305 Ergebnisse für „gez rückwirkend“

Leserforumvon bienemaja12 | Beitragsservice, GEZ | 6 Antworten | 11.05.2011 14:29
Die wollen Rückwirkend 180 €!!! ... ----------------- "" Am 11.5.2011 von Kernell Rückwirkend ist eine Befreieung von der GEZ nicht möglich. ... Auch eine GEZ-Befreiung gibt es nur auf Antrag - nicht Rückwirkend!
Leserforumvon Carter123 | Beitragsservice, GEZ | 1 Antwort | 15.02.2013 12:36
Hallo Ich habe mich pflichtbewusst ab dem 1.1.2013 bei der GEZ gemeldet und werde meinen Beitrag nun bezahlen. ... Darf das "neue" GEZ überhaupt rückwirkend abbuchen?
Leserforumvon go643875-15 | Beitragsservice, GEZ | 8 Antworten | 10.09.2023 15:34
Naja, auf jeden Fall wollte ich mich nun anmelden und habe auf der GEZ-Seite gesehen, dass man sich auch rückwirkend für frühere Jahre anmelden kann. ... Und ja, man kann sich rückwirkend anmelden. ... [quote=go643875-15]Naja, auf jeden Fall wollte ich mich nun anmelden und habe auf der GEZ-Seite gesehen, dass man sich auch rückwirkend für frühere Jahre anmelden kann.
Leserforumvon pa439798-74 | Beitragsservice, GEZ | 8 Antworten | 10.08.2020 19:36
Die GEZ verlangt nun von mir Gebühren rückwirkend vom 15.03.2018, da ich mich damals nicht umgemeldet habe ( Trennung von Freundln gehabt, hatte meinen Kopf leider woanders) Gebühren, es kam auch nie eine Rechnung. ... Am 10.8.2020 von Harry van Sell Zitat (von pa439798-74):Die GEZ verlangt nun von mir Gebühren rückwirkend vom 15.03.2018 Da sollte man mal schauen, ob das nicht Betrüger sind, denn die GEZ gibts seit 2013 nicht mehr ... ... Am 12.8.2020 von muemmel Die GEZ verlangt nun von mir Gebühren rückwirkend vom 15.03.2018, da ich mich damals nicht umgemeldet habe Ich muss mich korrigieren: Hier wird der RF-Beitrag für die ALTE Wohnung verlangt - das ist juristisch korrekt, denn man zahlt für eine Wohnung, bis man die beim BS abmeldet.
Leserforumvon go426396-58 | Beitragsservice, GEZ | 8 Antworten | 22.10.2015 11:33
Eine Dame bei der GEZ sagte mir man könnte mich rückwirkend für Ende 2012 abmelden. ... Am 18.11.2015 von Lendd Rückwirkend was abmelden kannst du speziell bei der GEZ gar nichts! ... Von mir fordern sie auch zuviel GEZ an, obwohl ich erst im Sommer 2012 den Fernseher hatte.
Rückwirkend GEZ zahlen? 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon GEZopfer123 | Beitragsservice, GEZ | 13 Antworten | 29.10.2017 14:37
Ich wurde also rückwirkend ins Jahr 2013 angemeldet. Jetzt kam auch die GEZ an und will rückwirkend für die 4 Jahre über 1000 Euro Gebühren haben. ... Die GEZ gibt es nämlich seit 2013 nicht mehr.
Leserforumvon J.koerner | Beitragsservice, GEZ | 9 Antworten | 10.01.2019 23:12
Hallo die GEZ möchte nun von mir Rückwirkend für die letzten 3 Jahre circa 640 Euro haben . ... Vielen Dank mfg Am 11.1.2019 von Harry van Sell Zitat (von J.koerner):Gez rückwirkend ohne vorige aufforderungen Aufforderungen? ... Am 11.1.2019 von AltesHaus Zitat (von J.koerner):Hallo die GEZ möchte nun von mir Rückwirkend für die letzten 3 Jahre circa 640 Euro haben .
Leserforumvon rOckY-88 | Beitragsservice, GEZ | 15 Antworten | 14.03.2014 19:16
Person B wurde in 02/2012 bei der GEZ zwangsangemeldet. Heute teilt die GEZ schriftlich mit, dass Person A insgesamt knapp 600€ Außenstände bei der GEZ hat und diese begleichen muss. 1.) ... Nach Rundfunkstaatsvertag ist bis 31.12.2014 zu beweisen das für die Wohnung bereits gezahlt wurde und somit rückwirkend nicht geltend gemacht werden kann.Habe ich bereits alles schriftlich beim Beitragsserice vor 4 Wochen eingereicht (per Einschreiben)mit Teilehmernummer USW.leider noch keiner Rückantwort .Der Beitragsservice schreibt Standard mäßig das man auf dem Postweg nicht erreichbar war soviel weiß ich mittlerweile , die grabschen grad verzweifelt nach Dateileichen.Zur Info ich bin kein GEZ preller Hier geht's nur darum das die GEZ, Kohle von meiner Frau will welche ich aber schon bezahlt hab.
Leserforumvon Splitscreen | Beitragsservice, GEZ | 15 Antworten | 18.08.2014 09:07
Ich werde dann wohl die 3 Jahre rückwirkend anbieten. ----------------- "" Am 19.8.2014 von spatenklopper quote:Aber wie schon gesagt, sind diese bis 2013 Verjährt richtig? Nö....bis 2011, 3 Jahre rückwirkend quote: Ich werde dann wohl die 3 Jahre rückwirkend anbieten. ... Die Frage wäre also: Weshalb konnte die GEZ die Beiträge nicht einziehen?
Leserforumvon lucia_köln | Beitragsservice, GEZ | 6 Antworten | 24.01.2024 16:53
Hallo, die GEZ (B-Service) fordert von mir (alleine) rückwirkend Gebühren für einen Zeitraum, in dem ich mit meinem Mann zusammen in einer Wohnung gewohnt habe (normale Ehe halt). ... Am 24.1.2024 von Anami [quote=lucia_köln]die GEZ (B-Service) fordert von mir (alleine) rückwirkend Gebühren für einen Zeitraum, in dem ich mit meinem Mann zusammen in einer Wohnung gewohnt habe (normale Ehe halt).... Januar 2024 18:07[/editmessage] Am 24.1.2024 von Nana71 [quote=lucia_köln]Hallo, die GEZ (B-Service) fordert von mir (alleine) rückwirkend Gebühren für einen Zeitraum, in dem ich mit meinem Mann zusammen in einer Wohnung gewohnt habe (normale Ehe halt).
Leserforumvon Taxadviser0815 | Beitragsservice, GEZ | 7 Antworten | 05.09.2014 19:26
Nun soll ich rückwirkend von Januar bis Juni GEZ für die neue Wohnung zahlen (GEZ Bescheid auf neue Wohnung ausgestellt). Der GEZ Mann sagte, das er mich nicht rückwirkend abmelden kann. ... Vielen Dank für eure Mühe - Gruß Tax ----------------- "" -- Editiert Taxadviser0815 am 05.09.2014 19:28 Am 5.9.2014 von muemmel Der GEZ Mann sagte, das er mich nicht rückwirkend abmelden kann.
Leserforumvon Tuttipflanze | Beitragsservice, GEZ | 7 Antworten | 02.08.2004 20:27
Übrigens: Außendienstmitarbeiter der GEZ haben an der Haustür nicht mehr Rechte als der klassische Staubsaugervertreter. ... Theoretisch hätten sie sich auch schon längst anmelden können und anschließend ne Befreiung zur Zahlung von GEZ-Gebühren besorgen können. ... Am 2.8.2004 von JuR Guten Tag, Sie sind verpflichtet auch nachträgliche GEZ-Gebühren zu zahlen.
Rückwirkend?! 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Sailor2006 | Beitragsservice, GEZ | 1 Antwort | 29.08.2013 19:15
habe mich beim GEZ-Rundfunkservice zum 28.07. abgemeldet..... ... Zuerst wollen die rückwirkend, bei mir aber nächsten Monat? ... Wer sich anmeldet - wird ggf Rückwirkend angemeldet - ich melde mich ab - rückwirkend - aber werde nicht !
Leserforumvon Bernd81 | Beitragsservice, GEZ | 28 Antworten | 28.12.2009 16:43
Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit der GEZ. ... Ja, Du kamst ja schließlich auf die glorreiche Idee Dich für 9 Jahre rückwirkend anzumelden. ... Grüße ----------------- "" Am 6.1.2010 von muemmel Hi, mein Vorposter meint offenbar, man könne sich rückwirkend von den Gebühren befreien lassen - da irrt er.
Leserforumvon Wolle 2015 | Beitragsservice, GEZ | 2 Antworten | 27.01.2019 10:13
Seit dem kam keine Rechnung mehr von der GEZ. ... Nun meine Frage: Wie lange kann die GEZ die Gebühren rückwirkend verlangen? Habe irgendwo gelesen das die Gebühren max. 3 Jahre rückwirkend verlangt werden können.
Leserforumvon fb487514-92 | Beitragsservice, GEZ | 3 Antworten | 04.04.2018 12:26
Hallo liebe Leute, ich möchte auf meine Privatadresse ein Kleingewerbe anmelden, zahle aber keine GEZ. Nun habe ich bedenken, daß die GEZ wieder auf mich aufmerksam wird. ... Ich ziehe nun in eine Wohnung wo schon jemand GEZ zahlt und nun stellt sich mir die Frage, ob die mir meine altwohnung für die ich nie GEZ gezahlt habe Nachzahlungen einfordern können.
Leserforumvon Fraenky | Beitragsservice, GEZ | 1 Antwort | 27.01.2009 12:44
hallo, ich habe folgendes problem: meine nun exfreundin und ich hatten uns eine gemeinsame wohung genommen und ein gemeinsames konto genommen. auf die gez anfrage, hatte ich mich angemeldet. leider ist diese anmeldung in meinen unterlagen nicht mehr zu finden und mir war auch nicht mehr bewusst, dass ich mich angemeldet hatte (dachte es wäre meine ex gewesen,da sie zuletzt meite, sie hätte sich abgemeldet). freundlicherweise wurde sie mir jedoch von der gez nun zugeschickt. nach auflösen des gemeinsamen kontos, von dem die gez gebühren bis dato abgingen, herschte von januar bis september 2008 sendepause seitens der gez. für besagten zeitraum soll ich nun eine nachzahlung leisten. im zeitraum habe ich jedoch keine geräte bereitgestellt und mein kabelanschluss wurde zum 1.1.2008 gekündigt, sodass auch kein fernsehempfang möglich war. da eine zahlung unumgägnlich zu sein scheint, da eine rückwirkende abmeldung seitens der gez nicht gestattet ist, stellt sich nun die frage der schadensbegrenzung. deshalb meine fragen: 1. frage besteht seitens der gez eine mahnungsfrist, sollte ein bankeinzug nicht möglich gewesen sein und wurde diese verletzt, sodass ich nicht für den gesamten zeitraum nachzahlen muss? 2.frage ist es möglich, sich nicht rückwirkend abzumelden, sondern die anmeldung bei der gez rückwirkend zu ändern, sodass ich nur ein radio nachzahlen muss.
Leserforumvon Kschrein | Beitragsservice, GEZ | 5 Antworten | 03.01.2007 11:53
Hallole...ich war bis Ende Juli 2004 selbständig tätig und so bei der GEZ als Betrieb (Kiosk) gemeldet.Nach Schließung habe ich mich ordnungsgemäß abgemeldet, jedoch wurde das scheinbar ignoriert.Ich bekam immer wieder Beitragsbescheide. ... Die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalt bezieht sich auf den Staatsvertrag und teilt mir mit,daß sowas nicht rückwirkend gekündigt werden kann ( dabei hatte ich ja gekündigt).Jetzt soll ich bezahlen,obwohl ich überhaupt keine Leistungen dafür erhalten habe.Denen ist man doch hilflos ausgeliefert oder was wäre da möglich? ... Nur habe ich damals wohl versäumt,das Ganze per Einschreiben zu schicken.Aber die GEZ schreibt das auch nicht vor.Diese Monopolisten haben doch echt Narrenfreiheit...oder?
Leserforumvon Kyren | Beitragsservice, GEZ | 1 Antwort | 04.07.2013 19:52
Guten Tag, ich wohne seit circa 3 Monaten in meiner ersten eigenen Wohnung und habe nun Post von der Gez erhalten,ich soll mich bitte anmleden um meinen beitrag zu leisten. Muss ich bei der anmledung das einzugs Datum angeben und die 3 Monate rückwirkend nachzahlen oder kann ich mich einfach zum nähsten Monat anmelden. (bzw. kann die Gez mein genaues Einzugsdatum nachvollziehen?)
Leserforumvon AndreasMili | Beitragsservice, GEZ | 0 Antworten | 12.06.2008 13:24
hallo, ich habe gestern von der gez eine zahlungserinnerung gekommen bei der ich einen betrag von 592,17€ bezahlen soll. rückwirkend bis zum 30.06.05. ich bin am 01.07.06 mit meiner freundein zusammen gezogen und habe es leider versäumt mich abzumelden. meine freundein zahlt die gez gebühren seit unserm meinen einzug für uns beide. die rundfunkgebühren bis zum 30.06.06 würde ich ja bezahlen aber ab dem 01.07.06 nicht mehr, da ich seit dem mit meiner freundin zusammen wohne und sie die gez bezahlt. nun habe ich heute schon mit der gez telefoniert und die meinten ich müsse den gesamten betrag bezahlen. die haben mir gleich eine ratenzahlung angeboten die ich natürlich erstmal abgelehnt habe. ich bin nicht bereit doppelt gebühren zu zahlen und wollte mal um eure erfahrung und meinung fragen. mfg andreas
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