387 Ergebnisse für „eigentümer nutzung“

Gemeinschaftsgarten Nutzung 2,82 von 5 Sterne
Leserforumvon geheim | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 31.05.2017 22:17
Inwieweit kann ich die Nutzung untersagen? ... Dem anderen Eigentümer ist das übrigens total egal, wie es aussieht. ... Ich habe ja auch versucht mit dem Eigentümer zu sprechen, aber nutzt nichts.
Leserforumvon berndf123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 18.10.2020 09:27
Über deren Nutzung dieser "Allgemeinkeller" gibt es einen Beschluß der ETV. Dazu gilt dann folgendes - ein solcher Beschluß kann jederzeit (mit Mehrheit) geändert oder aufgehoben werden. - eine Nutzung "nur für Eigentümer" ist nicht beschließbar, jedem Eigentümer steht es frei, sein Nutzungrecht mit seiner Wohnung zu vermieten - eine Bestimmung, dass nur die im Hause wohnenden Eigentümer die Keller nutzen können, wäre unzulässig und kann angefochten werden Zitat (von berndf123):Steht mir nicht als Eigentümer das Recht zu , jederzeit den Kellerraum zu benutzen? ... Das ist wie mit jedem Gemeinschaftseigentum: die Nutzung steht allen gleichermaßen und gemeinsam zu.
Leserforumvon Souramona | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 26.01.2011 23:28
Am nächsten Tag hatte ich einen Brief eines der Eigentümer im Briefkasten, die die sofortige Nutzung des Keller als Partyraum untersagt. ... Hierzu die 2 folgenden Urteile; 2Z BR 90/97, Bay OLG, 09.10.1997,Mieter Nutzung 1. ... Grundsätzlich kann Dir, als Mieter, kein Eigentümer untersagen das gemeinschaftliche Eigentum mitzunutzen, solange die Nutzung von Deinem Vermieter gestattet ist.
Leserforumvon Jasmin2706 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 09.08.2015 13:59
Argumetiert wird hier, dass diese Nutzung der freien Kellerraumes durch eine Gebrauchsregelung festgelegt werden kann. ... Haben wir Chancen, obwohl die Nutzung bereits über 10 Jahre so erfolgt? ... Kann die Nutzung tatsächlich über eine Gebrauchsregelung getroffen werden?
Leserforumvon orkoman | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 15.06.2016 17:48
Guten Tag Damen und Herren, Wenn man eine Ladenfläche im Besitz hat, diese Fläche ist aber ein Teil des großeres Objekt, die anderem Eigentümer gehöhrt. Darf bzw kann die Eigentümerschaft auf die gewerbliche Nutzung des fläche wirken bzw bestimmte Nutzung verbieten?
Leserforumvon Sandarita | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 17 Antworten | 30.05.2022 12:28
[/quote] Als Eigentümer hat man auch die Errichtung des Fahrstuhls mit bezahlt. ... Der Umbau auf LED-Beleuchtung ist eine bauliche Veränderung und gem. § 21 Abs. 1 nur von denjenigen Eigentümern zu tragen, denen die Nutzung gebührt. ... Möglicherweise kann der frühere Eigentümer der Wohnung da auch Aufklärung geben !
Leserforumvon staeffele | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 28 Antworten | 13.02.2013 20:40
Geht das Sondernutzungsrecht automatisch an Folge-Eigentümer über? ... Zur nächsten HV habe ich einen Beschlussantrag gestellt: Nutzung Waschküche ermöglichen, Rückabwicklung baulicher Veränderung, d. h. ... Sobald einer der Eigentümer Einwände hat, muss der Gast draußen bleiben.
Leserforumvon Struzel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 11.04.2010 18:20
Es wäre schade, wenn man der DG Familie mit deren Kind durch einen Querschlag eines einzelnen Eigentümers die Nutzung des Gartens auf dieser Weise verwähren würde. ... Was die Nutzung des gemeinschaftlichen Gartens angeht - also der nach hinten wo die Terrassen sind - sollte erstmal in der TE geschaut werden ob da nicht auch ein Sondernutzungsrecht eingetragen ist. ... Der Beschlussantrag beinhaltete die Bitte, der DG Wohnung eine bestimmte Ecke im Gemeinschaftsgarten zur Nutzung zuzusprechen, die nicht als Sondernutzungsrecht eingetragen werden soll.
Leserforumvon Bella1234 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 08.01.2021 22:20
Du hast ebenfalls das Recht auf Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums. ... Der exAlleineigentümer, Aufteiler und Verkäufer beansprucht nun deshalb die Mitnutzung des Dachbodens, bzw. macht Dir die Nutzung streitig? ... Der exAlleineigentümer, Aufteiler und Verkäufer beansprucht nun deshalb die Mitnutzung des Dachbodens, bzw. macht Dir die Nutzung streitig?
Leserforumvon Avaya111 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 17 Antworten | 28.02.2014 09:19
Unsere WEG hat bei einer Abfindung 4 Garagen für 50 Jahre zur Kostenlosen Nutzung der "Gemeinschaft" zur Verfügung gestellt bekommen. ... Die Abfindung lautet klar und deutlich: "Zur Nutzung für ALLE EIGENTÜMER" Er sagt um den Beschluss aufzuheben braucht es keinen Anwalt. ... Nochmal: In dem Vertrag steht ...zahlen wir eine Abfindung in Höhe von xxxxxxxx zur Verteilung an alle Eigentümer (da wurden ja schon 2 nicht bedacht) und zusätzlich erstellen wir für die Gemeinschaft 4 Garagen zur Nutzung für ALLE Eigentümer für den Zeitraum von 50 Jahren.
Leserforumvon Flossy81 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 23.12.2017 18:26
Ich bitte um MItteilung wie die Nutzung seit dem Erwerbszeitpunkt erfolg.[...]" Kurioserweise wurde letzte Woche mein Zwillingsbruder mit gleichem Schreiben beglückt und fälschlicherweise als neuer Eigentümer tituliert.
Leserforumvon Sascha61 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 17.08.2009 18:07
Für mich käme allenfalls eine Vereinbarung in Frage, und zwar dergestalt dass in der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung geregelt wird dass Eigentümer im Falle einer Vermietung die Nutzung des Parklplatzes und des Gartens mietvertraglich ausnehmen. ... Ob ein Eigentümer oder ein Mieter etwas nutzt ist doch völlig Schnurz! ... Und was machen die Eigentümer, wenn sich dann eine Mieter über das Grillen beklagt und womöglich Recht bekommt?
Leserforumvon samsonquadrat | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 06.04.2011 11:29
Was steht denn genau in der Teilungserklärung zur Nutzung drin? In den meisten steht: "dient zu Wohnzwecken", womit eine Nutzungseinschränkung vereinbart wurde Weiterhin kommt es darauf an, was unter "Ferienwohnung" verstanden wird: a) die Nutzung der (Zweit-)Wohnung durch den Eigentümer bzw. ... Kann die Eigentümergemeinschaft das dann einfach im nachhinein ändern, und dem Eigentümer damit so schaden?
Leserforumvon Kokopelli | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 29.07.2009 19:58
Schließlich sind diese für "ihre" Treppe putztechnisch verantwortlich und natürlich wird der "interessierte" Eigentümer nicht mitputzen Ich habe im Netz leider nichts passendes gefunden, um dem "interessierten" Eigentümer die Nutzung zu verwehren. ... Aber warum sollten alle Eigentümer dem zustimmen? Am 31.7.2009 von icecycle quote:Aber warum sollten alle Eigentümer dem zustimmen?
Leserforumvon Brunnenwasser | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 19.01.2021 12:50
Am 19.1.2021 von Brunnenwasser Hallo Spezi, ja, richtig 2 Eigentümer. ... Parken ist auch eine Nutzung. ... Das schließt die Nutzung als Stellplatz aus.
Leserforumvon yunglo | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 23.07.2011 14:44
Hinsichtlich der Terrasse kann der Verwalter die alleinige Nutzung untersagen, jeder Eigentümer jederzeit die Terrasse mit nutzen und auch jeder einzelne Eigentümer sein Recht auf Mitbenutzung einklagen. ... Wieviele Eigentümer sind es denn überhaupt? ... Es sind 50 Teileinheiten (46 Wohnungen + 4 Teileigentum)also zur Zeit 50 Stimmberechtigte Eigentümer.
Leserforumvon licht2010 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 19.07.2009 12:20
Einer der Eigentümer befindet sich nun überwiegend im Ausland und vermietet seinen Platz des Gemeinschaftseigentums auf eigene Rechnung. ... Ich denke mal eher nicht und es ist eine von allen Eigt. stillschweigend geduldete Nutzung. ... Was ihr machen könntet wäre als Gemeinschaft diese eine Abstellmöglichkeit zu vermieten ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Leserforumvon WEG_Casa | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 29.05.2020 23:35
Insgesamt gibt es fünft Eigentümer. Ist jeder der Eigentümer potentieller Nachbar oder nur wirklich der daneben wohnt. ... Eine Nutzungsänderung in welche Nutzung genau schwebt dir denn vor?
Leserforumvon Moppel17 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 27.04.2012 08:16
Ein Mülllager im Sondernutzungsrecht (=Gemeinschaftseigentum) entspricht nicht der zweckbestimmten Nutzung. ... Nicht, dass der Eigentümer nichts mehr machen will - er "kann" vielleicht nur nicht? ... Man kann versuchen dem Eigentümer durch die Verwaltung oder Nachbar Arbeitshilfe (Aufräumarbeit) anzubieten.
Leserforumvon Fali2412 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 41 Antworten | 05.01.2019 00:18
Das soll dann am 17.1 schriftlich nachgeholt werden, da ist der neue Eigentümer mit von der Partie. ... Hab das Schriftstück rausgesucht, es heißt Duldung. (...) auch wenn grz. überschritten wird die Nutzung der Dachflächen von den vorgenannten Vorbauten als dachterrasse geduldet.
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