46 Ergebnisse für „wohnung jobcenter bezug kaution“

Leserforumvon Shabruu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 27.11.2017 02:20
Ich war bis 20.11.17 im Hartz4 Bezug dieser wurde sofort gestrichen nach dem ich mitteilte das ich eine arbeitsstelle habe... 225km entfernt... wie ist es geregelt wenn ich dort nun eine Wohnung habe zum 1.2.19.... ... Ich wäre mit Arbeitsaufnahme aus dem ALG2 Bezug raus. ... Daher die Frage besteht die Möglichkeit dass das Jobcenter die Kaution an mich überweist und ich diese an den.
Leserforumvon NeuNeu123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 29.12.2022 09:44
Im Jahr 2022 ist man aus der Wohnung ausgezogen und die Wohnungsgesellschaft zahlt die Kaution bisher nicht aus. ... Und da man längst nicht mehr im Bezug sei,merkte man schon das man auch nicht gewillt war zu helfen. ... Rechtlich gesehen, hat demnach nicht das Jobcenter die Kaution gezahlt, sondern der Mieter.
Leserforumvon Marga.k | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 07.04.2019 22:57
Beim neuen Jobcenter hast Du die Zusicherung zur Übernahme der Kaution (als Darlehen) und der zukünftigen KdU gestellt und erhälst keinen Bescheid? ... Zitat (von Marga.k ):Ich sitze auf meinen gepackten Sachen, mein jetziger jobcenter hat die Notlage erkannt.Aber nur für deinen Auszug aus dieser Wohnung. ... Der neue Vermieter weiß nichts von dem alg2 Bezug und darf es auch nicht wissen.
Leserforumvon marty584 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 28.12.2015 10:52
Also sprach ich beim Jobcenter vor und erhielt eine Zusage zum Umzug. ... Benötige ich wirklich die "Genehmigung" der ARGE vor Anmietung der neuen Wohnung? Oder ist diese Genehmigung nur wichtig für die Zusatzleistungen wie Kaution, Umzug, etc?
Leserforumvon go308222-68 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 15.01.2021 21:29
Innerorts in eine größere Wohnung. ... Ebenso soll ich erklären, wie ich die Kaution bezahle (na in Raten natürlich!) ... Kann ich mir eine neue, kleinere Wohnung suchen?
Leserforumvon nadimauz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 27.04.2011 12:25
Was das Jobcenter draus macht, bleibt abzuwarten. ... Dafür gäbe es weder eine Genehmigung noch eine Übernahme von Kaution und Umzugskosten. ... Und wenn Du der Meinung bist, dass das für Neuanmietungen im ALG II Bezug nicht zulässig sei, dann nenne mir bitte die Rechtsgrundlage dafür.
Leserforumvon Momo763590 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 12.02.2019 19:12
Die Vermieterin hatte mir ein Mietangebot erstellt und ich bin damit zum Jobcenter gegangen, um mir die Genehmigung für die Wohnung zu holen. ... Die Fr. vom Jobcenter sagte mir, dass die Obergrenze 564€ wären!! ... Der Sachbearbeiter vom Jobcenter meinte, dass ich ja den Differenzbetrag von 180€ selbst von meinem Regelsatz ausgleichen kann, aber ich dann keine Umzugs- und keine Kaution erhalte.
Leserforumvon MisterBash | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 21.04.2017 14:48
Die Übernahme sämtlicher Umzugskosten, wurde bereits vom Jobcenter am aktuellen Wohnort zugesagt. ... Trotz dessen hat sich das Jobcenter am dann neuen Wohnort bereit erklärt die Kaution für die neue Wohnung auf Darlehnsbasis zu übernehmen, da mir dafür die nötigen finanziellen Mittel fehlen. ... Auch von der Bewilligung der Umzugskosten und die darlehensweise Übernahme der Kaution können viele nur träumen.
Leserforumvon modiano | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 29 Antworten | 10.06.2011 04:49
Gleichwohl bin ich der Meinung, dass eine volständige Verweigerung der Kaution unzulässig ist. Vielmehr dürfte diese allenfalls auf die Höhe der max. zulässigen Kaution (3 Nettokaltmieten) für eine angemessene Wohnung reduziert werden. ... Auf Umzugskosten und Kaution wollen wir ohnehin verzichten, da mein Bekannter die Kaution seiner alten Wohnung ausgezahlt bekommt und diese kann direkt eingesetzt werden kann.
Leserforumvon Hurricane91 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 36 Antworten | 29.05.2020 17:37
Erledigtst Du Dinge im Auftrag Deiner Freundin beim Jobcenter? ... Beziehst Du auch Leistungen vom Jobcenter? Will das Jobcenter beide Wohnungen in Augenschein nehmen?
Leserforumvon Scaco | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 04.05.2018 00:50
Fakten zur neuen Wohnung: - Sie ist ca. 2 Euro günstiger als die alte bewilligte Wohnung. - Die neue Wohnung befindet sich in der selben Stadt wie die alte. - Die Kaution beträgt 0 Euro - Beim Umzug und der Entsorgung der Möbel würde mir von der WG geholfen werden und somit könnte ich es auch ohne Finanzielle Hilfe machen. ... Was für ein Bezug auf den Hauptmietvertrag sollte das überhaupt sein, der eine Vorlage beim Jobcenter zwingend macht? ... So wie Du die Situation schilderst, also Miete günstiger als bisher, keine Kaution erforderlich, keine Umzugskostenübernahme durch's Jobcenter erforderlich, solltest Du den Untermietvertrag unterschreiben, die alte Wohnung kündigen und dem Jobcenter unter Vorlage des Untermietvertrages mitteilen, wann Du umziehst.
Leserforumvon Masternoob | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 14.08.2017 09:55
Sie wird, unbhängig davon, ob ihr Partner nun mit in die Wohnung zieht, im Oktober 2017 eine eigene Wohnung beziehen. ... Zumindest wenn das Jobcenter korrekt arbeitet. ... Die Kaution hatten wir schon einkalkuliert, die geht grad noch so.
Leserforumvon Solman1980 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 29 Antworten | 07.10.2020 13:34
Das Jobcenter lehnt diese Wohnung ab (Bescheid vom 5.10.20) 4. ... Für 1 Person gelten die Angemessenheits-Richtlinien in Bezug auf Größe und Kosten. 68 qm sind also für 1 Person unangemessen groß. zu 3. ... Maximal dieser Betrag ist dann vom Jobcenter zu übernehmen und zwar unabhängig davon, ob die Wohnung 30, 50 oder 70 qm groß ist.
Leserforumvon go510426-12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 08.03.2019 20:01
Guten Abend, ich habe eine recht dringende Frage und möchte um eine Antwort, gern mit Bezug zu den rechtlichen Grundlagen, bitten: Ich bekomme aktuell leider Grundsicherung, lebe mit meinem großen Sohn (knapp 3) in einer als angemessen anerkannten Wohnung. ... Ich würde sie daher gern beziehen, kaution entfällt und da es der gleiche Stadtteil bleibt, auch die umzugskosten (kann ich privat regeln). ... Punkt 1-10, auch Entfall der Kaution, keine Umzugskosten...
Leserforumvon bubbi42 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 28 Antworten | 17.11.2006 22:51
@bubbi42: Was die Größe betrifft, so wäre die neue Wohnung auf jeden Fall angemessen. ... Willst Du echt solange warten, bis die Wohnung weg ist? ... Förderung : öffentlich gefördert Baujar : 1959 Raumzahl : 3,5 Räume Größe : 55,49qm Heizungsart : Nachtspeicher KAUTION : 755,00 Eur Die Monatliche Gesamtmiete setzt sich wie folgt zusammen : Grundmiete : 252,52 EUR Betriebskosten : 82,00 EUR Gesamtmiete : 334,52 EUR Dann war ich beim Jobcenter , na
Leserforumvon Cybert. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 25.09.2009 18:13
Verzicht auf die Kaution nur als Ultima Ratio, bevor ich die Familie auf die Straße setzen würde. ... Miete übersteigt den max. angemessenen Betrag um 60 EUR, die Kaution entsprechend nur um 180 EUR. ... So gut ich es einerseits finde, dass Du Dich offensichtlich sehr für die Belange Deiner Mieter interessierst und einsetzt, muss ich doch auch anmerken, dass es ein Unding ist, dass eine Sachbearterin des JobCenter mit Dir offensichtlich ausgiebig über eventuelle Ansprüche Deiner Mieter diskutiert.
Leserforumvon Teletubby | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 18.07.2011 14:00
Übernimmt die ARGE diese Kaution? ... Das Jobcenter kann alles mögliche verweigern. ... Auf die Schnelle werde ich wohl in meinem Wohnort eh keine neue und für das Jobcenter auch akzeptable Wohnung finden.
Leserforumvon peterSchatten | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 23.04.2011 01:38
Der Antrag für die Mietkaution wäre allerdings beim neuen Jobcenter zu stellen. ... Die Angemessenheit der neuen Wohnung versteht sich von selbst, ich muss die ja auf Dauer vom Bafög finanzieren können. ... Kaution wäre ja nur ein Darlehen, bis ich die Kaution meiner derzeitigen Wohnung (die ich selbst vor meinem ALG-2-Bezug bezahlte) zurückbekomme.
Leserforumvon Alulida | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 20.07.2007 23:23
Bekäme ich Arbeit (Vollzeitjob) wäre es mir weitaus lieber diesen anzunehmen, statt um 'Gnade' beim Jobcenter zu betteln; nur finde den mal hier Am 21.7.2007 von AxelK Zum Thema Kaution: Die Übernahme der Kaution durch die ARGE ist ist Kann -Leistung. ... Wegen der Kaution sagte mir nun jmd. anderes, dass es möglicherweise sein könnte, dass mir sicherlich nicht die Gesamtkaution übernommen wird, sofern ich die teurere Wohnung anmieten würde, jedoch die Kaution in der Höhe, die mir normalerweise bewilligt würd. ... Wie gesagt, ohne vorherige Zustimmung der ARGE, diese Wohnung anzumieten, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch die Übernahme der Kaution abgelehnt werden.
Leserforumvon freeman123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 31.05.2014 18:17
moin, ein freund von uns findet in seiner stadt keinen arbeit bzw. verliert demnächste seine wohnung. er ist im alg2 bezug. darf er umziehen bzw. was muss er da beachten? ... ----------------- "" Am 31.5.2014 von freeman123 also wir wollen keine kautionsübernahme, kein geld für umzugswagen. der umzug als solche verursacht dem alg2 geber keine kosten. wir wollen nur wissen, ob es noch irgendwas zu beachten gibt, damit keine möglichkeit zum stressen gegeben ist. ----------------- "" Am 31.5.2014 von muemmel Wenn er seine Wohnung verliert, kriegt er natürlich problemlos eine Umzugsgenehmigung, d. h. es würden sogar Kaution und Umzugskosten übernommen. ... Schuld des Jobcenters ist. – Warum wollt ihr dem Jobcenter Geld schenken?
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