3 Ergebnisse für „wohngeld beantragen arg“

Leserforumvon dslthomas | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 09.01.2009 10:44
Frage: Welche Leistung muß ich beantragen wenn ich eine Nettokaltmiete von 255,91 € zuzüglich 65,00 € Betrieskosten und 58,00 € Heizkosten habe. ... Mir ist nur wichtig dass ich die Miete, Strom und Wasser zahlen kann denn das ist mit meinem Geld arg schwierig da mir abzüglich Miete, Strom, Wasser und Nebenkosten weniger als 240 € zum leben bleiben würden. ... Am 9.1.2009 von altona01 Moin moin, Sie können sich auch von der Wohngeldstelle eine Probeberechnung ausstellen lassen, und wenn die Summe mit Ihren Einnahmen unter dem AlgII (Regelsatz plus Miete) liegt, können Sie zeitgleich AlgII beantragen.
Leserforumvon mum4 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 13.03.2009 10:36
Wohngeld und/oder Kinderzuschlag zu beantragen.
EU 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon berlino | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 307 Antworten | 05.04.2009 23:37
danke berlino Am 22.4.2009 von Sunbee 1 @berlino die gkv macht im schreiben zur aussteuerung auf den gang zur arbeitsagentur aufmerksam. alg1 gibt es höchstens ein jahr. es sei denn man ist älter als (ich glaube mittlerweile) 58. dann staffelt es sich. nein. alg1 errechnet sich, kurz und laienhaft ausgedrückt, aus den gehältern (oder eben kg) welche man in den letzten 12 monaten bekommen hat. also: alle kg summen der letzten 12 monate addieren, teilen durch 12, davon ca 60 %, das ist alg1. bei mir waren es gut 300€weniger als kg ggfalls dann sofort wohngeld beantragen. sollte es dann nicht reichen, ergänzend alg 2 (harzt4) nein, man muss nicht auf urlaub verzichten, aber das klären wir, wenn es soweit ist und du fragen hast. alles noch ungelegte eier und vielleicht gehörst du zu den wenigen, deren rentenverfahren schwuppdiwupp entschieden wird nie die hoffung aufgeben sunbee ----------------- "Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung. " Am 22.4.2009 von berlino hallo sunbee danke für deine zuverlässigkeit mir gleich zu antworten also alg 1 gibit es solange der r.antrag läuft aber damit kann ich kaum leben werde dann alles beantragen w.geld u.s.w. aber sag mal wie reagiert mein arbeitgeber wenn ich so lange ohne begründung wegbleibe?
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