Das führt automatisch zur Klage, da HV 95 % der Vollmachten der anderen Eigentümer besitzt. Die meisten Eigentümer kennen weder das Objekt vor Ort, noch die HV persönlich. ... TOP : Die HV möge die Rechte der Nutzung des Gemeindegrundstücks ( Gastank/Zugangsbereich, hier: Haus-Straße- Mülltonnenbereich) durch die Eigentümer/Mieter unseres Objekts zeitnah klären. ----------------- "" -- Editiert jeanunia am 06.02.2012 09:41 Am 6.2.2012 von R.M.
Da ich Eigentümer einer Wohnung bis (von 24 ) wird uns das Recht auf Benutzung der Keller verwehrt. Steht mir nicht als Eigentümer das Recht zu , jederzeit den Kellerraum zu benutzen? ... Dazu gilt dann folgendes - ein solcher Beschluß kann jederzeit (mit Mehrheit) geändert oder aufgehoben werden. - eine Nutzung "nur für Eigentümer" ist nicht beschließbar, jedem Eigentümer steht es frei, sein Nutzungrecht mit seiner Wohnung zu vermieten - eine Bestimmung, dass nur die im Hause wohnenden Eigentümer die Keller nutzen können, wäre unzulässig und kann angefochten werden Zitat (von berndf123):Steht mir nicht als Eigentümer das Recht zu , jederzeit den Kellerraum zu benutzen?
Nutzung Gemeinschaftseigentum
2,6 von 5 Sterne
Zur nächsten HV habe ich einen Beschlussantrag gestellt: Nutzung Waschküche ermöglichen, Rückabwicklung baulicher Veränderung, d. h. ... Ich hoffe du hast noch die Kopie deiner Schreiben an die HV? ... Ich warte Schreiben von HV (Mustereintrag Grundbuch) und Schreiben von Teileigentümerin (wg.
Jetzt hat aber die Verwalterin dem finanziell sehr schwach gestellten Anteil der Eigentümer derart ins Gewissen geredet, dass wenn wir den Beschluss aufheben, der eine Eigentümer der gerade die Garage kostenlos nutzt (..zumindes der Gemeinschaft gegenüber, er selber hat die Garage aber fremd vermietet lässt sich die Miete bar zahlen...also unversteuert..)dieser Eigentümer gegenüber der Gemeinschaft "sein Recht" einklagen würde. ... Die Abfindung lautet klar und deutlich: "Zur Nutzung für ALLE EIGENTÜMER" Er sagt um den Beschluss aufzuheben braucht es keinen Anwalt. ... Nochmal: In dem Vertrag steht ...zahlen wir eine Abfindung in Höhe von xxxxxxxx zur Verteilung an alle Eigentümer (da wurden ja schon 2 nicht bedacht) und zusätzlich erstellen wir für die Gemeinschaft 4 Garagen zur Nutzung für ALLE Eigentümer für den Zeitraum von 50 Jahren.
Meine Frage war, ob noch andere Eigentümer Post i.d. Sache von ihrer HV bekommen haben ? ... R.M. " Am 10.4.2012 von Kampfhuhn Ja R.M., im Prinzip hast du Recht.
Ein Eigentümer hat für seinen Sohn den Keller hergerichtet wo der Junge jetzt wohnt. ... Spass beiseite, Soviele Eigentümer wie möglich ein entsprechendes Schreiben unterzeichnen lassen, darin der HV unmissverständlich klarmachen dass sie die Kellernutzung zu wohnzwecken zu unterbinden hat, Frist max. eine Woche, wenn sich nichts bewegt Gang zum Amtsgericht und Antrag auf sofortige einstweilige Verfügung die Nutzung des Kellers zu verbieten. Vorher vielleicht den ET über bevorstehende Konsequenzen informieren :-) ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Am 17.6.2011 von guest-12320.10.2011 11:52:26 ja du hast recht! ... Ansprechpartner der HV ist der Eigentümer. ... Es geht hier auch um´s Recht, an das sich jeder zu halten hat.
Und was sagt die Teilungserklärung zum Dachboden und seiner Nutzung? ... hätte die Hausverwaltung aus meiner Sicht nicht das Recht, hier eine Vorentscheidung zu treffen. ... VG Roland ----------------- "Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt." -- Editiert Roland-S am 14.05.2013 13:54 Am 14.5.2013 von Besserwisser123 Lass doch mal ein paar Sanitäter kommen und mit ihren Tragen durchs Haus laufen, dann wirst du gleich wissen warum ein Treppenhaus kein Sondereigentum/-nutzung sein kann.
Das ist für die Eigentümer, die am Lastschriftverfahren teilnehmen. ... Vielen Dank für Ihre Antworten. ----------------- "" Am 31.10.2013 von Thorsten D. nette HV, allerdings habt ihr es in der hand ob ihr zahlt oder nicht - einfach nehmen ist nicht, es braucht nen beschluss.... ich würd der HV was husten.......... ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 31.10.2013 von doppelpunkt Meistens ist im Verwaltervertrag geregelt, für welchen Mehraufwand die HV Kosten berechnen kann, z.B. wer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, oder für Kopien, eine Pauschale beim Auszug eines Mieters usw. ... Die Umstellung betrifft ja nicht die Eigentümer, sondern ist ein Aufwand, den die HV im Rahmen des Zahlungsverkehr durchführen muss.
Dabei kannst Du Kopien fertigen, wenn Du die Gerätschaften dazu mit bringst - oder der Verwalter Dir die Nutzung seines Kopierers gestattet. ... Oder ist das dem Eigentümer nicht erlaubt ? ... D.h. jeder Eigt. hat das Recht die Angebote anzusehen und zu vergleichen, dies macht man am Besten lange vor der Versammlung indem man bei der HV vorstellig wird und um Kopien bittet - diese muss die HV gegen Unkostenerstattung ( 50Cent pro Seite für die ersten 50 seiten, danach 15 Cent ) auch machen.
gerne würden wir die HV bitten, ein sofortiges hausverbot auszusprechen. geht das? ... UND alle eigentümer haben die aufzugsordnung im sommer 2010 nochmals per post erhalten UND auch die HV hat nun bereits 2 "abmahn"briefe/mails an die frau geschickt, deren wohnung entleert wird. was verdammich sollen wir denn bloß noch tun?? ... Und zum Hausrecht - nein, die Eigentümer können jemanden anderem nicht verbieten, sich im Hausflur oder in einer Wohnung aufzuhalten, solange der Eigentümer dies benötigt.
Gemeinschaftseigentum illegal einverleibt
2,33 von 5 Sterne
hatte heute Post von der HV. ... Waren bei 1. verhandlung noch alle anderen Eigentümer samt HV mit an Bord, so sind zur Berufungsverhandlung nur noch er und 2 weitere Mitstreiter dabei statt früher 4 + HV. ... Na das ist doch schon mal was, wenn sich die HV und andere ET aus der Berufung abwenden, besteht doch Aussicht dass der nette ET demnächst recht alleine dastehen wird.
Eigentümer zuständig. ... ----------------- "" Am 4.12.2010 von icecycle Es ist ja die Frage, wo grenzt die Pflicht der HV. Die Eigentümer warten nur noch darauf, dass der Verwalter für sie alle Sachen erledigen, anschließend dürfen sie die HV beschuldigen nicht richtig gemacht (voreilig, zu teuer,....) zu haben.
Hausverwaltung räumt Konto für lfd. Kosten
2,5 von 5 Sterne
Der Verbrauch ist aber recht hoch wegen mittlerweile sehr vieler Personen. ... Aber für die Eigentümer ist das allemal mehr als dumm. ... Als Eigentümer würde ich mir mal die Kontoauszüge der letzten Jahre sowie alle Rechnungen anschauen: - hat die ehemalige Verwaltung alle Guthaben auf die neue HV übertragen?
Wohnungseigentümer vermietet an Landkreis zwecks Wohnraumüberlassung an Asylbewerber
3,33 von 5 Sterne
Die HV ist lediglich vom Eigentümer darüber informiert, das und an wen die Wohnung vermietet wurde. ... Der Eigentümer gibt auch keine Auskunft. ... Wem der Mieter seine Wohnung zur Nutzung überlässt kann den anderen Eigentümern ziemlich egal sein.
Ich habe eigentlich gehofft in diesem Wohnungs-Eigentümer-Forum mehr Eigentümer als Verwalter anzutreffen. ... Wir sind hier übrigens nicht in einem Wohnungs-Eigentümer-Forum (dafür such Dir bitte andere Anbieter), sondern in einem Rechtsforum für WEG-Recht. Das WEG gilt für Verwalter wie Eigentümer gleichermaßen.
Ein Gewohnheitsrecht gibt es meines Wissens nicht, auch wenn die Nutzung durch das Anbauen von Blumenbeeten jahrelang geduldet wurde. ... Das darf auch die HV. ... Da hat kein Eigentümer und schon gar nicht ein Vermieter ungefragt Beete anzulegen.
In der Teilungserklärung wird die Nutzung des Gartens nur als Ziergarten gestattet. ... Es könnte aber sein, dass es doch anders ist als die HV meint, es könnte sein das Miteigentümer gegen den Umbau klagen (und evtl. auch Recht bekommen). ... Es könnte aber sein, dass es doch anders ist als die HV meint, es könnte sein das Miteigentümer gegen den Umbau klagen (und evtl. auch Recht bekommen).
Fragen: Hat die Hausverwaltung das Recht diesen Schuhschrank inkl. ... Zitat (von Mickey77):Fragen: Hat die Hausverwaltung das Recht diesen Schuhschrank inkl. ... Das Treppenhaus ist kein Abstellraum und eine solche Nutzung ist eine faktische Schaffung eines Sondernutzungsrechtes.
......... ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 9.3.2013 von Aliah2012 @Thorsten D. ... Und , weil wir bei dem Thema HV sind , habe ich noch eine Frage : besteht die Möglichkeit die HV zu wechseln ? ... Ich möchte weder die HV schlecht machen , noch "negative Propaganda " im Haus betreiben , bin aber allgemein mit unseren HV nicht zufrieden .