401 Ergebnisse für „rückforderung alg“

Leserforumvon suziregeiz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 06.04.2011 10:38
Und da jetzt die Nachweise fehlen wurde eine Rückforderung von über 9000 € erlassen und eine Anzeige wegen Betrug gestellt. ... Wie wird die Rückforderung begründet? ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Leserforumvon kara1512 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 06.07.2010 17:29
Zusätzlich bekommen wir ALG II. ... Rückforderung berechtigt?
Leserforumvon Silberlöwe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 30.10.2007 15:52
Bekannte hat ALG 2 zusammen ca 668€ mit Tochter in Bedarfsgemeinschaft. ... Eine berechtigte Rückforderung darf mit maximal 30% der masgeblichen Regelleistung aufgerechnet werden. ... Dann dann haette ich mehr als ALG 2.
Leserforumvon Sandfloh | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 03.10.2009 11:45
Wurde ALG II vorbehaltlos gezahlt, wird die Rentennachzahlung im Monat des Zuflusses als Einkommen angerechnet, was vermutlich für den Monat zum Wegfall des ALG II Anspruchs und einer entsprechenden Rückforderung führt. ... Nach Rentenbeginn wurden kein ALG II bezogen. ... Dann ist m.E. eine Rückforderung nur berechtigt, wenn das ALG II seinerzeit ausdrücklich vorläufig, oder als Darlehen, bewilligt wurde.
Leserforumvon MiPe81 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 09.04.2008 19:19
Wenn Rückforderung, auf welcher Rechtsgrundlage (§§)? ... Die Nebenkosrten von der alten Wohnung wurden zu keinem Cent von der ARGE bezahlt da ALG 1 von meiner Frau bezogen wurde.
Leserforumvon Kindergold | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 12.06.2015 22:07
Im Dezember 2013 habe ich meine Ausbildung "abgebrochen" und ALG II beim Jobcenter beantragt. ... Können die ALG II Bescheide rückwirkend neu berechnet werden?
Leserforumvon racerwhv | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 08.12.2014 13:24
Da sein Lohn im August eingegangen ist, hat er den Lohnbescheid zur Berechnung abgegeben zwecks Rückforderung. ... Ja, beim ALG I. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 09.09.2007 23:30
Am 10.9.2007 von AxelK @Catlady: Das lässt sich so pauschal nicht beantworten, weil es darauf ankommt, auf welcher Rechtsgrundlage die Rückforderung erfolgen soll. ... Am 10.9.2007 von Catlady Ich meine konkret bei ALG 2 Axel. ... Daraufhin werden die warscheinlich auf die Idee kommen eine Rückforderung zu stellen.
Leserforumvon bluetooth | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 01.06.2016 15:06
Hallo, mein Bruder hat Heute ein schreiben bekommen das er 569 Eur ALG II zurückzahlen soll kurz zum hergang. ... Im Dezember 2015 hatte er seinen Arbeitsvertrag vorgelegt beim Fallmanager des Sozialzentrum und jeder denkt natürlich mit 1350 Euro ist man raus aus dem ALG II bezug.
Leserforumvon Jens D. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 21.04.2009 12:26
Nun hat die ARGE am 30.03 eine Rückforderung in Höhe von 450 EUR gestellt, mit der Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einzulegen. ... Schon aus diesem Rückforderungs- und Erstattungsbescheid muss ersichtlich sein, wie sich die Summe zusammensetzt und woraus sich die Rückforderung ergibt. quote:Da diese Summe unrealistisch und schlicht falsch ist, habe ich am 07.04 Widerspruch eingelegt, mit Begründung wieso ich die Höhe der Rückforderung für unberechtigt halte. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info" Am 21.4.2009 von Jens D.
Leserforumvon Sunstarbarbie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 24.07.2009 19:26
Wie ist das mit der Rückforderung gelaufen? ... Wie wird die Rückforderung begründet und welche §§ sind als Rechtsgrundlage genannt? ... Ja, ich habe vorher ALG II bezogen und die Regelleistung wurde eingestellt, dachte ich zumindest.
Leserforumvon Peter-N. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 08.10.2009 17:03
Du musst also nicht zurück zahlen, sondern bekommst halt nach Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens für 3 Monate kein ALG I. Solltest Du zu diesem Zeitpunkt bereits kein ALG I mehr beziehen, weil Du wieder arbeitest, oder die Bezugsdauer zu Ende ist, wird es tatsächlich eine Rückforderung für 3 Monate geben. Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Leserforumvon ArmaSteiner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 28.02.2016 09:17
Vorwurf: Zuviel gezahlte ALG II Leistungen wegen eines Heizkostenüberschusses!
Leserforumvon danielHe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 29.05.2009 11:51
Hallo, Im Jahre 2005 erhielten wir aufgrund der Krankheit meiner Frau ALG II von der hiesigen Behörde.
Leserforumvon angle07 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 07.05.2009 18:52
Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info" Am 7.5.2009 von angle07 mhh, das würde ich auch gerne mal wissen. in diesem falle war es so das mein freund in den 3 jahren beschäftigungsverhältnis genau zu diesem zeitpunkt einmal krank war ( schwere magenentzündung) und genau dann bekam er seine fristlose. fand ich damals eine *******erei, da er sogar krank an die arbeit gekommen ist... eine grippe war für ihn kein hinderniss, obwohl in meinen augen doch echt fahrlässig. hab schon verstanden wie du das meintest, trotzdem beantworte ich dir gerne deine ironisch gemeinte frage zuerst kam der anhörungsbogen. dann der bescheid am 26.03.2009. dort (anhörung) haben wir geschrieben das er zwar im monat september seine arbeit aufgenommen hat, jedoch erst anfang november seine erste gehaltszahlung erhielt. auch habe ich geschrieben das der arbeitsvertrag bereits vorliegt. habe auch geschrieben das wir aus o.g. gründen auf diese zahlung angewiesen waren, da wir keinerlei einkommen in diesen monaten hatten. als dann der bescheid kam, schrieb ich folgendes: sehr geehrte blablabla, hiermit legen wir Widerspruch gegen den Bescheid über Rückforderung vom 26.03.2009 ein.
Leserforumvon elbarado | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 04.02.2010 10:24
Geht es tatsächlich um Sozialhilfe, oder um ALG II? ... Auf welche Rechtsgrundlage (§§) stützt das Sozialamt die Rückforderung und wie wird die Ablehnung des Widerspruchs begründet? ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 4.2.2010 von elbarado Das Sozialamt will alles zurück, von Vater und Tochter. ----------------- ""
Leserforumvon blume78 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 17.06.2010 10:36
In diesem Fall ist eine Rückforderung zulässig. ... Die Rückforderung wäre dann unzulässig. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 17.6.2010 von CBW Hallo, das ist eine sehr interessante Fragestellung!!!
Leserforumvon laive | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 10.04.2010 13:12
Ich hatte damals nicht daran gedacht weil ich ALG im August bekommen habe und dann den Lohn erst am 10.09. ??? ... Der Rest, hier also 255 Euro, wird auf das ALG angerechnet. Aus meiner Sicht ist die Rückforderung deshalb nicht zu beanstanden.
Leserforumvon Naffatun | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 04.10.2016 15:19
Immerhin bezog ich ja bei meinem Umzug schon lange kein ALG mehr. ... Selbstverständlich ist es nicht so, dass ich die Rückforderung einfach nicht bezahlt hätte. Wie oben erwähnt, war laut Aufhebungsbescheid vorgesehen, diese Rückforderung vom laufenden ALG abzuziehen, nicht auf einmal, sondern nach einem vom Amt festgelegten monatlichen Betrag.
Leserforumvon Gizmo1337 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 03.05.2012 17:48
Die Eltern haben jedoch noch eine offene Rückforderung, der Sie nicht nachkommen können. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info " Am 3.5.2012 von quiddje Da das Kindergeld ein Anspruch der Eltern ist, ist die Aufrechnung korrekt.
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