123 Ergebnisse für „kosten betriebskosten“

Leserforumvon kneifzange | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 04.05.2011 14:05
Liebes Forum, In der Betriebskostenabrechnung für unser Haus taucht neben den üblichen Posten auch dieser auf: "Sonstige Kosten". meine Frage: Ist der Verwalter dazu verpflichtet, diese näher zu spezifieren? ... Falls unter "sonstige Kosten" Posten auftauchen, die mir eigentlich nicht zugeordnet werden düften: Kann ich dies so oder so geltend machen, oder müßte ich dazu den Beschluss der ETV, die Abrechnung zu genehmigen, anfechten? ... sind kosten damit verbunden?
Leserforumvon aspergius | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 14 Antworten | 09.02.2019 19:05
Kosten für den Eichaustausch sind damit ebenfalls gemeinschaftliche Kosten. ... Hier noch ein Auszug aus der Teilungserklärung: "Betriebskosten: Die Wohnungseigentümer müssen alle Betriebskosten gemeinsam tragen. " ……………….. ... Die übrigen Betriebskosten (z.B. öffentliche Abgaben, Versicherungen, werden im Verhältnis der Wohnfläche bzw.
Leserforumvon skorpion*22 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 29.06.2015 11:01
Hallo, in der Einzelabrechnung zur Hausgeldabrechnung für 2014 (EV am 18.07.15) wird mir unter „eigentümerbezogene Kosten" – ohne nähere Erläuterung – ein Betrag von 156,19 € berechnet.
Leserforumvon fresdorfer | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 11.11.2014 07:49
Nun hat ein Mieter moniert, dass ich die Betriebskosten "doppelt" umlege. ... Die Kosten der Verwaltung (Verwaltervergütung) zahlt man i.d.R. je Wohnung. ... Wenn er nur eine Vergütung verlangt, ist das schon ein großes Entgegenkommen. quote:Nun hat ein Mieter moniert, dass ich die Betriebskosten "doppelt" umlege.
Leserforumvon quiddje | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 0 Antworten | 16.02.2014 13:51
Hallo, ich weiss nicht genau, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber ich versuche es mal: Laut Betriebskostenverordnung dürfen bestimmte Kosten, die für den Eigentümer einer _Wohnung laut WEG anfallen, nicht auf den Mieter umgelegt werden. ... Laut §601 BGB hat der Entleiher die "gewöhnlichen Kosten" der Leihsache zu tragen. Ich denke, bei umlagefähigen Betriebskosten und Grundsteuer ist das also problemlos zu fordern.
Leserforumvon hmartin726 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 17 Antworten | 08.06.2009 16:22
Die Verwaltung unserer Eigentümergemeinschaft fordert von uns die Nachzahlung sämtlicher Betriebskosten und Rücklagen für ab Juni 2007 bis heute. ... Darf die Verwaltung diese Kosten überhaupt nachfordern? ... In der Teilungserklärung gibt es einen § "Lasten und Kosten", oder ähnlich, in diesem ist festgeschrieben nach welchen Anteilen die entstehenden Kosten ( Müll, Wasser, Verwaltergebühren, Versicherungen, etc.etc. ) auf die einzelnen Eigentümer zu verteilen sind.
Leserforumvon marlan123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 15.06.2014 10:28
Kann eine Eigentümergemeinschaft den Umlageschlüssel für Betriebskosten für Hausmeister, Hausreinigung, Ungezieferbekämpfung, Winterdienst, Pflege Außenanlage, Stromkosten, Straßenreinigung, Müllgebühren, Wartung Dach, Versicherungen, Aufzugskosten, Aufzugswartung, Aufzugsnotruf von MEA auf Wohneinheiten mit einfacher Mehrheit beschließen? ... D.h. auch, dass ein neuer Umlageschlüssel sachgerecht begründbar sein muss und nicht willkürlich sein darf. ----------------- "Heike aus Bochum" -- Editiert Heike J am 15.06.2014 11:27 -- Editiert Heike J am 15.06.2014 11:29 Am 15.6.2014 von RMHV quote:Die Verteilung muss dem Prinzip der Verursachung oder der Aufteilung nach Verbrauch entsprechen... von Heike J am 15.06.2014 11:27 Das ist nun keineswegs zwingend erforderlich. § 16 Abs. 3 WEG eröffnet die Möglichkeit, die Kosten nach einem anderen Maßstab als Verbrauch/Verursachung zu verteilen. ----------------- "" Am 15.6.2014 von Tobias F quote:Z.B. ... Man kann m.E. schon davon ausgehen, dass große Wohnungen auch mehr Müll produzieren, da sie ja im Normalfall von mehr Personen bewohnt werden als z.B. ein Einzimmer Apartment. quote:Das ist nun keineswegs zwingend erforderlich. § 16 Abs. 3 WEG eröffnet die Möglichkeit, die Kosten nach einem anderen Maßstab als Verbrauch/Verursachung zu verteilen.
Leserforumvon guest-12325.03.2020 14:55:28 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 12.04.2011 07:51
Es ist geregelt, dass alle gemäß ihrem Anteil sich beteiligen müssen: § 16 Abs. 2 WEG: (2) Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils (Absatz 1 Satz 2) zu tragen Weiterhin regelt § 21 Abs. 7 WEG: (7) Die Wohnungseigentümer können die Regelung der Art und Weise von Zahlungen, der Fälligkeit und der Folgen des Verzugs sowie der Kosten für eine besondere Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für einen besonderen Verwaltungsaufwand mit Stimmenmehrheit beschließen. ... Betriebskosten an den Versorger (z.B.
Leserforumvon jojobln | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 20.04.2019 13:01
Die Betriebskosten der WEG wird unter anderem auch auf die Garagen und Stellflächen verteilt. ... Abweichend von Satz 1 sind die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Fahrstuhlanlage ausschließliche von den Eigentümern der Wohnungen 7 bis 18 zu tragen. ... Kann es jetzt sein das die Eigentümer der Garagen/Stellplätze mit an den Kosten beteiligt werden?
Leserforumvon wohni | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 05.01.2010 15:46
Bei gleichmäßiger Kostenverteilung würden die Kleinstwohnungen unangemessen benachteiligt und mit erheblichen Kosten überbelastet, dass Betriebskosten fast so hoch wie die Kaltmieten sind, vor allem ihre Vermietung / Bewirtschaftung erheblich beeinträchtigt. ... Bei gleichmäßiger Kostenverteilung würden die Kleinstwohnungen unangemessen benachteiligt und mit erheblichen Kosten überbelastet, dass Betriebskosten fast so hoch wie die Kaltmieten sind, vor allem ihre Vermietung / Bewirtschaftung erheblich beeinträchtigt. ... Dann haben sie an diesen bestimmten Kosten nicht zu beteiligen.
Leserforumvon scaglietti | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 15.02.2014 10:06
Ob du anteilig die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen kannst, hängt von der Vereinbarung in eurem Vertrag ab. ----------------- "Heike aus Bochum" Am 15.2.2014 von scaglietti Danke!
Leserforumvon wwweg | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 11.02.2011 15:29
hallo, ich habe ein problem mit der Definition "Kosten der Unterhaltung des Weges"! ... Danke im voraus ky ----------------- "" Am 11.2.2011 von gaga92 Für mich sind die "KOSTEN der UNTERHALTUNG" die Kosten, die für Säuberung und Reparaturen des Weges entstehen. ... Wobei die Kosten bei einem Wegerecht ja anteilig umgelegt werden.
Leserforumvon Cloud7 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 20.06.2016 10:42
Nun sind Betriebskosten i.S. §556 BGB (und im weiteren näher definiert in der BetrKV) Kosten, die "dem Eigentümer ... durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch ... der ... ... Demzufolge: Inspektion und Wartung sind Betriebskosten i.S. BetrKV und § 556 BGB und damit auch Betriebskosten i.S. § 16 Abs. 3 WoEigG.
Leserforumvon H17as12 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 21.08.2020 12:25
. §11 Kosten und Wohngeld (2) Die Betriebskosten (Hausreinigung, Gartenpflege, Wasser, Allgemeiner Strom, Kaminkehrer, Versicherungsbeiträge, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schneeräumen, öffentliche Abgaben und Gebühren sowie die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums werden im Verhältnis der Wohnflächen auf die Wohnungseigentümer umgelegt, das gleiche gilt für die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. ... In der Vergangenheit herrschte Klarheit, dass die Teileigentümer( Garagen) eine Extra Abrechnung erhielten, wo diese aber nur an den Kosten der Heizkosten zu beteiligen waren. ... Der WP sah wie zu erwarten keine Umlage der IRL, Betriebskosten für das Teileigentum vor.
Leserforumvon Cascadena | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 25.01.2024 12:40
Ab wann geht die Pflicht zur Übernahme der laufenden Kosten (z.B. der Betriebskosten) auf den Käufer einer Eigentumswohnung über? ... Vielen Dank im Voraus Am 25.1.2024 von amz621718-85 ab Übergang Nutzen und Lasten wie im Vertrag vereinbart Am 25.1.2024 von cruncc1 [quote=Cascadena]Ab wann geht die Pflicht zur Übernahme der laufenden Kosten (z.B. der Betriebskosten) auf den Käufer einer Eigentumswohnung über? ... Am 25.1.2024 von Harry van Sell [quote=Cascadena]Ab wann geht die Pflicht zur Übernahme der laufenden Kosten (z.B. der Betriebskosten) auf den Käufer einer Eigentumswohnung über?
Leserforumvon haubach1 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 05.03.2013 12:03
Das gilt auch für die Betriebskosten für Heizung, Wasser, Abwasser, Strom und ggf. ... Der Schornsteinfeger ist ja ansich Betriebskosten. nun steht da: Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums...nach Wohnfläche. Das gilt auch für die Betriebskosten für Heizung, Wasser, Abwasser, Strom und ggf.
Leserforumvon rosenthal | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 26.09.2010 14:29
Betriebskosten liegen über Betriebskostenspiegel. Hat jemand Erfahrung nach welchem Schlüssel oder Prozentsatz die Kosten verteilt werden müssen. ... Kosten sollten nach Nutzung abgerechnet werden.
Leserforumvon Ghostrider5000 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 29.03.2023 09:47
Die Antwort ist: Wasserzähler >> JA Rauchwarnmelder >> NEIN (wohl sind die Wartungskosten der Rauchwarnmelder umlagefähige Betriebskosten, nicht aber Kosten der Anmietung) BGH, Urteil v. 11.5.2022, VIII ZR 379/20 [link=https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/miete-fuer-rauchwarnmelder-nicht-als-betriebskosten-umlegbar_258_367698.html]https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/miete-fuer-rauchwarnmelder-nicht-als-betriebskosten-umlegbar_258_367698.html[/link]
Leserforumvon Panikbraut | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 23.03.2009 16:09
Bei Kosten die das gemeinsame Grundstück betreffen ( Verwaltergebühr, Kontogebühr, etc ) zahlen alle Eigentümer. ... Einerseits sind die Kosten mit dem betreffenden Eigentümer unter der Berücksichtigung der Untergemeinschaften abzurechnen. ... Die Betriebskosten sowie die Kosten der Instandhaltung sind für die 2 Untergemeinschaften getrennt zu ermitteln und abzurechnen.
Leserforumvon FrankyKS | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 28.09.2010 15:13
Die Eigentümer des Dachgeschosses sowie die Hausverwaltung (von Bauträger eingesetzt) interpretieren die obige Klausel so, dass sich D1 und D2 weder an den Betriebskosten, noch an den laufenden Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung beteiligen müssen. ... Hausgeld dient der Begleichung der Kosten die entstehen, also den Ausgaben. ... Mal ein Fazit : Ich halte die Klausel für nicht haltbar bei allen Kosten da zu schwammig formuliert, Betriebskosten ja, alles andere nein.
123·5·7