17 Ergebnisse für „miete hoch kindesunterhalt kindergeld“

Leserforumvon herzausglas | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 23.06.2005 09:07
hallo, hoffe ich kann mich einigermaßen verständlich machen. ich habe zwei kinder (14/15) bin geschieden und erhalte ALG II. außer kindesunterhalt und kindergeld habe ich absolut kein Einkommen.Ich erhalte lediglich das wohngeld mit einem überschuß von 30 €. kann das richtig sein? ... Kindesunterhalt und Kindergeld wird niemals auf deinen eigenen Unterhalt angerechnet. ... Am 23.6.2005 von herzausglas ich glaube nicht, das ich was falsch verstanden habe....also...ich bekomme kindergeld und kindesunterhalt macht zusammen 923 €. die miete kostet hier 510€ .meine kinder 14 u 15. bekommen tue ich 543 € vom Amt (davon bezahle ich die 510 Miete) bleibt also noch 33 € !
Leserforumvon Herzschmerz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 07.01.2009 20:41
und mit dem kindesunterhalt ? ... Wie hoch ist der Kindesunterhalt? ... Erhälst sie kein Wohngeld oder ist Eure Miete so hoch, dass sie auch damit den eigenen Bedarf nicht decken kann, erhält Sie ebenfalls die RL von 281 + 1/3 KdU abzgl.
Leserforumvon Saxonia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 29.01.2005 11:36
Angenommen, ich bekäme eine EU-Rente von 320 Euro + 140 Euro Kinderzuschlag + Kindergeld (154 Euro) + Kindesunterhalt (260 Euro). ... vom Sozialamt und wie hoch wäre die Summe ungefähr? ... Ob Sie wohngeldberechtigt sind, hängt außer von Ihrem Einkünften davon ab, welche Mietstufe (nach WohnG) die Stadt hat, in der Sie wohnen, und wie hoch die Miete Ihrer Wohnung ist (aufgesplittet nach Kaltmiete, Heizkosten, sonstige Betriebskosten (Wasser, Müllabfuhr usw) - aber ohne Strom) und wie groß die Wohnung ist und wann sie erstellt (das Haus gebaut) wurde. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon bibi22 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 14.10.2013 11:33
Sie erhalten Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld und vermutlich Betreuungsgeld - da werden Sie wohl ganz schlicht keinen Anspruch haben, da das genügend Geld ist. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!" Am 14.10.2013 von altona01 quote:Sie erhalten Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld und vermutlich Betreuungsgeld - da werden Sie wohl ganz schlicht keinen Anspruch haben, da das genügend Geld ist. ... Wie hoch ist denn sein Einkommen?
Leserforumvon guest-12314.02.2022 21:14:59 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 26.03.2010 18:32
Wohnt die Familie zur Miete? Wie hoch ist die Miete, Nebenkosten und Heizkosten? ... Wie hoch ist die Miete, Nebenkosten und Heizkosten?
Leserforumvon go308222-68 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 15.01.2021 21:29
Habe ja keine Miete bezahlt. ... Auch wenn die Miete höher ist, wird nur die Kdu der alten Wohnung übernommen... ... Habe ja keine Miete bezahlt.
Leserforumvon Truudi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 16.03.2013 11:56
Und ob Sie von dem Geld die Miete zahlen muss oder zusätzlich bekommt. ... Das Amt wird also die Höhe der Rente, das Kindergeld, eventuellen Kindesunterhalt und/oder Unterhalsvorschuß zusammenrechnen und als Einkommen nehmen. ... Ihr wird der gleiche Betrag zustehen wie jetzt - abzüglich der Rente, die nicht ganz so hoch ausfallen dürfte.
Leserforumvon Darola | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 31.08.2010 13:04
Wie hoch ist denn Eure Miete (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten)? ... Du meist bestimmt eine freiwillige KV. quote:und ich bekomme nur Kindergeld und ab und zu mal Kindesunterhalt für die große. ... Davon abzuziehen ist dass Nettoeinkommen, das Kindergeld und der Unterhalt bzw.
Leserforumvon milka202 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 06.01.2017 20:28
Wie alt sind die Kinder und wie hoch ist der Unterhaltsanspruch eines jeden Kindes? Wie hoch sind Eure Unterkunftskosten (Miete, Nebenkosten, Heizkosten)? ... Der bedarf zum leben wird somit laut jobcenter gedeckt und nur zur miete wird beigesteuert.
Leserforumvon angie69 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 12.05.2005 18:27
Was ist mit Kindesunterhalt? Wie groß ist die Wohnung und wie hoch ist die Miete? ... Kindergeld: 154 € KUH: 0€ (KV verdient zu wenig!)
Leserforumvon lilly123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 11.04.2005 13:16
Ich zahle 306€ warm Miete. ... @Angie Was zahlst Du denn Miete? ... Habt Ihr Kindesunterhalt beim Vater geltend gemacht?
Leserforumvon zwillingsmaus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 09.09.2008 10:35
Dazu kommen dann noch die Kosten der Unterkunft (Miete + Nebenkosten + Heizkosten) in tatsächlicher Höhe. ... Wie hoch die angemessenen KdU sein dürfen ist regional sehr unterschiedlich und ist bei der ARGE zu erfragen. ... Auch ein eventueller Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss ist allerdings hiervon noch in Abzug zu bringen.
Leserforumvon AndreaCologne | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 14.04.2017 15:35
Nun habe ich eine Miete von 900,-€ bei einem Nettoeinkommen von 1000,-€, den Rest finanziere ich vom Kindergeld und Kindesunterhalt. ... ALGII bekomme ich wegen der zu hohen Miete nicht. ... Sie die Miete immer pünktlich zahlt.
Leserforumvon MarieRS | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 12.02.2016 13:40
Dabei stellt das Kindergeld kein Einkommen dar, oder? ... Klar kann, bzw. wird sich dieser Anteil durch eine Erhöhung des Unterhalts ebenfalls erhöhen, aber selbst wenn das Kindergeld vollständig bei Dir anzurechnen sein wird, dann wären das 546,- € monatlich (576,- - 30,- € Versicherungspauschale). ... Wenn ja, in welcher Höhe (brutto und netto) - Wie hoch ist Deine Miete inkl.
Leserforumvon akura | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 02.03.2008 01:03
Am 2.3.2008 von mina37 danke Axel für die Antwort, ich bezihe ergänzend ALG II und Kindergeld, was abgezogen wird als Einkommen. ... Wenn Du magst, dann poste mal genauer, was Du verdienst (brutto/netto), wie alt Deine Kinder sind und wie hoch Deine Miete ist (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung). ... Was ist denn eigentlich mit Kindesunterhalt vom Kindsvater?
Leserforumvon honey0389 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 48 Antworten | 26.02.2011 14:26
- Ist die Miete der Wohnung unagemessen im Sinne der sozialrechtlichen Vorgaben? Gruß, AxelK ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 27.2.2011 von honey0389 also... die mieterin ist 21,hat ne 3 jährige tochter und ist im 7.monat schwanger. bis mitte dezember hat die mieterin als friseurin gearbeitet(mietvertrag läuft ab november,abgeschlossen im oktober) die mieterin hat zu diesem zeitpunkt keinerlei sozialbezüge gehabt. mitte dezember wurde vom arzt auf grund der schwangerschaft ein beschäftigungsverbot ausgesprochen.daraufhin wurde die mieterin gekündigt,was zur folge hat, dass sie zur zeit leistungen vom jobcenter bezieht.seit mitte dezember. die ortübliche miete für 2 personen beträgt hier(berlin) ca 450€.allerdings war die vorherige wohnung der mieterin bereits teurer,deshalb übernimmt das jobcenter 535€ (so hoch wie die vorherige miete war).die 535 € entsprechen ungefähr der angemessenen höhe für 3 personen(also baby imbauch eingerechnet) die monatliche miete für die besagte wohnung beträgt allerdings 650€. dazu kommt, dass das jobcenter erst vor einigen tagen bewilligt und bezahlt hat.jedoch war das konto durch kindergeld und kindesunterhalt immer ausreichen gedeckt für die mietzahlung. die miete sollte per lastschrift eingezogen werden.jedoch kams wie die mieterin jetzt gemerkt habe nicht immer zur abbuchung.dadurch sind die mietschulden entstanden. der fristlosen kündigung sind keinerlei mahnschreiben oder zahlungserrinerungen vorran gegangen. wenn das amt nur die angemessene miete für den rückstand übernehmen würde,wäre es auch kein problem ,da die mieterin auch noch etwas eigenes geld hat.nur nicht ganz die knapp 2200 euro.nur so ca 1500€. das beibehalten der wohnung wäre für die mieterin auch kein problem, da sie vom jobcenter gesagt geld bekommt um die wohnung und leben zu finanzieren, zwar nich so viel, wie zu arbeitenden zeiten aber ausreichend. ----------------- "" Am 27.2.2011 von wirdwerden Was für ein Durcheinander. ... Du warst nicht in der Lage, zu erkennen, dass die Miete nicht abgebucht wird bzw. zurückgebucht wurde.
Leserforumvon xleinadx | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 64 Antworten | 01.02.2021 12:25
Es gilt: Kindergeld und Unterhalt sind Einkommen. ... [u]grobes Zahlenbeispiel für Mutter+Kind ab März:[/u] Mu 606+Ki 283+geschätzte Miete 500,-= Gesamtbedarf ca. 1.390,- Das Einkommen ist ca 620,- Bedarf minus Einkommen = ca 770,-... zahlt dann das JC für Mu+Ki Variante Kind lebt bei dir: Bedarf Mutter: 446+500= 946,- Alg2 zahlt das JC Unterhaltsvorschuss Kind zahlt das Jugendamt an dich: 165,- Diesen Vorschuss würde das JA von der Mutter später zurückfordern.
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