Meine Frage : Hätte ich, wenn das Geld verbraucht/investiert ist, wieder Anspruch auf Wohngeld/Lastenzuschuss ? oder kann die Behörde sagen, ich hätte ja von der Erbschaft leben können/müssen. ... [quote=Hans1959]kann die Behörde sagen, ich hätte ja von der Erbschaft leben können/müssen.
Meine Familie und ich beziehen Wohngeld und Kindergeldzuschlag für 2 von 3 Kindern. Ich weiss, dass man mit wohngeld Vermögen haben darf, aber gilt das auch während des Bezuges von Wohngeld ? ... Inwiefern kann ich damit rechnen dass eine bald anstehende Auszahlung einer Erbschaft angerechnet wird ?
Hallo, folgender Fall: Jemand bezieht Wohngeld und erbt von seiner Oma 2000 €. Wird diese Erbschaft beim Wohngeld angerechnet ? Und wenn ja, was passiert denn, wenn er die Erbschaft ausschlägt ?
Hallo liebe Leser Ich habe eine Frage : Ich beziehe Wohngeld , und Stelle gerade meinen Weiterbewilligungs Antrag. Und nun soll ich eine Erbschaft von 16000€ bekommen. ... Das Einkommen aus Erbschaft wird aufs Gesamteinkommen/ Jahreseinkommen deines Haushaltes berechnet.
Trifft dies generell auch auf eine Schenkung, Ausstattung oder Erbschaft zu, wenn diese bspw. bereits 3 Monate vor dem Erstantrag auf Wohngeld erfolgten? ... Aber beim Wohngeld?
Wird das Geld auf das Wohngeld als Einkkommen angerechnet ? ... Melden solltest Du die Erbschaft auf jeden Fall. ... @kael pershaw: Es geht hier nicht um ALG II, sondern um Wohngeld.
Das Wohngeld soll zudem eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten.... [/quote] Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/entlastungspaket-massnahmen-101.html Ich bin bereits seit ein paar Monaten wegen einer Erbschaft, im Wohngeldbezug. ... Wohngeld erhalte, den o.g.
hallo, meine frau hat dieses jahr, da ihren eltern beide starben geerbt. aufgrund der tatsache, dass es die mutter schon letztes jahr starb und es dem vater ziemlich schlecht ging, habe ich anfang des jahres garkeinen neuen alg2 antrag gestellt. wir bekamen es bisher immer zu meinem verdienst dazu. aber aufgrund des bevorstehenden erbfalls wollte ich nichts falsch machen. im september ist nun das erbe ausbezahlt worden. mittlerweile bin ich abreitslos geworden. somit haben wir zum leben 940 euro alg und das kindergeld für 2 kinder. unsere miete beträgt 550 euro plus heizkosten (öl/holz) plus menge stromkosten verursacht durch boiler. dass uns wg. des erbes nun kein alg2 zusteht ist mir klar. wir waren auch bei unserer sachbearbeiterin, das wir vom erbe nichts mehr haben, da wir zuvor hoch verschuldet waren und das nun alles für die tilgung derer verbraucht wurde. die sachbearbeiterin meinte eben, dass das ganze erbe angerechnet wird, auch wenn wir nichts davon hatten, weil wir es für die schulden verbraucht haben. nun ist es aber sehr knapp bei uns mit den o.g. geld. auch wenn wir noch so sparen... haben wir evtl. anspruch auf wohngeld, oder wird da auch das erbe angerechnet ??? ich danke für eure antworten im voraus andy Am 8.11.2007 von hh Beim Wohngeld gilt nur das Einkommen, nicht das Vermögen und auch nicht ein Erbe. ... Es kann ja nicht angehen, dass ich einerseits staatliche Leistungen beziehe und auf der anderen Seite durch eine Erbschaft ein dickes Bankkonto habe.
Hallo, ich habe eine frage zu Wohngeld. Ich beziehe seid ca 2 Jahren Wohngeld. Zum 31.10.1011 endete mein Wohngeld und ich beatragte es neu.
Zum Thema bezüglich des Erbschaft. ... Das ist was anderes als Wohngeld. Also bitte vergiss das Wort *Wohngeld*.
Leserforumvon guest-12328.01.2023 18:57:04
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06.02.2020 21:40
Meine Mutter ist jetzt leider verstorben (sie war schon schwer krank im Heim) und ich habe jetzt erfahren das ich sehr viel erben werde (alleine) und da ich bislang noch Alg II bin, brauche ich dieses auch nicht mehr. Meine Frage ist nun, da ich noch alles über das Nachlassgericht regeln muss (sie ist Anfang der Woche verstorben also noch ganz frisch und ich muss meine Trauer auch noch verarbeiten) - lief vorher über Betreuer und nun habe ich alles wieder (habe leider auch niemanden der mir bei den ganzen Behördengängen oder Papierkrieg helfen könnte und meine Gesundheit ist derzeit auch nicht die Beste, aber ich krieg das schon durch). Ab wann muss ich dem JC mitteilen, das ich nicht mehr hilfebedürftig bin?
Habe mir daher üerlegt, Wohngeld zu beantragen. Was ist besser Grundsicherung oder Wohngeld ? ... Was genau hat es mit der Erbschaft auf sich?
Dabei gehe ich davon aus, dass auch das Wohngeld gestrichen wurde, ist dem so? ... (Ausnahme: Unrichtige Angaben) Ich meine mal gehört zu haben, dass das beispielsweise bei Erbschaft/Lottogewinn u.s.w. so ist.
Leserforumvon knuddelbaer1989
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25.08.2009 17:46
In dem Fall muss der Erbe die Leistungen aus der Erbschaft erstatten. ... Daher gibt es hier auch noch Zuschüsse wie beispielsweise Wohngeld oder ähnliches.
Nach Ablauf der Monate wird der noch verbliebene Rest der Erbschaft zu Vermögen. ... (Bei Wohngeld zählt ein Vermögen von >60.000,- erst als erheblich). ... Deshalb gibt es Wohngeld.
Am 13.8.2021 von wirdwerden Wir müssen doch hier zwei Problemkreise unterscheiden: einmal, wie die Beerdigung zu bezahlen ist und dann, ob die Erbschaft auf ALG II anzurechnen ist.
Wichtige Unterscheidung zwischen Vermögen und Einkommen Die Unterscheidung zwischen Einkommen und Vermögen in Zusammenhang mit einer Erbschaft ist für den Leistungsempfänger deshalb so wichtig, da § 90 Abs. 2 und 3 SGB XII für das Vermögen Schutzvorschriften vorsieht.
Die dann ggf. über Wohngeld usw. vom Sozialamt finanziert wird... ... Am 2.6.2023 von go607031-27 Danke für die Infos Das reine Bürgergeld ohne Wohngeld wurde jetzt für ein halbes Jahr vorläufig genehmigt von Januar bis Juni. ... [i]Wohngeld[/i] kommt auch NICHT vom Sozialamt, außerdem wohnt dein Vater bei dir doch kostenlos.
B 14 AS 3/08 R Vorinstanz: LSG München, L 7 AS 320/06 Ist das Kindergeld, das bereits bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs nach § 1612b BGB angerechnet wurde, auch als Einkommen iS des § 11 Abs 1 S 1 iVm § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 zu berücksichtigen? B 14 AS 32/08 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 7 AS 5473/07 Besteht in § 9 Abs 1 SGB 2 ein eigenständiger Subsidiaritätsgrundsatz mit der Folge, dass Hilfebedürftigkeit iS des § 9 Abs 1 SGB 2 dann entfällt, wenn der gesamte Bedarf eines Hilfebedürftigen an Lebensunterhalt und Unterkunft durch tatsächliche Leistungen eines Angehörigen gedeckt wird oder ist die Zuwendung des Angehörigen als Einkommen des Hilfebedürftigen zu berücksichtigen? B 14 AS 53/08 R Vorinstanz: SG Düsseldorf, S 43 AS 282/07 Welche Anforderungen sind an die Rechtsfolgenbelehrung vor einer Sanktion gem § 31 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm Abs 5 S 1 SGB 2 zu stellen?