184 Ergebnisse für „abrechnung versammlung verwalter eigentümer“

Leserforumvon Eigentümer M | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 13.06.2015 11:51
Die Abrechnung haben wir zwei Wochen vor der Versammlung erhalten. ... Außerdem sagte mir der Verwalter, dass ich mit der Abrechnung von 2013 nichts zu tun habe, da ich zu dem Zeitpunkt noch kein Eigentümer war! ... Ich habe den Verwalter auch eine Tag nach der Versammlung nachmal konatktiert.
Leserforumvon Paragrafenreiter | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 17 Antworten | 05.11.2020 15:14
Eine reine 1-Mann Versammlung, bei der die Eigentümer nicht teilnehmen können, ist unzulässig! ... Wäre es denn jetzt noch gültig wenn der Verwalter eine korrigierte Abrechnung erstellt? ... Zitat (von Paragrafenreiter):Wäre es denn jetzt noch gültig wenn der Verwalter eine korrigierte Abrechnung erstellt?
Leserforumvon La Nonna | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 24.08.2012 23:19
Hallo, Ist es korrekt wenn die Mieter bereits eine Nk-Abrechnung erhalten haben bevor eine ET-Versammlung stattgefunden hat. ... Im Übrigen haftet der Verwalter eben nicht falls die Abrechnung zu spät erstellt wird : LG Frankfurt, Urteil v. 14. ... quote:Im Übrigen haftet der Verwalter eben nicht falls die Abrechnung zu spät erstellt wird : LG Frankfurt, Urteil v. 14.
Leserforumvon Kimrecht123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 18.01.2020 19:58
Insgesamt ergibt die vom Verwalter erstellte Einzelabrechnung eine Nachzahlung von ca 30 € für den Eigentümer. ... Das Eigentümer A seine Abrechnung nicht lesen kann? ... Er möchte, dass der Verwalter noch vor der Versammlung die Abrechnung korrigiert.
Leserforumvon Meister_Petz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 13.05.2012 18:14
Vielen Dank. -- Editiert Meister_Petz am 13.05.2012 18:15 Am 13.5.2012 von gaga92 Die Frage solltest du besser dem Verwalter stellen, denn der hat die Abrechnung erstellt. ... Somit weiß ich nun nicht ob die Abrechnung beschlossen wurde und überhaupt stattfand, da sie nicht rechtzeitig angekündigt wurde Hier hilft nur, beim Verwalter zunächst telefonisch nachfragen, erforderlichenfalls Einsicht in die Beschlusssammlung nehmen. quote:(Versammlung am 26.06.12, Ankündigung am 18.06.12). ... R.M. " Am 18.7.2012 von ichweissnich Hallo Es ist nicht unbedingt zum Vorteil,wenn die Versammlung stattgefunden hat und wenn man nach der Versammlung nicht Nachbar-Eigentümer über den Verlauf und die Kernpunkte der Versammlung abfragen kann.
Leserforumvon donaunixe | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 19.04.2017 13:42
Die ETG hat den Verwalter aufgefordert die Abrechnung neu zu erstellen und auch die Heizkostenabrechnung neu erstellen zu lassen. ... Die Prüfung wurde vom Verwalter 1 Std. vor der Versammlung angesetzt, es war somit nicht möglich Unstimmigkeiten zu klären bzw. rechtzeitig anzupassen. ... Es ist aber anzumerken, dass die Abrechnung für 2016 z.T. sehr hohe Nachzahlungen für die Eigentümer vorsieht, teilweise über 600,-€.
Leserforumvon t_k | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 20.03.2010 11:44
So können die Eigentümer den Beschluss der Abrechnung ablehnen und eine neue Abrechnung verlangen. ... Hat der Verwalter aber versäumt - genaugenommen wurden wir offiziell über den Wechsel erst in der Versammlung im März 2010 informiert (vorab nur vereinzelt per email). ... Sprich für den Abrechnungszeitraum 2009 gab es noch keine Versammlung.
Leserforumvon Pit Dralon | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 15.10.2009 21:53
Der Verwalter ist keineswegs verpflichtet, allen Eigentümern alle Einzelabrechnungen aller Eigentümer zugänglich zu machen. ... Dass der Verwalter nicht alle Abrechnungen an alle Eigentümer schicken muss: OK! ... Das würde den Rahmen einer jeden größeren Versammlung sprengen und der Verwalter könnte dafür gleich nen ganzen Tag einplanen.
Leserforumvon djcroatia | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 11.01.2016 16:56
Jetzt meine Frage, auch wenn die anderen Eigentümer den Verwalter entlastet haben und die Abrechnung somit akzeptiert wurde, frage ich mich warum die WEG die Kosten trägt? ... Zitat (von djcroatia):Jetzt meine Frage, auch wenn die anderen Eigentümer den Verwalter entlastet haben und die Abrechnung somit akzeptiert wurde, frage ich mich warum die WEG die Kosten trägt? ... >>> Fehler in der Versammlung benennen und die anderen Eigentümer nach Möglichkeit davon zu überzeugen, keine falsche Abrechnung abzusegnen und natürlich den Verwalter nicht zu entlasten!
Leserforumvon Kampfhuhn | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 90 Antworten | 09.01.2010 13:07
Muß der Verwalter die Eigentümer noch auf Reparatur hinweisen, fragen, oder drängen, wenn die Eigentümer schon lange über ein Baumangel, die zum Schaden führen könnten, wissen. ? ... Wenn eine Maßnahme in der Abrechnung auftaucht, die ihr nicht abgenickt habt, könnt diese Abrechnung ablehnen. ----------------- "Heike aus Bochum" Am 9.1.2010 von Kampfhuhn Aha, eure Antworten entsprechen den Vermutungen. ... Die nächste Abrechnung vor Gericht anfechten.
Leserforumvon fb508111-37 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 01.02.2019 11:54
Die WEG hatte im Geschäftsjahr 2018 keine Versammlung. ... Doch wenn nur ein Eigentümer einen Verwalter wünscht, darf die übrige WEG dies nicht verweigern. ... Wird in der Versammlung beschlossen: kein Verwalter wird eingestellt, kann der Eigentümer den Beschluss anfechten und das mit Erfolg.
Leserforumvon muroo292 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 21.01.2014 14:28
Hallo zusammen,in unserem Haus wurde vor 2 Jahren eine Wohnung Zwangsversteigert.Es waren auch erhebliche Hausgeldrückstände von dem insolventen Wohnungseigentümer an die gemeinschaft offen.Unser Verwalter hatte es versäumt den Antrag beim Amtsgericht einzureichen das wir Eigentümer auch als Gläubiger da stehen.Danach haben wir den Verwalter aufgefordert diese ausstehende Summe zu bezahlen,er wollte es über seine Versicherung abwickeln.Im September hatten wir unsere Versammlung wo beschlossen wurde das er bis ende November das Geld zu zahlen hat,was er auch bestätigte.Bis heute ist aber nix eingegangen und unser Beirat unternimmt nix,er sagt nur er wird schon zahlen.Was kann ich als einzelner bzw mit meinem Nachbarn dagegen tun?... Ihr könntet ggf. nur als einzelner Eigentümer gegen den Verwalter klagen. ... Er überwacht die Abrechnung und stimmt sich ggf. mit dem Verwalter ab. ----------------- "" Am 22.1.2014 von muroo292 Aber als Beirat bzw Vorsitzender ist er doch das Sprachrohr für alle Eigentümer und müsste doch dem Verwalter auf die Füße tretten.Wie sehe das mit der Klage aus wenn 3 von 9 Eigentümern die Klage einreichen würden,müssten diese die Anwaltskosten selber tragen?
Leserforumvon meineweg | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 27.06.2022 10:20
Rechtsprechung, Beschlüsse und die Abrechnung aus dieser Versammlung unwirksam. ... Rechtsprechung, Beschlüsse und die Abrechnung aus dieser Versammlung unwirksam.... Es geht im Kern darum, dass die Eigentümer an der Versammlung teilnehmen können.
Leserforumvon katzenschnute | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 04.05.2011 16:28
Letzteres kann der Verwalter verlangen, muss er aber nicht. ... Wenn wir keine 2 Abrechnung benötigen dann kann der Verwalter das auch nicht fordern ! ... Vielen Dank an Euch beiden Am 5.5.2011 von yunglo Guten Morgen, wenn der Verwalter korrekt seine Arbeit macht, dann erstellt er für jedes Eigentum (sprich Wohnung) und Teileigentum (evtl.Garage) eine Abrechnung, dazu braucht er auch keine Erlaubnis, ob Ihr die Abrechnung benötigt oder nicht. schönen Tag noch -- Editiert am 05.05.2011 08:08 Am 5.5.2011 von R.M. ich möchte gern zu Thorstens Beitrag noch ergänzen: - der verwalter braucht nicht zu verlangen, zwei Abrechnungen zu erstellen - er kanns einfach machen.
Leserforumvon bibbi1403 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 08.06.2018 14:13
Der dominanter Eigentümer wäre nicht in der Lage einen Verwalter zuspielen, den Er ist leider nicht in der Lage eine Abrechnung zu kontrolieren. Obwohl unsere Verwaltung es immer wieder bei der Einladung anbietet die Abrechnung vor der Versammlung zu prüfen und die Belege in Ihrem Büro einzusehen, wird davon kein gebrauch gemacht. Stattdessen wird über die Abrechnung stundenlang in der Versammlung diskutiert, aber Sie nimmt sich dann die Zeit und erklärt jede einzelne Position.
Leserforumvon bibbi1403 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 22 Antworten | 02.04.2015 19:35
Verwalter. Gestern hatten wir eine Eigentümer Versammlung unter anderen ist das dabei entstanden. ... Am 2.4.2015 von Heike J Fehlt Geld ohne Belege und der Verwalter kann keine Belege nachweisen, ist die Abrechnung falsch.
Leserforumvon bibbi1403 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 10.06.2016 21:19
Die neue HV hat schon vor der Abrechnung und Versammlung den Eigentümer darauf hingewiesen das Sie diese Kosten von Ihm zurückfordert, weil Sie diese 1. nicht nachvollziehen und auch nicht genehmigen kann. Mai 2016 hatten wir unsere Versammlung, die HV ist jeden Punkt der Abrechnung ausführlich erklärt. ... Ist der Verwalter Miteigentümer mit Stimmrecht?
Leserforumvon Thorsten D. | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 26.06.2009 21:33
Der Verwalter wurde natürlich auf der letzten Versammlung von den desinteressierten, die Mehrheit bildenden Vermietereigentümern auf Anraten des Beirats und der jetzigen Verwalterin entlastet. ... Da man im Vorfeld bereits weiss, dass die Abrechnung falsch war, gibt es ja keinen Grund den Verwalter zu entlasten. Oder wird dem Verwalter mit Ausnahme von der Abrechnung die Teil-Entlastung erteilt In der von mir vorgetragenen Frage/Fall würde der durch Verwalter verursachte Schadenersatzanspruch erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist festgestellt.
Leserforumvon hanafrag | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 09.03.2015 16:05
Der alte Verwalter wurde verpflichtet, die Abrechnung 2014 sowie eine Versammlung bis Ende Juni 2015 zu machen. ... Jeder hatte "Angst", dass der alte Verwalter das spitz bekommt, zur ordentlichen Versammlung dann genügend Vollmachten hat uns sich quasi damit wieder selbst wählt. ... Die anderen Eigentümer kennen wir nicht, da es eine große Anlage ist. ----------------- ""
Leserforumvon martelli96 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 05.09.2013 21:31
Wir, eine WEG mit 3 Eigentuemern (wir 1 WE, älteres Ehepaar 2 WE's)haben für die Hausabrechnung 2011 in 2012 bei der Eigentuemerversammlung beschlossen, da in 2011 eine Wohnung des Ehepaars Leerstand hatte, die Abrechnung des Abwassers/Frischwassers entgegen der Teilungserklärung, die einen Schlüssel nach MEA vorsieht, den Betrag auf die Eigentuemer zu verteilen. ... egal, wie auch immer - abgerechnet werden muss nach schlüssel laut te oder beschlüssen nach 16/3 oder 16 /4 ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 5.9.2013 von martelli96 Leider wurde dem Verwalter von unseren Miteigentuemern dafür Entlastung erteilt (haben ja die Mehrheit) wir waren im Urlaub und hatten den Verwalter davon schriflich unterrichtet, die Versammlung hat ohne uns stattgefunden, Abrechnung und anschließende Korrektur erfolgten während unseres Urlaubs, wir hatten vorab nur die Einladung mit den TOPs. ... Da sich die Kosten für uns durch den Leerstand nun deutlich erhöhen, möchten wir die Abrechnung nach TE erwirken.
123·5·10