164 Ergebnisse für „kosten beschluss eigentümer klage“

Leserforumvon megathomas | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 02.12.2015 11:55
Selbiges gilt natürlich für die Kosten. ... Die Kosten hängen also vom Beschluss ab? ... Es ist auch nicht damit getan, einen Beschluss nur anzufechten.
Leserforumvon Robby57 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 19.10.2013 18:16
MfG Robby ----------------- "" Am 21.10.2013 von Roland-S Der Beschluss wurde im Februar 2012 angefochten und erst jetzt -Oktober 2013- wurde die Klage zurück gezogen? ... Wie "sehen" das die Eigentümer? ... Setzt er den Beschluss nicht um, und steigen dadurch die Kosten noch mehr an, wird er von den Eigentümern gegrillt.
Leserforumvon Grundsatz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 05.11.2013 16:25
Richtig, die Dinge die in der Klage gerügt wurden, wurden im neuen Beschluss korrigiert. ... Nun versucht ein Eigentümer diesen Beschluss durch eine Anfechtung auszubremsen. ... Streitwert und Kosten.
Leserforumvon klaus13 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 09.07.2009 21:54
Ggf. auch ohne mich andererseits seiner Klage anzuschließen (da würde ich das Kostenrisiko scheuen)? ... Klagst Du mit Deinem Nachbarn gegen den Beschluss und Ihr gewinnt, keine Kosten, verliert Ihr dann teilt Ihr euch die Kosten. ... Deine Fragen zur Anfechtung : Bei einer Klage auf Beschlussanfechtung prüft das Gericht ob Nichtigskeitsgründe gegeben sind, falls ja wird die Klage vom Gericht in einen Antrag zur Feststellung der Nichtigkeit umgedeutet.
Leserforumvon Grundsatz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 17.02.2014 11:52
Wenn der Beschluss umgesetzt wurde und hier Kosten entstanden sind, jedoch später die Anfechtung erfolgreich war, ist der Anfechter trotz Erfolg mit seiner Klage hier immer noch an den Ausgaben bzgl. des Beschlusses zu beteiligen? (nicht gemeint sind Verfahrenskosten, lediglich Kosten, die den Beschluss betreffen). ... Außerdem müssen die Käufer einer Wohnung, die im Jahr nach der Klage Eigentümer geworden sind, diese Kosten nicht mittragen.
Leserforumvon guest-12312.06.2011 10:19:43 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 07.01.2010 13:41
Dieser Anwalt hat jetzt allerdings Klage eingereicht das der Beschluss, das mein Vater Verwalter ist, für ungültig erklärt wird. ... Ich würde der Klage entspannt entgegen sehen, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der übrigen Eigentümer beauftragen - muss der Vater machen, er ist zum Verwalter gewählt worden, und dieser Beschluss ist solange gültig bis er aufgehoben wird. ... ER ist derjenige, der jetzt alle Eigentümer über den Eingang der Klage informieren muss.
Leserforumvon Dinsche | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 42 Antworten | 05.11.2009 23:31
Kann/Darf dieser Beschluss so überhaupt umgesetzt werden? ... Muss die HV sich dann an den Beschluss halten und den Auftrag vergeben, obwohl ich bereits gleich morgen den Beschluss anfechte? ... Die Kosten sollen durch eine Sonderumlage nach Miteigentumsanteile getilgt werden.
Leserforumvon hans3873 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 12.09.2009 21:51
Leider gibt es noch keinen Beschluss der Eigentümer zur Sanierung. ... Man hat dann nur die Möglichkeit gegen diesen Beschluss zu klagen und die Klage mit einem Feststellungsantrag zu verbinden das der Beschluss als positiv zustandegekommen zu gelten hat. ... Ich würde mich bemühen, noch vor Einreichung der Klage so viele Eigentümer wie möglich für dieses Gerichtsverfahren auf der Klägerseite zu begeistern, so dass vielleicht am Ende der dominante Eigentümer ganz alleine auf der Beklagtenseite steht.
Leserforumvon Alfons1962 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 23.04.2014 16:48
Minderheit klagt gegen den Beschluß. ... Ist die Klage nicht erfolgreich, müssen der oder die Kläger die Kosten tragen. Ist die Klage erfolgreich tragen, mit Ausnahme des oder der Kläger, alle anderen Miteigentümer die Kosten.
Leserforumvon Ninchen123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 31 Antworten | 14.06.2012 14:00
Sofern nicht wichtige Informationen unterschlagen wurden, sollte dieser Beschluß schnell für unwirksam erklärt werden, die Kosten müssten die übrigen Miteigentümer tragen. ... Beschluss vorhanden: Jeder Eigentümer darf auf eigene Kosten und Folgekosten Außenrollos einbauen lassen. ... Keine Klage oder sonstiges. 2.
Leserforumvon Mauseschnuffel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 10.11.2013 11:53
Guten Tag, hier wohl etwas ungewöhnliches: Die WE hat einen Beschluss gefasst gegen den geklagt wird. Nach Eingang der Klage meldet sich nun ein (verklagter) Eigentümer der bei der Sitzung nicht anwesend war. ... Als wir die Klage eingereicht haben, hatten wir versucht den betreffenden Eigentümer zu erreichen, da wir davon ausgingen, dass er auf Seiten der Kläger stehen würde.
Leserforumvon Ullo | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 04.06.2016 21:40
Nun möchte der Eigentümer der Nachbarwohnung drei Dachfenster wegen Fäulnisschäden auf Kosten der WEG ersetzen lassen. ... Bedeutet dieses, das der Eigentümer um die Kosten auf die WEG umlegen zu können zuvor der WEG die Sanierungspläne darlegen muß? ... Sollten die Kosten notwendig und angemessen sein, so kann der Eigentümer der Nachbarwohnung sogar Klage auf anteilige Übernahme der Kosten einreichen wenn die WEG zu dem falschen Entschluss kommen sollte notwendige Sanierungsmaßnahmen abzulehnen.
Leserforumvon alfredeugen | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 20.08.2015 14:01
Unterschrift vom Beiratsvorsitzenden oder einem Eigentümer fehlen. ... Wo müsste ggf der Beschluss, der gar nicht in der TG steht, für ungültig erklärt werden. Welche Kosten können für mich da entstehen?
Leserforumvon Ceily | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 0 Antworten | 24.10.2018 12:23
Hallo, wir sind Eigentümer einer Dachgeschosswohnung. ... Von Rechts wegen müsste IMHO die WEG die Kosten für die Sanierung übernehmen. Es gibt keinen gegenteiligen Beschluss.
Leserforumvon o.günzel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 25.04.2016 15:22
Die Eigentümer haben beschlossen. Und der Verwalter ist der Meinung, dass alle lt. §22 (1) für den Beschluss notwendigen Eigentümer zugestimmt haben. ... Konsens meine ich in dem Sinne, dass letztlich auch nur die Zustimmenden mit den Kosten belastet werden sollen.
Leserforumvon Dinsche | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 27 Antworten | 09.12.2017 13:53
Am 10.12.2017 von Heike J Außerordentliche Eigentümer Versammlung einfordern nur zu diesem einen Punkt und Antrag. ... Und auch gleich Angebote von Winterdienstenn vorlegen zum Beschluss. ... Wenn ich es in Eigenregie mache oder jemanden auf meine Kosten beauftrage ist es aber auch nicht „gut genug".
Leserforumvon BB_Rechtbiene | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 55 Antworten | 30.10.2023 19:15
Kann ein solcher Beschluss angefochten werden? ... [quote=go648502-48]Kann ein solcher Beschluss angefochten werden?... Da andernfalls die Wahl eines Eigentümer-Verwalters nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, kann so ein Beschluss angefochten werden und zwar selbst dann, wenn er einstimmig gefasst wurde.
Leserforumvon Jeanette123mitglied | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 09.11.2020 21:08
Hier soll ich nun mitteilen, ob ich dem Beschluss zustimme (eine Veränderung, die bereits ohne Beschluss durchgeführt wurde) und ob ich zustimme, dass die Kosten über die Rücklagen ausgeglichen werden. ... Was passiert wenn ich wirklich klage ? ... Mit dem neuen WEG ab 1.12.2020 können bauliche Veränderungen auch mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, allerdings tragen dann nur die zustimmenden Eigentümer die Kosten.
Leserforumvon solosunny | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 28 Antworten | 25.07.2017 16:59
Nun fühlt sich eine Eigentümerin davon benachteiligt und hat Klage gegen den Beschluss eingereicht. ... Danke fürs Lesen Solosunny Am 25.7.2017 von Spezi-2 Leider gibt es keine Angaben darüber mit welcher Begründung die Dame Zitat:Nun fühlt sich eine Eigentümerin davon benachteiligt und hat Klage gegen den Beschluss eingereicht. den Beschluss angefochten hat. Ist der Beschluss wirklich wirksam zustande gekommen oder hatte die Dame mit ihren Einwänden etwa Recht und Verwalter und Verwaltungsbeirat haben nur einen negativen Ausgang des Verfahrens und die dadurch anfallenden Kosten vermeiden wollen ?
Leserforumvon Hoermen | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 08.10.2010 15:58
Welche Kosten muß ich denn nun dritteln. ... Diese Summe wird im Beschluss entsprechend der X + Y % verteilt. ... Wenn du schließlich den Kostenfestsetzungsbeschluss in Händen hast, kannst du die Kosten nach diesen Regeln auf die Eigentümer verteilen.
123·5·9