8 Ergebnisse für „wohnung mutter bafög kündigung“

Leserforumvon Schneekanone | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 06.01.2013 10:01
Jetzt bekam sie ein Schreiben mit der Kündigung ihrer Wohnung. ... Kann man die Mutter anfechten, weil sie ihrer 18-jährigen in eine missliche Lage gebracht hat aufgrund der fehlenden Unterlagen für das Bafög-Amt? ... Gibt es einen Weg um weiterhin in der Wohnung bleiben zu können?
Leserforumvon TeilzeitHippie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 24.04.2009 11:50
Ich erlebe so etwas nicht das erste mal, musste letztes Jahr sogar aus einer Wohnung ausziehen weil BAföG zu spät kam. ... Sollte auf Grund von Mietschulden eine Kündigung der Wohnung im Raume stehen, besteht, nach § 34 SGB XII, ebenfalls die Möglichkeit der Ünernahme dieser Schulden durch das Sozialamt. Vorraussetzung dafür ist, dass durch die Zahlung der Mietrückstände die Kündigung noch abgewendet werden kann.
Leserforumvon Blondie85 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 23.04.2010 21:47
Zahlt deine Mutter Unterhalt? ... Wieso besteht kein BAFÖG-Anspruch? ... Der Gläubiger ist nicht mehr Vermieter und dürfte deshalb kaum zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt sein.
Leserforumvon Elainchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 22.07.2011 23:13
Denn wenn die Kinder bei der Mutter leben, dann laufen Kindergeld u.s.w. in die ALG II Berechnung mit ein. Aber abgesehen davon, der Vater hat während des Urlaubs keinerlei Ansprüche auf Unterstützung durch die Mutter. ... Wie dieses Center dann das mit der Mutter verrechnet, das ist eine andere Frage.
Leserforumvon Marina123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 16.09.2008 00:24
Ich habe natürlich jetzt Angst, dass mir der Strom abgestellt wird und das ich eine Kündigung für meine Wohnung bekomme. ... Am 16.9.2008 von guest-12320.01.2009 14:56:07 Bevor hier der Steuerzahler herangezogen wird: Wo ist denn der Vater des Kindes, der sowohl für die Mutter als auch für das Kind Unterhaltspflichtig ist? ... Was bedeutet es: Die Eltern spielen beim BaFög-Antrag nicht mit?
Geld vom Staat (ARGE)? 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Neers | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 23.03.2010 21:41
Hallo zusammen, mich würde interessieren ob ich geld vom staat kriegen könnte und wie das ganze abläuft. ich hab ende februar mein studium erfolgreich abgeschlossen (diplomarbeit 1,3) und suche seit dem einen job. vor juni - juli rechne ich aber nicht damit eine festanstellung zu bekommen. finanzmittel besitze ich keine nennenswerten (noch ca. 400€), wobei ich monatlich 187€ für meine private krankenversicherung zahlen sowie meinen lebensunterhalt finanzieren muss. meine mutter ist mit meinen geschwistern in eine kleinere wohnung gezogen (weil billiger, ein zimmer weniger) und z.zt. wohne ich bei meiner freundin, der ich aber nicht auf der tasche liegen will, nur kann ich nicht wirklich was zur miete und nebenkosten beisteuern. ... der "ag" muss doch in der probezeit täglich damit rechnen die kündigung vorgelegt zu bekommen, weil der "an" ein deutlich lukrativeres angebot bekommen hat. damit wäre der investierte materielle und immaterielle aufwand für die katz. ... ich werde mich vor ort zusätzlich beraten lassen. vor einem antrag versuche ich jedoch erst irgendwie bei der privaten krankenversicherung raus zukommen, dass würde meine belastung schon enorm senken. mein selbstwertgefühl ist doch ziemlich hinderlich bzgl. des arbeitslosen geld. bevor meine schulden (studienkredit und bafög) jedoch weiter steigen werde ich einen antrag stellen. ----------------- "" -- Editiert am 24.03.2010 09:32 Am 24.3.2010 von guest-12327.06.2010 20:05:23 quote:vor einem antrag versuche ich jedoch erst irgendwie bei der privaten krankenversicherung raus zukommen Das wird nix.
Leserforumvon Inga | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 12.11.2010 10:55
Mein Sohn sagte "Mutter ich trage das, sonst kommst du hier nie raus!" Er ist Bafög-Empfänger und hat sich die Doppeltmiete vom 1.11.2010 bis 1.12.2010 vom Munde abgespart. Die Kündigung meiner bisherigen Wohnung lautet zum 30.11.2010 und das habe ich der ARGe auch in Kopie zugeschickt.
Leserforumvon guest-12306.02.2017 16:55:01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 38 Antworten | 03.11.2011 18:20
Denn da wohnt ja jetzt noch jemand, für den nicht zu zahlen ist. wirdwerden ----------------- "" Am 3.11.2011 von guest-12306.02.2017 16:55:01 @Nick_19 Nein, sie ist nicht die Mutter, ich war bislang alleinerziehender Vater. ... Eine Möglichkeit wäre §2 III S.2 FreizügG-EU nach dem ein EU-Bürger "Bei unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Beschäftigung" für sechs Monate nach der Kündigung einen Aufenthaltstitel (und damit einen Anspruch auf ALG) hat. ... Die Notbremse wäre natürlich ein sofortiger Auszug meiner Lebensgefärtin aus meiner Wohnung aber das kann ja nicht der Sinn sein.
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