164 Ergebnisse für „wohnung miete kaution höhe“

Leserforumvon go496011-43 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 01.08.2018 00:14
Bin Januar 2016 in eine Wohnung gezogen wo ich die Kaution von 512,- selber bezahlt habe, wo ich dazu sagen muss das ich 1061,- ohne Abzüge verdiene und noch 233,- vom Jobcenter erhalte. Meine damalige Miete war 372,- wovon das Amt 233,- bezahlt hatt und ich den Rest der Miete. ... Die Kaution in voller Höhe (abzgl. ggf. nicht zu übernehmende NK oder Schadensersatz) gehört Ihnen.
Leserforumvon fb421217-100 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 12.08.2015 17:40
Vom 01.07. bis 13.07.2014 erhielt ich Krankengeld (ersten 4 Wochen eines neues Jobs) in Höhe von 300 Euro. ... finanzielle Hilfe (Übernahme der Miete für August sowie für die Kaution). ... Am 14.8.2015 von altona01 Es ist mir nicht nachvollziehbar, wieso sich das Jobcenter für die Kaution für zuständig hält aber nicht für die Miete.
Leserforumvon ich45 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 12.09.2009 09:53
Begründung: Umzugs- und Renovierungskosten würden in unveränderter Höhe auch dann anfallen, wenn die neue Wohnung angemessen wäre. ... Bezüglich der Mietkaution ist festzustellen, dass Mietpreis der neuen Wohnung gerade mal um 16,50 Euro über der angemessenen Miete liegt. ... Mithin ist die Miete als angemessen anzusehen, mit der Folge, dass nicht nur die Mietkaution, sondern auch die zukünftige Miete in voller Höhe zu übernehmen ist.
Leserforumvon MurphysLaw | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 22.01.2013 19:32
Die Folge war eine NK-Erhöhung um 110€ und die Mitteilung des GruSi-Amtes, die Miete sei nun mehr als unangemessen. ... Endlich zu meiner Frage: Für die jetzige Wohnung bekam ich 900€ Kaution als "stilles" Darlehen vom Sozialamt. ... Wenn ich jetzt für die neue Wohnung wieder ne Kaution benötige, muss ich diese dann ZWINGEND während meines jetzigen Bezugs abstottern oder geht das auch "still"?
Leserforumvon jazid | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 27.06.2008 14:44
Übrigens ist dir dann auch dein Umzug (LKW, Helfer) etc zu zahlen (musst du vorher beantrgaen) genauso wie die Kaution für die neue Wohnung und Renvierungskosten und so weiter. ... Am 30.6.2008 von Sunbee 1 @jazid oh, entschuldige bitte. k osten d er u nterkunft. damit ist eben nicht nur die miete gemeint, sondern auch heizkosten, nebenkosten, bei umzug kaution, renovierung, umzugshelfer. sunbee Am 1.7.2008 von jazid @sunbee1 oh ok is alles neuland für mich danke Am 1.7.2008 von alida Vorsicht, jazid! ... Umzugskosten werden nicht gezahlt, Miete wird maximal in der bisherigen Höhe weitergezahlt.
Leserforumvon angelina60311 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 21.12.2009 15:50
übernahme der vollen miete Text:hallo , ich bin aus meiner alten wohnung zwangsgeräumt wurden , weill die arge meine miete nicht gezahlt hatte, (habe miete später beim sozialgericht bekommen aber musste dennoch zwangsgeräumt werden.) jetz habe ich eine wohnung in nrw , hab den mietvertrag unterschrieben dann zum amt, das amt zahlt nur die angemessene miete das ist aber zu wenig muss 100euro draufzahlen. das heisst habe schon wieder mietschulden. gibt es eine möglichkeit das das amt die volle miete übernimmt? ... Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Höhe von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Im Streit ist die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten.
Leserforumvon MurphysLaw | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 16.09.2013 19:19
Ich wohne derzeit als Rolli-Fahrer in einer behindertengerechten Wohnung. ... Gruss, MurphysLaw ----------------- "" -- Editiert MurphysLaw am 16.09.2013 19:20 Am 18.9.2013 von muemmel Bei einem nicht genehmigten Umzug zahlt das Amt die Miete in der alten Höhe weiter. ... Umzug und Kaution müssen Sie selbst tragen. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon modiano | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 29 Antworten | 10.06.2011 04:49
Die Umzugskosten fallen in unveränderter Höhe auch bei einem Umzug in eine angemessene Wohnung an. ... Bei der Kaution sieht's etwas anders aus, weil die Höhe derselben natürlich direkt von der Höhe der künftigen Miete abhängig ist. ... Vielmehr dürfte diese allenfalls auf die Höhe der max. zulässigen Kaution (3 Nettokaltmieten) für eine angemessene Wohnung reduziert werden.
Leserforumvon Polomaik | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 07.12.2004 11:59
-Wird die Kaution der neuen Wohnung vom Arbeitsamt übernommen? ... Gezahlt werden die tatsächlichen Aufwendungen, also die vereinbarte Miete plus Betriebskostenvorauszahlung in voller Höhe. Bei Antragstellung ist die Höhe der Miete nachzuweisen.
Leserforumvon Faryra12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 07.06.2015 03:54
Mir geht es nicht um den Umzug oder Kaution nur um die Miete... ... Auf jeden Fall wird das JC ganz unabhängig von der Frage der Bedarfsgemeinschaft die Miete nicht in voller Höhe zahlen wollen. ... Den Rest, also den Unterschied zwischen der tatsächlichen Kaltmiete und der vom JC anerkannten Kaltmiete (also 45€) werden Sie so oder so selber drauflegen müssen, sofern Sie nicht wider Erwarten das JC oder Sozialgericht davon überzeugen, diese Wohnung wäre angemessen und müsste in voller Höhe gezahlt werden.
Leserforumvon mullewatz06 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 14.09.2006 20:13
Dennoch zu Deinem Anliegen: Wird die bisherige Miete in voller Höhe von der ARGE übernommen? ... Selbst wenn die neue Wohnung von der Wohnfläche her deutlich zu groß ist, scheint mir die Miete wohl wesentlich eher angemessen zu sein, als die bisherige Miete. ... Bei der Kaution ist das schon schwieriger, weil diese mit der Höhe der künftigen Miete ebenfalls steigt.
Leserforumvon sammy1141 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 12.04.2007 19:42
Die Miete für eine angemessene Wohnung - in Deinem Fall wohl 360,00 Euro warm - muss übernommen werden, wenn entsprechende Hilfebedürftigkeit vorliegt, was ja offensichtlich der Fall ist. ... Wird dann trotzdem die Kaution vom JobCenter übernommen und zahlt das JobCenter dann auch ne Erstausstattung? ... Ich habe extra nochmal gesagt, das ich die 19€ selbst bezahlen will und keine Umzugskosten und auch keine Kaution benötige.
Leserforumvon ichbinswieder | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 15.02.2006 21:14
Nun mein Problem, der Mietvertrag würde zum 1.4. beginnen aber ich komme aus der alten, trotz erhebliche Schäden, erst zum 1.6. raus, also zieht mein Freund nun erstmal alleine in die neue Wohnung und übernimmt die Miete von der ! ... Wollte eigentlich dann auch zum 1.4. bei ihm mit einziehen, aber wir müssen ja auch noch Miete für die alte bezahlen ! ... Dass ihr ständig dadurch Krank seit (Weil hohe Feuchtigkeit und durchzug) versteht sich von alleine Vielleicht vergeht ihm dann die Lust auf die paar Kröten.
Leserforumvon Cybert. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 25.09.2009 18:13
Wie hoch ist denn der Betrag, um den die Miete über der Angemessenheit liegt? ... Schließlich ist ja überhaupt kein Umzug erfolgt, sondern der Leistungsempfänger bleibt in der vormals eigenen Wohnung, nur eben jetzt zur Miete. quote:Ich überlege nun, ob ich den Mietern nahelege, Widerspruch einzulegen und PKH zu beantragen. ... Miete übersteigt den max. angemessenen Betrag um 60 EUR, die Kaution entsprechend nur um 180 EUR.
Leserforumvon HerrSoUndSo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.08.2017 11:37
Meine Frage deshalb: kann man sagen, ob die Grundsicherung an die neue Miete angepaßt würde oder ist es wahrscheinlich, dass "nur" die Höhe der alten Miete übernommen werden würde? ... Die Kaution übrigens auch nicht. ... Würde allerdings die Miete meiner jetzigen Wohnung auf die Höhe der neuen erhöht, würde vermutlich angepaßt.
Leserforumvon matze_167 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 20.02.2011 01:13
Der Vermieter darf eine Kaution max. in Höhe von 3 Monats-Kaltmieten verlangen. ... Sofern der Vermieter damit einverstanden ist, besteht auch die Möglichkeit, dass keine Kaution gezahlt wird, sondern das Jobcenter eine Bürgschaft in entsprechender Höhe übernimmt. ... quote:wird es da zu problemen kommen das die wohnung nicht angemessen ist?
Leserforumvon wnikkigirl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 28.01.2006 16:22
Innerhalb der ersten max. 6 Monate wird auch eine unangemessen hohe Miete übernommen, wobei der Leistungsempfänger in dieser Zeit nachweisen muß, daß er sich um eine billigere Wohnung bemüht. ... Am 28.1.2006 von hh Hast Du für eine 60qm-Wohnung 160€ Heizkosten im Monat? ... Ist für die Wohnung eine Kaution übernommen worden?
Leserforumvon wassereis1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 31.07.2009 10:49
Meine frage : Werden Makler Gebühren und kaution vom Amt Übernommen?? ... Dann dort mal einen Antrag stellen und anfangen ne Wohnung zu suchen. ... Bei der Höhe wird das allerdings Eure Chancen auf eine Zustimmung zum Umzug deutlich erhöhen.
Leserforumvon Mike Meyer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 18.04.2011 11:38
Wenn sie einfach so einen Mietvertrag unterschreibt wird die ARGE keine Umzugskosten & Kaution übernehmen. 2. ... Mindestens hinsichtlich der Umzugskosten ist festzustellen, dass diese sowieso anfallen und in der Höhe völlig unabhängig davon sind, wie teuer die künftige Wohnung ist. ... Hinsichtlich der Kaution gilt im Prinzip das gleiche, allerdings mit der Einschränkung, dass die Kaution natürlich teurer wird, je teurer die neue Wohnung ist.
Leserforumvon chicca123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 04.01.2009 20:18
danke Am 4.1.2009 von AxelK @chicca: Du hast also im Oktober einen schriftlichen Änderungsbescheid bekommen, aus dem hervorgeht, dass ab dem 01.01.09 die Miete nicht mehr, bzw. nur noch in angemessener Höhe übernommen wird? ... Stand da konkret drin, wie hoch die Miete, Nebenkosten und Heizkosten sein darf, und das eben ab 01.01. die Miete nur noch in dieser Höhe anerkannt wird? ... Diese müssen zumindest in Höhe der angemessenen KdU weiter übernommen werden.
123·5·9