17 Ergebnisse für „wohngeld berechnung bescheid tochter“

Leserforumvon Juliette888 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 12.12.2009 18:08
Wobei ich die Berechnung dieses Zuschlages sowieso nicht so richtig nachvollziehen kann. ... @Juliette: Hast Du während des ALG I Bezuges vielleicht auch noch Wohngeld bekommen? ... Nein, ich habe kein Wohngeld bezogen, nullkommanull.
Leserforumvon Minao18 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 22.12.2017 10:15
Momentan beziehe ich noch Halbwaisenrente in Höhe von 135,94 Euro, über welche ich wohl auch krankenversichert bin (erwähne ich nur, da diese im bafög also nicht enthalten sind) Wohngeld in Höhe von 204 Euro wurde ebenfalls bewilligt, der Bescheid kam erst vor kurzem und liegt der Familienkasse in der Berechnung also noch nicht vor und müsste ich noch nachreichen! ... Wohngeld wurde wie oben erwähnt von der Familienkasse noch nicht berücksichtigt, da der Bescheid erst vor kurzem ankam. ... Denn soweit ich weiss, wird Wohngeld beim Kinderzuschlag nicht angerechnet, oder?
Leserforumvon AndreaCologne | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 14.04.2017 15:35
Da hat ein Vater für seine Tochter einen Vertrag abgeschlossen. ... Gegen diesen hast Du Widerspruch eingelegt. einem Widerspruch kann die aussellende Behörde abhelfen, dann kommt der Bescheid gar nicht zur Widerspruchsbehörde. ... Gegen diesen hast Du Widerspruch eingelegt. einem Widerspruch kann die aussellende Behörde abhelfen, dann kommt der Bescheid gar nicht zur Widerspruchsbehörde.
Leserforumvon Adlatus123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 03.07.2023 18:00
Kommt daher das die Hausbesitzerin die Wohnung mal für ihre Tochter ausgebaut hat und daher separate Zähler nicht nötig erschienen. ... Und als letztes: Ist es richtig, da sie ja in diesem Jahr noch gearbeitet hat das bei der Berechnung des Wohngeld bzgl. der zu zahlenden Steuern der ARBEITNEHMER-Freibetrag angewandt werden muß!? ... Man erhält (nach x Monaten) einen Bewilligungsbescheid oder einen ablehnenden Bescheid.
Leserforumvon lucie85 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 14.09.2011 12:12
Also schriftlich/nachweislich den entsprechenden Antrag stellen, alle erforderlichen Nachweise einreichen und auf einem schriftlichen Bescheid bestehen. ... Was die Berechnung des Mindesteinkommens betrifft, so bin ich unsicher, was dazu zählt und was nicht. ... Nichts desto trotz hat die SBin zunächst mal einen Bescheid zu erlassen, der auch die Berechnung enthalten muss sowie eine Begründung, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Leserforumvon Linchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 07.11.2007 13:21
Bin ab demnächst alleinerziehend für meine Tochter(7 Jahre). ... Am 9.11.2007 von AxelK @Linchen: Bei der Berechnung von Wohngeld wird Deine Miete (bei Mietstufe 5) mit maximal 425,00 Euro inkl. kalter Betriebskosten berücksichtigt. ... Und jeden Bescheid genau prüfen und bei der kleinsten Unklarheit nachfragen.
Leserforumvon alicjaa@web.de | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 06.12.2004 12:50
Darum stimmt ihre Berechnung nicht ihnen stehen 622 euro zum leben zu Die Meisten vergessen das Kinder über 18 Jahre einen eigenen Antrag ausfüllen müssen. ... Ab 01.01.2005 können Studenten in Mischhaushalten iwe in diesem Fall Wohngeld beantragen. ... Am 7.12.2004 von alida Noch aufpassen bei deinem Bescheid für ALG II.
Leserforumvon guest-12307.12.2010 08:15:06 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 18.07.2009 22:03
Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info" Am 24.7.2009 von guest-12307.12.2010 08:15:06 Also wir haben uns am Montag mal Wohngeld ausrechnen lassen, tja meine Tochter allein würde 140 Eur beziehen + Kinderzuschlag, die gute Frau auf der Wohngeldstelle meinte die brauch nen Schreiben von der Arge das wir Wohngeld beantragen sollen. ... Teilen Sie mir bitte umgehend mit, ob und seit wann Sie Wohngeld beziehen. ... Ich hab doch noch gar nicht das Ok das ich Wohngeld beantragen kann.
Leserforumvon Janine1984 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.01.2011 15:15
Mit Glück gibt es elternunabhängiges BAFÖG, da Tochter nicht zielstrebig, aber noch in Erstausbildung. ... Da fließt nach öffentlichem Recht eine Berechnung ein, die familienrechtlich aber nicht greifen muss. ... Was aber mit der BAFÖG-Berechnung nichts zu tun hat. wirdwerden ----------------- ""
Leserforumvon Freches Klößchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 26.06.2007 21:22
A lebte mit der Tochter alleine in einer Wohnung. ... A hat bereits eine Tochter und erhält für diese 154,00 € Kindergeld. zu 7.) ... B zahlt für die Tochter von A keinen Unterhalt.
Leserforumvon Dalya | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 11.06.2009 13:55
Hallo erstmal, mein Freund möchte bei mir und unserer gemeinsamen Tochter einziehen. ... Berechne zuerst das voraussichtliche Wohngeld, weil diese Angabe dann für die Berechnung des Kinderzuschlags benötigt wird. ... Wohngeld würd ich um die 100 Euro bekommen und Kinderzuschlag 140 Euro.
Leserforumvon Lajumu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 22.12.2009 17:52
Gibt es darüber einen schriftlichen Bescheid? ... Die ARGE hat gefälligst korrekt zu rechnen und einen schriftlichen Bescheid zu erlassen. ... Nur gegen einen schriftlichen Bescheid hast Du die Möglichkeit des Widerspruchs.
Leserforumvon Stony Montana | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 01.11.2004 18:58
Anspruch auf Wohngeld hätte ich ohne Bafög auch, oder ??? ... @Kuschelbaer Ich kenne den Unterschied zwischen BAföG-Berechnung und zivilrechtlicher Unterhaltsberechnung. ... Daher kommt es bei der Bafög-Berechnung für die Tochter meines LG zu einem anrechenbaren Einkommen meines LG von 61 €.
Leserforumvon Naninu28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 17.01.2022 22:45
Hallo, mein Partner, meine 4 jährige Tochter und ich leben seit 2020 zusammen. ... Meine Tochter ist 4 Jahre alt. ... Wenn dir 200,- mtl. fehlen, bringt der Vorschlag, Wohngeld zu beantragen, vielleicht was?
Leserforumvon gelbe_Sterne | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 04.05.2010 19:26
Gegen welche Bescheid laufen jetzt noch die Klagen? ... In diesem stand drin, dass ich für meine Tochter Wohngeld beantragt habe (auch auf Hinweis der Arge hin). ... Zu der Zeit wußte ich offiziell noch nichts von dem Wohngeld (der Bescheid kam erst am 16.10.), die SB erwähnte lediglich in einem persönl.
Leserforumvon mum4 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 13.03.2009 10:36
Wohngeld und/oder Kinderzuschlag zu beantragen. Trifft keiner dieser Sachverhalte vor, ist der Bescheid und die Einstellung der Regelleistung falsch. ... Davon bin ich in obiger Berechnung ja auch ausgegangen.
Leserforumvon kain123123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 33 Antworten | 12.08.2021 23:54
Wenn mein Vater das wüsste was jetzt mit seinem Geld passieren wird (eine hälfte auf seine Tochter die er auch nicht mehr sehen und sprechen wollte und die andere hälfte wahrscheinlich an das Jobcenter) hätte er sich im Grabe umgedreht. ... Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, sich eben in Zeiten des Zuflusses aus dem Sozialsystem auszuklinken, hinterher wieder einzuklinken, klar, aber der Vermögenszuwachs, der eben in die Berechnung einfließt, der bleibt ja. wirdwerden Am 13.8.2021 von eh1960 [quote=kain123123]Meine Schwester hatte sich in letzten Zeit gar nicht um unseren Vater gekümmert ,sich nicht für sein Gesundheitszustand interessiert ,ihn nicht besucht und überhaupt gar kein Kontakt mit ihm gehabt obwohl sie nur paar hundert Meter entfernt von ihm wohnt und obwohl sie wusste ,dass sein Zustand immer schlimmer wurde[/quote] Das ändert nichts an ihren Erbansprüchen.
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