14 Ergebnisse für „beschluss verwalter rücklagen reparatur“

Leserforumvon Christian01101986 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 28.08.2022 14:27
Muss für so eine Entscheidung kein Beschluss gefasst werden ? ... [quote=Christian01101986]da jetzt mit meinen bezahlten Rücklagen der Wohnung[/quote] In der Regel sind es die Rücklagen der WEG und nicht Deine Rücklagen oder die Deiner Wohnung [quote=Christian01101986]wo ich noch nicht mal einen Platz besitze.... [/quote] Wie gesagt, erst mal muss man klären, ob das tatsächlich die Rücklagen der Wohnungseigentümer sind oder die Rücklagen der WEG.
Leserforumvon Roland-S | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 42 Antworten | 27.03.2013 23:36
Der Verwalter hat in der Jahresabrechnung nun diese Reparatur mit 6.500 Euro komplett als Entnahme von den Rücklagen ausgewiesen. ... Nach meiner Meinung hätte der Verwalter einen Beschluss für sein Vorgehen benötigt. ... Da der Verwalter keinen Beschluss hat, könnte die WEG diesen Zustand rechtlich heilen, in dem dieser Beschluss nachträglich gefasst wird.
Leserforumvon herb53 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 20.06.2011 15:02
Der Verwalter könnte gemäß § 683 BGB Aufwendungsersatz fordern. Selbst wenn das nicht vorliegt, müsste die WEG nach § 684 BGB ihre Bereicherung an den Verwalter herausgeben. ... Ob der Austausch der Fenster überhaupt nötig war, muss allerdings der Verwalter nachweisen.
Leserforumvon Taboule | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 21.05.2023 19:41
Kostenzuordnung der Instandhaltung und Reparatur von Fenstern, Balkontür, Dachfenster, Wohnungseingangstüre durch den jeweiligen Sondereigentümer 2. ... Am 22.5.2023 von Spezi-2 Wieso entzieht sich der Verwalter ? ... Konsequenterweise müssten solche Eigentümer einen Instandhalter beauftragen und auch selbst Rücklagen anlegen!
Leserforumvon Timmi11 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 22.07.2010 11:49
Dürfen Reparaturen oder schlimmstenfalls eine Neuanschaffung der Zentralheizung aus den Rücklagen bezahlt werden? ... Per Beschluss? ... Der Verwalter meint auch aufgrund fehlender Nennung in der Teilungserklärung nun alle für die Reparatur löhnen müssen.
Leserforumvon Jasmin1976 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 25.08.2023 13:10
Bei einer Reparatur hat er alles aus den Rücklagen bezahlt obwohl wir beschlossen hatten das man dies selbst bezahlt und Rücklagen NUR für SEHR GROßE Reparaturen ( Heizung, Dach ) genutzt werden sollen. ... Bei der Reparatur der Heizung ( kosten 4500 Euro ), haben 2 der 3 Parteien es aus eigener Kasse bezahlt, aber der NK hat seinen Anteil komplett von seinen Rücklagen bezahlt. ... Das darf nur der Verwalter.
Leserforumvon Kampfhuhn | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 90 Antworten | 09.01.2010 13:07
Diese Frage ist auf einer ordentlichen Eigentümerversammlung zu stellen, und zwar als Beschluss wie jeder andere Beschluss auch. ... Muß der Verwalter die Eigentümer noch auf Reparatur hinweisen, fragen, oder drängen, wenn die Eigentümer schon lange über ein Baumangel, die zum Schaden führen könnten, wissen. ? ... Verträge, z.B. wenn im Verwaltervertrag festgehalten wird, dass der Verwalter Reparaturen bis 500 Euro im Jahr ohne Beschluss vergeben kann.
Leserforumvon drmedwurst | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 20.11.2019 08:47
Wie ist der Erhaltungszustand, gibt es Reparatur- oder gar Sanierungsbedarf? ... Egal ob durch einen Verwalter oder eine Selbstverwaltung der WEG. ... Ab 2007 die Führung einer Beschluss-Sammlung (Also müssten von mind. 7 Jahren Beschlüsse in der Beschluss-Sammlung vorliegen) jederzeit vom Käufer einsehbar.
Leserforumvon ansi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 27 Antworten | 14.09.2010 18:03
Wenn die andere Partei seine Rücklagen bezahlt hätte wäre auch alles im Butter, aber so halt nicht. ... Aber dadurch dass nur Rücklagen von uns kommen sind wir ja doppelt die Dummen da die Rücklagen wiederrum von der Hausverwaltung "aufgefresen " werden da der andere ME ( übrigens der ehenalige Verwalter )sich standhaft weigert zu zahlen. ... Der Umlage werden wir natürlich nicht zustimmen da die bisher aufgelaufen Forderungnen zb. eine Reparatur von unseren bezahlten Rücklagen in Höhe unseres Miteigentumanteils bezahlt ist, aber was ist mit der Forderung an den anderen ME ??
Leserforumvon meins71 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 05.01.2021 13:23
Das ginge nur, wenn mit dem Verwalter für diese Arbeit eine Vergütung (aus seiner eigenen Tasche) vereinbart wäre. ... Gelingt das nicht, muss man den Beschluss anfechten. ... Wenn der Verwalter gegen Vereinbarungen und Besc
Leserforumvon Dennis_Lambkin | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 40 Antworten | 05.03.2013 20:29
Nun stand eine größere Reparatur am Haus an. ... Alle haben der Reparatur zugestimmt. ... Die Hausverwaltung hat aber definitiv den Fehler gemacht, die Rücklagen zu hoch auszuweisen.
Leserforumvon Kampfhuhn | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 60 Antworten | 21.01.2010 09:10
Handwerker dürfen von ihm erst beauftragt werden, wenn 3/4 der Eigentümer dazu einen Beschluss gefasst haben. @ ichweissnich meintest du das ? ... Oder Klipp und klar: Alles, was nicht Notmaßnahme ist, wird durch Beschluss in den Versammlungen entschieden. ... Aber was zum Teufel ist der Unterschied zwischen einer "Vereinbarung" und einem "Beschluss" ?
Leserforumvon Andreas_76 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 17 Antworten | 24.01.2016 14:45
Sollte der andere Eigentümer allerdings per regelrechtem Beschluss zum Verwalter bestellt sein, könnte das ein Eigentor werden, weil jeder Verwalter ja das Recht und die Pflicht hat, ausstehende Hausgelder einzutreiben. ... Dieses Konto wurde nun wie gesagt auch mit einer nicht abgesprochenen Reparatur belastet. ... Ich bin im Moment ganz zufrieden so, was das betrifft - Ich denke auch, Rücklagen hat er genug gesammelt.
Leserforumvon raiders76 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 23 Antworten | 24.04.2017 20:08
Jedoch wurde nie ein Beschluss gefasst da nie ein Kostenvoranschlag vorhanden war. ... Selbst bei einem positiven Beschluss stehen Deine Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung gut. ... Mal sehen, vielleicht will man einen Teil aus den Rücklagen nehmen, wobei man das Geld eher für eine neue Heizung bis jetzt immer vorgesehen hat.
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