17 Ergebnisse für „sgb studium fordern bafög“

Leserforumvon a1234123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 08.07.2019 11:15
Semester kein BAföG mehr. ... Eine evtl. überzahlung ist gem. § 53 BAföG i.V.m. § 50 SGB x zu erstatten. Jedoch habe ich mein Studium gar nicht abgebrochen.
Leserforumvon Emily104 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 31.03.2011 00:50
Derzeit bekommt Sie Leistungen nach dem SGB II, damit ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Von ihrem Berater wurde ihr mitgeteilt, dass sie, wenn sie ein Studium beginnt, den BaFöG- Höchstsatz von knapp 650,00 Euro, das Kindergeld in Höhe von 184,00 Euro sowie Vollwaisenrente von ca. 280.00 Euro erhalten würde. ... BMF - Gerechtes Fördern BAföG - Ermittlung des Einkommens -- Editiert am 31.03.2011 22:26 -- Editiert am 31.03.2011 22:27 Am 31.3.2011 von guest-12317.05.2011 21:04:02 quote:Zusätzlich könne sie noch Wohngeldzuschuss beantragen Also sie wohnt in Köln, und die Wohnung (obwohl es ein Ein- Zimmer- Appartment ist) kostet mit Nebenkosten um die 400,00 Euro.
Leserforumvon ManfredMusterfrau | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 05.01.2010 22:31
Hallo, Ich bin seit Oktober 2008 Student und beziehe BAFÖG in Höhe von 414€. ... Seitdem ich aber BAFÖG beziehe wurde mir mein Mietanteil gestrichen. ... Nach der dritten geforderten Stellungnahme ist mir der Kopf fast weggeflogen und ich hatte absolut keinen Willen mehr mein Studium aufs Spiel zu setzen, denn BAFÖG erhält man auch nur bei guten Leistungen, und das konnte ich auf keinen Fall aufs Spiel setzen.
Leserforumvon Schick24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 07.12.2010 12:35
Im Oktober 2009 hab ich mein Studium begonnen und erhalte seit diesem Zeitpunkt Bafög mein Mann und Kinder nur noch anteilig Hartz 4 da er arbeiten geht.Bafög Insgeamt 710 € wo von ca. 200 € Kinderzuschlag (für 2 Kinder) sind und 350 € meine Eltern tragen müssen. ... Jetzt fast 1,5 Jahre fordern sie einen Bescheid an nun bin ich bis jetzt davon ausgegangen das Bafög und mein Kindergeld nicht angerechnet werden. ... Lediglich anderes Einkommen, sofern du es nach Bedarfsberechnung nach SGB II nicht für deinen eigenen Bedarf benötigst, könnte auf die Familie als Einkommensüberhang als von dir zu leistenden Unterhalt übertragen werden.
Leserforumvon Raider2013 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 12.01.2018 13:30
Das Studium ist ein Präsenzstudium kein Fernstudium. ... Kann Sie das fördern? ... Es steht vielleicht nicht im SGB II aber im Bafög Gesetz das einTeilzeitstudium dem Grunde nach nicht förderfahig ist also kommt alg 2 in betracht Man dachte bitte den Paragraph 2 Bafög der ein Teilzeitstudium nicht erfasst nämlich nur Vollzeitstudierende.
Leserforumvon platina | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 29.11.2011 18:43
Im Juli 2011 stellte ich einen Bafög Antrag. ... Des Weiteren habe ich bereits zur Kenntnis genommen und geradezu durchforstet: Unterhaltsrecht im SGB Bafög Anspruch laut Bafög Seite / Benutzung des Bafög Rechners Düsseldorfer Tabelle Wohngeldangelegenheiten Naja, es sieht so aus als müsste ich einfach einen Beratungshilfeschein in Anspruch nehmen, um die Sache gänzlich zu klären. ... Ach ja, wir alle fördern Dich im Augenblick durchaus.
Hartz 4 Sanktionen 5 von 5 Sterne
Leserforumvon lassos | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 16.12.2018 17:45
Motto: Fördern und Fordern. ... Am 17.12.2018 von wirdwerden Was ist mit BaföG? ... Fragen: Warum kannst du kein BAföG bekommen?
Leserforumvon tingeltangel666 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 23.08.2010 14:21
Mein BAFöG habe ich weiterlaufen lassen. Letztmalig habe ich BAFöG am 30. ... Das ganze nennt sich Ausbildungsförderung, um die Ausbildung zu fördern und nicht Bedingungloses Grundeinkommen für Pro-Forma-Immatrikulierte.
Leserforumvon burok | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 07.01.2008 13:31
Bekomme kein Bafög, sondern meine Eltern ermöglichen mir mein Studium. ... Dann erhältst du kein ALG 2, weil das Studium dem Grunde nach mit BAföG gefördert werden könnte ( 7 Abs. 5 SGB 2). ... Die Arge wird auch keine Einkommensunterlagen von deinen Eltern fordern können, da du keinen ALG-2-Anspruch hast.
Leserforumvon S-lebt | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 09.04.2009 16:57
Und ich sollte im SGB III nachschauen was ich noch beantragen kann. ... Jetzt frage ich mich, wie ich mir das Studium finanzieren soll, wenn die ARGE wirklich Recht hat bekomme ich ja gar nicht. ... Dennoch solltest Du Dich auch schon mal darauf einstellen, dass die ARGE das Geld der letzten 6 Monate zurück fordern wird.
Leserforumvon ab111 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 02.10.2014 17:36
Der Bafög Ablehnungsbescheid sollte die Tage ankommen, sodass ich den Unterhalt fordern kann. ... Ich persönlich würde das Studium abschreiben. ... Es kann doch nicht sein dass ich das Studium aufgeben muss.
Leserforumvon ihef | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 04.05.2011 14:34
Zu 2: Klage wäre m.M. nach aussichtlos. http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php : "Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen: •Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt; •Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen. ... Wie bereits oben erwähnt wird ein Bafögbezug/Nichtbezug und die damit verbundene vorherige Klärung der Unterhaltspflich entscheidend sein, ob Studium ja oder nein gruß ihef ----------------- "" Am 6.5.2011 von guest-12317.05.2011 21:04:02 Elternunabhängiges BAföG ist nicht möglich, aber hast du schon versucht BAföG-Vorausleistung zu beantragen? ... Auch beim Studium wäre die BAföG-Vorausleistung zumindest einen Blick wert.
Leserforumvon Erdbeerschnute | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 03.12.2009 13:24
Wir haben jedoch im vorhergehenden Antrag das Studium des Mannes angemeldet - bevor er anfing zu studieren! ... Erhält Dein Mann Bafög? ... Erhält Dein Mann Bafög?
Leserforumvon fb504923-49 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 29 Antworten | 05.12.2018 12:44
Bei einer Berufsausbildung ist das kein Problem, bei einem Studium kommt es darauf an, wieviel man "nebenher" arbeitet. ... Am 6.12.2018 von Anami Zitat (von fb504923-49):6353,56€ Kindergeld welches die zurück fordern und 4618,00€ Versäumnisgebüren. ... Bei schulischen Ausbildungen mit BAföG wurde sehr oft noch nebenbei verdient.
Leserforumvon Sarahh | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 111 Antworten | 19.04.2008 19:52
Laut SGB 2(a) steht mir das definitiv zu. ... Der Umgang mit den SGB II Behörden ist schon für gesunde und psychisch stabile Menschen nicht immer leicht. ... BAfög reicht ja nicht aus zum Leben.
Leserforumvon thebox | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 08.10.2011 11:22
Nun bekommen wir ein Schreiben vom Wohngeldstelle, dass die Wohngeldbescheid unwirksam geworden, da wir HArtz 4 doch bezogen haben und Sie fordern das Geld für 6 Monaten zurück. ... Ab wann genau habt Ihr mit dem Studium begonnen? ... Da ich seit April studiere, bekomme ich BaföG und meine Frau ist in Elternzeit ( seit 05.2011) (2.
Leserforumvon AxelK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 96 Antworten | 05.09.2007 17:04
Für alle, die mit für die Durchsetzung eines höheren Hartz IV Regelsatzes kämpfen wollen, gibt es die Möglichkeit, sich einer Petition an den Deutschen Bundestag anzuschließen. Ich denke, dass auf Grund der derzeitigen Diskussion, auch auf politischer Ebene, der Zeitpunkt für eine solche Petition recht günstig ist. Die Petition nebst Möglichkeit der Mitzeichnung findet Ihr hier: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?
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