206 Ergebnisse für „kosten gemeinschaftseigentum teilungserklärung sondereigentum“

Leserforumvon horstker | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 12.05.2015 23:40
Wir haben als WEG einer Teilungserklärung zugestimmt, da dort vermerkt ist, dass die Fenster der nachträglich ausgebauten Wohnungserweiterung zum Sondereigentum werden, damit der Gemeinschaft keine Kosten entstehen. ... Ist durch die falsche Angabe die Teilungserklärung nichtig oder kann sie angefochten werden. ... Die Fenster sind zwar zwingend Gemeinschaftseigentum, aber die Zuweisung zum Sondereigentum in der Teilungserklärung wird dann regelmäßig so von Gerichten gedeutet, dass die Kostenverteilung so erfolgt, als wenn die Fenster Sondereigentum wären.
Leserforumvon oldie123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 09.09.2016 17:59
Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 10.000 Euro. ... Laut Teilungserklärung gehört der Heizungsraum zu meinem Sondereigentum. ... LD Oldie123 Am 9.9.2016 von Heike J Wenn die WEG so erreichtet wurde, dass Gemeinschaftseigentum sich im Sondereigentum Keller befindet, dann ist das so.
Leserforumvon Riedgebiet | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 22.10.2021 10:34
Der Eigentümer möchte dieses Gemeinschaftseigentum jetzt in Sondereigentum umwandeln lassen. Die Kosten hierfür trägt er selbst. ... [quote=Riedgebiet]Der Eigentümer möchte dieses Gemeinschaftseigentum jetzt in Sondereigentum umwandeln lassen.
Leserforumvon wroderich | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 0 Antworten | 31.03.2018 11:06
Hallo, unsere Teilungserklärung von 1980 (Reihenhäuser) weist neben Sondereigentum einen Parkplatz samt Zufahrt und Beet-Umrandung als Gemeinschaftseigentum aus. In der Teilungserklärung sind den Miteigentümern jeweils "ein PKW-Stellplatz zur alleinigen Nutzung" zugewiesen, und zwar für einige von ihnen auf dem Gemeinschaftseigentum, für andere auf ihrem Sondereigentum. ... Die Kosten der Baumaßnahme wollen die drei auf dem Parkplatz parkenden Wohnungseigentümer zahlen. 2.
Leserforumvon Kimsa | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 25 Antworten | 20.05.2009 19:34
Dem Sondereigentum der entsprechenden Wohnung, oder dem Gemeinschaftseigentum als sowas wie ein Dachboden ? Das ist möglicherweise in soweit entscheidend, als das unseres Wissens nach vom Gesetzgeber vorgegeben ist, dass Sondereigentum klar von Gemeinschaftseigentum abgegrenzt sein muss. ... Zu 1) Auskunft über die Zuordnung Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum gibt die Teilungserklärung, kann man auf dem zuständigen Grundbuchamt einsehen und sich dort auch kopieren lassen.
Leserforumvon go620574-42 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 05.09.2023 11:24
Zum Beispiel wurde unser Balkon saniert, woraufhin wir nur Kosten in Höhe unseres Kostenschlüssels tragen mussten. ... Die Teilungserklärung sollte so gestaltet sein, dass klar erkennbar ist was Gemeinschaftseigentum ist. ... Und das Schloss ist definitiv Gemeinschaftseigentum Am 6.9.2023 von reckoner Hallo, [quote]Und das Schloss ist definitiv Gemeinschaftseigentum[/quote]Bei einer Tür (bzw. einem Tor) allein zu einem Sondereigentum könnte das schon anders sein.
Garage im Sondereigentum 3 von 5 Sterne
Leserforumvon ecomo2 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 02.05.2010 22:06
Teilungserklärung im Sondereigentum stehen, werden die Kosten doch jeden einzelnen Eigentümer auferlegt und infolgedessen wird das gemeinschaftliche Rücklagenkonto nicht belastet, oder? ... In der teilungserklärung kann abweichend vereinbart sein, dass die Kosten die Garageneigentümer allein tragen. ... Sondereigentum bedingt Gemeinschaftseigentum wg.
Leserforumvon doppelpunkt | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 24.03.2016 12:21
Zählt dieses jetzt zum Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Wenn dieses Rohr ausgetauscht werden muss (aus welchen Gründen auch immer), wer muss dann die Kosten übernehmen? ... Teilungserklärung unserer WEG sind Heizkörper und dazugehörige Teile dem Sondereigentum zugeordnet.
Aufzug Sondereigentum ? 4 von 5 Sterne
Leserforumvon icecycle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 18.07.2011 09:49
Weder in der Teilungserklärung noch in Kaufverträgen ist der Aufzug diesen 2 Wohnungen expliziert als Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht zugeordnet. Ist der Aufzug nun Gemeinschaftseigentum ? Wer trägt die Kosten bei Erneuerung (z.B. bei Totaldefekt, oder wenn Reparatur nicht mehr rentiert)?
Leserforumvon CharlesX | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 13.02.2020 18:32
Der Spitzboden des Hauses - Gemeinschaftseigentum - ist lt. ... Das Gemeinschaftseigentum soll zum Sondereigentum des B. werden. ... Der Spitzboden ist bisher laut Baubehörde eben nicht als Wohnraum benutzbar und B. möchte, dass dieser durch Änderung der Teilunggserklärung von Gemeinschaftseigentum in das Sondereigentum des B. überschrieben wird.
Leserforumvon labrixx | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 0 Antworten | 20.07.2015 16:04
Die anderen Wohnungen sind mit normalen Heizkörpern ausgestattet, welche laut Teilungserklärung im Sondereigentum stehen. Nach überwiegender Rechtssprechung soll sich die FBH im Gemeinschaftseigentum befinden, da mit dem Estrich verbunden.Erläuterungen zur FBH gibt es keine in der Teilungserklärung. ... Die kosten trägt dieser ausschließlich allein.
Leserforumvon Hobby_Verwalterin | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 02.05.2013 21:55
Hallo zusammen, in einer WEG mit vier Parteien hat die unterste Partei per Teilungserklärung eine Xm² große Terasse im Sondereigentum und somit im Miteigentumsanteil (Grundlage Berechunung Kostenumlage). ... würde ich den Text der Teilungserklärung gaaaaaaanz genau daraufhin durchlesen, was dort genau als "Sondereigentum" aufgeführt ist. ... Terrasse ist Gemeinschaftseigentum, normalerweise mit Sondernutzungsrecht.
Leserforumvon megathomas | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 19.01.2011 15:04
Auch die Hoffläche kann nur Gemeinschaftseigentum sein. ... Sondernutzungsrecht kann nicht gleichzeitig Sondereigentum sein und umgekehrt. quote:In der Teilungserklärung wird die Werkstatt aber explizit als Teil des Teileigentums genannt und sie ist auch im Aufteilungsplan eingezeichnet. ... Zitat:An der äußeren Gebäudehülle kann kein Sondereigentum begründet werden.
Leserforumvon megathomas | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 19.08.2023 23:16
Wird dadurch das Dach zum Sondereigentum? ... Oder bleibt es alles Gemeinschaftseigentum und die Gemeinschaft darf entscheiden und muss die Kosten tragen? ... Wenn Ja: Eine Regelung in Teilungserklärung, dass der Nebengebäude-Sondereigentümer die Kosten des Nebengebäude-Dachs alleine tragen muss, wäre zulässig.
Leserforumvon Janina1190 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 28.03.2022 22:49
Teilungserklärung als Sondereigentum ausgewiesen worden[/quote] Das wäre mal der Wortlaut interessant. ... Teilungserklärung als Sondereigentum ausgewiesen worden Das wäre mal der Wortlaut interessant.... Teilungserklärung "Sondereigentum" ist, dann ist es das.
Leserforumvon Tillmann66 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 30.07.2015 19:00
Kann eine grundsätzliche – auch wenn das Wort wohl eher unbeliebt unter Juristen ist – Aussage gemacht werden, ob das Rohr ab der Wand Gemeinschaftseigentum oder doch Sondereigentum, wie in der Teilungserklärung von 1975 festgehalten, ist? ... Die Teilungserklärung sagt, dass es Sondereigentum ist. Selbst wenn es zwingend Gemeinschaftseigentum wäre, würde die Definition als Sondereigentum in der Teilungserklärung in der Regel so ausgelegt, dass der Sondereigentümer die Kosten zu tragen hat.
Leserforumvon Methadir | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 42 Antworten | 09.05.2023 16:15
Den Schallschutz kannst du jetzt anbringen und zwar auf eigene Kosten weil gekauft wie besichtigt. ... Bei einem aufgetretenen Schaden (Riss in der abgehängten Decke aufgrund fehlerhafter Unterkonstruktion) musste dieser auf Kosten der Gemeinschaft beseitigt werden. ... [/quote]Bestandsschutz ungleich Brandschutz ungleich Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum.
Def Sondereigentum d. TE 3 von 5 Sterne
Leserforumvon biskini | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 20.10.2014 16:54
Der Schimmel sitzt an einer Aussenwand (die Gemeinschaftseigentum ist). ... Die Kosten wurden von der alten Hausverwaltung so verbucht, dass diese über die Rücklagen bezahlt werden sollen. ... Ergänzend und erläuternd wird hierzu festgelegt, dass zum Sondereigentum gehören: [...]
Leserforumvon binis-kater | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 06.03.2010 16:56
Deshalb sind Kosten die in diesem Bereich anfallen auch von allen Eigt. zu bezahlen, gleiches gilt schliesslich auch für die Fenster, die sind auch Gemeinschaftseigentum da ebenfalls für den Bestand des Gebäudes notwendig. Auch nicht zu vergessen, die Lüftungen dienen letztendlich dem gleichen Zweck wie die Fenster Allerdings könnte in Eurer Teilungserklärung eine von der gesetzlichen Regelung > Gemeinschaftseigentum wird von allen Eigt. im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile bezahlt, § 16/2 WEG > abweichende Regelung enthalten sein. ... @Thorsten: warum sollten Filter von Badentlüftern zum Gemeinschaftseigentum gehören?
Teilungserklärung 3 von 5 Sterne
Leserforumvon Paragrafenreiter | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 26.06.2011 08:45
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Teilungserklärung an die WEG-Spezialisten. ... Mir gehts jetzt um die Teilungserklärung und einen Passus den ich nicht so ganz verstehe. ... Die Tiefgarage ist Gemeinschaftseigentum.
123·5·10·11