90 Ergebnisse für „unterhalt einkommen berechnung arbeit“

Leserforumvon lukas0105 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 26.03.2006 09:52
Mein Partner (nicht verheiratet und keine Kinder) hat zu diesem Zeitpunkt noch kein ALG I bekommen, da dies noch in der Berechnung war. ... Er ist mir doch nicht zum Unterhalt verpflichtet! ... In dieser Berechnung ist es aber doch so.
Leserforumvon anke1975 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 22.03.2013 20:40
Ich bekomme also bis zu der Zeit leider ALGII weil der Kindsvater kein Unterhalt zahlen kann. ... Allerdings sind Eheleute sich gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. ... Habe ich alles verneint und auch den täglichen Aufenthaltsort von Ihm (Arbeit) verschwiegen.
Leserforumvon KathiM | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 23.01.2007 13:39
Sollte das jetzt viel weniger sein, als du vorher verdienst hast (unbillige Härte), so könnte man auch das Gehalt der letzten 2 Jahre zur Berechnung nehmen. ... Ich sollte es einfach versuchen - aber vielleicht hab ich bis april ja wieder arbeit .... allerdings muss ich dich korrigieren. da ich noch keine 25 bin müssen meine eltern das alg2 für mich beantragen. die wären wohl verpflichtet mir unterhalt zu zahlen, wenn ich noch keine 25 bin. wohngeld bekomm ich auch nicht, da ich im haus meiner eltern lebe und da NOCH keine miete zahlen muss. Am 26.1.2007 von guest123-1035 --- editiert vom Admin Am 26.1.2007 von Sunbee 1 @kathi in der tat, als unter 25 jährige müßtest du bei den eltern wohnen bleiben, ihr bildet eine bedarfsgemeinschaft. also wohngeld können d. eltern beantragen und wenn das, zusammen mit den vorliegenden einkommen, nicht ausreicht, ergänzend alg2 @looooodddiii wie gehts?
Leserforumvon thomas825 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 21.03.2023 14:18
Leider findet man zu Berechnung der 100.000 Euro Grenze unterschiedlichste Angaben im Internet. ... Am 21.3.2023 von Schalkefan Warum versucht man mit allen Mitteln, den Unterhalt für die eigene Mutter zu umgehen? ... Wenn du jetzt leicht über 100.000,- Einkommen hast und dich aktuell durch Schenkungen an deine Gattin *runterrechnest*, wird das Sozialamt umso genauer hinschauen.
Leserforumvon Stony Montana | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 01.11.2004 18:58
Wenn diese für die Gewährung von Bafög ein zu hohes Einkommen haben, sind sie Dir zum Unterhalt verpflichtet, monatlich 600,00 EUR stehen Dir zu. ... Daher kommt es bei der Bafög-Berechnung für die Tochter meines LG zu einem anrechenbaren Einkommen meines LG von 61 €. Würde der zu zahlende Unterhalt anerkannt werden, wäre das anrechenbare Einkommen =0 und es würde der volle Bafögbetrag gezahlt werden.
Leserforumvon KuschelbaerR | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 14.07.2004 22:00
Hallo, ich komme irgendwie mit der Berechnung meiner Sozialhilfe nicht klar. ... Seit April beziehe ich nun ALG, das wiederum zum ersten Mal im Mai ausgezahlt, aber bereits bei der Berechnung im April als Einkommen berücksichtigt wurde. ... Übrigens handelt es sich nur um ergänzende Sozialhilfe für meine Kinder (Vater zahlt keinen Unterhalt.)
Leserforumvon ThomasF | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 29.03.2006 11:41
Miete zu, von denen das Kindergeld und der Unterhalt der Kinder als Einkommen komplett abgezogen werden, sodass noch ca. 1200€ ausgezahlt werden. ... Laut Freibeträgen werden davon 310€ nicht zur Berechnung herangezogen, sodaß ca. 1200€ als Einkommen berechnet werden. ... Aber immerhin habe ich dann wieder Arbeit, und das wäre super.
Leserforumvon 2.frau | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 23.12.2004 19:18
Nachdem wir uns durch berechneten Zahlen (ohne einsehbare Berechnung...) gearbeitet hatten und einige Infos im Netz gesucht haben, stellt sich für uns folgende Situation: Ich erhalte kein Geld, da wir (mein Mann-mit Arbeit-, unser Kind -unter 15 Jahre- und ich - Arbeitssuchend wie man ja positiv sagen soll ;-) ) zuviel Einkommen (ca. 50,-€) haben. ... ... Am 25.12.2004 von alida Natürlich wird der Unterhalt berücksichtigt, so man ihn denn angegeben hat. ... Das Kindergeld ist Einkommen deines Sohnes, eindeutig geregelt im Gesetz - Kindergeld ist Einkommen des minderjährigen Kindes.
Leserforumvon Nicole 36 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 02.11.2019 13:25
Ehegatten-Arbeitslohn/ bzw jetzt dann demnächst eben der eheliche Unterhalt, also regelmäßiges Einkommen fließt. ... Mit ALG1 bist du über die Agentur für Arbeit krankenversichert. ... Würde dann nur der Teilzeit Job in eine ALG1 Berechnung mit einfließen oder beide Geld Quellen / Einkommen berücksichtigt werden?
Leserforumvon angie69 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 26.06.2006 10:26
Einkommen errechnen lassen kann, wie viel er nun aufgrund seines Nebeneinkommens UH an eine KM zahlen muss. ... Es gibt eine Berechnung vom JA über 135 Euro pro Kind, aus Zeiten wo er noch Arbeit hatte und 800 Euro verdiente. ... Einkommen vom JA sicherlich.
Leserforumvon Shira2003 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 18.01.2008 20:16
Hab nun im Internet gesucht, ob man bei der Berechnung des BAB wirklich noch meine Eltern mit einrechnen kann. ... Es geht um diese Klausel: § 71 SGB III 5) Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten. ... Es besteht kein Zusammenhang zwischen Kindergeldzahlung und Unterhalt.
Leserforumvon Pellegeen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 29.09.2018 14:03
Kann mir jemand die Berechnung von elternunabhängiges Schülerbafög nahe bringen, wenn Mutti mit Kind alleine lebt und u.a. ... Wird der Unterhalt komplett angerechnet oder gibt es auch hier Freibeträge, wie sie beim Einkommen aus Arbeit gewährt werden?
Leserforumvon guest-12310.05.2015 09:14:33 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 01.04.2015 23:10
Ob das so ist, hängt aber von deren Einkommen genau so ab wie von dem des Vaters. ... Aber ist ja alles egal, solange die Mutter nicht doch noch den Unterhalt verdoppelt bekommt und damit dann alle 3 versorgen kann, müssen Sie Arbeit suchen und sich zunächst an das Jobcenter wenden. ... In die Berechnung eures Bedarfs fließen der Unterhalt sowie das Kindergeld ein.
Leserforumvon Ralfi_Klein | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 23.03.2017 11:59
Die Berechnung seitens der Agentur für Arbeit wurde durchgeführt und nun kommt es zur Anhörung. ... Und wie muss dann die Forderung des Kindes aussehen bzw. was muss dies enthalten(eigenes Einkommen, Ausbildungsvertrag, Einkommen des anderen Elternteils, ...?), man will ja nicht nur wissen, was bezahlt werden soll, sondern wie sich die Berechnung zusammensetzt um dieses Überprüfen zu können.
Leserforumvon Le3ter | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 15.10.2022 09:33
Man fordert dich auf, alle notwendigen Unterlagen für die Berechnung des Kindesunterhalts und des Betreuungsunterhalts (du bist auch der Kindesmutter zu Unterhalt verpflichtet) einzureichen. ... Das wird berechnet und diese Berechnung ist zu überprüfen. ... Da ist aber noch kein Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt als Einkommen berücksichtigt, weil das gerade erst bearbeitet wird von der Kindergeldkasse und
Leserforumvon bautzer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 26.03.2005 02:27
ich (21) habe vor mit meiner freundin (1Cool zusammen zuziehen - sie bekommt BAB in voller höhe da ihre Eltern ALG II beziehen, da ich von einem Bekannten gehört habe das man als Azubi auch Hartz IV beantragen kann hab ich mal versucht die beiden Berechnungen gegenüberzustellen vieleicht hat jemand ja noch ne idee was man anders machen könnte oder sieht irgendwelche berechnungsfehler Unterhaltsberechnung 1440 Eheleute 435 Pro kind 5.00% Pro kind 50.00% Grundfreibetrag 4000 Einkommen meiner eltern 510 Auswärtiger Unterkunft 3690 310 217 93 Unterhalt von meinen Eltern 4 Schulkinder + 1 Bruder der zurzeit ALG bekommt BAB Berechnung 310.00 Grundbedarf 197.00 Miete 11.00 Arbeitskleidung 100.00 Fahrkosten (Berufschule + zuhause) 618.00 Bedarf 154.00 Kindergeld 265.00 Lohn 93.00 Unterhalt von meinen Eltern nicht möglich -52.00 Freibetrag Auswärtige unterbringung 106.00 BAB 525.00 Zur Verfügung Hartz IV Berechnung 265.00 Lohn 154.00 Kindergeld 93.00 Unterhalt von meinen Eltern nicht möglich 512.00 Einkommen -15.33 Werbungskosten -100.00 Fahrkosten (Berufschule + zuhause) -30.00 Private Versicherungen 366.67 Nettoeinkommen -55.00 Freibetrag 15% 311.67 Anzurechnendes Einkommen 297.50 Max partnerschaft im osten 595 225.00 Miete + Heizkosten 30.00 Strom 240.83 Hartz IV Anspruch 659.83 Zur Verfügung Am 26.3.2005 von haike Anstatt zu rechnen, lieber nen Nebenjob annehmen und keine Förderungen beantragen! Am 28.3.2005 von alida Schon alleine die Anfrage spricht Bände: >Will mit meiner Freundin zusammen ziehen - welche förderungen möglich Am 29.3.2005 von some hm, also wenn ihr eine wohnung findet für knapp 400€ inkl. nebenkosten, dann bekommt ihr also 400€ + 311€ du + 311€ deine freundin. wären also 1022€ und nicht einen cent mehr. egal wie ihr es wendet und dreht.solange geld vom amt kommt, ist dies die berechnung!! ihr hättet mit etwas glück und einem guten sachbearbeiter noch anspruch auf eine erstausstattung für euren neuen haushalt, aber mehr nicht. so schöne träume vom großen geld möchte ich auch mal haben. alles hintern raus ausm sessel und ab an die arbeit/ ausbildung und nicht faul zuhause vom vater staat leben. es gibt leute, die brauchen diese geld wirklich!!
Leserforumvon 04072015 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 26.05.2018 15:37
Seit Jahren erhält meine Tochter kein Kindesunterhalt, da der Vater Immobilienmakler ist, aber uns schrft. mitgeteilt wurde, dass er kein Einkommen habe. ... Seit Jahren gibt es keinen Unterhalt mehr. ... , weil der Vater nun doch Unterhalt zahlen könnte und gestritten werden muss?
Leserforumvon fragesteller321 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 08.10.2007 19:38
Zur Berechnung etc. lies mal hier: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php ----------------- " Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?" ... Allerdings wird da das Einkommen deines Vaters teilweise angerechnet... Müsstest du dich mal bei der örtlichen Agentur für Arbeit erkundigen...
Leserforumvon gueni69 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 11.10.2009 08:41
Ich, geschieden 2 Kinder, gehe einer regelmässigen Arbeit nach, meine Freundin hat 4Kinder und bekommt ALG 2. ... Wir können die Berechnung auf hier nochmals überprüfen. ... Dein Einkommen brutto und netto. 2.
Leserforumvon Eisele | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 24.09.2004 13:21
Das Jugendamt hat nun für die Berechnungsgrundlage des Unterhalts den ich für die Tochter in der Therapie bezahlen muss wie folgt berechnet: Mein Einkommen + Kindergeld +Unterhalt für meine jüngste Tochter +Einkommen meiner behinderten Tochter Davon abgezogen wurden Miete, Gas, Monatskarte für die Fahrt zur Arbeit. ... Ich sollte selbst noch 298 Euro Unterhalt leisten. ... Nun weiß ich nicht was recht ist, darf ich wirklich bis auf den Selbsterhalt Unterhalt zahlen obwohl bereits der Unterhalt des Vaters an das Jugendamt geht ?
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