831 Ergebnisse für „kosten beschluss eigentümer“

Leserforumvon hegowa | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 24.09.2012 16:57
Ein genereller Beschluss, dass jeder Eigentümer seine Fenster selber streicht ist nichtig. ... Ein Beschluß nach dem 01.07.2007, dass in einem konkreten Einzelfall der Eigentümer selber auf seine Kosten streicht wäre nach neuem Recht gültig. ... Da der Beschluss wohl nichtig ist, haben alle Eigentümer, die diesen Beschluss auf eigene Kosten umgesetzt haben einen Anspruch auf Ersatz der Kosten durch die Eigentümergemeinschaft.
Leserforumvon Dinsche | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 24.04.2019 11:50
Der wurde letztes Jahr in der ETV per einfachem Beschluss beschlossen. ... Ein solcher Beschluss ist von vorneherein nichtig und kann keine Rechtswirkung entfalten. Wenn Sie einzelne Eigentümer persönlich zu Reinigungs-, Kehr- oder sonstigen Pflichten verpflichten möchten, bedarf das einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer.
Leserforumvon raddag | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 28.06.2009 08:13
Was würde in dem passieren wenn die Hausverwaltung den Auftrag mit höheren Kosten vergibt? ... Was würde in dem passieren wenn die Hausverwaltung den Auftrag mit höheren Kosten vergibt? ... Was würde in dem passieren wenn die Hausverwaltung den Auftrag mit höheren Kosten vergibt?
Leserforumvon Sternchen254 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 04.02.2022 07:21
Hallo zusammen, ich bin seit letztem Jahr Eigentümer einer Wohnung in einem 10-Parteienhaus. 2020 wurde ein Beschluss über die Errichtung einer Fahrradgarage gefasst. ... Werden die Kosten, falls es zustande kommt, dann nur auf die Eigentümer aufgeteilt, die zugestimmt haben (natürlich mit dem Recht, dass nur diese das Nutzungsrecht haben)? ... Werden die Kosten, falls es zustande kommt, dann nur auf die Eigentümer aufgeteilt, die zugestimmt haben (natürlich mit dem Recht, dass nur diese das Nutzungsrecht haben)?
Leserforumvon Robby57 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 19.10.2013 18:16
Wie "sehen" das die Eigentümer? ... Setzt er den Beschluss nicht um, und steigen dadurch die Kosten noch mehr an, wird er von den Eigentümern gegrillt. ... Sind die Kosten drastisch höher, freut es die Eigentümer erst recht nicht - und wenn die Maßnahme wieder beschlossen wird, ist er vor einer Anfechtung eben auch nicht sicher.
Leserforumvon dwbu | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 26.01.2013 19:38
Wenn der betroffene Eigentümer nicht zur Versammlung erscheint, dann kann trotzdem ein Beschluß gefaßt werden. ... Aber: im speziellen Fall, wenn ein Eigentümer weder eingeladen war noch den gefassten Beschluss zu Kenntnis erhält, kann bei späterem Kenntniserhalt dieser Eigentümer zunächst Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand verlangen und damit dann auch später den Beschluss noch anfechten. ... WEG hat Beschluss über den Eigentümer erlassen über Zahlungsverpflichtung einer nicht in Anspruch genommene Leistung.
Leserforumvon jms | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 09.07.2021 20:15
Im WEG-Gesetz steht: "Auch ohne Versammlung ist ein Beschluss gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss in Textform erklären" D.h. die WEG-Teilnehmer können einfach einen Text aufsetzen "Herr Müller macht eine Mauer um das Grundstück und übernimmt die Kosten", alle unterschreiben, und das ist dann gültig? ... [/quote] Aber nicht, wenn alle Eigentümer zustimmen. Am 9.7.2021 von jms [quote=hh]Aber nicht, wenn alle Eigentümer zustimmen.
Beschluss - Wintergarten 1 von 5 Sterne
Leserforumvon feffel63 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 30.08.2012 20:54
Erst im nachhinein hat sich herausgestellt das er gar nicht genehmigt ist.Um dass in Zukunft zu vermeiden hat die WEG den Beschluss zur Klärung des Status Wintergarten und Änderung der TE gefasst.Der ist aber noch nicht umgesetzt, Eigentümer hat noch ca. 2 Monate zeit. ... (hier würde mich mal interessieren, auf wie viele ME welche Kosten zukommen). ... Wenn es für die Errichtung des Wintergartens keinen gültigen Beschluss gibt, bei dem auch die Nutzen- Kosten- und Gefahrenabwägung zwischen dem Sondereigentümer und der Gemeischaft geregelt sind, sollte sich die Miteigentümerin berechtigte Sorgen um den weiteren Bestand des Wintergartens machen.
Leserforumvon megathomas | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 02.12.2015 11:55
Selbiges gilt natürlich für die Kosten. ... Die Kosten hängen also vom Beschluss ab? ... Es ist auch nicht damit getan, einen Beschluss nur anzufechten.
Leserforumvon bebbal | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 03.05.2018 16:03
Was wenn der ET den Beschluss ignoriert. ... Naheliegend ist aber, dass beschlossen wurde, dass der Eigentümer die Türe in der dort üblichen Farbe zu streichen hat. ... Teilungserklärung: Jeder Miteigentümer hat das seinem Sondereigentum unterliegende Haus allein und auf eigene Kosten zu unterhalten.
Leserforumvon guest-12324.10.2011 13:23:32 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 14.02.2009 08:02
oder braucht man gar keinen Beschluss? Meine Meinung: Es ist ein Gesetz, man ist zur Umsetzung verpflichtet, ergo: kein Beschluss notwendig, falls Eigentümer sich nicht an den Kosten beteiligen wollen, muss man diese eben notfalls einfordern. ... wenn ein objekt oder wohnungen verkauft oder vermietet werden sollen, dann ist der ausweis pflicht, dafür brauche ich keinen beschluss, ich brauche lediglich über die art und weise den beschluss bzw. die zustimmung.. die eigentümer müssen meines erachtens nach, über die notwendigkeit aufgeklärt und entsprechende informationen zur art und weise bzw. bei wem dieser ausweis zu beschaffen wäre aufgeklärt werden. wenn ein eigentümer verkaufen will und alle anderen sich dagegen sträuben, den ausweis zu erstellen, dann kann meines erachtens nach der verkaufswillige den ausweis auf eigene kosten beschaffen lassen (bzw. urch den verwalter) und die kosten entweder bei den anderen eigentümern einklagen bzw. diesen ausweis ausschliesslich für sich selber verwenden. über den kopf der eigentümer hinweg irgendeinen ausweis womöglich noch zu horrenden kosten erstellen zu lassen, auf die idee kommt doch nicht wirklich irgendein verwalter oder??
Leserforumvon thebig | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 27.05.2009 15:56
Bei einem Eigentümer fallen nun aufgrund der ungünstigen Position des Wasseranschluss zusätzliche Kosten für den Anschluss an, es müssen zudem bestehende Fliesen zerschlagen und neu angebracht werden. ... Dieser Beschluss muss als seperater Tagesordnungspunkt in der Einladung angekündigt sein. ... Einen Beschluss, dass die Kosten von jedem einzelnen zu tragen sind, wird es natürlich mit Sicherheit geben, da ja nur ein Eigentümer benachteiligt wird und alle anderen einen Vorteil aus einem solchen Beschluss ziehen.
Leserforumvon ecomo2 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 12.03.2010 16:29
Erfolgt auf Basis der Entscheidung der Eigentümer (z.B. ... Vorplanung, Durchführungstermin, Kosten etc., an die anderen Eigentümer zu geben. ... Wie die Kosten zu verteilen sind. ----------------- " " Am 12.3.2010 von Heike J quote:Hier wäre es interessant, zu erfahren, ob dieser Beschluss einstimmig entstanden ist.
Leserforumvon klaus13 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 09.07.2009 21:54
Ich wohne in meiner Wohnung; Eigentümergemeinschaft aus 5 Wohnungen, 5 Eigentümer, gemeinschaftliche Tiefgarage und Aufzug. ... Klagst Du mit Deinem Nachbarn gegen den Beschluss und Ihr gewinnt, keine Kosten, verliert Ihr dann teilt Ihr euch die Kosten. Dito wenn Du nicht mitklagst, gewinnt der Nachbar dann teilt Ihr vier Verlierer euch die Kosten, verliert der Nachbar dann zahlt er alleine.
Leserforumvon Rold | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 26.01.2021 11:11
Mich würde aber eine erste Einschätzung oder Erfahrungen interessieren: a) wir haben einen Hausmeister beauftragt (einen dort wohnenden Eigentümer) und für die Lohnbuchhaltung hat die Verwaltung ohne Beschluss einen Steuerberater beauftragt, welcher dafür ca. 900 € im jahr berechnet, wir wussten bis dato nichts davaon, die Kosten waren auch in den letzten drei Jahren in keiner Abrechnung ersichtlich, da wir keine Einzelposten hatten b) in 2020 wurde die Gebäudeversicherung von ihm gewechselt ohne Beschluss, diese erscheint uns jedoch sehr teuer - Vergleichsangebote wurden keine vorgelegt c) die Einaldung zur Versammlung 2020 wurde per Mail verschickt - in dieser Mail wurden aber die Abrechnungen aller 7 Eigentümer an alle Eigentümer versendet - Datenschutzverletzung? ... Im Gegenteil - jeder Eigentümer hat das Recht, die Abrechnungen aller anderen Mit-Eigentümer einzusehen, denn nur so kann er prüfen, ab die Kosten korrekt aufgeteilt wurden. ... Ergänzende Frage, wurde ein Wirtschaftsplan beschlossen, finden sich dort diese Kosten??
Leserforumvon Grundsatz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 05.11.2013 16:25
Nun versucht ein Eigentümer diesen Beschluss durch eine Anfechtung auszubremsen. ... Das übersehen natürlich nicht die übrigen Eigentümer. ... Streitwert und Kosten.
Leserforumvon maya9094 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 07.07.2010 12:27
Diese soll jeden Eigentümer je nach Wohnungsgröße zwischen 1500 und 2500 € kosten. ... Haben die Eigentümer noch eine Möglichkeit, den mittlerweile rechtskräftigen Beschluss einvernehmlich anzufechten? ... Wenn ALLE Eigentümer unterschreiben und die Beschlussfassung rechtssicher formuliert ist, reicht ein schriftlich abgefasster Beschluss mit allen Unterschriften.
Leserforumvon Blue1991 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 12.10.2017 14:25
Zitat (von Spezi-2):Zitat:"Sollten noch baufachliche Änderungen am Gebäude vorgenommen werde müssen, die auf Grund des DG Ausbaus resultieren, müssen die EIgentümer des DG diese Kosten hälftig zahlen". ... Zitat (von Spezi-2):Zitat:"Sollten noch baufachliche Änderungen am Gebäude vorgenommen werde müssen, die auf Grund des DG Ausbaus resultieren, müssen die EIgentümer des DG diese Kosten hälftig zahlen". ... Ich lese da aber : Zitat:"Sollten noch baufachliche Änderungen am Gebäude vorgenommen werde müssen, die auf Grund des DG Ausbaus resultieren, müssen die EIgentümer des DG diese Kosten hälftig zahlen".
Leserforumvon EigentumXL | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 10.06.2009 12:12
Über die Auftragsvergabe entscheiden alleine die Eigentümer per Beschluss. ... Kosten so 100 € die Stunde, kann sich aber lohnen. ... Kosten fünfstellig. lt.
Leserforumvon Michi987 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 02.03.2017 16:43
Wäre ein solcher Beschluss anfechtbar, da die Verteilungsgerechtigkeit sinkt, oder wäre der Beschluss okay, da zur Verteilung nach WEG § 16 Abs. 2 zurückgewechselt wird? ... Das ist vollkommen irrelevant, nach welchem Schlüssel ein Verwalter seine Vergütung oder auch ein Versorger oder ein Entsorger seine Gebühren/Kosten berechnet. Wie innerhalb der WEG die entstandenen Kosten verteilt werden richtet sich nach dem Gesetz (§ 16 Abs. 1 WEG), einer Vereinbarung (Teilungserklärung) oder nach einem Beschluss gem. § 16 Abs. 3 WEG.
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