28 Ergebnisse für „nachzahlung monat freundin“

Leserforumvon Gustel | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 02.11.2004 12:24
Ich habe vor ein paar Tagen von einer Freundin erfahren, dass mir fuer die letzten 3 Jahre ( die ich in einer Ausbildung war ) noch Kindergeld zustehen koennte. ... Am 17.11.2004 von beiderarbeit Folgendes: Sofern man nachweisen kann, dass daheim der Lebensmittelpunkt ist (mind. 2 Heimfahrten/Monat, normalerweise wird das nicht geprüft, die Eltern können das ja aber jederzeit bestätigen bzw. mit Tickets nachzuweisen...bei eigenem PKW kann man Dir sowieso nichts unterstellen), muss es nicht der Erstwohnsitz sein. ... Bislang liegen mir unterschiedliche Informationen vor: die einen sagen, es wären 2mal je Monat, andere beziehen sich auf das Merkblatt, in dem lediglich was von "mind. 2 Heimfahrten pro Monat" steht, allerdings nichts von einer maximal akzeptierten Zahl.
Leserforumvon go623869-24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 26.12.2022 17:27
Von einer Freundin weiß ich, dass das Jobcenter jeden Monat 189 Euro für ihr Kind nimmt. ... [quote=go623869-24]Von einer Freundin weiß ich, dass das Jobcenter jeden Monat 189 Euro für ihr Kind nimmt.... Dezember 2022 19:05[/editmessage] Am 26.12.2022 von Anami [quote=go623869-24]Von einer Freundin weiß ich, dass das Jobcenter jeden Monat 189 Euro für ihr Kind nimmt.
Leserforumvon Marlene35 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 24.10.2017 14:16
Eine Freundin ist in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz und auf ihrem P-Konto liegt eine Dauerpfändung Ihres Insolvenzverwalteres. ... Demnach bekommt Sie für den laufenden Monat Oktober 745 Euro am 31.10.2017 rückwirkend überwiesen und dazu gleichzeitig nochmal 745 Euro für den nächsten Monat November. 2 x 745 Euro sind aber 1490 Euro und liegen über den Freibetrag von 1133 Euro Ihres P-Kontos. ... , da Sie im Oktober noch keine Miete bezahlt hat und die Nachzahlung ja auch dafür ist.
Leserforumvon guest-12318.11.2020 05:35:50 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 15.07.2010 21:03
Das Gesetz definiert Nebenkostennachzahlungen als Kosten der Unterkunft in dem Monat, in dem die Nachzahlung fällig ist. ... Und genau in diesem Monat der Fälligkeit kuckt das Amt für ALG II, was in diesem Monat an Bedarf da ist - hier hohe Nachzahlung fällig - und an Bedarf da ist - z. B. 600,- wie im letzten Monat sowie Nachzahlung in diesem Monat von 200,- gleich 800,-, abzüglich Einkommen in diesem Bedarfs-Monat von z.
Leserforumvon Painsucker | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 30.09.2009 21:38
Hallo also ich wohn jetzt mit meiner freundin seit mai 09 zusammen. ich habe seit april kurzarbeit und sie bekommt zurzeit ALG II aufgestockt. den bescheid den sie im juni bekommen hat wäre nur ein vorläufiger bescheid da mein einkommen jeden monat anders ist und die den deshalb nicht berechnen können. so im mai war ich dann fast den ganzen monat zu hause und habe ca. 300€ weniger als im vormonat verdient. wir waren aufgefordert jeden monat meinen lohnzettel, einkommensbescheinigung und das sollbrutto bei normalverdienst abzugeben. seitdem fragen wir jedesmal wegen nachzahlung für mai und mittlerweile auch noch juni, august und september. das sind ungefähr 800€ die nachgezahlt werden müssten, laut vorläufigem bescheid. nun haben wir einen brief bekommen das erst nach ablauf des vorläufigen bescheides eine nachrechnung gemacht wird. nun im oktober bekommt meine freundin auf einmal nur noch 135€ statt 150€. wir haben die ARGE angerufen und die meinte nur, wenn wir ein problem damit haben, müssen wir vorbei kommen um das zu klären. ... Ihr solltet morgen versuchen, zum einen eine Nachzahlung des jetzt zusätzlich einbehaltenen Betrages, aber auch eine sofortige Neuberechnung der Leistungen, nebst entsprechender Nachzahlung, für die zurückliegenden Monate zu erzwingen. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 1.10.2009 von Painsucker quote:Die erste Frage ist schon mal, warum Dein Einkommen überhaupt bei deiner Freundin angerechnet wird.
Leserforumvon Steffe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 16.04.2011 13:27
Auch hier wollen wir die MPU und möglichst einen kleinwagen von der Nachzahlung finanzieren . ... Wir bekommen für den Monat Mai nur noch 189 Euro die Rente meiner Freundin bekommen wir aber erst ende Mai . ... So, von der Nachzahlung wird das verrechnet, was die Freundin in dem Nachzahlungszeitraum an ALG II bekommenen hat.
Leserforumvon isabella622000 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 10.05.2008 07:26
Hallo ich bekomme mit meiner Freundin Harz 4 wir wollten weil ich eine Lehrstelle bekommen habe nach Koblenz ziehen est hat das Amt in Wiesbaden abgelehnt.Wir haben Einspruc rhoben und jetzt bewilligen die den Umzug aber wollen keine Kosten Übernehmen.Aus anderen Foren weiss ich das wenn man Arbeit oder Lehrstelle hat und diese sich in einer anderen Stadt befindet die Arge den Umug finanzieren muss.Aber in Wiesbaden die stellen sich stur als ob die verhindern wollten das man Arbeiten geht.Könnt ihr mir sagen ob das Amt mir echt den Umzug zahlen muss.Weil von den 311 pro Kopf und 100 für unsere Baby kann ich nicht einen Wagen bezahlen leider. ... Der Regelsatz für Dich und Deine Freundin beträgt übrigens 312 Euro und der für das Kind 207 Euro. ... Gruß Am 10.5.2008 von Sunbee 1 @rita das wurde im anderen thread bereits beantwortet. sunbee Am 10.5.2008 von isabella622000 nachtrag Der Bescheid das wir umziehen dürfen haben wir aber da steht drin as keinerli Uzugskosten übernommen werden.Wir hatten schon mal einspruch erhoben,da die Arge den Umzug abgelehnt hatte.Die 100 euro fürs Baby war ein Monat Nachzahlung bei also 50Euro po Monat.
Leserforumvon Chris123123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 02.12.2011 21:28
Nun zu meiner Frage: Eine Freundin bekommt sowohl Hartz IV als auch Kindergeld. ... Im konkreten Fall würde das bedeuten, dass die Nachzahlung im Monat des Zuflusses anzurechnen wäre. ... Verstehe ich das richtig, dass die Nachzahlung nur auf den Monat, also Februar, in dem die Nachzahlung erfolgte angerechnet werden darf?
Leserforumvon Britta Buchhaltung | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 27.09.2006 11:12
Hallo, eine Freundin von mir bezieht Leistungen durch HartzIV. ... Wird das jedoch nur auf den Auszahlungsmonat bezogen, so erhält meine Freundin für diesen Monat keine Leistungen mehr aus HartzIV. ... War beim googeln auf ein Gerichtsurteil gestossen,zugegeben noch unter BSHG, bei dem die Nachzahlung als zugeflossenes Vermögen bezeichnet wurde.
Leserforumvon Strige | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 15.08.2016 15:28
Hallo zusammen, ich wohne seit Februar mit meiner Freundin in einer Eheähnlichengemeinschaft. ... Ich besuche zurzeit die Meisterschule, diese kostet mich im Monat um die 400 Euro, mal etwas mehr, mal weniger. ... Eine Nachzahlung von unserem Stromanbieter steht im Raum und unsere finanziellen Mittel sind nunmehr nach 6 Monaten komplett ausgeschöpft.
Leserforumvon fb343974-55 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 20.10.2012 20:58
Bisher bekam ich jeden Monat mein Geld individuell nach Anlage EKS aufgeschlüsselt. ... Und erst danach könne nachgeschaut werden, ob ich eine Nachzahlung erhalten werde. ... Einzig und allein im letzten Monat stimmt es fast, da sind es nur 50 EUR darüber.
Leserforumvon pixel1981 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 05.04.2007 14:24
Unser Problem ist nun das meine Freundin im 9.Monat schwanger ist und nächste Woche Ihren Entbindungstermin hat. ... Diesen Monat ist es schon so das wir nichtmal mehr geld haben um unsere Miete , Strom ect. zu bezahlen. ... Deine Freundin hat auch einen Mehrbedarf durch die Schwangerschaft.
Leserforumvon pat99999 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 19.10.2013 15:02
Hi, eine Freundin hat am 16.9.13 eine neue Arbeit angefangen und hat am 01.10 den ersten Lohn bekommen. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info " Am 19.10.2013 von pat99999 Sie hat jeden Monat 500€ vom Amt bekommen. Der Lohn war 360€ und sie hat Heute hat sie den Bescheid bekommen und sie kriegt eine Nachzahlung von 298€. ----------------- "" Am 19.10.2013 von AxelK @pat: quote:Der Lohn war 360€ Brutto oder netto?
Leserforumvon Horstmtl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 37 Antworten | 09.11.2009 10:06
Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 9.11.2009 von Horstmtl ok die abrechnung ist von 1.1.08 bis 31.12.08 ja wir wohnen gemeinsam in der wohnung die nachzahlung haben wir im september diesen jahres erhalten meine freundin hatte leistungsbezug von 1.1.08 bis 25.8.08 danach nicht mehr das BGA bei uns hatte die miete in voller höhe gezahlt! ... Meines Erachtens müsste jetzt die Rückerstattung auf den Monat umgerechnet und mit der Anzahl der Monate im Leistungsbezug multipliziert werden. ... Um die Deiner Freundin, oder um Deine?
Leserforumvon Purzelbär | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 21.01.2005 14:34
Dann bleiben ihm gut im Monat 2500 Euro übrig. ... Mein Mann hatte im Trennungsjahr auch eine Freundin. ... Außerdem vermeidest du dadurch, dass du einen Monat lang oder so kein ALG II bekommst.
Leserforumvon madness666 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 28.08.2009 14:59
uns wurde zahlungen bis zum 28.02.2010 bewilligt, die beträge sind aber für jeden monat unterschiedlich, die bewilligungsbescheide gelten mal für einen kompletten monat, mal wurde ein monat aber auch durch 2 geteilt, sprich es gibt für einen monat jeweils 2 berechnungen. ... Im Ergebnis ist es ja letztendlich egal, ob nun die AA an die ARGE zahlt und die ARGE entsprechend höhere Leistungen erbringt, oder ob Du das ALG I auf Dein Konto erhälst und Deine Freundin entsprechend weniger ALG II. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 9.10.2009 von alida >>>Die ARGE geht in Vorleistung ----------------- " " Am 10.10.2009 von AxelK quote:Die ARGE geht in Vorleistung Das kann allerdings lediglich für den Zeitraum bis zur Bewilligung des ALG I gelten und sich somit auf die dann folgende Nachzahlung beschränken.
Leserforumvon Exclusiv-Design | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 24.06.2008 14:50
Der Mietvertrag läuft über meine Freundin und liegt der Arge auch vor. ... Wenn nach neuem Bescheid bezahlt wird stehen uns mit 3 Personen 150 Euro für den ganzen Monat zum Leben. ... Falls die Zahlung des Differenzbetrages in Höhe von 300 Euro, zusammen mit der üblichen Zahlung zum 30.06.2008 nicht mehr möglich sein sollte, erwarte ich die Nachzahlung (eingehend auf meinem bekannten Konto) bis spätestens zum 10.07.2008.
Leserforumvon guest123-2345 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 22.05.2009 20:06
Kann also im Extremfall mehrere Jahre dauern, bis hier eine entsprechende Nachzahlung erfolgt. ... Arge ja nur ein Bedarf meiner Freundin besteht. ... Und zwar noch in diesem Monat (Eingang beim Gericht).
Leserforumvon Kleines01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 04.09.2005 17:37
Nun verhält es sich so, daß ich im Monat 200 € an Strom zahle für eine ca. 95 qm große Wohnung, Nachtspeicher Heizungen und einem Durchlauferhitzer, was ja absolute Stromfresser sind. ... Wenn ich aber in weiser voraussicht so kalkuliere, daß ich garnicht erst in diese Situation komme, was mir ja dann auch jeden Monat in der Haushaltskasse fehlt, dann kriege ich noch einen reingewürgt. ... Am 5.9.2005 von Sunbee 1 @kleines01 schau mal unter vdk-sozialverband deutschland viel erfolg bei deinem kampf sunbee Am 6.9.2005 von Kleines01 @ Sunbee1 Danke Dir für den Tipp, bin dort gleich eingetreten, auch wenn es im Monat 4 €uronen kostet.
Leserforumvon Disso | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 22.05.2010 08:29
Ich hatte 925 Euro p.m. vom JobCenter bezahlt bekommen, und bekomme 1083 Euro Rente rückwirkend für diesen Monat. ... Ich sehe hier verschiedene Möglichkeiten: - Rechtsanwalt einschalten (wie oben bereits von anderen empfohlen) - schriftlich Auszahlung der fehlenden Rentennachzahlung bei der Rentenversicherung beantragen (bei dem Bescheid wird dann vermutlich eine Frist von einem Monat angegeben, womit ich mich dann selber unter Zugzwang setze) oder - telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Rentenversicherung und dem Jobcenter Akteneinsicht bezüglich der Abrechnung des Erstattungsanspruchs beantragen (ggf. auch Hinweis anbringen, ob § 335 SGB III beachtet wurde). ... Dennoch ist offensichtlich die gesamte Nachzahlung der DRV an das JobCenter gegangen, was damit begründet wird, dass auch die KV-Beiträge zu erstatten sind.
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