42 Ergebnisse für „befreiung nachzahlung“

Leserforumvon nadso | Beitragsservice, GEZ | 5 Antworten | 26.10.2010 21:57
Warum bin ich denn dann für eine Nachzahlung nicht befreit, bzw, warum muss ich denn dann zahlen? ... Mit freundlichen Grüßen nadso ----------------- "" -- Editiert am 26.10.2010 23:55 Am 27.10.2010 von gabimaus http://www.gez.de Du bist für eine Nachzahlung nicht befreit weil du keinen Antrag auf Befreiung gestellt hast! ... Eine Befreiung gibt es nicht nach Anmeldung sondern ab Befreiungsantrag!
Leserforumvon rodofatos | Beitragsservice, GEZ | 3 Antworten | 06.07.2018 10:58
Einen Antrag, der mich gleichzeitig anmeldet, rückwirkend befreit und die ausstehende Nachzahlung damit verrechnet habe ich leider nicht gefunden. Meine Vorgehensweise wäre folgende: - Antrag auf rückwirkende Befreiung seit 09.2015 + Antrag auf Befreiung ab 07.2018 - Kopien der Beitragsbefreiungen vom Jobcenter oder Bewilligungsbescheide beilegen - evtl. ein Schreiben mit Bitte um Neuberechnung der Nachforderung Geht das so in Ordnung? ... Ein Neuberechnung geschieht automatisch, sobald eine Befreiung gewährt wird.
Leserforumvon neuling0815123 | Beitragsservice, GEZ | 6 Antworten | 07.02.2013 15:58
War das nicht der Fall, brauchte er weder Anmeldung noch Befreiung. ... Wenn er sich natürlich bereits vor 2013 angemeldet hat und dann vergessen hat, die Befreiung zu beantragen - in dem Fall ist allerdings eine saftige Nachzahlung fällig. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!" ... Eine Nachzahlung wäre also nur fällig, wenn Sie rückwirkend ab 2011, 2010 etc.
Leserforumvon fb395740-61 | Beitragsservice, GEZ | 4 Antworten | 11.08.2014 14:27
Bzw. ist es wirklich unsere Schuld, dass wir jetzt so eine "Nachzahlung" haben? ... Und die Befreiung eines Bewohners gilt nur in manchen Fällen für seine Mitbewohner. Hattest du keinen Antrag gestellt, so warst du auch nicht befreit und damit ist die Befreiung deines Freundes auch egal... ----------------- "" Am 11.8.2014 von muemmel Bzw. ist es wirklich unsere Schuld, dass wir jetzt so eine "Nachzahlung" haben?
GEZ Nachzahlung. 4,67 von 5 Sterne
Leserforumvon Nulpe | Beitragsservice, GEZ | 10 Antworten | 17.03.2014 11:22
Nun kam ne Nachzahlung von schoenen 299,51€ Ich war Hartz4-Empfaenger und wie gesagt nun Student. ... Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie unter „Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?" Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?
Leserforumvon Spilip | Beitragsservice, GEZ | 5 Antworten | 14.07.2014 10:02
Wäre es irgendwie möglich um die Nachzahlung rum zukommen? ... Die Nachzahlung wäre ein finanzieller Kahlschlag und eine Katastrophe... ... ----------------- "" -- Editiert Spilip am 14.07.2014 10:03 Am 14.7.2014 von BigiBigiBigi quote:GEZ Befreiung nachträglich?
Leserforumvon Tuttipflanze | Beitragsservice, GEZ | 7 Antworten | 02.08.2004 20:27
Daraus folgt: Nachzahlung für ein Jahr. ... Theoretisch hätten sie sich auch schon längst anmelden können und anschließend ne Befreiung zur Zahlung von GEZ-Gebühren besorgen können.
Befreiung nicht anerkannt 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon JimP | Beitragsservice, GEZ | 10 Antworten | 14.10.2014 22:17
Person A meldete sich bei der GEZ damals an und schickte, als diese anfing zu studieren, dort auch die Befreiung damals dort hin. ... Als Person A dann nach NDS im Jahre 2013 gezogen ist, kamen Rechnungen und Aufforderungen zur Nachzahlung. ... eine Befreiung aus dem Jahr 2011 dürfte 2013 gar nicht mehr gültig sein.
Leserforumvon Ferdinand2407 | Beitragsservice, GEZ | 3 Antworten | 24.08.2018 16:16
Hallo zusammen, folgender fiktiver Sachverhalt: Mensch A bekommt eine Nachzahlung über einen längeren Zeitraum von der GEZ zugeschickt für seine alte Wohnung. ... Kann Mensch A nachträglich die Befreiung von Mensch B einreichen, um die Kosten für diesen Zeitraum zu senken? ... Kann Mensch A nachträglich die Befreiung von Mensch B einreichen Eine Befreiung für Mensch B wirkt sich nicht auf Mensch A aus, dieser müsste trotzdem zahlen.
Leserforumvon grön | Beitragsservice, GEZ | 13 Antworten | 14.08.2023 09:11
Befreiung mit der GEZ habe, mich einfach rückwirkend zum Jahr 2019 abmelden? ... Oder sind wir wirklich gezwungen diese Nachzahlung von über 800 Euro zuzahlen? ... Von Anfang an hätte ihr klar sein können, dass die Befreiung nicht für die Partnerin gilt.
Leserforumvon RatlosinNiedersachsen | Beitragsservice, GEZ | 3 Antworten | 26.09.2018 04:02
Bisher hat diese Info gereicht; jetzt wurde ich plötzlich zwangsangemeldet, inkl. 500,- € Nachzahlung, obwohl ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin und es keine Veränderungen gab. ... Liegt hierzu wirklich ein Bescheid vor, oder ist das reine Vermutung mit der Befreiung?
Leserforumvon Anni S. | Beitragsservice, GEZ | 7 Antworten | 25.11.2018 20:21
Gleichzeitig werden wir aufgefordert eine Nachzahlung von 520 Euro zu leisten. ... Gilt die Befreiung nicht rückwirkend? ... Gilt die Befreiung nicht rückwirkend?
Leserforumvon babel1 | Beitragsservice, GEZ | 12 Antworten | 04.01.2014 18:20
Wieso kann mir also wegen rein bürokratischer Gründe diese Befreiung verwehrt und eine Nachzahlung verlangt werden, obwohl ich nachweisen kann, dass ich lückenlos berechtigt war? ... Es gibt also keine Chance, der geforderten Nachzahlung zu entgehen. ... Eine rückwirkende Befreiung ist beim Beitragsservice (ehemals GEZ) nicht vorgesehen.
Leserforumvon eichenbaum | Beitragsservice, GEZ | 11 Antworten | 26.07.2023 12:30
Hat jemand eine Idee, worauf ich mich berufen könnte und die Nachzahlung für die Nebenwohnung verhindern kann? ... Mit Befreiung hat das nichts zu tun. ... Rückwirkend passiert natürlich nichts, [quote=eichenbaum]Hat jemand eine Idee, worauf ich mich berufen könnte und die Nachzahlung für die Nebenwohnung verhindern kann?
Leserforumvon Monti1993 | Beitragsservice, GEZ | 20 Antworten | 12.01.2013 04:42
ganz einfach: Die Befreiung geht nur über Antragsstellung , nix mit automatisch, und rückwirkend geht das auch nicht. ... Da es aber bis zum 31.12. keine rückwirkende Befreiung gab, werden für diesen Zeitraum nun eben Gebühren verlangt. ... Es gibt aber keine rückwirkende Abmeldung und bis 31.12.2012 auch keine rückwirkende Befreiung.
Leserforumvon nicc73 | Beitragsservice, GEZ | 8 Antworten | 16.05.2016 08:47
Ich habe eine Antwort geschrieben, dass ich Anfang 2004 eine Befreiung geschickt habe und danach von der GEZ nichts mehr gehört habe. ... Ebenfalls habe ich nachträglich eine Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013 bis 31.03.2015 beantragt und auch für 2016/2017 und für die Zeit vom 01.01.2005 Belege vorgelegt, dass ich Arbeitslosengeld II. bezogen habe. ... Beitragsservice begründet, dass eine rückwirkende Befreiung für 2005 nicht möglich ist, bzw. nicht zulässig, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben.
Leserforumvon scaglietti | Beitragsservice, GEZ | 3 Antworten | 03.06.2013 08:21
In dem Fall hätte er nämlich einen Antrag auf Befreiung stellen müssen. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Stixi | Beitragsservice, GEZ | 12 Antworten | 03.08.2017 15:26
Eine automatische Befreiung gibt es nicht, da muss man sich schon selbst aktiv kümmern. ... Am 4.8.2017 von mepeisen Zitat:Das für sich ist schon ein Entgegenkommen, einen Anspruch auf rückwirkende Befreiung gibt es nicht Doch den gibt es für bis zu 3 Jahre. ... In den Fällen von Satz 2 beginnt die Befreiung mit dem Ersten des Monats, in dem der ablehnende Bescheid ergangen ist, frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung beantragt wird; die Befreiung wird für die Dauer eines Jahres gewährt https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf Berry Am 6.8.2017 von Stixi Das eine Jahr das berücksichtigt wurde lag noch innerhalb der 3 Jahres Frist, die anderen beiden Jahre leider nicht.
Leserforumvon Thomas.S1981 | Beitragsservice, GEZ | 3 Antworten | 10.04.2021 22:28
Da sich meine Freundin in Ausbildung befand, hatte diese Anspruch auf Befreiung. ... Und uns wurde die Befreiung gewehrt. ... Da nur meine Freundin Anspruch auf Befreiung und ich Anspruch auf Ermäßigung habe, hätte ich den ermäßigten Beitrag zahlen müssen.
Leserforumvon Ichweissnichts | Beitragsservice, GEZ | 4 Antworten | 27.01.2013 22:30
Habs bisher nicht getan (Anmeldung), aber Befreiung habe ich schriftlich da. ... Die Neuen Mitarbeiter wollen auch später beschäftigt werden und würden bald höchst erfreut feststellen dir ab März (da eine Befreiung seit neustem zwei Monate rückwirkend beantragt werden darf) Mahnungen zustellen zu dürfen und dir zusätzliche Kosten aufzudonnern. ... Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags."
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