15 Ergebnisse für „schuldner titel forderung privatinsolvenz“

Leserforumvon alex3r4 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 5 Antworten | 18.05.2016 10:42
Dieser behauptete, dasss durch eine Privatinsolvenz seinerseits die Forderung nicht mehr bestünde. Sofern er in der Privatinsolvenz ist oder war, sollte dies doch keinen Titel betreffen, der aus einer Straftat seinerseits resultiert. ... Sofern er sich noch in Privatinsolvenz befindet oder war, inwiefern betrifft dies meinen Titel?
Leserforumvon Peter Paul123 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 6 Antworten | 19.09.2019 21:09
Hallo, mich würde interessieren ob es sich lohnt eine Forderung zu Verfolgen. ... Die Vollstreckung verlief fruchtlos weil der Typ pleite war und seine Insolvenz vertuscht hatte. die Jahre vergingen und jetzt habe ich erfahren das der Schuldner mittlerweile eine Privatinsolvenz hinter sich hat und nun wieder fröhlich die Leute abzockt. ... Da ich erst kürzlich von davon erfahren habe das der Typ wieder in Lohn und Brot ist und eine Privatinsolvenz hinter sich hat, ist mein Titel nicht angemeldet worden.
Leserforumvon winniewald | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 8 Antworten | 13.10.2018 18:15
Da stehen aber nur zwei Titel drin. Laut Datum scheint es bei beide der selbe Titel zu sein. ... Am 13.10.2018 von AltesHaus Wird das nicht irgendwie dem Schuldner mitgeteilt, dass diese Forderung von der Inso ausgeschlossen wurde?
Leserforumvon stukki123 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 12 Antworten | 20.02.2018 01:38
Das einzige, was passieren könnte, wäre eine Privatinsolvenz der Ex und dann könnten die Anwaltskosten als Gläubigerforderung angemeldet werden. ... Auch bei einer titulierten Forderung können Gläubiger und Schuldner einen Vergleich schließen, der auch so aussehen kann, dass Summe X erlassen wird, wenn Summe y gezahlt wird. Passt jetzt hier nicht so ganz, aber bei der Schuldenregulierung ist es ja nicht so ungewöhnlich, dass ein an sich mittelloser Schuldner dem Gläubiger einen Betrag anbietet, der von wohlmeinenden Verwandten dafür zur Verfügung gestellt wird, wenn der Gläubiger im Gegenzug auf den Rest der Forderung verzichtet.
Leserforumvon trugschluss | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 6 Antworten | 19.03.2011 15:38
Das ist doch schon ein Titel?! ... Wenn die Forderung noch 25 Jahre bestehen bleibt, hat der Schuldner 25 jahre lang dieses Risiko. ... Da sollte der Schuldner -wenn die Restforderung noch besteht- doch lieber Privatinsolvenz anmelden. @ dieter 25: Der Meistbietende hat die Immobilie lastenfrei übernommen.
Leserforumvon xpuff666 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 6 Antworten | 15.05.2011 15:38
- Eidesstattliche Versicherung/Privatinsolvenz als kleineres Übel, um wenigstens den Gewinn der Be&Trug Inkasso zu schmälern. ... Privatinsolvenz? ... Und man muss natürlich bedenken, dass man es im genannten Fall mit böswilligen Gläubigern, bzw. ihren rechtlichen Helfern, zu tun hat, denen es nicht in erster Linie um das Eintreiben einer primären Forderung geht, sondern darum, ein Maximum an Eintreibungskosten zu generieren und im "Idealfall" den Schuldner in einer dauerhaften Schuldenfalle hängen zu lassen, sie Raten zahlen zu lassen, mit denen praktisch keine Tilgung erfolgt, immer weitere Nachforderungen zu stellen und ggf. mit dem Titel durchzusetzen.
Leserforumvon Ragna123 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 24 Antworten | 23.02.2018 17:38
Es ist egal, ob sie eine höhere Forderung wollen, das funktioniert nicht. Wie ich schon mitgeteilt habe, gibt es weitere Schulden und bei Vollstreckungsmaßnahmen o.ä. wäre die Privatinsolvenz die logische Konsequenz. ... Auf der anderen Seite: Wenn du das nun bezahlst, wäre es nur fair, dass der andere Schuldner bescheid weiß, damit er sich den Titel ebenfalls aushändigen lassen kann sobald es abbezahlt ist.
Leserforumvon MndKrtz188 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 8 Antworten | 05.03.2009 14:01
laut Gesetz wenn ein Titel vorhanden ist. ... Weißt doch mit diesem Sachverhalt die Schuldner daraufhin und bittet um kleinere Raten. ... Wie hoch ist die Forderung dort?
Leserforumvon Siloah | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 32 Antworten | 28.04.2015 11:27
Sachverhalt: Handwerker schuldet die bereits im voraus bezahlte Ware bzw. alternativ dazu die Rückgabe der Vorauszahlung. Mahnbescheid + Vollstreckungsbescheid liegen vor. Lässt den aber absolut kalt, weil wie er wie nachfolgend geschildert "unterwegs" ist.
Leserforumvon Nugget | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 5 Antworten | 21.03.2018 10:33
Die haben einen Titel, die müssen sich nicht einigen. ... Wie lautet die genaue Formulierung zu den Zinsen im Urteil bzw. im Titel? ... Einfach um dem Schuldner mal Zeit zu geben wieder in finanziell bessere Situation zu kommen.
Leserforumvon Morcheeba | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 8 Antworten | 23.05.2017 21:44
Wenn du deine Forderung zur Tabelle anmeldest, falls er wirklich Insolvent ist, dann würde ich das nur komplett tun. ... Komisch ist auch, dass er für die Privatinsolvenz ein Gericht angegeben hat, das am anderen Ende Deutschlands liegt. ... Den Titel wegen der Hauptforderung habe ich.
Leserforumvon gast10 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 25 Antworten | 15.02.2014 15:10
Die Forderung war derzeit 243€. ... Kann man sich gegen diese hohe Forderung irgendwie zur Wehr setzen? ... Wichtig ist, was im Titel steht.
Leserforumvon Manni1984 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 41 Antworten | 03.12.2013 14:52
Zielsetzung einer Nötigung wäre vielmehr, dass der Gläubiger falsche Informationen herausgibt (Der Schuldner ist umgezogen) und die Adresse der Freundin angibt, obwohl du dort nicht wohnhaft bist.
Leserforumvon Schwarzamira | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 70 Antworten | 17.06.2013 10:03
Forderung tritt der Schuldnder hiermit wegen und in Höhe der jeweils fälligen Forderung unwiderruflich den pfändbaren Teil seines derzeitigen Lohn- und Gehaltsanspruches....ab. ... Wichtig ist, herauszufinden, ob das so berechtigt ist und ob es einen entsprechenden Titel gibt gegen dich. Wenn du keine Kenntnis vo einem Titel hast, mache beim gerichtsvollzieher von deinem Recht der Einrede Gebrauch mit Verweis, dass kein Titel vorliegen dürfte.
Leserforumvon chris33444 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 22 Antworten | 07.08.2013 14:06
Eine weitere Möglichkeit wäre ein Schuldnerberater und der Weg in Richtung Privatinsolvenz. Wenn aber die Schulden auch in Richtung Finanzamt und in die übrigen Richtungen in 2-3 Jahren abbezahlt wären, dann macht die Privatinsolvenz allerdings wenig Sinn.
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