69 Ergebnisse für „verjährung frage“

Leserforumvon Eisenheimer | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 10 Antworten | 28.12.2012 15:14
Hallo, mal eine Frage 2009 Entstand eine Forderung Diese würde ja quasi mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren. ... Forderung aus 2009 Verjährung beginnt normal am 01.01.2010 und endet am 31.12.2012- Allerdings da Mahnbescheid erstellt wurde und ich Widersprochen habe wurde die Verjährung gehemmt. Da nichts weiterhin bisher gekommen ist läuft die Verjährung nach 6 Monaten weiter..
Leserforumvon Andy Schweiger | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 7 Antworten | 20.12.2012 14:42
Nun zu meiner Frage: Der Vollstreckungbescheid ist seit dem Jahr 03/2011 verjährt. 30 Jahre rum. ... Nun eine weitere Frage: Wieso sollte die Frist von neuem zu laufen beginnen, im Jahr war der Vollstreckungsbescheid noch nicht verjährt. ... Würde eine Teilzahlung nach Ablauf der Verjährung geleistet, würde das die Verjährung nicht aufheben. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Adlerauge74 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 2 Antworten | 21.01.2010 20:54
Ist das wirklich so einfach oder wird diese Verjährung durch etwas ggf. unterbrochen, hinausgezögert etc? Am 22.1.2010 von Dieter25 Die regelmäßige Verjährung von überwiegend zivilrechtlichen Forderungen beträgt tatsächlich 3 Jahre beginnend am Schluß des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Da die Forderung nicht beschrieben wurde und u.U.je nach Art der Ansprüche andere Verjährungsfristen in Frage kommen können, ist bei Bedarf eine umfangreiche Auskunft bei Wikipedia unter dem Stichwort Verjährungen zu empfehlen.
Leserforumvon Was weiss ich? | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 15 Antworten | 16.08.2009 15:55
Komplizierte Frage, hoffe jedoch, dass trotzalledem einige Antworten kommen, für die ich mich herzlich bedanken möchte. ----------------- "Scientia potentia est. ... Also die Verjährung würde dann eintreten. ... Generelle Verjährung würde dann am 01.01.2010 eintreten.
Leserforumvon tella198 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 4 Antworten | 15.03.2010 08:02
Ist die Verjährung der Schuld eingetreten (keine Hemmung vorhanden) und kann eine Einrede der Verjährung beantragt werden, oder wirkt die EV wie eine Hemmung und die Schulden sind dadurch nicht verjährt ? ... Wenigstens etwas. ----------------- "Kennt man das Recht, weiß man, wie frei man ist. " Am 22.3.2010 von Pierrot Lagadere Zu der Frage: >Diverse Gläubiger aus den Jahren 2005-2006 noch vorhanden und keine vollstreckbaren Titel erwirkt (wahrscheinlich weil es "Kleckerbeträge" sind). Wenn nichts unterschrieben worden ist (Schuldanerkenntnis, Ratenzahlungen etc.) wüßte ich nicht, was die Verjährung dieser Beträge hemmen sollte.
Leserforumvon Reinhard Baust | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 0 Antworten | 24.10.2010 15:35
Ich selbst habe mich auf die Einrede der Verjährung bezw. ... Meine Frage nun .Hätte dies Erfolg ?
Leserforumvon wschoen | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 4 Antworten | 04.10.2018 12:42
Frage 2 : In 216 BGB und auch sonst steht nichts zur Verjährung von Hypothekenzinsen. ... Es geht mir nur um diese Frage der Zinsen. ... Es geht mir nur um diese Frage der Zinsen.
Leserforumvon Reinhard Baust | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 14 Antworten | 24.10.2010 15:36
Ich selbst habe mich auf die Einrede der Verjährung bezw. ... Meine Frage nun .Hätte dies Erfolg ? ... Deine Einrede auf Verjährung ist daher nicht relevant.
Leserforumvon msratlos | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 2 Antworten | 06.05.2010 12:19
Jetzt ist die Frage: welche Angaben muss eine Löschungsbewilligung enthalten, damit sie vor dem Grundbuchamt Gültigkeit besitzt? ... Um sicherzugehen, dass derartiges nicht wieder passiert, stelle ich die Frage zu Formalitäten in dieses Forum. ... uCon=36950e39-29fb-b201-c5ec-3f1cfed9dc41&uBasVariantCon=11111111-1111-1111-1111-111111111111&uMen=7d4372e2-e241-c013-3e2d-c6169740b3ca Die Ansprüche aus eigetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung (§902 II BGB) Ausführliches dazu http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?
Leserforumvon Reinhard Baust | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 5 Antworten | 17.12.2009 22:50
Nun wende ich mich erst mal mit einer Frage an dieses Forum........ ... Ansonsten können Sie, wenn ein Titel vorhanden ist, 30 Jahre lange von Ihrem Gläubiger "gejagt" werden. ----------------- "" Am 18.12.2009 von Reinhard Baust Vielen Dank für die Auskunft,doch nochmals zur Erklärung welche meine Frage beantworten könnte; Mich interessiert,welche Dienstbehörde für Gerichtsvollzieher zuständig sind,und zu meinem persönlichen Umstand nochmals zur Übersicht: Mit einem Gläubiger (Finanzamt)besteht seit Jahren eine Abtrittserklärung über alle meine Einkünfte über der Pfändungsfreigrenze... ... Vorgänge wie Vollstreckung unterbrechen die 30-jährige Verjährung.
Leserforumvon Krio88 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 19 Antworten | 05.09.2018 20:03
Erfahren hat der Schuldner von dieser Tatsache erst durch die erfolgte Kontopfändung (auch der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ging an die alte Anschrift) Nachdem der Schuldner davon Kenntnis erlangt hatte und sich beim zuständigen Mahngericht über die Lage vergewissert hatte, legte er umgehend Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein mit Einrede der Verjährung und beantragte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 ZPO bzw. § 707 ZPO mit dem Hinweis, er müsse dringend wieder auf sein Konto zugreifen können, um laufende Kosten bezahlen zu können. Vierzehn Tage nach dem erfolgten Einspruch wurde vom Amtsgericht eine Verfügung erlassen mit der Bitte an den Gläubiger, eine Anspruchsbegründung vorzulegen, zum Antrag des Schuldners Stellung zu nehmen und zu überlegen ob das Verfahren in Hinsicht auf die Einrede der Verjährung fortgeführt werden möchte. ... Eine entscheidende Frage blieb aber bisher unbeantwortet: Was wäre wenn der Schuldner nun
Leserforumvon neuhier3011 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 2 Antworten | 04.06.2014 15:37
Meine Frage ist: Besteht der Haftbefehl für die Erzwingungshaft noch oder ist dieser schon Verjährt?
Leserforumvon fb506422-42 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 15 Antworten | 15.04.2019 22:07
Nun bekomme ich plötzlich einen Mahnbescheid von einem Rechtsanwalt, wo die ursprüngliche Forderung (01.08.2015) plötzlich auf den Zeitraum vom 01.08.2015 bis 01.01.2016 ausgeweitet wurde, um offensichtlich eine Verjährung zu verhindern. ... Aber bevor man das tut, noch einmal die Frage von Harry. ... Die Verjährung wurde allerdings durch den im November 2018 beantragten Mahnbescheid gehemmt.
Leserforumvon winniewald | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 8 Antworten | 13.10.2018 18:15
Die entscheidende Frage wäre für mich auch, wie kann ich herausfinden, ob diese besagten Schulden noch da sind? ... "Man soll auch nicht den Gläubiger anschreiben, das könnte die Verjährung aufheben." ... Sollte doch noch was kommen, frage ich halt nochmals nach.
Leserforumvon Wizardkaese | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 6 Antworten | 01.01.2016 23:11
Verjährung tritt also am 31.12.2019, 23:59 Uhr ein. ... Achja: Am Ende gibt es noch die Frage, auf wann der Verjährungsbeginn liegt. ... Dann würde auch erst 2017 die Zahlung fällig und damit 2107 die Verjährung beginnen.
Leserforumvon xpuff666 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 3 Antworten | 02.04.2012 00:02
Kann der Gläubiger sofort eine Vollstreckung auf die Zinsen einleiten und dadurch die Verjährung im Sinne von §212 Abs.1.2 BGB neu beginnen lassen, so dass der nichts erwartende Schuldner keine Einrede der Verjährung erheben kann? Wenn der Gläubiger den Schuldner nach den 15 Jahren mahnt und der schreibt zurück, die Zinsen seien verjährt (also Einrede der Verjährung), kann er danach immer noch vollstrecken und die Verjährung trotz erfolgter Einrede zurück setzen? Die Möglichkeit der Verwirkung sei an dieser Stelle außer Acht gelassen. ----------------- "" Am 4.4.2012 von xpuff666 Nach einigen Recherchen glaube ich, die Frage selbst beantworten zu können: Nein, eine eingetretene Verjährung (durch Fristablauf, egal, ob Einrede schon geäußert), kann nicht im Sinne von §212 BGB zurück gesetzt werden.
Leserforumvon meier19 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 6 Antworten | 11.06.2023 10:24
Frage: Kann der Gläubiger den folgenden Trick benutzen, um auch die verjährten Zinsen zu bekommen?... Die Frage bezieht sich auf die alten Formulare "Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher" Die darf man ja auch noch benutzen. ... Insofern gab es m.E. auch keine Verjährung.
Leserforumvon der-Wissensdurstige | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 92 Antworten | 08.03.2016 17:07
Weitere Frage: die gesamte Forderung der Sparkasse ist um ein vielfaches höher als die vollstreckbare Grundschuldurkunde, die Sparkasse hat da ursprünglich was bei den nachrangigen Grundschulden versiebt. ... Daraus ergibt sich für mich die nächste Frage: ab wann sind Vollstreckungsmassnahme in eine Immobilie als rechtlich anerkannter erfolgloser Versuch zu werten, (auch wenn noch gar keiner beantragt wurde)? ... Natürlich darf er, wenn die Versteigerung mehr als die Titelsumme + Kosten erbringt, muss er nur dem Schuldner die Differenz auszahlen. -- Editiert von Spezi-2 am 09.03.2016 17:12 Am 9.3.2016 von der-Wissensdurstige der Vergleich beantwortet meine Frage nicht sondern hinkt meiner Ansicht nach, ich möchte aber nicht auf das neue Beispiel antworten sondern analog dazu: es hätte vergleichsweise genügt aus der zuerst beantragen Zwangshypothek zu vollstrecken: das Haus hätte einen Preis von 50.000.- erzielt, davon hätte die Sparkasse ihre 10.000.- bekommen und ich die restlichen 40.000.- das hätte ich hinnehmen müssen.
Leserforumvon guest-12311.06.2018 09:37:31 | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 2 Antworten | 16.09.2015 16:34
Ist ein Einspruch mit den Begründungen Verjährung und (in Deutschland nicht zulässiger) Halterhaftung sinnvoll? ... Ist ein Einspruch mit den Begründungen Verjährung und (in Deutschland nicht zulässiger) Halterhaftung sinnvoll? ... Die Verjährung richtet sich ausschließlich nach österreichischen Vorschriften.
Leserforumvon Schlafwandler | Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 5 Antworten | 30.07.2009 22:39
Also kann hier die Verjährung noch gar nicht begonnen haben. ... " Am 31.7.2009 von Schlafwandler Also kann hier die Verjährung noch gar nicht begonnen haben. ... Jedoch ist die Verjährung eine Einrede, welche vom Schuldner geltend gemacht werden muss.
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