25 Ergebnisse für „kosten verwaltung hausverwaltung kostenverteilung“

Leserforumvon Milo173 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 31 Antworten | 01.06.2018 14:49
Aha, es wäre also viel gerechter wenn die Eigentümer einer großen Wohnung die Kosten für deinen E-Anschluss anteilig mittragen? ... Oder warum wirst Du von der Höhe der Kosten und der Art der Kostenverteilung überrascht? ... Oder warum wirst Du von der Höhe der Kosten und der Art der Kostenverteilung überrascht?"
Leserforumvon 123pepi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 07.05.2010 13:11
Wie sieht es dann mit der Kostenverteilung aus? ... Was passiert danach mit der Umlage der eigenen Kosten des Rechtsstreits der Mehrheitspartei und Hausverwaltung falls die Minderheitspartei den Prozess gewonnen hat? ... Wie man selbst abgestimmt hat, ist für die Kostenverteilung völlig egal.
Leserforumvon icecycle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 20.12.2010 12:44
Hat die Verwaltung nicht die Möglichkeit die Sachklärung auf Kosten der Gemeinschaft oder der Unterliegenden einzuleiten ? ... Diese Vereinbarung wird regelmäßig als Vereinbarung über über die Kostenverteilung ausgelegt. ... Am 20.12.2010 von ichweissnich Hallo Da es als eine Sache der Verwaltung dargestellt wird, quote:Hat die Verwaltung nicht die Möglichkeit die Sachklärung auf Kosten der Gemeinschaft oder der Unterliegenden einzuleiten ?
Leserforumvon guest-12314.08.2010 21:08:58 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 27.01.2010 16:05
Zwischen Hausverwaltung und Eigentümerversammlung ist das völlig frei verhandelbar, z. ... Wie die Verwaltung ihre Gebühren berechnet, hat allerdings nichts damit zu tun, wie diese Kosten letztlich auf die Eigentümer verteilt werden. ... Habe ich nie behauptet ;-)) Es könnte mit einfacher Mehrheit eine andere Kostenverteilung zu Gunsten der Teileigentümer beschlossen werden.
Leserforumvon doppelpunkt | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 21.04.2016 13:33
Wer von der Anfechtung des Beschlusses absieht, muss dann eben die Kosten mittragen. ... Es sei denn, die Kostenverteilung wurde im gleiche Beschluss gleich mit geregelt, dann ist eine Beschlussanfechtung (der Kostenverteilung) angeraten. ... Am 26.4.2016 von doppelpunkt Zitat: Es sei denn, die Kostenverteilung wurde im gleiche Beschluss gleich mit geregelt, dann ist eine Beschlussanfechtung (der Kostenverteilung) angeraten.
Def Sondereigentum d. TE 3 von 5 Sterne
Leserforumvon biskini | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 20.10.2014 16:54
Die Kosten wurden von der alten Hausverwaltung so verbucht, dass diese über die Rücklagen bezahlt werden sollen. Ich habe die Verwaltung nach langem hin und her jetzt erst übernommen und soll die Abrechnung 2013 machen. ... Die TE ist da m.E. durch die 2 Textpassagen eindeutig in der Kostenverteilung.
Leserforumvon Alfons1962 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 18 Antworten | 28.08.2012 07:54
Für Kosten, für die die Eigentümer aufkommen müssen, kann diese Kostenverteilung sicherlich per Teilungserklärung so wirksam vorgenommen werden. ... Die Hausverwaltung wurde schon darüber informiert, dass in der TE die Aufzugskosten ab 1.OG bezahlt werden müssen. ... Die Verwaltung plan nun die Beschließung der Kosten - nun also künftig auch für EG - in der nächsten Sitzung.
Leserforumvon Gaudiwurm | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 11.11.2016 15:59
Und könnte es sein, dass einer dieser Eigentümer der Verwaltung mit einer Klage gedroht hat? ... Und könnte es sein, dass einer dieser Eigentümer der Verwaltung mit einer Klage gedroht hat? ... Es sieht so aus, als ob das die Ansicht der Verwaltung wäre.
Leserforumvon icecycle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 08.01.2009 10:00
Gehören Hausgeldmahnen, Lohnabrechnungen, Ablesungen, ... zu Sonderleistungen der Hausverwaltung ? Welche Aufgaben gehören nicht zu Grundaufgabe der Verwaltung, dass diese sonder vergütet werden müssen ? ... > Andererseits gehört die Abrechnungen zu Grundaufgaben der Verwaltung.
Leserforumvon mkaz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 29.11.2008 21:22
In der Wird von der Hausverwaltung vorgeschlagen die Heizkosten pro m² und nicht mehr nach unseren Zähler zu Berechnen. ... Liebe Grüße Am 29.11.2008 von Dinsche Je nachdem was in der TE steht, und die Änderung der Kostenverteilung für die Betriebskosten kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. ... Eine Abrechnung 100% nach qm entspräche m.E. nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, da auch für Einrohrheizungen die HeizKV gilt, nach der mindestens 50% der Kosten nach Verbrauch abzurechnen sind.
Leserforumvon Pinocchio123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 24 Antworten | 21.04.2011 19:27
Lediglich war nur mit auf die Tagesordnung: Jahresabrechnung, Beschlussantrag: Entlastung der Verwaltung und damit die Abnahme der von der Verwaltung vorgelegten Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen für das Wirtschaftsjahr. ... Denn so ein grober Fehler in der Kostenverteilung hätte ihm nicht unterlaufen dürfen. ----------------- "" MFG -- Editiert am 22.04.2011 14:46 Am 22.4.2011 von wohni Pinocchio123, wenn es eine Mehrheit für den Beschlussantrag gab, bei dem du mit NEIN gestimmt hast, ist die Jahresabrechnung und auch deine Einzelabrechnung verbindlich. ... Eine Ausnahme gilt nur wenn im Beschluss über die Abrechnung genau dieses Vorgehen enthalten wäre, allerdings wäre auch dieser Beschluss nicht entsprechend ordnungsgemässer Verwaltung.
Leserforumvon Negev | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 02.12.2013 13:09
Die Verwaltung des ganzen übernimmt eine Hausverwaltung. ... Die Kosten hierfür trägt der entsprechende Betrieb selbst, es sollten daher keine Kosten entstehen. ... Jede andere Abrechnung widerspricht der ordnungsgemäßen Verwaltung.
Leserforumvon harald2005 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 19.03.2011 18:43
Ob eine abweichende Kostenverteilung durch doppelt qualifizierten Mehrheitsbeschluss im konkreten Einzelfall gemäß § 16 Abs. 4 WEG u. ... Dort gibt es aber mehrere Eigentümer und alle lassen ihr Eigentum ebenfalls von der Hausverwaltung vermieten. ... Unsere Bedenken gehen dahin, dass die Verwaltung nun die Kosten für die Stellplatzbesitzer minimieren will, indem sie die Reparaturkosten anteilig auf alle verteilen will.
Leserforumvon kneifzange | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 20 Antworten | 19.05.2010 23:07
----------------- "" Am 20.5.2010 von Heike J Wenn in dem Beschluss/Vereinbarung zur Änderung der TE die Kostenverteilung nicht geregelt ist, geht das nach MEA, bzw. so, wie die TE das regelt. Deine persönlichen Kosten, die du hast, wirst du der Gemeinschaft nicht in Rechnung stellen können. ... Die Kosten allein einer solchen Änderung tragen auch nur die tauschenden Eigentümer.
Leserforumvon Martaler | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 10.07.2022 04:20
A teilt also diese Erkenntnis der Hausverwaltung mit. ... Als Antwort erhält A dieses Schreiben von der Hausverwaltung: [i]Sehr geehrter Herr A. ... Die Verwendung eines gemessenen Verbrauchs erhöht damit die Kosten von A.
Leserforumvon guest-12313.03.2018 23:04:01 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 08.05.2017 16:48
Der Beschluss muss regeln, wer was wieviel wofür und von wem die entstandenen Kosten zu tragen sind. ... Die Kostenverteilung erfolgt auf alle (das ist wichtig!). Wer selbst mithilft (z.B. an einer Gartenaktion) erhält eine Vergütung, muss sich aber auch an den entstehenden Kosten (seine eigenen und die der anderen) gem.
Leserforumvon KleinerMerlin | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 25 Antworten | 01.04.2022 07:26
Was kann ich als Eigentümer gegenüber der Verwaltung schriftlich einreichen? ... Ist dazu die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung erforderlich, hat die Hausverwaltung die dafür anfallenden Kosten aus Schadensersatzgesichtspunkten zu tragen. ... [/quote] Das kann die Verwaltung zwar wünschen, dafür gibt es aber keine Grundlage.
Leserforumvon investmentclub | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 49 Antworten | 06.03.2020 20:23
Wobei ich nicht glaube, dass da nicht noch mal ein paar Kosten nachgeschoben werde. ... Meiner Erfahrung nach ist es meist schon ein riesen Theater deutlich niedrigere Kosten durchzusetzen. ... Es gibt leider unter den Eigentümer unterschiedliche Interessen und die Verwaltung hat auch nicht mein Vertrauen.
Leserforumvon libulla | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 23 Antworten | 07.06.2009 13:27
BayObLG am 23.12.03, Aktenzeichen: 2 Z BR 189/03 quote:Gleichmäßige Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten Einzelne Eigentümer dürfen von der Verpflichtung, sich an bestimmten gemeinschaftlichen Kosten zu beteiligen, nicht ganz befreit werden. ... Insofern sind die von Thorsten genannten Urteile inzwischen weitgehend gegenstandslos, da eine einfache Mehrheit für eine Änderung der Kostenverteilung genügt. ... Da hast Du natürlich vollkommen recht, nur bedeutet eine Änderung nach 16/3 nicht eine Freistellung von Kosten.
Leserforumvon Julia_ | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 26 Antworten | 13.03.2013 13:24
Jetzt hat die hausverwaltung den vertrag zum 01.04.13 gekündigt und heute bereits abgeklemmt! ... Das heisst ich kann weiterhin kabel nutzen, brauche aber nur die zustimmung von der hausverwaltung? ... Es ist zu klären, wie zukünfitge Kosten aus dem Kabelanschluß oder auch aus einer SAT-Anlage zu verteilen sind.
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