1.504 Ergebnisse für „eigentümer beschluss“

Leserforumvon hegowa | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 24.09.2012 16:57
Ein genereller Beschluss, dass jeder Eigentümer seine Fenster selber streicht ist nichtig. ... Ein Beschluß nach dem 01.07.2007, dass in einem konkreten Einzelfall der Eigentümer selber auf seine Kosten streicht wäre nach neuem Recht gültig. ... Da der Beschluss wohl nichtig ist, haben alle Eigentümer, die diesen Beschluss auf eigene Kosten umgesetzt haben einen Anspruch auf Ersatz der Kosten durch die Eigentümergemeinschaft.
Leserforumvon Dinsche | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 24.04.2019 11:50
Der wurde letztes Jahr in der ETV per einfachem Beschluss beschlossen. ... Ein solcher Beschluss ist von vorneherein nichtig und kann keine Rechtswirkung entfalten. Wenn Sie einzelne Eigentümer persönlich zu Reinigungs-, Kehr- oder sonstigen Pflichten verpflichten möchten, bedarf das einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer.
Leserforumvon Ninchen123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 01.07.2012 18:18
Wir sind Eigentümer einer Eigentumswohnung. ... Dieser Beschluss soll auch nur für uns gelten, nicht für die anderen Eigentümer! ... Was haltet ihr von diesem Beschluss?
Leserforumvon dwbu | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 26.01.2013 19:38
Wenn der betroffene Eigentümer nicht zur Versammlung erscheint, dann kann trotzdem ein Beschluß gefaßt werden. ... Aber: im speziellen Fall, wenn ein Eigentümer weder eingeladen war noch den gefassten Beschluss zu Kenntnis erhält, kann bei späterem Kenntniserhalt dieser Eigentümer zunächst Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand verlangen und damit dann auch später den Beschluss noch anfechten. ... WEG hat Beschluss über den Eigentümer erlassen über Zahlungsverpflichtung einer nicht in Anspruch genommene Leistung.
Leserforumvon Suiwababbial | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 17.02.2012 19:18
Ein von einem einzelnen Eigentümer hinzugezogener Rechtsanwalt berichtet den übrigen Eigentümern, dass ein Beschuss, der nicht umgesetzt wird oder werden kann (z.B. aus technischen Gründen) dann per Beschluss wieder zurückgenommen werden muss. ... Es wird ein Beschluss gefasst,den der Verwalter umsetzen muß. Die Eigentümer sind auch nicht Demenzkrank das sie nicht wissen was sie in der vorangegangenen Sitzung beschlossen haben.
Leserforumvon Taboule | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 19.06.2013 22:36
Gruss Am 20.6.2013 von Heike J Ich kann mir vorstellen, dass der Richter damit sagen will, dass der schwammige Beschluss einen weiteren konkreteren Beschluss vorbereitet. Z.B. ein schwammiger Beschluss über eine Sanierung, der erstmal nur grundsätzlich den Willen der Eigentümer darstellt, etwas in der Richtung unternehmen zu wollen. ... Meine Interpretation. ----------------- "Heike aus Bochum" -- Editiert Heike J am 20.06.2013 07:41 Am 20.6.2013 von Taboule Hallo, konkret geht es um einen Beschluss der die HV ermächtigt anwaltlich gegen einzelne Eigentümer vorzugehen.
Leserforumvon Sternchen254 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 04.02.2022 07:21
Hallo zusammen, ich bin seit letztem Jahr Eigentümer einer Wohnung in einem 10-Parteienhaus. 2020 wurde ein Beschluss über die Errichtung einer Fahrradgarage gefasst. ... Da es seit diesem Beschluss in mehreren Wohnungen einen Eigentümerwechsel gab, frage ich mich, ob man den Beschluss jetzt nicht neu abstimmen muss? ... Liebe Grüße Am 4.2.2022 von drkabo [quote]Da es seit diesem Beschluss in mehreren Wohnungen einen Eigentümerwechsel gab, frage ich mich, ob man den Beschluss jetzt nicht neu abstimmen muss?
Leserforumvon icecycle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 19.04.2010 13:58
Wenn Gemeinschaft ein Beschluss zu gunsten eines Eigentümer fasst, der jedoch nach Jahren nicht durchgeführt wird. Wann verjährt dieser Beschluss ?
Leserforumvon Robby57 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 19.10.2013 18:16
Frage: Ist hier zwingend ein neuer Beschluß erforderlich? ... Wie "sehen" das die Eigentümer? ... der Beschluss jetzt ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden.
Beschluss - Wintergarten 1 von 5 Sterne
Leserforumvon feffel63 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 30.08.2012 20:54
- Was steht in dem Beschluss bzw. der geänderten TE zum Thema 'Zuständigkeit für die Fenster des Wintergartens'? ... Dies geht dann IMO nur durch einen allstimmigen Beschluss. ... Erst im nachhinein hat sich herausgestellt das er gar nicht genehmigt ist.Um dass in Zukunft zu vermeiden hat die WEG den Beschluss zur Klärung des Status Wintergarten und Änderung der TE gefasst.Der ist aber noch nicht umgesetzt, Eigentümer hat noch ca. 2 Monate zeit.
Leserforumvon bebbal | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 03.05.2018 16:03
Was wenn der ET den Beschluss ignoriert. ... Im Idealfall geht das aus dem Beschluss hervor. Naheliegend ist aber, dass beschlossen wurde, dass der Eigentümer die Türe in der dort üblichen Farbe zu streichen hat.
Leserforumvon jms | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 09.07.2021 20:15
[/quote] Aber nicht, wenn alle Eigentümer zustimmen. Am 9.7.2021 von jms [quote=hh]Aber nicht, wenn alle Eigentümer zustimmen.... Gilt dann dieser Beschluss auch für den neuen Käufer, der ja nicht unterschrieben hat?
Leserforumvon berndf123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 18.10.2020 09:27
Unsere Hausverwaltung hat ein Beschluss erwirkt,dass alle Allgemeinkeller der Eigentümer geräumt werden und abgeschlossen werden. ... (Theoretisch) Durch den Beschluss hat kein Eigentümer mehr Zutritt zu den Keller. ... (Theoretisch) Durch den Beschluss hat kein Eigentümer mehr Zutritt zu den Keller.
Leserforumvon carmen65 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 15.02.2024 12:32
Guten Tag, wir wollen als Eigentümer in einer WEG eine Klimaanlage auf dem Balkon installieren. Einem anderen Eigentümer wurde die Erlaubnis bereits per Beschluß erteilt. ... Am 16.2.2024 von Loni12 [quote=carmen65]Dürfen wir nun ebenfalls eine Klimaanlage auf dem Balkon installieren , oder müssen wir separat einen Antrag[/quote] Sie haben sicher die Unterlagen, wo es der anderen Familie gestattet wurde, wenn damals beschlossen wurde, dies gilt für alle andern Eigentümer ebenfalls, dann ist doch kein neuer Antrag notwendig.
Leserforumvon guest-12324.10.2011 13:23:32 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 14.02.2009 08:02
oder braucht man gar keinen Beschluss? Meine Meinung: Es ist ein Gesetz, man ist zur Umsetzung verpflichtet, ergo: kein Beschluss notwendig, falls Eigentümer sich nicht an den Kosten beteiligen wollen, muss man diese eben notfalls einfordern. ... Der Beschluss kann aber mit einfacher Mehrheit gefasst werden.
Leserforumvon Pit Dralon | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 15.10.2009 21:53
OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2006, Aktenzeichen: 16 Wx 200/06 Urteil ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 1.12.2009 von Heike J Da gibt es ein neues Urteil... ... Anlass für das Urteil war die Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers, mit der dieser den Beschluss über eine Jahresabrechnung anfocht. Der Eigentümer machte geltend, dass er vor der der Eigentümerversammlung keine Gelegenheit hatte, die gesamten Einzelabrechnungen aller Eigentümer zu prüfen.
Leserforumvon klaus13 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 09.07.2009 21:54
Ich wohne in meiner Wohnung; Eigentümergemeinschaft aus 5 Wohnungen, 5 Eigentümer, gemeinschaftliche Tiefgarage und Aufzug. ... Für einen nichtigen Beschluss gibt es keine Frist, die Feststellung der Nichtigkeit kann zu jeder Zeit beantragt werden, also auch nach 100 Jahren noch ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 10.7.2009 von klaus13 Hallo Thorsten, danke für die ausführliche Antwort, das hilft mir enorm weiter! ... Beschlossen werden kann nur über Dinge, die in der Tagesordnung benannt wurden, damit der jeweilige Eigentümer weiß, wie wichtig sein Erscheinen sein könnte.
Leserforumvon maya9094 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 07.07.2010 12:27
Haben die Eigentümer noch eine Möglichkeit, den mittlerweile rechtskräftigen Beschluss einvernehmlich anzufechten? ... Gründe für einen unwirksamen Beschluss sind nicht erkennbar. ... Wenn ALLE Eigentümer unterschreiben und die Beschlussfassung rechtssicher formuliert ist, reicht ein schriftlich abgefasster Beschluss mit allen Unterschriften.
Leserforumvon ecomo2 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 12.03.2010 16:29
Erfolgt auf Basis der Entscheidung der Eigentümer (z.B. ... Oder kann der Beirat die Eigentümer übergehen und selbst entscheiden? ... Vorplanung, Durchführungstermin, Kosten etc., an die anderen Eigentümer zu geben.
Leserforumvon Grundsatz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 05.11.2013 16:25
Hat die Versammlung diesen per Beschluss aufgehoben und einen neuen im Wortlaut geänderten Beschluss gefasst - oder wurde der Beschluss nur gändert bzw. ergänzt. ... Nun versucht ein Eigentümer diesen Beschluss durch eine Anfechtung auszubremsen. ... Das übersehen natürlich nicht die übrigen Eigentümer.
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