12 Ergebnisse für „umzug arg“

Leserforumvon gentle_knight | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 03.05.2010 18:29
@gentle_night: Kannst Du den Umzug auf eigene Kosten bewerkstelligen, oder benötigst Du finanzielle Hilfe von der ARGE für den Umzug und/oder Kaution? ... Es werden auch jetzt schon Unterkunftskosten übernommen und der Umzug ist notwendig, also müssen auch zukünftig die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden. ... Der Umzug selbst, ergo die Umzugskosten, muss ich nicht beantragen, da die neue Wohnung nur unweit von der jetzigen ist, und ich das auch privat bewerkstelligt bekomme.
Leserforumvon Schlängchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 08.01.2007 09:18
Da ich aber als Kraftfahrer eigendlich tätig bin (keine geregelte planbare arbeitszeit), werde ich auch nirgends eingestellt als alleinerziehender. so werde ich jetzt wohl früher oder später ALG2 beantragen müssen. darum hab ich jetzt fragen die sich auf das ALG2/SOZIALSYSTEM beziehen. als erstes. ich wohne noch in einem haus, welches ich mit meiner exfrau bewohnt habe. nun werd ich mir eine wohnung nehmen müssen. frage 1: wie gross darf die wohnung sein und wie teuer frage 2: bekommt man irgendwie umzugskostenhilfe oder generell hilfe beim umzug? ... Darf die ALG2 stelle einen umzug veranlassen, so das die kinder die schule wechseln müssen? Die haben erst eine harte scheidungssache hinter sich und ich hab angst das die schulischen leistungen die jetzt wieder sehr gut sind durch einen schulwechsel arg beeinträchtigt werden. frage 3: was kann/muss/sollte ich noch alles beantragen?
Leserforumvon malle6 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 23.10.2013 11:25
Hallo zusammen, ich weiß gar nicht, wie ich anfangen soll...also mach ichs mal kurz ich bin derzeit noch ohne Arbeit, trotz erfolgreicher Umschulung und brauche ne neue Wohnung, da meine Freundin schwanger ist, muss natürlich was angemessenes her. der Satz für ein 3 Personen Haushalt liegt ja aktuell bei 576,00€..Sie ist berufstätig bis dato leben wir getrennt und wollen nun zusammenziehen...nur hab ich tierisch Angst davor, das ich dann gar kein Geld mehr bekomme, da sie "normal" verdient und ob das JC einen Umzug genehmigt...Umzugskosten möchte ich alleine tragen. meine Vorstellung sieht wie folgt aus: ab zum Amt>erlaubnis für Umzug besorgen Antrag ausfüllen zwecks Übernahme der Miete Freundin+Kind angeben Geld wird dann neu berechnet, wenn ich dann überhaupt noch was bekomme >Umzug erledigen läuft das denn so ab ungefähr, oder hab ich ein paar Sachen vollkommen vergessen? ... Und ich darf darauf hinweisen, daß ein gemeinsamer Hauptmietvertrag schon vielen Paaren im Trennungsfall arg auf die Füße gefallen ist - der kann nämlich nur gemeinsam aufgelöst werden. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Radrenner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.07.2009 15:42
Damit verbunden - ein Umzug. ... Man teilte mir mit, dass ich, weil meine Frau sich ebenfalls angemeldet hatte, nun die Arbeitsagentur Grundsicherung für uns beide zuständig ist, obwohl ich ARG I beantragt habe. ... Bezüglich Umzug: Du bist verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten, den Umzug also in Eigenregie mit Freunden, Bekannten und Verwandten auszuführen.
Leserforumvon Gesagtgetan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 10.12.2009 19:26
Was Du im ersten Step brauchst, ist eine Bestätigung der jetzigen ARGE, dass der Umzug notwendig ist. ... Dazu ist zu sagen, dass ich vorübergehend finanzielle Hilfe habe weil ich eigentlich dachte, dass ich den Umzug sowieso selbst finanzieren muss. Das alles ist jedoch darlehensbasiert, ich muss es also zu Zeiten zurückzahlen. in sofern kann ich den Umzug für den Moment vorfinanzieren, hab dann finanziell aber ziemlich fix ein arges Problem wenn ich den Umzug selbst erstmal geschafft hab.
Leserforumvon MisterBash | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 21.04.2017 14:48
Da das Jobcenter ergänzende Leistungen zum ALG I zahlt, ist dieses in meinem Fall auch dafür zuständig, den Umzug in eine andere Stadt zu finanzieren. ... Da ich sofort nach dem Umzug wieder arbeiten möchte und auch ein konkretes Jobangebot habe, wäre ich direkt nach dem Umzug wieder in einem Beschäftigungsverhältnis. ... Ich muss ehrlich sagen, dass ich es schon arg heftig finde, mich hier rechtfertigen zu müssen, für etwas wofür ich rein gar nichts kann.
Leserforumvon thinner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 16.02.2008 16:11
So nun zu meiner Frage: Wie bekomme ich Hilfe zu meinem Umzug? ... Zu meiner ersten Frage wie bekomme ich Hilfe zum Umzug? ... Wo muss ich die Hilfe zum Umzug benatragen?
Leserforumvon Alulida | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 20.07.2007 23:23
Habe gerade mal nach der 'kdu' geschaut, sowie Ihr mir geraten habt und traurigerweise feststellen müssen, dass die Kaltmiete für meine Stadt 217,50 Euro beträgt und 1,30 Euro BNK pro m² Das ist schon arg frustrierend, zumal es ja nicht gerade viele Wohnungen zu einem Preis von 217,50 Euro gibt und wenn dann sicherlich nur in Viertel, in denen keiner allein nach 17 Uhr auf die Strasse möchte. ... Diese wird regelmäßig dann übernommen, wenn der Umzug notwendig ist und die ARGE vorher zugestimmt hat. ... Ich habe nun wirklich schon arg lang gesucht und das einzige bislang auffindbare an Wohnungen zu dem Preis, waren einige ganz wenige Schuppen in der hinterletzen Gegend.
Leserforumvon christelle29 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 17.12.2021 19:39
Das muss nicht unbedingt durch einen Umzug erfolgen, sondern kann z.B. auch durch Untervermietung oder entsprechende Verhandlungen mit dem Vermieter und Reduzierung des Mietpreises geschehen.
Leserforumvon Lea87 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 11.08.2016 20:45
Durch den Umzug geht es dem Kind 2 immer besser.
Leserforumvon anlemadaco | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 17.07.2009 15:52
Hallo ihr lieben, wir erhalten seit Januar 09 Kinderzuschlag für den nun ein Folgeantrag notwendig war. Dort habe ich wahrheitsgetreu angegeben, dass Sohn 11 j. aufgrund eines Bescheides der Bildungsagentur Sachsen ab August in eine spezielle Regelschule für erziehungshilfe gehen muss. Es ist die einzigste derartige Schule und die Entfernung so groß, dass die Unterbringung im Internat notwendig ist.
Leserforumvon Alex1979 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 35 Antworten | 29.09.2007 10:59
Hallo, brauche mal dringend euren Rat. Weil ich mir hier Sorgen mach das ganze Wochenende und das Arbeitsamt es ja scheinbar nicht als notwendig erachtet, mal zurückzurufen. Ich habe vom Arbeitsamt 3 Vermittlungsvorschläge bekommen, bei denen MUSS man sich ja bewerben.
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