2 Ergebnisse für „sgb bedarfsgemeinschaft reha unfall“

Leserforumvon go457159-50 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 08.01.2017 18:21
Guten Abend, ich hatte eine Frage über Bedarfsgemeinschaft einer Familie: Frau, 46 Jahre alt, erwerbsfähig Ihr Mann, wegen eines Unfalls in der Reha ist und in den nächsten 12 Monaten nicht in der Lage ist, 3 St. pro Tag zu arbeiten. ... Bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II? ... Ich weiß jetzt nicht warum es sich durch den Unfall ändern sollte.
Leserforumvon Muci | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 135 Antworten | 11.01.2008 15:28
Sie können mich quasi nicht vermitteln, weil ich ja im Krankenhaus bin (und evtl. danach auf Reha). ... (Oder mit jemand erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt) Wenn man aber aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage ist täglich mindestens 3 Stunden zu arbeiten, dann ist man nicht erwerbsfähig und bekommt auch kein Arbeitslosengeld II!! ... @muci also der reihe nach und als 'beweis': ich war in exakt der gleichen situation wie du im letzten jahr und die gesetze haben sich dazu nicht geändert. grundsätzlich: alles schriftlich nachweisbar (einschreiben oder in der aa abgeben mit stempel auf der kopie), nicht abwimmeln lassen und ggf vor das sg mit eilantrag auf zahlung durch die arb.agentur (aa) die aa IST zuständig, sgb III, § 125 und dabei ist es egal, ob ein attest über arbeitsfähigkeit(au) vorliegt. es geht nicht um au sondern um erwerbsfähigkeit (ef) die berechnung des alg 1 erfolgt auf dieser grundlage: alle einkommen der letzten 2 jahre addieren, durch 24 teilen. das ist der durchschnittslohn (du weißt, das krankengeld zählt wie lohn/ gehalt). dieser durchschnittslohn bildet die grundlage der berechnung alg 1, es sind zwischen 60 und 67 %. ich schätze, bei der kg höhe die du angibst, dass du ca 680€ alg1 bekommen mußt. dazu beantragst du wohngeld. da dies nach wohnungsbau und nicht nach realmiete gerechnet wird, kann es sein, dass du nicht auf das minumum (wie bei alg2, sgb II) kommst. dann beantragst du ergänzendes alg2 und lass dir nicht einreden, das sozialamt sgb XII sei zuständig.
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