750 Ergebnisse für „wohngeld alg“

Leserforumvon andreas124 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 07.09.2010 09:59
Hallo, als Alg 2 Empfänger ist man ja vom Wohngeld ausgeschlossen. ... Und eine weitere Frage, in den Antrag steht das ein vom Wohngeld ausgeschossenes Haushaltsmitglied, für einen Haushaltsmitglied was Anspruch auf Wohngeld hat, für diese Person einen Antrag stellen kann. Wenn ich als Alg 2 Bezieher in meinen Namen für meine Oma einen Antrag stelle, hat das negative auswirkungen auf mich?
Leserforumvon mimini | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 30.04.2009 05:30
Da sich ALG II und Wohngeld gegenseitig ausschließen, müsste mit Bewilligung des ALG II das Wohngeld eingestellt werden. ... Berlin, ), in denen das Wohngeld weitergezahlt und das ALG II entsprechend gekürzt wird. ... Spätestens beim ersten ALG II Folgeantrag wird dann das Wohngeld wegfallen.
Leserforumvon Casiopeia800 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 21.10.2008 23:14
Ich kann die Miete natürlich nicht aus diesem ALG I bezahlen. Meine Frage: Ist es sinnvoller Wohngeld zu beantragen oder dieses ergänzende ALG II. ... Möglicherweise wirst Du bei Wohngeld besser wegkommen.
Leserforumvon Ivstitia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 21.09.2009 15:53
Hallo, Bin gerade dabei den Antrag auf Wohngeld zu stellen. ... DEr ALG! ... Ich habe geantwortet, als würde ein Antrag auf Wohngeld gestellt.
Leserforumvon SirGottfried | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 07.04.2005 17:43
Sie bezieht seit 01.03.05 ALG, nun wollte sie Wohngeld beantragen. ... Nun hat sie aber noch ALG anspruch bis 28.02.06 Würde es negative folgen haben, wenn sie vorzeitig ALGII beantragt?
Leserforumvon Ma.Lau | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 26.09.2005 16:59
Habe einen Rechner für Wohngeld gefunden aber da war das nicht so richtig aufschlußreich. 2. Alg II. habe auch einen Rechner für Alg II gefunden. ... Geht dem Alg II nicht das "normale" Alg voran?
Leserforumvon Sidius24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 29.03.2011 11:31
Hallo, ich zahle ein Einfamilienhaus ab und wollte mal wissen, was gibt es für möglichkeiten wenn man Arbeitslos wird zzgl. zum ALG I für Zuschüsse zu beantragen! Kann man Wohngeld beantragen oder gibt es sonstige Leistungen?
Leserforumvon thomas2809 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 21.06.2010 19:55
Dort steht ja, wenn ein Anspruch auf ALG II besteht, kann keine Wohngeld bekommen werden, egal ob man das ALG II in anspruch nimmt oder nicht... ... Dort steht ja, wenn ein Anspruch auf ALG II besteht, kann keine Wohngeld bekommen werden, egal ob man das ALG II in anspruch nimmt oder nicht... ... Du hättest gar kein Wohngeld bei ALG II bezug erhalten dürfen!
Leserforumvon müllermilch | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 15.08.2018 13:24
Hallo, folgendes: Man beantragt formlos KInderzuschlag, Wohngeld und am selben Tag noch ALGII (Weiterbewilligung, jedoch waren 2 Monate Pause des ALG II Bezuges vor Antragsstellung). ... Nach und nach kommen die Formulare für den Kinderzuschlag und das Wohngeld. ... Bis der Kinderzuschlag gewährt wurde und das Wohngeld, vergehen 3 Monate.
Leserforumvon silviareisker | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 14.07.2005 10:06
Hallo, ich brauche dringend Eure Hilfe, ich sitze nun vor dem Antrag für ALG II und weiß nicht so recht was ich machen soll. ... Soll ich lieber Wohngeld beantragen ? ... Soll ich meinen Ex auf Unterhalt verklagen und lieber keinen Antrag auf ALG II abgeben ?
Leserforumvon achselkaffee | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 29.03.2008 19:06
Dann würde er doch auch wieder aus dem ALG II herausfallen und ich könnte das Wohngeld weiterhin beziehen, oder? ... ALG II ist eine nachrangige Leistung. ... Und wenn Wohngeld bewilligt wurde und - unter Berücksichtigung eben diesen Wohngeldes - kein ALG II Anspruch bestehen würde, dann gibt es auch kein ALG II, sondern weiterhin WG.
Leserforumvon thomas2809 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 24.06.2010 13:59
Vielen Dank für Eure Hilfe Vollzeit/ALG II - Verzicht -> kein Wohngeld ? ... Meine Frage: Kann ich auf das ALG II verzichten und stattdessen Wohngeld für mich und meinen Sohn beantragen? ... Es heißt da einerseits, kann man jederzeit auf das ALG II verzichten und stattdessen Wohngeld beantragen.
Leserforumvon Bunnypups | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 14.07.2010 17:28
Mai meinen neuen Bewilligungsbescheid bekommen und gleichzeitig die Aufforderung von der ARGE, Wohngeld für meinen 4 jährigen Sohn Wohngeld zu beantragen. ... KG + Unterhalt + Wohngeld) auf 1.063 Euro. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Leserforumvon berg48 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 01.03.2011 10:25
Hallo zusammen Eine frage zum thema rückwirkendes wohngeld. ... Seit 08 2010 alg 2 bezug. Davor alg 1 bezug.
Leserforumvon jazid | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 01.12.2008 23:50
Wenn Deine Tochter mit UVG + KG + WG mindestens genau so viel bekommt, wie derzeit ihr ALG II Regelsatz (211 Euro) + KdU-Anteil (Hälfte der tatsächlichen Miete + Nebenkosten), dann fällt sich tatsächlich aus der BG heraus und erhält kein ALG II mehr. ... Das Einkommen würde exakt den Bedarf decken und Deine Tochter kein ALG II mehr erhalten. ... Gesamteinkommen unter 411 Euro, ist der Bedarf der Tochter nicht gedeckt und sie hat weiterhin ALG II Anspruch.
Leserforumvon Nekoo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 05.01.2010 04:54
Hätte ich Anspruch auf Wohngeld oder wäre das egal Aufgrund der tatsache das ich derzeit keinen Job habe? ... Welches ALG wäre es ansonsten? ... Die Altersgrenze spielt lediglich beim ALG II, nicht aber beim ALG I eine Rolle.
Leserforumvon Kiba | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 15.02.2008 11:54
Ich habe eine Frage zum Wohngeld. ... Kontoauszüge werden eigentlich nur beim Bezug ALG II verlangt, von der ARGE. Wohngeld ist übrigens kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch, solange kein ALG II oder Grundsicherung beantragt wurde oder Du in die genannten Personengruppen fällst.
Leserforumvon Kiki13 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 15.02.2005 08:37
Das Wohngeld steht mir doch noch zu ! ... Du willst und wirst ab 01.03.2005 ALG II beziehen, du hast für Januar und Februar keinen Antrag gestellt und auch keine Zahlung aus ALG II zu erwarten. Somit steht dir Wohngeld zu.
Leserforumvon chu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 04.04.2007 21:09
Meine Ausbildungsvergütung beträgt 500€ Brutto und nach neuem Recht würde ich nach ALG I 60% des Bruttoeinkommens bekommen, also 300€. ... Soweit ich weiß, kann ich einen Antrag auf Wohngeld stellen und erst wenn dieser abgelehnt wird kann ich einen Antrag auf ALG 2 stellen. ... Nach meiner Kenntnis gibt es bei Bezug von ALG I keine GEZ Befreiung, sondern erst wenn man ALG II bekommt, wobei dann das Wohngeld natürlich wegfällt, ist das so richtig?
Leserforumvon Hannes74 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 10.05.2022 15:20
Und zwar habe ich in 2021 von Januar bis Juni Wohngeld bezogen und von Juli bis November aufstockend ALG 2. ... Das Schonvermögen bei ALG 2 beträgt momentan aufgrund von Corona ca. 60.000 €, genau wie beim Wohngeld ohnehin schon. ... Im Moment beziehe ich ALG 1 (500€) und dazu Wohngeld (270 €) und noch etwa 150 € die ich durch eine Nebentätigkeit erwirtschafte.
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