8 Ergebnisse für „nachzahlung rückwirkend zurück kinderzuschlag“

Leserforumvon Janok | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 23.10.2014 18:53
Mir wurde jetzt rückwirkend zum 01.03.2014 die teilweise Erwerbsminderung anerkannt. ... Da wir Kinderzuschlag beziehen, würde mich einmal interessieren, in wie weit die Nachzahlung auf den Kinderzuschlag angerechnet wird?! Muss ich jetzt damit rechnen, das wir Kinderzuschlag ab März bzw. den ganzen damaligen bis heutigen Bewilligungszeitraum zurück zahlen (egal ob teil oder ganz) müssen ?
Leserforumvon kixa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 06.12.2020 22:35
Nur stellt sich mir die Frage wieso sie den Kinderzuschlag in voller Höhe haben wollen. ... Und ist es in der Tat so das Kinderzuschlag voll zurück gezahlt werden muss,wenn man es zuvor bis heute noch nie gezahlt bekommen hat? ... Bei dem Kiz ist die Monatliche Zahlung 555 und bewilligt rückwirkend ab 01.08.2020 Da in der Tat nehmen sie 554,80 Monatlich,was sie zurück haben möchten.
Leserforumvon MarionFS | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 11.12.2008 13:24
Dieses wird - sofern der Kinderzuschlag bewilligt wird - mit der entsprechenden Nachzahlung verrechnet. Wird der Kinderzuschlag nicht bewilligt, wird das Darlehn rückwirkend in eine normale, darlehnsfreie Leistung umgewandelt. ... Also, die 60 Euro zurück ans Amt.
Leserforumvon Maccarter | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 31.10.2011 15:38
Müssen wir die jetzt zurück zahlen und bekommen dadurch mehr Hartz IV oder wird die auf Hartz IV angerechnet? ... Wenn rückwirkend ALG II bewilligt wird, wovon ich noch nicht überzeugt bin, dann muss das Wohngeld erstattet werden. Allerdings wird das Jobcenter das wohl direkt von der zu leistenden Nachzahlung erledigen. quote:Wir bekamen dann von der Argen bescheid das wir keinen Anspruch mehr auf Hartz IV haben, sondern Mietbeihilfe und Kinderzuschlag beantragen müssten.
Leserforumvon philosoph32 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 05.10.2019 23:11
Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. ... Es wurde festgestellt, dass der ALG2 Anspruch geringer ist als der für Wohngeld + Kinderzuschlag...… Dementsprechend wird ALG2 jetzt zum 01.10. rückwirkend abgemeldet und die anderen Leistungen beantragt. ... Am 8.10.2019 von Anami Zitat (von philosoph32):Dementsprechend wird ALG2 jetzt zum 01.10. rückwirkend abgemeldetDas wird nicht klappen.
Leserforumvon Koellekoelle123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 20.03.2020 10:36
Kinderzuschlag 705 € Einkommen Ehefrau 140 € (was ebenfalls wegfallen wird wegen Gastronomie) 853 € Kindergeld Ausgabe 220 € Unterhalt für mein nicht Eheliches Kind Gestern kam mein Arbeitgeber auf uns zu und schickte die Gesamte Belegschaft in Kurzarbeit, was mich sehr geschockt hat. ... Laut Wohngeld und Kinderzuschlag verdiene ich ja jetzt quasi zu wenig um die Leistungen beziehen zu können, oder liege ich da falsch ? ... Wenn alles gut läuft "hätte" ich mein gewohntes Einkommen dann wieder zurück während ggf. noch nicht mal die Anträge bearbeitet sind vom Jobcenter und ich wieder erneut Kizu und WG beantragen muss.
Leserforumvon Dalya | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 11.06.2009 13:55
Wohngeld würd ich um die 100 Euro bekommen und Kinderzuschlag 140 Euro. ... LG Am 18.6.2009 von AxelK @Dalya: Also, der Kinderzuschlag ist nun wirklich alles andere als mein Spezialgebiet, aber wenn trotz Einkommen + Kindergeld + Wohngeld + Kinderzuschlag noch Bedürftigkeit nach dem SGB II besteht, dann erhälst Du m.E. keinen Kinderzuschlag. ... Warum musst Du zurück zahlen?
Leserforumvon jazid | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 01.12.2008 23:50
Hallo, ich beziehe zurzeit als alleinerziehender vater bis februar 2009 alg2. für meine tochter (20 monate) bekomme ich zurzeit uvg (125€) und kindergeld (154€)......und bekam bis diesen monat leistungen nach alg 2. so jetzt habe ich heute einen brief der arge bekommen in dem sie mir mitteilen das meine tochter zu viel ´verdient´und ich deshalb doch bitte für sie wohngeld beantragen soll.soweit so gut. das sie mir aber direkt die leistungen meiner tochter streichen finde ich nicht ok..da es ja seine zeit dauert bis ich das wohngeld bekomme. ferne finde ich es nicht in ordnung das sie auf der einen seite sagen meine tochter hat durch das uvg und dem kindergeld ihr eigenes einkommen, aber das kindergeld trotzdem von meinem alg2 abziehen, ist das rechtens? muss die arge nicht solange meinen existensminimumsatz zahlen bis das mit dem wohngeld geklärt ist? und darf das kindergeld obwohl es ja der verdienst meiner tochter ist bei mir als gehalt angerechnet werden??
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