aber (im Wortscase) immer Kündigung, gegen die man wenig machen kann. ... Probezeit heißt aber (im Wortscase) immer Kündigung, gegen die man wenig machen kann.
Leserforumvon alex51276 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 30.08.2006 13:57
Wäre es ggf. schädlich für das Krankengeld, wenn der Arbeitnehmer wegen Selbstverschuldens von seinem Arbeitgeber gekündigt worden ist, z.B. wegen einer unerlaubten Nebentätigkeit fristlos.
Leserforumvon Blobb | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 30.03.2007 11:43
Ich verlor im November auf grund meines Arbeitgebers meine Arbeit und wurde fristlos gekündigt. ... Dadurch das ich ja fristlos gekündigt worden bin, hat die Arge mir gleichmal 30 % für 3 monate ALG 2 Sanktioniert immerhin 312 €. ... Ich habe die Kündigung von vorneherein angezweifelt, trotzdem wurden Sanktionen verhangen.
Leserforumvon GP2011 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 19.06.2010 00:29
Ich frage in meiner neuen Firma ob ich für die Zeit des Termins frei haben darf, man entgegnete mir das man mich fristlos kündigt wenn ich den Termin wahrnehme.
Leserforumvon Heiko.Zeller | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 13.09.2007 16:21
Das Jobcenter weiss davon nichts, doch nun hat mir mein Vermieter die Kündigung ausgesprochen. ... sunbee Am 13.9.2007 von AxelK Wurde der Mietvertrag fristlos gekündigt, oder mit normaler Kündigungsfrist? ... Die Kündigung ist übrigens fristlos zum 1.10.07.
Leserforumvon GP2011 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 15.06.2010 18:34
Definitiv wäre A doch so oder so gesperrt worden egal ob selber oder fristlose Kündigung. (§144 Abs.1. ... Wär seitens des AG(vorzeitig und/ oder fristlos) gekündigt worden, hätte der Arbeitnehmer klagen können. ... Also wie schon geschrieben egal ob fristlos oder eingenständig mir würden demnach sperrzeiten entstehen.
Leserforumvon sommerregen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 13.02.2008 15:17
Ich habe gehört, dass man unter bestimmten Bedingungen den Anspruch auf ALG2 für Monate verlieren kann, wenn die Kündigung "falsch formuliert" wurde. Eine Bekannte bekommt nur die Miete und Essensmarken, weil ihre ABM-Stelle *fristlos* gekündigt wurde.
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