36 Ergebnisse für „wohnung miete sohn kaution“

Leserforumvon dododo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 05.11.2009 10:36
Arge verweigert mir jetzt die Kaution, da die Wohnung nicht angemessen ist. ... Für mich ist diese Wohnung nach Wegfall der Leistungen bezahlbar. meine Gründe die für die Wohnung in meinem Fall: 1. ich kann die Miete selbst tragen nach Wegfall der Leistung 2. die Wohnung ist groß genug um meinen Sohn mit aufzunehmen - das könnte u.U. täglich passieren - genaueres möchte ich hier nicht dazu sagen 3. die Wohnung liegt 30 km entfernt vom Arbeitsort - die Miete am Arbeitsort selbst könnte ich niemals bezahlen. 4. ich muß die nächsten Jahre fest angesiedelt bleiben, da meine Tochter schon 5 Schulwechsel hinter sich hat. ... Die Miete ist angemessen.
Leserforumvon LalunaStern | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 16.09.2008 15:32
Hallo Ihr Lieben Helfenden, Mein Sohn 20 wohnt seit letztem Jahr September alleine.Da er kurz nach Einzug in die Wohnung Arbeitslos geworden ist,bezieht er ALG 2. Jetzt ist ihm zum 31.12.2008 die Wohnung gekündigt worden (nein nicht wegen fehlender Miete). ... Ich kann ihn leider nicht mehr aufnehmen (Wir leben schon mit 5 Personen in einer 80m² Wohnung) Wenn er eine Preisgünstige Wohnung findet, wie sieht es denn dann mit der Kaution aus?
Leserforumvon wnikkigirl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 28.01.2006 16:22
Innerhalb der ersten max. 6 Monate wird auch eine unangemessen hohe Miete übernommen, wobei der Leistungsempfänger in dieser Zeit nachweisen muß, daß er sich um eine billigere Wohnung bemüht. ... Am 28.1.2006 von hh Hast Du für eine 60qm-Wohnung 160€ Heizkosten im Monat? ... Ist für die Wohnung eine Kaution übernommen worden?
Leserforumvon peter4313 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 18.09.2013 20:02
Es ist ja eine 3-Personen-Wohnung von denen nur noch 2 Personen Leistungen beziehen. ... Von den 672€ Miete incl. ... Es ist ja eine 3-Personen-Wohnung von denen nur noch 2 Personen Leistungen beziehen.
Leserforumvon Momo763590 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 12.02.2019 19:12
Ich suche nun schon seit 4 Monaten eine Wohnung fuer mich und meinen Sohn. ... Am 13.2.2019 von fb367463-2 180 € für die Miete selbst zu übernehmen ist sehr sportlich. ... Es ist nicht zumutbar, dass ich mit meinem 13Jahre alten Sohn ein Bett in einer 1 Zimmer Wohnung teile und auf 20qm lebe.
Leserforumvon bubbi42 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 28 Antworten | 17.11.2006 22:51
Hi zusammen , Ich bin alleinerziehende Mama mein Sohn ist 7 Jahre und geht in die 2 Klasse. Wir wohnen in einer 2 1/2 raum wohnung 45 quadratmeter und bezahlen Miete+Nebenkosten 268 € zusammen. problem war bisher das ich mit meinem Sohn immer zusammen in seinem Kinderzimmer schlafen musste , auch wäsche wird dort getrocknet usw.. was also auch viel platz in anspruch nimmt und nicht unbedingt schön aussieht wenn besuch kommt und das Kinderzimmer mit allem beladen ist. ... So hätte dann mein Sohn auch endlich ein richtiges eigenes Kinderzimmer und ich hätte ein Schlafzimmer.
Leserforumvon Lenidag | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 15.12.2023 13:37
Nach fast einem Jahr wo ich mit meinem Sohn bei meinem Vater mir ein Zimmer teile, weil mich einfach keiner in der Umgebung mit Bürgergeld überhaupt eine Wohnung besichtigen lässt. ... Das heißt ich kann umziehen aber bekomme keine Kaution und keine Nebenkosten, den Rest aber ? ... Ich will nur endlich mit meinem Sohn in eine eigene Wohnung.
Leserforumvon go308222-68 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 15.01.2021 21:29
Innerorts in eine größere Wohnung. ... Problem ist: Mein Ex und der Vater meines Kindes hat seit Okt. 2020 die Miete bezahlt, da ich ja nichts bekommen habe, sein Sohn aber auch nicht obdachlos werden soll. ... Auch wenn die Miete höher ist, wird nur die Kdu der alten Wohnung übernommen...
Leserforumvon chicca123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 04.01.2009 20:18
hallo habe mich anfang juli von meinem ex freund und vom vater meines 13monate alten sohnes getrennt. das amt sagte mir im september das ich bis zum 1.12.08 raus sein muss aus der wohnung weil sie für 2 leute zu teuer ist.Die differenz von 190 euro war mir zu hoch. im oktober bekam ich dann einen bescheid das die miete ab 1.1.09 doch nicht weiter gezahlt wird. ich bin daraufhin zum amt und habe von meiner fallmanagerin gesagt bekommen das es ausversehen reingeschrieben wurde, und die miete von januar bis mai komplett übernommen wird. für januar 09 kam nun aber nur mein hartz4, keine miete oder mietanteil. kann es nun sein das die miete oder wenigstens der mietanteil doch nicht übernommen wurden? ... Stand da konkret drin, wie hoch die Miete, Nebenkosten und Heizkosten sein darf, und das eben ab 01.01. die Miete nur noch in dieser Höhe anerkannt wird? ... Hast Du Dich denn schon mal nach einer anderen Wohnung umgesehen?
Leserforumvon mak1991 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 32 Antworten | 07.10.2010 15:24
Alles heißt auch Geld für Miete. ... Aber nicht für Miete, Essen, Heizung usw. ... Ausserdem ist die Kaution kein Problem es uebernimmt alles mein Vater.
Leserforumvon *kristin* | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 15.02.2011 20:42
Mein Sohn ist 4. ... Laut Arge liegt das max. was ich an Miete zahlen darf bei 405,-. ... Nur wird dann eben die Miete nicht in voller Höhe berücksichtigt/übernommen.
Leserforumvon snobby80 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 20.03.2008 10:22
halli hallo kann uns jemand helfen wir sind 4 personen und haben innerhalb berlin's eine neue wohnung in gefunden. unsere jetzige wohnung ca 65qm ist für 4 personen langsam zu eng. unsere mietobergrenze liegt für uns 4 (2 erwachsene, 1 kind 11j, 1 baby) bei 619,00€ miete aber die neue wohnung liegt bei 625,50€, also 6,50€ über den satz. nun hat man unseren antrag auf mietkostenübernahme erstmal abgelehnt, da nur bis 619,00€ miete gezahlt wird und alles was drüber ist, wird der antrag komplett abgelehnt. es gibt doch auch eine toleranzgrenze von 10%, können wir die anwenden? ... Im Übrigen müssen Umzugskosten und Kaution bei einem notwendigen Umzug auch dann von der ARGE übernommen werden, wenn die neue Wohnung unangemessen teuer ist. ... So jetzt muss ich zu meinem Sohn.
Leserforumvon go510426-12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 08.03.2019 20:01
Guten Abend, ich habe eine recht dringende Frage und möchte um eine Antwort, gern mit Bezug zu den rechtlichen Grundlagen, bitten: Ich bekomme aktuell leider Grundsicherung, lebe mit meinem großen Sohn (knapp 3) in einer als angemessen anerkannten Wohnung. ... Punkt 1-10, auch Entfall der Kaution, keine Umzugskosten... ... Modernisierung i.V. mit einer stattlichen Erhöhung der Miete.
Leserforumvon spidah | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 03.10.2007 13:07
Ein Haus ist natürlich besser als eine Wohnung... ... Kaution 3. ... NICHTS Denn die Arge hat nur Kosten, die neu bezogene und "kostengerechte" Wohnung kostet dann ja auch 380 Euro im Monat, genausoviel Miete wie das Haus.
Leserforumvon Neophyte1978 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 27.03.2014 15:57
Würde nur die miete der alten Wohnung übernommen werden. Jetzt wohne ich seit paar monaten alleine hier mit meinem sohn, meine Schwester ist ausgezogen. ... Würde nur die miete der alten Wohnung übernommen werden Hast du darüber einen widerspruchsfähigen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung?
Leserforumvon nelena07 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 21.02.2011 18:21
Meines Erachtens wäre allerdings zumindest der weit überwiegende Teil, nämlich ein Betrag in Höhe der - bei einer angemessenen Miete - maximal zulässigen Kaution zu übernehmen. ... Wenn die angemessene Miete z.B. 300,- € beträgt, darf die Kaution max. 900,- € betragen. Dieser Betrag ist vom Jobcenter (als Darlehen) auch dann zu übernehmen, wenn die Miete z.B. 350,- € und die Kaution somit 1.050,- € beträgt.
Leserforumvon powerlenchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 31.07.2006 16:36
Sie werden schon jemanden finden, der das übersetzt (sohn z.B.). ... Wenn du kaution erhalten hast, kannst du diese mit Mietschulden verrechnen. ... Ja, Kaution habe ich erhalten und bin jetzt froh, dass ich diese verrechnen darf.
Leserforumvon Polomaik | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 08.01.2008 18:41
Sollte die ARGE zustimmen, wie ist es dann mit der Kaution der jetztigen Wohnung? ... Problematisch könnte hier sein, dass auch für die jetzige Wohnung die Kaution schon von der ARGE übernommen wurde und das Darlehn noch nicht getilgt ist. ... Ich denke, Ihr solltet Euch vom zukünftigen Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass Ihr die Wohnung zum xxx (Datum) mieten könnt und das dafür eine Miete in Höhe von x Euro sowie Betriebs- und Heizkosten in Höhe von y Euro zu zahlen sind.
Leserforumvon fienchen 91 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 08.06.2015 22:45
Die Wohnung wo ich mir angesehen habe ist wesentlich billiger als diese . aber ich habe keinen triftigen Grund laut amt Am 9.6.2015 von fienchen 91 Übrigens möchte ich nicht vom Amt den Umzug oder die Kaution bezahlt bekommen .! ... Da Sie aber weder Umzugskosten noch Kaution wollen und die neue Wohnung billiger ist, frage ich mich schon, was Sie da eigentlich beantragt haben und nun vom JC abgelehnt wurde. ... Die einzige Konsequenz die daraus entsteht ist die, dass das Jobcenter keine Umzugskosten und keine Mietkaution für die neue Wohnung übernehmen wird und die künftige Miete nur in Höhe der bisherigen Kosten tragen wird.
Leserforumvon ich45 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 26.08.2009 10:38
Ähnlich ist das auch bei der Kaution. ... Macht allerdings nicht wirklich Sinn, weil die Kaution ohnehin nur als Darlehen übernommen wird. ... Miete+Nebenkosten UND Heizkosten.
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