220 Ergebnisse für „wohnung umzug miete gehen“

Leserforumvon HerrSoUndSo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.08.2017 11:37
Würde allerdings die Miete meiner jetzigen Wohnung auf die Höhe der neuen erhöht, würde vermutlich angepaßt. Und hätte ich beim Erstantrag bereits in der teureren Wohnung gewohnt, würde die teurere Miete auch übernommen. ... @HerrSoUndSo: Meines Erachtens ist nach dem Umzug die höhere Miete zu übernehmen, allerdings begrenzt durch die Angemessenheitsgrenze.
Leserforumvon andrea1904 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 23.09.2009 15:37
Wetten, dass Unterlagen, die auf diese Weise zugestellt wurden, niemals verloren gehen? ... Anzahl Zimmer: 2 Gesamtfläche ca. 41,72qm wäre neue Wohnung Gesamtpreis Miete: 266€ alles drinne max. sein darf sie für eine Person 50qm u. ... quote:dies würde die Arge SGH auch nur für die neue Wohnung bezahlen an Miete und ich müsste den Rest drauf bezahlen, sagten Sie mir heute.
Leserforumvon go497358-28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 31 Antworten | 08.02.2019 15:23
Wie hoch ist der Unterschied zwischen alter und neuer Miete? ( ohne die MIete beim Vater)? ... ( ohne die MIete beim Vater)?
Leserforumvon altona01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 30.08.2011 00:10
Mündlich wurde ihr im Empfangsbereich zugesagt, das müsste in Ordnung gehen. ... Rückmeldung: "Das müsste in Ordnung gehen, schriftlich haben Sie das in ein paar Tagen." ... Mündlich wurde ihr im Empfangsbereich zugesagt, das müsste in Ordnung gehen."
Leserforumvon Scaco | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 04.05.2018 00:50
Fakten zur neuen Wohnung: - Sie ist ca. 2 Euro günstiger als die alte bewilligte Wohnung. - Die neue Wohnung befindet sich in der selben Stadt wie die alte. - Die Kaution beträgt 0 Euro - Beim Umzug und der Entsorgung der Möbel würde mir von der WG geholfen werden und somit könnte ich es auch ohne Finanzielle Hilfe machen. ... Einen Umzug muss man sich vom Jobcenter überhaupt nicht genehmigen lassen. ... Dann müsste im Untermietvertrag ja schon sowas in der Art stehen, wie ".... zahlt (z.B. 1/4 der Miete des Hauptmieters", oder so ähnlich.
Leserforumvon Kaktusbilly | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 04.09.2007 20:17
Die Zustimmung zu der neuen Wohnung muss die ARGE am neuen Wohnort erteilen. ... Sollte übrigens der Umzug nicht notwendig im Sinne des Gesetzes sein, werden die KdU am neuen Wohnort voraussichtlich nur bis maximal zu Höhe der alten Miete übernommen. ... Umzug soll von Dessau nach Kiel gehen..
Leserforumvon Katja2012 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 15.04.2012 19:13
So jetzt hab ich auch keine Ahnung wie das weiter gehen soll. ... Außdem sagte man mir ich würde in der jetzigen Wohnung 130,00 zu viel zahlen u. hätte ich eine "entsprechende"Wohnung könnte ich theoretisch diese 130,00 Euro ja für den Umzug sparen. ... Diese liegt derzeit bei 374 Euro plus Miete und eine Miete von 500 Euro gilt todsicher als unangemessen.
Leserforumvon canny_s | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 24.07.2013 10:49
Eingezogen bin ich September 2008 in die Wohnung der Kleinstadt (1. Umzug). ... Die einzige klitzekleine Chance sehe ich zur Zeit darin, dass Du nachweist, dass für Deine frühere Dorf-Wohnung die Miete inzwischen erheblich gestiegen ist.
Leserforumvon fb458518-16 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 07.02.2017 00:31
Meine alte Wohnung war ein befristetes Mietverhältnis von einem Jahr. die Warmmiete betrug 150 euro. ... zum zuständigen Sozialgericht kann ich auch nicht einfach mal so gehen, das dieses sich knapp 50 km entfernt befindet. ... Die Einschränkung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II, dass nach einem nicht erforderlichen Umzug nur die Kosten der bisherigen Wohnung übernommen werden, greift nur bei einem Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des selben Jobcenters.
Leserforumvon Heike_1979 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 23.03.2009 13:58
Der Sachbearbeiter auf der Arge hat meinen Umzug aber dennoch abgelehnt, mit der Begründung, dass für die bewohnbare Wohnung der Vermieter zuständig wäre, ich ja trotz dem Tod meiner Vermieterin noch keine Kündigung hätte und dass meine Mutter bei der neuen Wohnung wohnt wären private Gründe... ... Klar darf ich dennoch umziehen, aber die Miete der neuen Wohnung ist höher (die Arge übernimmt aber dann nur die alte Mite) und auch für die Kaution wird mir so kein Darlehn genehmigt. Am 23.3.2009 von AxelK @Heike: Wenn die Mängel in der jetzigen Wohnung so gravierend sind, dass es Dir unzumutbar ist, dort weiter zu wohnen, muss die ARGE dem Umzug zustimmen.
Leserforumvon guest-12328.05.2019 10:12:58 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 12.02.2009 18:54
Sie sucht nun eine neue Wohnung. ... Nach einem nicht erforderlichen Umzug wird die künftige Miete lediglich max. in Höhe der bisherigen Kosten übernomen. War schon die bisherige Wohnung unangemessen teuer und wurde die Miete bisher nur deshalb in voller Höhe übernommen, weil es noch nicht möglich war, die Kosten zu senken, werden in der neuen Wohnung nur die angemessenen Kosten übernommen.
Leserforumvon guest-12312.01.2012 22:50:16 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 06.12.2005 13:06
Da er mittellos ist, müsste ihm auch der Umzug sowie eine neue Einrichtung bezahlen. ... Auch wenn die Größe passt, doch die Miete ist zu hoch oder die Miete passt und die Wohnung ist zu groß, notieren, Listen führen. ... Leider gehen die Ämter heute knallhart damit um.
Leserforumvon malle6 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 23.10.2013 11:25
Hallo zusammen, ich weiß gar nicht, wie ich anfangen soll...also mach ichs mal kurz ich bin derzeit noch ohne Arbeit, trotz erfolgreicher Umschulung und brauche ne neue Wohnung, da meine Freundin schwanger ist, muss natürlich was angemessenes her. der Satz für ein 3 Personen Haushalt liegt ja aktuell bei 576,00€..Sie ist berufstätig bis dato leben wir getrennt und wollen nun zusammenziehen...nur hab ich tierisch Angst davor, das ich dann gar kein Geld mehr bekomme, da sie "normal" verdient und ob das JC einen Umzug genehmigt...Umzugskosten möchte ich alleine tragen. meine Vorstellung sieht wie folgt aus: ab zum Amt>erlaubnis für Umzug besorgen Antrag ausfüllen zwecks Übernahme der Miete Freundin+Kind angeben Geld wird dann neu berechnet, wenn ich dann überhaupt noch was bekomme >Umzug erledigen läuft das denn so ab ungefähr, oder hab ich ein paar Sachen vollkommen vergessen? ... Auf der anderen Seite wird doch die Freundin wohl in Elternzeit gehen, d. h., das Einkommen vermindert sich deutlich. Ob die BG dann noch was kriegt, hängt von den konkreten Zahlen ab (Miete, Elterngeldhöhe etc.).
Leserforumvon Teletubby | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 18.07.2011 14:00
Würde mir die ARGE in diesem Fall den Umzug bezahlen? ... Die genannte Einschränkung gilt nur dann, wenn der Umzug nicht notwendig ist. ... Sollte ich jetzt doch eine andere Wohnung in meinem Wohnort finden und dann auswärts auf Jobsuche gehen, dann müsste ich womöglich 2x innerhalb ein paar Monaten umziehen und das will ich mir nicht antun.
Leserforumvon ruschdie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 31.08.2019 13:38
Im Allgemeinen sind das folgende: - der Umziehende nimmt eine Arbeit auf und der tägliche Arbeitsweg ist nicht zumutbar - aufgrund von Familienzuwachs wird eine größere Wohnung benötigt veränderte Lebenssituation: Heirat, Trennung oder Scheidung machen den Umzug erforderlich - der Vermieter kündigt dem Mieter, und die Kündigung ist nicht durch den Mieter verschuldet aufgrund von Krankheit oder Alter wird die Wohnung unzumutbar (beispielsweise bei Fehlen eines Fahrstuhls oder einer nicht behindertengerechten Wohnung) - die Wohnung ist aufgrund ihres Zustands unbewohnbar (z. ... Die neue Wohnung liegt innerhalb der Angemessenheitsgrenzen. ... @fb: Zitat:Im Allgemeinen sind das folgende: - der Umziehende nimmt eine Arbeit auf und der tägliche Arbeitsweg ist nicht zumutbar - aufgrund von Familienzuwachs wird eine größere Wohnung benötigt veränderte Lebenssituation: Heirat, Trennung oder Scheidung machen den Umzug erforderlich - der Vermieter kündigt dem Mieter, und die Kündigung ist nicht durch den Mieter verschuldet aufgrund von Krankheit oder Alter wird die Wohnung unzumutbar (beispielsweise bei Fehlen eines Fahrstuhls oder einer nicht behindertengerechten Wohnung) - die Wohnung ist aufgrund ihres Zustands unbewohnbar (z.
Leserforumvon berndh123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 25.12.2014 23:21
Um solche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich eben, zuvor den Umzug in diese Wohnung "genehmigen", also als notwendig anerkennen zu lassen und dann erst zu unterschreiben. An sich kann man den Weg auch anderherum gehen. ... Der TE zieht ja in eine günstigere Wohnung - insofern muß er keineswegs befürchten, daß die Miete nicht voll übernommen wird.
Leserforumvon angel-nine | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 28.05.2009 11:52
Ein Umzug von einer 3-Zimmer-Wohnung in eine andere 3-Zimmer-Wohnung macht meines Erachtens überhaupt keinen Sinn. ... Darüber gehen die Meinungen allerdings auch ziemlich auseinander. ... Auch wenn dann halt ein Umzug erforderlich ist. quote:Und was das Kinderbett und den Kleiderschrank betrifft, dürften die Meinungen auch nicht so weit auseinander gehen Davon habe ich ja auch gar nichts geschrieben.
Leserforumvon Roland1977 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 24.01.2006 17:49
Die haben mir nur gesagt, dass ein Umzug kein Problem wäre, nur müsste ich für den Umzug und die Kaution der neuen Wohnung selbst aufkommen. ... Ich kann ja nicht einfach zum Arzt gehen und sagen, dass er mir ein Attest rausschreiben soll weil ich Schimmel in der Wohnung habe. ... Die Miete der neuen Wohnung ist um 10 Euro billiger und ist auch kleiner.
Leserforumvon SchnappSchuss38 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 01.05.2009 12:24
Zahlt die ARGE bei Umzug des Hauptmieters ohne erforderlichen Umzug wieder nur 3/5 der Gesamtmiete oder wird die neue Miete (kann es auch Untermiete sein?) ... Das eine höhere Miete als die jetzige nicht von der ARGE übernommen wird (ohne Grund für Umzug), ist mir schon klar. ... Zwar gibt es hierfür m.E. keine Rechtsgrundlage, wenn man diesem Problem aber von vornherein aus dem Wege gehen kann, vereinfacht das die Angelegenheit.
Leserforumvon kathi1310 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 13.02.2007 09:25
Als ich diese Unterlagen nun 2 Wochen vor dem geplanten Umzug wieder einreichen wollte, hieß es "es sehe ganz schlecht aus mit dem Umzug". ... Wir haben von der jetzt zuständigen ARGE die Mietkaution übernommen bekommen (Darlehen) und die Miete wird auch übernommen. ... Bietet auf alle Fälle dem neuen Vermieter an, das die Kaution und auch Miete sofort von der ARGE an Ihn überwiesen wird.
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