13 Ergebnisse für „eigentum hausverwaltung hausordnung recht“

Leserforumvon Mickey77 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 41 Antworten | 01.11.2016 23:42
Fragen: Hat die Hausverwaltung das Recht diesen Schuhschrank inkl. Schuhen (mein Eigentum) entfernen zu lassen? ... Zitat (von Mickey77):Fragen: Hat die Hausverwaltung das Recht diesen Schuhschrank inkl.
Leserforumvon Nikita2006K | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 23.07.2009 19:42
Verstösst beispielsweise der Mieter gegen die Hausordnung kann er nicht von der Hausverwaltung abgemahnt werden - es besteht keine Vertragsbeziehung, sondern die HV mahnt den betreffenden Eigt. an dafür zu sorgen dass sein Mieter diese einhält. ... Fortwährende Verstösse gegen die Hausordnung rechtfertigen eigentlich immer eine Kündigung des Mietverhältnisses. Nicht vergessen, die Beziehungen des Vermietereigt. zu seinen Miteigentümern fussen auf § 14 WEG, der in Satz 2 auch mehr als deutlich besagt dass er da auch für Handlungen von Personen verantwortlich ist denen er das Eigentum überlässt. ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 25.7.2009 von Nikita2006K Danke:-) für eure rege Beteiligung.
Leserforumvon Souramona | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 26.01.2011 23:28
Als Mieter hast du damit aber nichts zu tun, für dich gilt der Mietvertrag und die Hausordnung, sofern im Mietvertrag verbindlich beigefügt. ... Das Recht eines Wohnungs- oder Teileigentümers, sein Sondereigentum zu vermieten, schließt die Befugnis ein, das ihm zustehende Recht auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Mieter zu übertragen. ... Wichtig wäre auch zu erfragen was die anderen Eigentümer zu dem Ansinnen des einzelnen Eigentümers sagen. ----------------- "Die Hausverwaltung ist eine Dienstleistung die von den Eigentümern bezahlt wird."
Leserforumvon zuendkerzenwirt | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 10.11.2013 17:10
Vater und Sohn drohte uns die Fresse einzuschlagen wenn wir noch einmal wie in der Hausordnung festgelegt die Haustüre abschließen würden. ... Verstoß gegen die Hausordnung bei der Polizei zur Anzeige gebraucht werden müsse! ... Wechsel der Hausverwaltung (aktuell in 4/2013 erfolgt) brachte keinen Erfolg) Welche Möglichkeiten habe zivilrechtlich bezüglich tatenlosem Miteigentümer, dem Mieter selbst und der Hausverwaltung??
Leserforumvon Kaja0704 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 20 Antworten | 27.06.2012 09:17
. ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 28.6.2012 von R.M. ... OLG Frankfurt,20.03.2006,20 W 430/04,§ 21,Wohnungseigentum Hausordnung Brandschutzregelung, 2. Zur Verpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft, Regelungen in die Hausordnung aufzunehmen, die dem Brandschutz dienen.Eine Hausordnung bestimmt unter Nr. 3, dass die Brandschutztüren geschlossen zu halten sind und nicht blockiert werden dürfen.
Leserforumvon Chacruna | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 34 Antworten | 13.12.2021 22:49
Die Vermieterin reagiert leider nicht, die Hausverwaltung fühlt sich nicht zuständig. ... [quote=Chac****]Die Vermieterin reagiert leider nicht, die Hausverwaltung fühlt sich nicht zuständig.... "Gilt" die Hausordnung für die Mieter dann nicht?
Leserforumvon Hanashra | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 05.10.2009 11:50
Naja, und gegen Beschlüsse die nicht ordnungsgemässer Verwaltung entsprechen muss man leider klagen, oder sie schlucken. ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 5.10.2009 von Hanashra Dass ich das Recht habe, jede Tätigkeit der Verwaltung jederzeit einzusehen, weiß ich. ... Leider sind dort nur Protokolle und die Hausordnung zu finden. ... Allerdings kann ich von einer Hausverwaltung, die selbst eine sog.
Leserforumvon DarkAcid | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 31.07.2020 12:29
Bei einer Eigentümergemeinschaft gibt es dann sowas wie eine Hausordnung, Nutzungsordnung, etc. ... Übrigens ist hier weniger der Besitz von Relevanz, sondern mehr das Eigentum, aber ich nehme mal an, dass die Begrifflichkeiten hier einfach unscharf verwendet wurden. ... Je nach Ausgestaltung des Vertrages der Eigentümer kann es dort durchaus berechtigtes Parken geben.Dir ist schon bewusst, dass es hier um WEG-Recht geht?
Leserforumvon ichweissnich | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 44 Antworten | 17.01.2010 13:53
Ein Schreiben an die Hausverwaltung ist per eMail weg mit der Bitte einer Sonderversammlung worin bestimmt werden soll,das der Eigentümer nur mit der in der Wohnung lebenden Person einen Mietvertrag abschliessen darf. ----------------- "" Am 18.1.2010 von R.M. ... Ist das so vom Gesetzgeber gewollt,der sagt man soll sich als Rentenzuzatz eigenbewohntes Eigentum schaffen? ... Wir sind hier übrigens nicht in einem Wohnungs-Eigentümer-Forum (dafür such Dir bitte andere Anbieter), sondern in einem Rechtsforum für WEG-Recht.
Leserforumvon trader_fader | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 29 Antworten | 07.02.2013 08:48
Hallo Forumsgemeinde, ich habe eine Frage, die wohl recht einfach zu beantworten sein sollte. ... Wenn die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Hausverwaltung falsch ist, wie sollte ich vorgehen? ... Nach außen gerichtete Fensterbänke und Fenstersimse sind gemeinschaftliches Eigentum.
Leserforumvon Kampfhuhn | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 90 Antworten | 09.01.2010 13:07
Hallo WEGler, unsere Hausverwaltung meint, dass sie es nicht nötig habe, die Eigentümer über Instandhaltungsmaßnahmen zu informieren. ... Unsere Hausverwaltung meinte nämlich, dass sie uns Eigentümer gar nicht informieren müsse. ... Eine Arschitektin meinte, das unsere Hausverwaltung "ganz normal" sei.
Leserforumvon Milo173 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 31 Antworten | 01.06.2018 14:49
Womit die Verwaltung völlig Recht hat.
Leserforumvon Lasea123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 17 Antworten | 02.05.2020 12:04
In den letzten Wochen habe ich sehr viel selbst reflektiert und auch versucht herauszufinden, ob sie vielleicht in irgendeiner Weise recht hat (weil man die Schuld sehr oft nicht bei sich sieht), allerdings bin nach langer Analyse zu dem Entschluss gekommen, dass es sich um reine persönliche Willensdurchsetzung und Antipathie handelt.
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