74 Ergebnisse für „bescheid klage“

Leserforumvon kwbl | Verwaltungsrecht | 1 Antwort | 26.07.2014 19:59
Wie formuliere ich, dass ich sowohl gegen den W-Bescheid als auch gegen die Abrissverfügung klage? ... Muss ich für beide Fälle, also vorangegangene Verfügung und W-Bescheid gesondert klagen? ... Muss ich den W-Bescheid und die Abrissverfügung als Anlage einreichen?
Leserforumvon FrauNemo | Verwaltungsrecht | 3 Antworten | 21.03.2011 13:52
Wenn dort steht, dass du den Bescheid mit dem Rechtsmittel der Klage beim Verwaltungsgericht angreifen kannst, dann kannst du keinen Widerspruch einlegen. In der Regel stehen in den Bescheid folgende Texte beim Rechtsbehelf: ....Gegen diesen Bescheid ist das Rechtsmittel der Klage zulässig. Die Klage ist binne eines Monats nach erhalt des Bescheid beim Verwaltungsgericht XY einzureichen.....Bevor Sie Klage erheben, empfehlen wir eine Rücksprache mit uns, um eine mögliche Klage zu vermeiden.....
Leserforumvon Wahrheit24 | Verwaltungsrecht | 1 Antwort | 03.04.2016 20:36
Mit diesem Bescheid habe ich beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. ... Nun werde ich vom Gericht gefragt ob ich die Klage fallen lassen will oder vortfahren obwohl es kein Widerspruchsverfahren gibt. ... Habe ich nun Chancen vor Gericht oder soll ich die Klage fallen lassen?
Leserforumvon Steve34 | Verwaltungsrecht | 6 Antworten | 17.03.2015 23:20
Hallo Mal angenommen, jemand klagt gegen einen amtlichen Bescheid. ... Der Bescheid ging ebenfalls per normalem Brief zu. ... Die Klage kommt dann verspätet und der Bescheid wird rechtskräftig.
Leserforumvon lustikuss | Verwaltungsrecht | 1 Antwort | 21.12.2014 16:35
Hallo, angenommen gegen ein Bescheid wird wegen eines bestimmten Sachverhalt Widerspruch eingelegt. ... In der Zwischenzeit ist aufgefallen , dass der Bescheid nicht nur in dem einen Punkt, gegen den usprünglich Widerspruch eingelegt worden ist, falsch ist, sondern auch in einem 2. ... Er möchte deshalb hinsichtlich beider Punkte Klage erheben.
Leserforumvon Gandalf500 | Verwaltungsrecht | 3 Antworten | 26.01.2013 09:52
Gegen den Widerspruchsbescheid wird Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. ... Das VG regt an, die Klage daher für erledigt zu erklären. ... Wandt Wenn der Bescheid zurückgenommen wird, MUSS für erledigt erklärt werden.
Leserforumvon fb555543-55 | Verwaltungsrecht | 12 Antworten | 09.07.2022 16:33
Was kann ich gegen diesen Bescheid tun? ... Auch, wenn es in der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass Klage möglich ist, [u]muss[/u] man keine Klage erheben.... Meine Frage ist ob ich auch andere Möglichkeiten außer Klage habe, gegen diesen Bescheid vorzugehen, vor allem gegen die falsch gegründete ermessensentscheidung.
Leserforumvon alphaente | Verwaltungsrecht | 10 Antworten | 18.02.2017 16:53
Ob es sich lohnt, die Klage durchzuziehen, ist simple Mathematik. ... Also legte er gegen diesen Bescheid Widerspruch ein und klagte jetzt. ... Am 19.4.2017 von alphaente A hat die Klage nun zurü
Leserforumvon sunshineh2022 | Verwaltungsrecht | 12 Antworten | 16.02.2024 10:24
[/quote] Der Weg des Rechts beginnt iaR unter Beachtung der Fristen mit einem Widerspruch, dann nach W-Ablehnung geht es oft weiter mit einer Klage beim zuständigen Gericht, dem das *staatliche Amt* unterliegt. ... Hat man einen Bescheid bekommen, erfährt man den ersten Schritt meist sogar relativ exakt, durch lesen derselben. ... Gegen den Bescheid wurde Widerspruch erhoben und die Füak in Landshut hat den Widerspruch abgelehnt, somit bleibt nun nur die Klage.
Leserforumvon ARRC | Verwaltungsrecht | 0 Antworten | 28.07.2010 12:01
Just einen Tag später ergeht der Bescheid, in dem dem Widerspruch des Bürgers in vollem Umfang abgeholfen und ein entsprechender neuer Bescheid erlassen wird. ... Bürger schickt noch am gleichen Tag ein Fax ans Gericht, schildert darin die Lage und zieht die Klage zurück, da er der Meinung ist, dass sich der Gegenstand der Klage nun erledigt hätte. ... (Fax kam vor der eigentlichen Klage beim Gericht an) Wem würden in dieser Konstellation die Kosten des Verfahrens aufgebürdert?
Leserforumvon A aus W | Verwaltungsrecht | 4 Antworten | 21.07.2011 21:34
Eine Bekannte hat einen belastenden Bescheid einer Gemeinde bekommen. In diesem Bescheid wurde die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet. ... Daher ist Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. 2.
Leserforumvon Rechtsdreher | Verwaltungsrecht | 0 Antworten | 01.06.2013 19:46
In Bescheid steht, dass man gegen diesen Widerspruchsbescheid Klage innerhalb eines Monats einlegen kann. ... Hat A gemäß §58 VwGO ein Jahr Zeit, um Klage einzureichen, weil die Rechtsbehelfsbelehrung des Verwaltungsaktes falsch ist und im Widerspruchsbescheid auch nicht darauf hingewiesen wurde, dass A gegen den Verwaltungsakt Klage einreichen kann (sondern nur gegen den Widerspruchsbescheid, den es gar nicht gegen hätte dürfen)? Oder gilt die Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid auch für den Bescheid des eigentlichen Verwaltungsaktes?
Leserforumvon Schalkefan | Verwaltungsrecht | 8 Antworten | 28.01.2014 11:19
In der Rechtsmittelbelehrung steht, dass ich innerhalb eines Monats Klage einreichen muss, ansonsten gilt der Bescheid als anerkannt. Ich will aber (wenns nicht unbedingt sein muss) eigentlich keine Klage erheben, da der Betrag sich im unteren 3-stelligen Bereich bewegt. ... Wenn aber bis zum Fristende kein geänderter Bescheid kommt, bleibt mir ja nur die Klage.
Leserforumvon paratox82 | Verwaltungsrecht | 1 Antwort | 10.12.2007 23:33
Bin ich tatsächlich in der NAchweispflicht, dass ICH den Bescheid nicht erhalten habe? ... Keine Möglichkeit mehr, den Bescheid bzw. ... Kurz: Aussichten einer Klage aufgrund des Sachverhaltes Vielen Dank!
Leserforumvon alouette75 | Verwaltungsrecht | 1 Antwort | 04.05.2010 07:04
Der ursprüngliche Bescheid datiert vom 01.02.2008; Zahlfrist 22.02.2008; Rechtsmittelfrist ein Monat. H teilt B mit, keinen Bescheid erhalten zu haben. ... H erhebt gegen den Bescheid am 23.03.2008 Klage beim Verwaltungsgericht, da er sich nicht als Zahlungspflichtigen sieht.
Leserforumvon zellel | Verwaltungsrecht | 4 Antworten | 08.01.2019 13:23
Ich habe einen Brief bekommen, und am Ende steht: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden." ... Warum schreiben sie dann nicht auf dem Brief: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden." ?? ... Ich habe einen Brief bekommen, und am Ende steht: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden."
Leserforumvon Merker01 | Verwaltungsrecht | 7 Antworten | 16.04.2010 08:00
Meine Frage: Muss nun eigentlich ein neuer Bescheid ergehen? ... Du kannst also deinen Bescheid nehmen, zu den Nachbarn gehen und ihr sprecht schon die Strategie durch, je nachdem wie ihr euch entscheidet warst du schon die Rechtsmittelfrist, die Klage zurücknehmen geht immer. ----------------- "" Am 19.4.2010 von Merker01 Danke für die Antwort. Genauso hatte ich jetzt auch gedacht und zunächst fristgerecht Klage eingereicht.
Leserforumvon Ailton | Verwaltungsrecht | 3 Antworten | 12.03.2021 22:28
Hallo, ein Bescheid wurde 10.03.20 zur Post aufgegeben, ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Wann muss spätestens Klage eingereicht werden? ... Kann dann spätestens noch am 13., 14., oder 15.03.21 Klage erhoben werden?
Leserforumvon charles1807 | Verwaltungsrecht | 1 Antwort | 03.01.2007 14:03
Meine Frage: Ich hätte gegen den Bescheid jetzt fristwahrend Widerspruch eingelegt aber in der Rechtsbelehrung steht, dass ich, wenns mir nicht passt, innerhalb von 4 Wochen Klage beim Verwaltungsgericht einreichen muss. ... Schließlich kann ich so ne Klage vom Ausland aus schwer durchziehen.
Leserforumvon Amalaswintha | Verwaltungsrecht | 5 Antworten | 20.08.2018 12:26
Warum hat der Anwalt das nicht mit in die Klage aufgenommen? ... Aufhebung des Ursprungsbescheides geht also klar, aber die Verpflichtung einen neuen Bescheid zu erlassen, da hab ich Zweifel. Berry Am 24.8.2018 von Zuckerberg Zitat:Warum hat der Anwalt das nicht mit in die Klage aufgenommen?
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