45 Ergebnisse für „kosten beschlussanfechtung eigentümergemeinschaft“

Leserforumvon investmentclub | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 15.11.2019 19:48
Mit einer Beschlussanfechtung klagt ein ET gegen den Rest der Eigentümergemeinschaft. Wie kann sich nun einer der Beklagten auf Seite des Klägers begeben, damit er keine Kosten hat, falls der Kläger gewinnt.
Leserforumvon wohni | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 26.03.2014 19:11
Die Verwaltung erstattet diese Kosten mangels Liquidität nicht. ... ----------------- "MfG Wohni" Am 26.3.2014 von Thorsten D. quote:Die Verwaltung erstattet diese Kosten mangels Liquidität nicht. muss die verwaltung auch nicht, wenn dann macht sie es aus kulanz, zwinker. gegen wen du anspruch hast steht im kostenfestsetzungsbeschluss, entweder haften die beklagten gesamtschuldnerisch oder schlicht als die beklagten. bei erstem kannst du egal von wem die volle summe fordern, ansonsten bei jedem den entsprechenden brocken - nach köpfen ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 5.4.2014 von 23459mdtttz6 quote:gegen wen du anspruch hast steht im kostenfestsetzungsbeschluss, entweder haften die beklagten gesamtschuldnerisch oder schlicht als die beklagten. bei erstem kannst du egal von wem die volle summe fordern, ansonsten bei jedem den entsprechenden brocken - nach köpfen Dies ist korrekt, wenn dein Gegener die übrigen Eigentümer sind (z.b. bei einer Beschlussanfechtung) Bei einem Verfahren wegen Entzug des Eigentums muss die Verwaltung aus dem Gemeinschaftskonto der Eigentümergemeinschaft dir die Kosten erstatten abzüglich deines eigenen Anteils die du dann leider auch tragen musst. ----------------- ""
Leserforumvon Kerstin N. | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 28.05.2018 18:46
Es entstanden also keine Kosten von externen. ... Die Eigentümergemeinschaft fasst ja einen Beschluss der dies mit umfasst, oder? ... :Die Eigentümergemeinschaft fasst ja einen Beschluss der dies mit umfasst, oder?
Leserforumvon kassandra24 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 30.03.2014 09:29
Dies geschah ohne Wissen oder gar Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. ... Da wir a) den Ersatz eines intakten Fensters auf Kosten der Eigentümergemainschft nicht gut heißen und b) das Vorgehen absolut unmöglich finden möchten wir diesen Beschluss anfechten. ... Bei ordnungsgemäßer Ankündigung wäre in der Tagesordnung auch die Möglichkeit zum Beschluss gegeben gewesen, dass der eigenmächtige Eigentümer in diesem Einzelfall die Kosten gem. § 16 Abs. 4 WEG selbst tragen soll. ----------------- "MfG Wohni"
Leserforumvon Kirsten79 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 11.09.2017 14:51
Die Verwaltung will sogar, dass wir als Geschädigte die Kosten tragen, nur dann schicken Sie eine Firma zur Prüfung. ... Die Eigentümergemeinschaft hat das Recht mit einem "Mangel" zu leben. ... Am 12.9.2017 von hh Zitat:Die Eigentümergemeinschaft hat das Recht mit einem "Mangel" zu leben.
Leserforumvon linski96 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 05.03.2018 15:51
Dieser wurde -trotz geringer Kosten- abgelehnt. ... Dieser wurde -trotz geringer Kosten- abgelehnt. ... Persönlich schätze ich die Erfolgsaussichten bei einer diesbezüglichen Beschlussanfechtung bei 0 ein.
Leserforumvon Timo N. | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 03.05.2010 21:22
Würde in einem derartigen Fall die notwendige Sanierungsmassnahme nicht beschlossen werden, dann hätte eine Beschlussanfechtung in Verbindung mit einer Feststellungsklage die allergrössten Erfolgsaussichten. ... So wie es aktuell ist, macht es meiner Meinung nach keinen Sinn und es ist nicht wirklich eine Eigentümergemeinschaft. ... Leider ist es wirklich so, das die Kosten so aufgeteilt werden.
Leserforumvon leonii | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 27.02.2009 11:42
A) Zum Beispiel dass die Verwaltung Kosten in der Abrechnung aufgelistet hat, welche gar nicht angefallen sind. Die Kosten sin der Eigentümergemeinschaft zu gute gekommen. ... Ja, Beschlussanfechtung innerhalb 1 Monat ab Beschlussfassung über die Abrechnung.
Leserforumvon zahl.meister | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 16.10.2022 19:53
Im gleichen Modus wurde jeweils entschieden, diese Kosten von der Instandhaltungsrücklage (im Folgenden: Erhaltungsrücklage) zu finanzieren. ... Schadensbilanz: Auf meinen Eigentumsanteil entfallen über 900 € Kosten an dieser Reparatur. ... Nicht die Eigentümergemeinschaft hat über die Finanzierung beschlossen, wie es die Gemeinschaftsordnung vorsieht.
Leserforumvon ClaudiLu | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 12 Antworten | 02.02.2010 14:46
Ja, meinte "geschädigt", mußte schnell gehen beim schreiben ;-) Wegen der Kosten der Gegenseite (= der rest der Eigentümergemeinschaft) warst du dir noch nicht sicher, ICH würde es auch so sehen. ... Wenn es eine Klage deinerseits gegen die "übrigen Eigentümer " ist (Beschlussanfechtung?), dann ist die Eigentümergemeinschaft am Gerichtsverfahren nicht beteiligt.
Leserforumvon investmentclub | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 16.11.2019 16:21
Die Differenz zu den vereinbarten Kosten darf er selbst bezahlen. ... Je nach Verhalten der WEG kann das dann auch eine Beschlussanfechtung werden. ... Die Differenz zu den vereinbarten Kosten darf er selbst bezahlen...
Leserforumvon o.günzel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 25.04.2016 15:22
Dies können nur Mitglieder der Eigentümergemeinschaft binnen 1 Monat nach Beschlussfassung. ... Konsens meine ich in dem Sinne, dass letztlich auch nur die Zustimmenden mit den Kosten belastet werden sollen. ... Klagebefugt wären übrigens auch diejenigen, die mit "JA" gestimmt hatten Am 26.4.2016 von Heike J Beschlussanfechtung durch Verwalter Ob der Verwalter ein Recht auf Beschlussanfechtung hat, ist strittig.
Leserforumvon hans3873 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 12.09.2009 21:51
Nach der Teilungserklärung müssen diese Kosten von allen Miteigentümern entsprechend ihres Anteils am Gesamteigentum getragen werden. ... Die Behörde gibt der Eigentümergemeinschaft (vertreten durch den Verwalter) dann auf, die Mängel innerhalb bestimmter Frist zu beheben. ... Das wäre ein klares 1:0 für dich bei der Beschlussanfechtung.
Leserforumvon Roland-S | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 02.08.2021 23:27
Der Verwalter verweist diesbezüglich auf die Möglichkeit der Beschlussanfechtung. ... Ganz klar: wenn die Rechnung vom Konto der Eigentümergemeinschaft bezahlt wurde, MUSS der Verwalter dies auch in die Abrechnung mit aufnehmen. ... Der einfachere Weg scheint mir zu sein, es auf die Beschlussanfechtung ankommen zu lassen.
Leserforumvon wohni | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 19.06.2011 13:52
FRAGE 2) Hat Eigentümer X einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verwalter, wenn die Eigentümergemeinschaft die Hausgeldabrechnung so beschließt? ... Wäre die Beschlussanfechtung anders ausgegangen, wenn X sich selbst vertreten hätte? ... Die Selbstvertretung befreit nicht von der Mittragung der Kosten.
Leserforumvon fb463931-8 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 21.04.2017 20:03
Fehlt diese im Kaufvertrag, sinken die Chancen den Vorbesitzer an den Kosten zu beteiligen. ... oder ging es nur um eine Beschlussanfechtung. 2014 festgestellt, bis heute nichts geschehen, so dringend kann es dann wohl doch nicht gewesen sein. ... Ich sehe daher keine Möglichkeit, die Kosten vom Verkäufer zu fordern.
Leserforumvon oush | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 23.05.2018 20:18
Strittig ist die Frage ob die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss beschließen kann, dass ich alleine die Installationskosten zu tragen habe. ... Mal angenommen es müsste ein Fenster im Hausflur getauscht werden und die Eigentümergemeinschaft würde beschließen wollen, dass ich das alleine zu zahlen habe. ... Allerdings kann die Eigentümergemeinschaft nicht einfach die Erstinstallationskosten auf einen einzelnen Eigentümer abwälzen.
Leserforumvon mkaz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 29.11.2008 21:22
Eine Abrechnung 100% nach qm entspräche m.E. nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, da auch für Einrohrheizungen die HeizKV gilt, nach der mindestens 50% der Kosten nach Verbrauch abzurechnen sind. ... lg MKAZ Am 30.11.2008 von sika0304 Noch ein Hinweis zum Thema Beschlussanfechtung: Wenn eine Eigentümergemeinschaft etwas beschließt, hat jeder Eigentümer 4 Wochen Zeit, diesen Beschluß vor Gericht anzufechten (4 Wochen nach der Eigentümerversammlung, nicht 4 Wochen nach Erhalt des Protokolls). ... Mal von den Heizungen weg komme und sika korrigiere : Antrag auf Beschlussanfechtung muss spätestens einen Monat nach Beschlussfassung, 30.06 Beschlussfassungstag - 30.07 letzter Tag der Frist für die Anfechtung, beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. 4 Wochen ist falsch !
Leserforumvon euflex | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 16.05.2016 11:05
Dagegen kann man dann eine Beschlussanfechtung durchführen. D.h., wenn der Verwalter die Kosten auf die Eigentümergemeinschaft umlegt und die Abrechnung mehrheitlich beschlossen wird, muss der Eigentümer, der die Kosten nicht mit übernehmen will, klagen. ... WEG nicht an den Kosten der baulichen Veränderung beteiligen.
Leserforumvon saitist | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 17.06.2023 08:39
Laut Teilungserklärung müssen trennbare Kosten dem jeweiligen Haus zugeordnet werden. ... Dadurch wird Haus A mit Kosten belastet, die es gar nicht verursacht hat. ... Daher entsteht der Eigentümergemeinschaft kein Schaden.
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