154 Ergebnisse für „beschluss versammlung verwalter protokoll“

Leserforumvon phonnipha | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 29.10.2010 22:59
Der Beschluss ist für die Umsetzung maßgebend. ... dem ist vorbehaltlos zu zustimmen, das Protokoll ist eine reine Privaturkunde, massgebend ist was auf der Versammlung beschlossen, bzw. verkündet wurde. ... Nur dann, wenn durch ein falsches Protokoll eine „erhebliche Beeinträchigung" stattfindet, ist der Verwalter verpflichtet, ein fehlerhaftes Protokoll zu berichtigen.
Leserforumvon 170567Ole | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 29.07.2016 17:04
Dieser Verwalter verhält sich nicht angemessen. z.B. erklärt er der Versammlung, dass mein Sohn als Hartz IV -Empfänger den ganzen Tag zu Hause sei, So sagt er zu Beginn der Versammlung in die Runde, ich würde seine nicht anwesende Frau und Miteigentümerin stören. ... Wiederholt wurde er auf der letzten Versammlung so aufgeregt, dass er den Beschluss über seine Vertragsverlängerung immer wieder zurücknehmen wollte und eigentlich am liebsten gar nicht mehr weitermachen würde. ... Ich würde seine unqualifizierten Bemerkungen s.o. gern ins Protokoll schreiben lassen.
Leserforumvon caschmi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 15.04.2023 09:49
Kann ich den Beschluss anfechten ohne Protokoll? ... Der Verwalter ist nämlich verpflichtet das Protokoll sehr zeitnah nach der Versammlung zu erstellen. ... [quote=caschmi]Kann ich den Beschluss anfechten ohne Protokoll?
Leserforumvon 3113 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 09.07.2019 12:36
Am 9.7.2019 von Tobias F Ein Beschluss wird durch seine Verkündung auf der Versammlung gültig, und nicht durch das Protokoll. ... Der Beschlussantrag zu diesem TOP wurde von der Versammlung mehrheitlich angenommen und auf der Versammlung vom Versammlungsleiter (Verwalter?) ... Der Beschlussantrag zu diesem TOP wurde von der Versammlung mehrheitlich angenommen und auf der Versammlung vom Versammlungsleiter (Verwalter?)
Leserforumvon Dinsche | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 27 Antworten | 09.12.2017 13:53
Am 9.12.2017 von Heike J Aufgrund deiner jahrelangen Erfahrung verstehe ich nicht, dass du dir nicht einige Tage nach der Versammlung Einblick in die Beschluss Sammlung verschaffst., diese kopiert und gegen zeichnen lässt. ... VG Roland Am 10.12.2017 von Dinsche Zitat (von Heike J):Aufgrund deiner jahrelangen Erfahrung verstehe ich nicht, dass du dir nicht einige Tage nach der Versammlung Einblick in die Beschluss Sammlung verschaffst., diese kopiert und gegen zeichnen lässt. ... Ich bin gespannt, ob er eine erneute Versammlung erzwingen will, oder welchen Weg er vorschlägt.
Leserforumvon michky | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 03.06.2010 14:30
Guten Tag :-) ... auf der WEGversammlung 2010 hat sich der Verwalter wie in der Einladung angekündigt entlasten lassen (mit meiner -der einzigen- Gegenstimme), das Abstimmungsergebnis der Versammlung bekannt gegeben, im Protokoll aber geschrieben 'er habe auf die Entlastung verzichtet'. ... Ein Beschluss wird erst mit seiner Verkündung wirksam. ... Nachtrag Im Protokoll steht unter Top wörtlich: 'der Verwalter verzichtet auf eine Entlastung'.
Leserforumvon Hamburg2018 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 14.01.2018 08:04
Nach der Eigentümerversammlung wurde ein Protokoll erstellt. ... Nun behauptet Eigentümer 3, er hätte dieses Protokoll niemals erhalten. ... Wenn der Beschluss auf einer ordnungsgemäß einberufenen, beschlussfähigen Versammlung gefasst wurde, wenn der Beschluss vom Versammlungsleiter verkündet und nicht angefochten wurde, ist er gültig.
Leserforumvon ghost123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 20.12.2013 21:31
Es wurde im Protokoll so formuliert: "TOP 3: Beschluss über die Sanierung des Balkons ET. ... Allerdings wäre hier das Problem, dass du innerhalb von vier Wochen nach der Versammlung gegen den Beschluss hättest vorgehen müssen, also vom Gericht feststellen lassen müssen, das es gar keinen Beschluss gab. ----------------- "" Am 21.12.2013 von wohni Wenn der Verwalter nicht antwortet, ist er wohl nur angeschrieben oder angemailt worden. ... Everding) Wenn der Sachverhalt und das Protokoll zum TOP 3 oben vollständig wiedergegeben sind, würde ich versuchen, mehr als 25 % der Eigentümer dafür zu gewinnen, dass der Verwalter eine außerordentliche Versammlung einzuberufen hat (§ 24 Abs. 2 WEG).
Leserforumvon Loswochos1997 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 11.01.2012 16:04
Frage: Ist das Protokoll und der Beschluss nun rechtens ??? ... Also müssten unterschreiben : Verwalter, Beirat und der Threadstarter. ... Verwalter) und eines Eigentümers bedarf.
Leserforumvon biberbau | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 29.09.2010 08:53
Die Anderen Wohnungseigentümer die nicht bei der Versammlung waren, haben keine Möglichkeit gehabt gegen diesen Beschluss eventuell Einspruch zu erheben. Ist dieser Beschluss gültig, ohne das Beschlussprotokoll? ... Ein Protokoll der Versammlung muss nicht automatisch verschickt werden (es sei denn, es steht so im Verwaltervertrag).
Leserforumvon manneier | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 31.01.2018 12:26
Wurden denn in der Versammlung kein Miteigentümer bestimmt, der mit unterzeichnen soll, oder weigert sich der bestimmte Miteigentümer, das Protokoll zu unterzeichnen? ... Das Protokoll ist vom Verwalter und von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen." ... Am 4.3.2020 von Roswitha2503 Wir, ohne Verwalter und ohne Beirat haben kein einziges Protokoll unterschrieben.
Leserforumvon Einstein266 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 27.10.2010 21:22
WEG §23 (3) "Auch ohne Versammlung ist ein Beschluß gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluß schriftlich erklären." ----------------- "Heike aus Bochum" Am 28.10.2010 von ichweissnich Hallo Bei der Wahl wäre ich vorsichtig. ... Der Toppunkt zu dieser Versammlung wäre dann "Neuwahl des Verwalter`s. ... Die Gebühr für eine ao Versammlung will nicht der neue Verwalter, sondern der alte.
Leserforumvon harryblau123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 31 Antworten | 03.07.2014 17:22
Nach unserer Auffassung ist ein angefertigtes Protokoll einer WEG Versammlung unvollständig. ... Am 3.7.2014 von Tobias F quote:Nach unserer Auffassung ist ein angefertigtes Protokoll einer WEG Versammlung unvollständig. ... Klar, aber doch nicht in Bezug auf eine Versammlung bzw. ein Protokoll.
Leserforumvon Olafinski | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 12.12.2023 11:07
Die Frist, Beschlüsse anzufechten beginnt mit der Verkündung in der Versammlung und nicht erst wenn das Protokoll erstellt wird. ... So gesehen, kann der Verwalter im Nachgang in den Beschluss schreiben was er möchte, und wenn wem was nicht passt, soll derjenige den Anfechtungsprozess einleiten? ... Wenn man in der Versammlung nicht anwesed war, vom Beschluss erst durch das Protokoll erfährt und man deshalb wegen Fristablauf den Beschluss nicht mehr anfechten kann, hat man aus eigenem Verschulden Pech gehabt.
Leserforumvon kiepet | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 25.06.2011 18:31
Vorher solltest du noch mal im Protokoll der Versammlung nachlesen, vielleicht wurde dort ja beschlossen, das alle Eigentümer über die KVs informiert werden sollen. ... Der Beschluß kommt erst zustande, wenn die letzte Zustimmung beim Verwalter eingegangen ist. ... Bis dahin und zusätzlich in der Versammlung können sich alle über die Angebote informieren und einen rechtsgültigen Beschluss fassen.
Leserforumvon Bruddler | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 31.01.2009 15:20
Der Beschluss wurde in der Versammlung gefasst (hier mehrheitlich abgelehnt) und das Ergebnis auch vom Verwalter verkündet. ... Und in der Beschluss-Sammlung steht i.d.R. auch nicht anderes als im Protokoll der ETV und dieses bekommt jeder Eigentümer zugeschickt. Wenn sich also der Verwalter geirrt hat oder sogar absichtlich im Nachgespräch der ETV mit einigen Eigentümern zu einem anderen Beschluss gekommen ist, dann wird es schwierig.
Leserforumvon Peter Stetter | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 37 Antworten | 30.11.2019 23:08
Die Versammlung beschließt wohl einen neuen Verwalter zu bestellen. ... Der Verwalter wird aufgefordert die Beschlusssammlung vorzulegen bzw. das Protokoll einsehen zu lassen. ... Der Verwalter wird aufgefordert die Beschlusssammlung vorzulegen bzw. das Protokoll einsehen zu lassen.
Leserforumvon michaelr86 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 29.01.2012 14:49
Müsste jeder Eigentümer seine Unterschrift unter den Beschluss beglaubigen lassen? ... Und ein Protokoll hinterher zu fertigen ist doch schon die Sache des neuen Verwalters. ... Dieses Protokoll und der Beschluss der Wahl des Verwalter`s reicht in der Regel für alle weiteren Handlungen aus. ----------------- "Lesen ist der Anfang vom Lernen" Am 31.1.2012 von michaelr86 Danke für die Antworten!
Leserforumvon hansbär | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 05.09.2011 17:40
Nun hat der Verwalter (Ehemann bzw. ... Nun möchte diesen Beschluss anfechten. ... Ist das Protokoll ausreichend?
Leserforumvon Offerte | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 03.08.2012 13:46
Das Protokoll wurde uns erst im 4. ... Die Beschlusssammlung ist sofort nach der Versammlung zu ergänzen. ... Er muss nicht mehr auf das Protokoll warten.
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