99 Ergebnisse für „wohngeld anspruch rückwirkend“

Leserforumvon JamboJambo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 26.08.2009 21:21
Habe ich anspruch auf Wohngeld und würde die Wohngeldstelle auch rückwirkend wie die ganzen Leistungszeiträume zahlen? ... Während des ALG Bezuges (dürften ja wohl höchstens 3 Monate gewesen sein) dürfte WG-Anspruch bestanden haben. ... ----------------- "" Am 27.8.2009 von altona01 Wohngeld gibt es nicht rückwirkend.
Leserforumvon Rina223 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 26.03.2018 16:59
Zu unserem Problem: Zu Beginn der Ausbildung im August, hat er Wohngeld beantragt. ... Also haben wir die Formulare ausgefüllt, da das mit dem Wohngeld dann hinfällig war. ... Nun die Frage: muss das Wohngeld rückwirkend von August an gezahlt werden?
Leserforumvon berg48 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 01.03.2011 10:25
Hallo zusammen Eine frage zum thema rückwirkendes wohngeld. ... Jetzt em-rente rückwirkend ab 09.2009 bewilligt worden. Hat man, da die em-rente ja jetzt rückwirkend erfolgt, anspruch auf rückwirkendes wohngeld ( § 28 SGB X ) ??
Leserforumvon Manu87 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 08.01.2020 12:16
Was ist denn nun wenn sich bei der Nachberechnung rausstellt, dass das Mindesteinkommen in dem Bewilligungszeitraum nicht erreicht wurde und daher kein Anspruch auf Wohngeld bestand? ... Generell würde ja dann kein Anspruch auf Wohngeld aber auf Sozialhilfe in Form von (aufstockendes)Hartz 4 bestehen. ... Das geht rückwirkend nicht.
Leserforumvon Parker33ss | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 20.06.2016 09:27
Ab Februar habe ich Wohngeld beantragt und auch erhalten . ... Hatte ja auch keinen Anspruch auf Alg 1. ... Hier eben rückwirkend ab Februar schon.
Leserforumvon guest-12307.12.2010 08:15:06 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 20.05.2009 09:36
Die Leistung, die höher ist, sollten Sie dann in Anspruch nehmen. Grund: AlgII kann nicht rückwirkend beantragt werden. ... Ich weiß nich genau, ob Wohngeld möglicherweise sogar rückwirkend gewährt wird.
Leserforumvon Maline | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 29.01.2020 21:54
Da aber die Gerichte diese 80000 als geltend erachten wäre sie weit drunter und hätte Anspruch, oder? ... Anspruch auf Grundsicherung besteht bei diesem Vermögen aber tatsächlich nicht. ... [quote=Maline]Wenn ja wird rückwirkend zum Oktober beschieden und nachgezahlt[/quote]Ich meine, so sollte es dann beschieden und bewilligt werden.
Leserforumvon mimini | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 30.04.2009 05:30
Wird dieses Mindesteinkommen nicht erreicht, kann kann ein Wohngeldanspruch verneint werden, auch wenn alle Voraussetzungen sonst zutreffen würden und man dem Prinzip nach Anspruch hätte. ... Da sich ALG II und Wohngeld gegenseitig ausschließen, müsste mit Bewilligung des ALG II das Wohngeld eingestellt werden. ... Hallo axel und sunbee, aber wenn mimini erst Wohngeld beantragt und dann Wochen später erfährt, dass das nicht ausreicht....dann kann sie doch gar nicht rückwirkend algII beantragen und hat enorme finanzielle Einbußen, oder?
Leserforumvon altona01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 27.11.2008 15:14
Wenn allein mit Wohngeld und dem übrigen Einkommen nicht mindestens das gleiche "Einkommen" erreicht wird, wie der ALG II Anspruch zuzgl. ... Woher weiß sie denn schon so genau, wie hoch das Wohngeld wird? ... Blöd ist alleine, das der LE das Geld von zwei verschiedenen Stellen und einmal im voraus und das zweite Mal rückwirkend bekommt.
Leserforumvon kako1811 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 26.08.2009 08:43
Wird das dann rückwirkend gezahlt. ----------------- "" Am 26.8.2009 von AxelK @kako: Wenn Wohngeld bewilligt wird, dann rückwirkend ab Tag der Antragstellung, bzw. in diesem Fall ab Beginn des Mietvertrages. ... Aber wo ist der Unterschied im Wohngeld und der ergänzenden Sozialhilfe. ... ALG ca. 550 Euro (nach Abzug der Versicherungspauschale von 30 Euro) = Anspruch 229 Euro.
Leserforumvon Purzelbär | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 01.02.2005 21:16
-Wohngeld zurückzuführen wäre? ... B. für Nebenkostennachzahlungen.... ----------------- "VLG nefertari1968 " Am 3.2.2005 von hh Du hast doch das ALG II rückwirkend ab dem 01.01. bekommen, daher ist die Änderung auch zu diesem Zeitpunkt eingetreten. ... Als ich den Kinderzuschlag beantragte und im Nebenweg einen ALG II-Antrag ausfüllte, wäre ich NIE davon ausgegangen, dass wir einen ALG II-Anspruch hätten.
Leserforumvon kixa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 25 Antworten | 04.06.2022 18:22
Desweiteren wurde ab 01.01.22 das Wohngeld erhöht. ... [i]Desweiteren wurde ab 01.01.22 das Wohngeld erhöht. ... [/quote]Du könntest den Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld ab xxDatum stellen, hilfsweise dazu einen Vorschussantrag.
Leserforumvon Tomxp | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 20.02.2007 20:54
Dazu kommt eine monatliche Ratenzahlung rückwirkend für Kindesunterhaltrückstände von 51,- EUR. ... Viele Grüße Tom Am 20.2.2007 von Sunbee 1 @tomxp stell einen antrag auf wohngeld. hier findest du einen rechner, eventuell kannst du noch alg2 ergänzend beantragen http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html sunbee Am 20.2.2007 von altona01 Bei Ihrem Einkommen müssen Sie keinen Unterhalt zahlen. ... Auch dass ich den Unterhalt noch rückwirkend nachzahlen muss.
Leserforumvon jazid | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 01.12.2008 23:50
muss die arge nicht solange meinen existensminimumsatz zahlen bis das mit dem wohngeld geklärt ist? ... Gesamteinkommen unter 411 Euro, ist der Bedarf der Tochter nicht gedeckt und sie hat weiterhin ALG II Anspruch. ... Dann kannst Du zur Wohngeldstelle gehen und darum bitten , dass die Dir zunächst mal überschlägig berechnen, wie hoch der WG-Anspruch Deiner Tochter wäre.
Leserforumvon xslsascha | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 10.01.2012 19:45
Dann das ein geringer Anspruch für Dezember (Ca 70 Euro) bestehen würde und ab Januar dann etwas mehr als hundert Euro. ... Einige Tage später bekamen wir nochmals Post in der gebeten wurde ein Formular (mehrbedarf) von mir noch unterschrieben zurück zu senden und ganz am Ende die bitte Anspruch auf Wohngeld und Kindergeld Zuschlag prüfen zu lassen. ... Stehen uns diese Leistungen auch rückwirkend zu ab wir diese Anträge ja.
Leserforumvon Guc77 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 21.10.2022 15:49
Wäre ich ohne Hürden berechtigt Wohngeld zu beziehen. ... Wenn du meinst, du hast definitiv Anspruch, dann stelle doch den Wohngeldantrag. ... Wäre ich ohne Hürden berechtigt Wohngeld zu beziehen.
Leserforumvon Nebelboy | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 09.02.2012 23:04
Bedeutet das dann auch, das ich dann für die drei Monate rückwirkend mein Wohngeld bekommen würde? ... Am 10.2.2012 von altona01 Falls ein Anspruch auf Wohngeld festgestellt wird, erhalten Sie das Geld rückwirkend ab Antragsdatum. ----------------- "" Am 10.2.2012 von Nebelboy Danke für die Antwort!
Leserforumvon Koellekoelle123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 20.03.2020 10:36
Wohngeld+KiZu fällt dann weg. ... Die Leistung von Wohngeld+KiZu und Alg2 schliessen sich aus. ... Ob du auch mehr Wohngeld bekämst?
Leserforumvon Edgaronius | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 26.05.2023 14:16
Ich bin aber der Meinung ich schon oder quasi diejenigen die während dieser Zeit eine mehrjährige Weiterbildung absolvieren und ALG I beziehen aus folgenden Gründen: während der Zeit wurde weder das ALG I an die Inflation angepasst noch wurden die Fahrtkosten an die Benzinpreise angepasst desweiteren hatte ich erst seit diesem Jahr, mit der neuen Reformierung Anspruch auf Wohngeld vorher nicht desweiteren hab ich keinen anspruch etwaige Energiepauschalen (z.B. 200€ Studierende, Fachschüler etc.) noch auf die 300€ über die Steuererklärung 2022... wirklich alles trifft für mich nicht zu. ... Ich bin am überlegen Rechtsberatungshilfe zu beantragen und gerichtlich Rückwirkend eine Art Entlastung einzuklagen. ... Ansonsten bleiben tatsächlich als Aufstockung nur Wohngeld oder Leistungen gem.
Leserforumvon philosoph32 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 05.10.2019 23:11
ALG II anspruch?... Es wurde festgestellt, dass der ALG2 Anspruch geringer ist als der für Wohngeld + Kinderzuschlag...… Dementsprechend wird ALG2 jetzt zum 01.10. rückwirkend abgemeldet und die anderen Leistungen beantragt. ... Es gilt noch immer § 46 (2) SGB I.Zitat (von philosoph32):dass der ALG2 Anspruch geringer ist als der für Wohngeld + Kinderzuschlag...
123·5