433 Ergebnisse für „wohnung groß“

Leserforumvon katja541 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 01.10.2007 15:09
Guten Tag, die Wohnung meiner Mutter ist zu gross für sie und das Sozialamt hat sie aufgefordert bis 30.11.07 aus der Wohnung auszuziehen.Anderfalls muss sie die Mehrkosten selbst tragen(170 €,d.h. die Hälfte ihrer Sozialhilfe).Leider konnte sie bis jetzt keine Wohnung finden,die einen angemessenen Quadratmeterpreis hat.Das Wohnungsamt hat zur Zeit auch keine angemessenen Wohnungen und ist bereit es dem Sozialamt nachzuweisen. ... MUSS sie die Mehrkosten selbst zahlen,obwohl sie trotz ihrer Bemühungen keine angemessene Wohnung findet? ... Wenn tatsächlich keine angemessene Wohnung zu finden ist, muss das Amt die besherigen Kosten weiter übernehmen.
Leserforumvon Maccarter | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 07.11.2012 05:02
Die Wohnung in der wir wohnen, gehört meiner Mutter und sie befindet sich auf der selben Etage im selben Haus wo auch meine Mutter wohnt. ... Wir wohen seit fast 2 Jahren in der Wohnung. ... Damit wird die Wohung nicht nur zu teuer sondern auch zu groß.
Leserforumvon Salm | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 22.11.2009 11:42
Hallo Eine Frage ich trenne mich von meinem Mann wie groß darf meine Wohnung haben wenn ich und meine Tochter darin wohnen??? Ist das egal wie groß die ist wenn sie billig ist? ... Die angemessene Größe der Wohnung richtet sich nach landesrechtlichen Bestimmungen zum sozialen Wohnungsbau und liegt meistens, für zwei Personen, bei 60 m².
Leserforumvon Monimaus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 27.03.2006 12:38
Hallo, wenn man als Alg 2 Empfänger in einer zu großen Wohnung lebt, kann man dann gezwungen werden, auszuziehen, auch wenn z.
Leserforumvon kuehnchen1985 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 14.12.2007 16:46
Hallo, Person A hat Post von der ARGE erhalten, angeblich ist die Wohnung, in der sie schon 6 Jahre lebt, davon 3 Jahre ALG2, plötzlich zu groß. ... Kuehnchen1985 Am 14.12.2007 von AxelK Zunächst einmal ganz klar, ja, die Wohnung mit 120 m² ist unangemessen groß und nein, es gibt kein Gewohnheitsrecht. ... Wenn ja, was für Mieten weist dieser für Wohnung in der Größe 100 m² aus?
Leserforumvon guest-12313.08.2013 12:51:19 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 05.01.2008 13:43
Wie groß und teuer darf die Wohnung sein und muß ich mein Auto (4000€ restwert) verkaufen.Netto einkommen so um die 1700. ... Am 6.1.2008 von Clonk Zur größe der Wohnung kann man keine einheitliche Aussage treffen, das ist von Bezirk zur Bezirk und anders. ... Viele bestimmen aber die angemessenheit aber nach dem Preis der Wohnung.
Leserforumvon Ben123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 28.12.2006 01:50
Hallo, hat jemand zufällig eine Tabelle zur Hand,wie groß und wie teuer eine Harz IV Wohnung in Hamburg sein darf.Es handelt sich um 2 Erwachsene und 2 Kinder.
Leserforumvon go_hooters | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 04.08.2005 21:00
Zur Zeit lebe ich zu Zweit in einer 1 Zimmer "Wohnung" und möchte in naher Zukunft mal umziehen.Was muss ich beachten(bekomme Hartz4)und wie groß darf die Wohnung sein? ... Steh mir evtl eine größere Wohnung zu? ... Wenn er in eine angemessene Wohnung umzieht bzw. umziehen 'darf' bekommt er die KdU für diese Wohnung. quote:Ich bin mir nicht sicher, ob Du überhaupt eine Genehmigung für einen Umzug in eine 55-60qm große Wohnung bekommst.
Leserforumvon Sonny12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 31 Antworten | 18.03.2014 08:04
Ein Leistungsempfänger hat als die Wahl, ob er 1. eine Wohnung anmiete, die genau 50 qm groß ist und genau 6,- € pro qm, also 300,- € kostet, oder 2. eine Wohnung anmietet, die 60 qm groß ist, aber nur 5,- € pro qm, also ebenfalls 300,- € kostet, oder 3. eine Wohnung anmietet, die nur 30 qm groß ist, aber 10,- € pro qm, also ebenfalls 300,- € kostet. ... Wenn eine Wohnung "unangemessen groß" ist, muß das Jobcenter trotzdem die Kosten in Höhe einer angemessenen Wohnung übernehmen. ... Wenn eine Wohnung "unangemessen groß" ist, muß das Jobcenter trotzdem die Kosten in Höhe einer angemessenen Wohnung übernehmen.
Leserforumvon fritz_guitar | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 15.02.2018 10:03
Hi Wenn ich eine Wohnung gefunden habe die ein klein wenig zu groß ist, 0,56m² und dazu ein klein wenig zu teuer ist, 255€ statt der zulässigen 220€, muss mir dann das Jobcenter wenigstens diese 220€ zahlen? Oder kann es generell ablehnen weil die Wohnung zu groß und zu teuer? ... Oder kann es generell ablehnen weil die Wohnung zu groß und zu teuer?
Leserforumvon alex-2003 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 20.06.2005 10:34
Hallo, weiß jemand wie groß die Wohnung für einen Hartz IV-Empfänger maximal sein darf, damit die Miete übernommen wird? Wie sieht es aus, wenn noch jemand, noch jemand in der Wohnung des Hartz IV-Empfängers angemeldet ist?
Leserforumvon sealife | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 08.08.2008 17:21
Meine Frage ist, ob sie diese Wohnung in kurzer Zeit wieder abgeben muß, da diese Wohnung von ALG II finanziert wird und für sie und einem Kind zu groß ist. ... Am 13.8.2008 von alida 88 m² für 3 Personen, das dürfte überall zu groß sein. Am 13.8.2008 von AxelK quote:88 m² für 3 Personen, das dürfte überall zu groß sein.
Leserforumvon Eisbärin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 07.07.2005 13:33
Wird aber dieser Umzug auch bezahlt, wenn man aus einer "unangemessenen Wohnung" wieder in eine "unangemessene Wohnung" umzieht, die allerdings günstiger ist, als die bisherige Wohnung? ... Meine Sachbearbeiterin sagte mir 2004, sie würde mir nicht mal eine Wohnung genehmigen, wo die Miete einer 50 qm Wohnung angemessen ist, die Wohnung aber z.B. 50,5 qm groß wäre. ... Ist Eure neue Wohnung nur ein paar qm zu groß, aber die Miete stimmt, würde ich es versuchen.
Leserforumvon tintenkleks | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 20.10.2007 12:54
Daher die Frage macht die Arge Theater weil die Wohnung 5 Zimmer hat und 198qm groß ist . ... Am 20.10.2007 von Ostseeperle hallo zusammen BVerwG 30.05.1996 Aktenzeichen: 5 C 4.95 Keine Sozialhilfe für unangemessen teure Wohnung Ein Sozialhilfeempfänger hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme der Miete, wenn die Wohnung aus sozialhilferechtlicher Sicht unangemessen groß und teuer ist. ... Der Landkreis wo die Wohnung ist gewährt 414 .
Leserforumvon MarionK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 17.06.2009 14:25
Wir haben im Haus von Bekannten eine Wohnung angeschaut, in die wir gern einziehen würden, sie ist recht günstig, aber eigentlich zu groß, weil 4 Zimmer und 84m². ... Die Größe der neuen Wohnung spielt bei der Beurteilung der Angemessenheit nur eine untergeordnete Rolle.
Leserforumvon realpaulchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 19.04.2007 11:34
Hallo, mein Bruder hat eine 65qm Wohnung, die lediglich 154 € plus Strom und Kohlen für einen Ofen kostet; also viel billiger, als eine ein-raum-wohnung mit weniger qm in dresden kosten würde. (in dresden findet man nicht mehr soviel unsaniertes) Ich habe gelesen, daß es rein vom Gesetzestext nicht darauf ankommt, wie groß die wohnung ist, sondern lediglich darauf, wie teuer sie ist. dagegen gibt es diese tabelle, in den 1,2,3 -personenhaushalten gewisse höchstqmzahlen zugebilligt werden. woran soll man sich nun halten? ... Nun will ihm die arge die wohnung nur bewilligen, wenn er sich einen untermieter nimmt, damit es ein 2p-haushalt wird und somit angemessen ist.
Leserforumvon angel28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 20.01.2011 16:29
Hallo und guten Tag, mein Freund und ich möchten gerne in eine Wohnung zusammen ziehen! ... seine wohnung ist 43m² gross und auch zu eng für zwei Personen (wo soll ich denn mit meinen ganzen sachen hin?) ... Muss ich jetzt noch zusätslich eine wohnung nehmen????
Leserforumvon HannesLarson | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 14.02.2020 17:53
Flecken so groß wie Kopfkissen. ... Ich würde so gern eine neue Wohnung beziehen... ... Mit so einem Mietsatz bekommt man hier keine Wohnung.
Leserforumvon go569529-74 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 20.01.2021 11:25
Die Wohnung die wir derzeit bewohnen ist von der Miete & Quadratmeter zu groß, wir mussten immer die Differenz selber zahlen. ... Die neue Wohnung, die unser Vermieter uns angeboten hat ist fast identisch, die neue Wohnung wäre nur 20 Euro teurer. ... Zitat (von go569529-74):ob ich im neuen Mietvertrag allein unterschreiben kann, weil meine Mutter ja nur vorübergehend mit mir in die neue Wohnung zieht und sich dann selber etwas sucht.Vermutlich wäre diese Wohnung dann für dich allein zu groß und auch zu teuer.Zitat (von go569529-74):Es geht darum, dass Sie weiterhin ihr regelbedarf und die Hälfte der Miete für die neue Wohnung erhält.Aber nur, wenn sie dort wohnt.
Leserforumvon Königsmann | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 23.11.2004 00:58
Da ich eine Wohnung bekommen könnte (42qm / 2 Zimmer / 303€ WM) würde ich gern dort hin ziehen, nur habe ich vom Sozi erfahren das die wohnung nicht bezahlt werden würde (den umzug und die Mietkaution könnte ich bezahlen). ... Die Wohnung ist nicht zu groß, man darf bis zu 45m² / 303€ WM / 2 Zimmer haben. ... Ja Gründe sind z.B., wenn: -die Wohnung zu klein oder zu groß ist -die Wohnung unzumutbar ist -die Wohnung den gesundheitlichen Anforderungen nicht entspricht -die Wohnung gekündigt wurde -die Wohnung wegen einer Räumungsklage aufgegeben werden muss -die Wohnung zu teuer ist -wenn Sie zur Zeit keine Wohnung haben. " Darin liegt das Problem, wenn Sie das Sozialamt nicht überzeugen können, von wegen es wäre für Sie unzumutbar, mit Ihrer Mutter zu wohnen o.ä. müssen die die Wohnung nicht bezahlen.
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