46 Ergebnisse für „eigentümerversammlung haftung“

Leserforumvon guest-12314.10.2022 17:36:07 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 22.09.2022 10:36
Die dafür benötigte Summe von 150.000 Euro soll mit einem WEG-Darlehen in gesamtschuldnerischer Haftung aufgebracht werden. ... Die Eigentümerversammlung, bei der darüber abgestimmt werden soll, findet in den nachfolgenden Tagen statt. ... Kann ein Eigentümer, der dieser Photovoltaik-Anlage und Wärmepumpe nicht abgeneigt ist und über ausreichend Eigenkapital verfügt, dem WEG Darlehen mit gemeinschaftlicher Haftung widersprechen und sich durch die Finanzierung mit Eigenkapital aus der gemeinschaftlichen Haftung nehmen?
Leserforumvon Roland-S | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 24.03.2013 01:05
Hallo liebe Experten, ich hätte gerner gewusst, ob es bei einer Eigentümerversammlung Regelungen für eine namantliche Abstimmung gibt. ... Da, wenn das maximal schief läuft, mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Versicherung eintritt, die Haftung des Verwalters auch so eine Sache ist, bleibt es wohl an der WEG, und somit eben auch an jedem persönlich hängen.
Leserforumvon MoritzM99 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 30.05.2020 07:07
Muss man in der Eigentümerversammlung etwas beschliessen? ... Damit ist man schon mal aus dem Gröbsten in Sachen Haftung raus. ... Zitat:Muss man in der Eigentümerversammlung etwas beschliessen?
Leserforumvon Solan196 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 22.03.2023 19:48
Hinzu kommt, dass vielfach den Wohnungseigentümern vom Verwalter auch noch abverlangt wird, eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit auszuschließen (siehe dazu OLG Hamm NZM 2001, 49, 53) oder doch betragsmäßig zu begrenzen, in der Regel auf die Versicherungssumme, die häufig nicht ausreichend ist. Nicht nachzuvollziehen vermag der Senat die Ansicht, es könne im wohlverstandenen Interesse der Wohnungseigentümer liegen, mögliche Ansprüche auf Ersatz eines ihnen vom Verwalter schuldhaft zugefügten Schadens aufzugeben, nur um das Verhältnis zu einem tüchtigen Verwalter nicht zu trüben, also den Verwalter "bei Laune zu halten" (so Gottschalg, Die Haftung von Verwalter und Verwaltungsbeirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft, Rz. 243; Staudinger/Bub, BGB, § 28 WEG Rz. 562; siehe auch OLG Schleswig ZMR 2002, 382).
Leserforumvon fb260441-70 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 18.05.2012 16:53
Davon erfuhr ich erst bei der ersten Eigentümerversammlung.
Leserforumvon Slowstompa | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 08.07.2010 16:45
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde mehrheitlich (60%) beschlossen, das alle Eigentümer durch eine Sonderumlage das Gutachten sowie die folgenden Maßnahmen tragen sollen.
Leserforumvon 3113 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 12.07.2019 14:01
Bei der Eigentümerversammlung wurde die Frage in den Raum geworfen, wie es sich mit der Haftung im Brandfall verhält, sollten Rauchmelder durch einzelne ET wieder deinstalliert oder die Wartung nicht zugelassen worden sein. ... Stefan Am 12.7.2019 von hh Zitat:wie es sich mit der Haftung im Brandfall verhält Haftung für was?
Leserforumvon Suiwababbial | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 24.02.2011 18:41
Wenn kein Eigentümer das alleinige Kostenrisiko tragen will, muß auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden, den Verwalter zu verklagen.
Leserforumvon Kleingärtn | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 29.06.2010 19:36
Ich grüße die Interessierten im Forum und hab da eine Frage: Bei der nächsten Eigentümerversammlung soll gem. Einladung vom Verwalter darüber befunden werden, dass die Haftung des Beirats ausgeschlossen wird. ... Haftung sollte beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Leserforumvon sissi27 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 12.02.2019 16:18
Anscheinend, laut Gutachter (Gutachten liegt in der nächsten Eigentümerversammlung vor) ist die Dichtung kaputt und die WEG muss für den Schaden aufkommen, da Dichtung Sache der WEG ist. ... Zitat (von sissi27):Anscheinend, laut Gutachter (Gutachten liegt in der nächsten Eigentümerversammlung vor) ist die Dichtung kaputt und die WEG muss für den Schaden aufkommen, da Dichtung Sache der WEG ist.
Leserforumvon go305490-25 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 02.07.2011 13:14
Kann man sofort eine Eigentümerversammlung einberufen in der das Mehrheitsrecht gilt ? ... Da gilt auch bei einer Eigentümerversammlung nicht das Mehrheitsprinzip. ... Was eventuell eine Vereinbarung voraussetzt. 100% Zustimmung aller ET Somit sind baulichen Veränderungen noch nicht relevant. ----------------- "Lesen ist der Anfang vom Lernen" Am 2.7.2011 von Heike J quote:Das mit der alleinigen Haftung wurde in das Schreiben mit aufgenommen.
Leserforumvon saitist | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 17.06.2023 08:39
Es ist kein Schaden entstanden, daher stellt sich die Frage nach einer Haftung gar nicht erst. ... Wenn die Eigentümerversammlung die Abrechnung mit der hälftigen Aufteilung beschließt, dann ist die Hausverwaltung raus aus der Nummer. ... Die Verantwortung für die Abrechnung liegt also letztendlich immer bei der Eigentümerversammlung, nicht bei der Hausverwaltung.
Leserforumvon Nimbus49 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 29.02.2016 14:26
Vor einem Jahr auf der Eigentümerversammlung, fast einstimmig einen Beschluß erwirkt, daß die Kellergänge zu räumen sind. ... Am 29.2.2016 von Tobias F Zitat:Vor einem Jahr auf der Eigentümerversammlung, fast einstimmig einen Beschluß erwirkt, daß die Kellergänge zu räumen sind. ... Übernimmt die WEG die Haftung wenn dann xy ankommt und sagt: "Dort waren die Juwelen von Mama", oder Opa`s alter Picasso?
Leserforumvon ip392993-22 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 02.04.2019 21:54
Zuletzt war auch der Badbereich meiner über dem Keller liegenden Wohnung betroffen, so dass bei der letzten Eigentümerversammlung auch eine grundlegende Erneuerung der Wasserleitungen thematisiert wurde. ... Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen." ... Kenntnisnahme über diese Situation war wie gesagt erst heute bei der Eigentümerversammlung.
Leserforumvon boxxter | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 12 Antworten | 03.10.2013 22:42
Des weiteren möchte ich, mit meinen Schreiben an die Hausverwaltung, eine Eigentümerversammlung angeberaumen lassen. ... Es könnten dann Pläne oder Unterlagen über Statik und über Haftung Schäden fehlen. ... Des weiteren müsste über Folgeschäden (Riss in Mauerwerk) eine Prüfung und Haftung der statischen Berechnung Hinweise/Bescheid vorliegen.
Leserforumvon berndf123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 28.08.2020 10:06
Die Hausverwaltung hat sofort 14.800 Euro zusätzlich gezahlt und erst später bei der Eigentümerversammlung einen Beschluss erwirkt über die 14.800 Euro. ... K. daher zwingend den Eigentümern und nicht der Verwaltung mitgeteilt werden um aus der Haftung entlassn zu werden. ... K. daher zwingend den Eigentümern und nicht der Verwaltung mitgeteilt werden um aus der Haftung entlassn zu werden.
Leserforumvon aquarius69 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 25 Antworten | 11.04.2011 22:27
Am 12.4.2011 von werner_r Das Wohngeld setzt nicht der Verwalter fest, sondern die Eigentümerversammlung. ... Auf der zweiten Eigentümerversammlung muß das "endgültige" Wohngeld demnächst noch beschlossen werden. ... Bis dahin haben sie nur Abschläge bezahlt. ----------------- "" -- Editiert am 13.04.2011 12:47 Am 13.4.2011 von joebeuel Eine Haftung setzt ja einen Schaden voraus,
Leserforumvon cabezo1 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 11.09.2011 23:06
: Der Käufer stellt den Verkäufer von der anteiligen Haftung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft frei, die sich aus der Zugehörigkeit der Verkäufers zur Wohnungseigentümergemeinschaft ergeben könnten. ... Am 12.9.2011 von Gaudiwurm Wenn ich es aus etlichen Beiträgen dieses Forums zu diesem Theme richtig gelernt habe, hat die Hausverwaltung ausschließlich mit demjenigen Eigentümer zu tun, der zum Zeitpunkt der die Abrechnung genehmigenden Eigentümerversammlung als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war.
Leserforumvon Lucas Weiß | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 19.09.2022 17:55
Ein Verwalter, dem sein Renommee wichtig ist, würde die Eigentümerversammlung ganz sicher bis zur Aufopferung darauf hinweisen, dass ein solcher Beschluss rechtswidrig ist. ... [/quote]Vorliegend sollte man, wenn die Klagefrist tatsächlich bereits abgelaufen ist, nicht warten auf die Eigentümerversammlung 2023. ... Am 21.9.2022 von hh [quote=AR377]Vorliegend sollte man, wenn die Klagefrist tatsächlich bereits abgelaufen ist, nicht warten auf die Eigentümerversammlung 2023.
Leserforumvon hallo2x2x2 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 05.03.2011 19:16
WEnn z.B. eine kleine Eigentümergemeinschaft etwas beschließt,was nur dieses Haus betrifft,muss die dann erst den Segen der Großen Eigentümergemeinschaft in der nächsten Eigentümerversammlung durch einen Beschluss einholen? ... In der letzten Eigentümerversammlung (2010) wurde mit einfacher Mehrheit beschlossen, dass der Gemeinschaftsgarten mit einer Tür versehen wird. ... Ich werde in der nächsten Eigentümerversammlung dieses Thema anschneiden.
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