527 Ergebnisse für „versammlung eigentümerversammlung“

Leserforumvon prinzessin100 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 15 Antworten | 17.07.2017 14:55
Es gab vom Hausverwalter eine Einladung zur Eigentümerversammlung. ... Am 18.7.2017 von lawfee Eine Eigentümerversammlung darf nicht zur Unzeit stattfinden. ... Am 18.7.2017 von lawfee Der Zeitpunkt einer Eigentümerversammlung ist von Bedeutung, so dass eine Eigentümerversammlung nicht zur Unzeit stattfinden darf.
Leserforumvon zimex | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 18.12.2010 12:14
Diese hatte zu einer WEG-Versammlung geladen. ... Einen Beschluss der Versammlung, dass ein Anderer als die Hausverwaltung die Versammlung leiten soll existiert auch nicht. ... Grundsätzlich muß der Verwalter die Leitung der Eigentümerversammlung in eigener Person übernehmen.
Leserforumvon sonni2007 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 01.05.2010 09:43
Zur Versammlung erschienen nur 4 Eigentümer. 1 Eigentümer hat die Vollmacht zurückgeschickt. 7 Eigentümer haben sich nicht gerührt. ... Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus ----------------- "" Am 1.5.2010 von Heike J Wenn die Eigentümerversammlung nicht beschlussfähig war, muss erneut einberufen werden. ... Bestimmt müssten die schriftlichen Vollmachten zur EGT-Versammlung vorliegen.
Leserforumvon Tantewilla | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 01.09.2009 12:08
LINK zur Entscheidung: Man könnte jetzt versuchen, noch eine Einstweilige Verfügung vor der Versammlung zu erreichen. Ansonsten könnte man das Thema gleich zu Beginn der Versammlung ansprechen, notfalls unter "Verschiedenes" besprechen und vom Verwalter in der Versammlung (ohne Kostenabrechnung!) verlangen, dass er bis zum Termin xxxxx eine erneute außerordentliche Versammlung mit dem "vergessenen" Thema einberuft.
Leserforumvon 0711-1 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 21.08.2019 22:12
Wie kann man jmd. von der Eigentümerversammlung ausschließen? Fallkonstellation: - Der Bauträger (B) hat am Gemeinschaftseigentum diverse Mängel nicht beseitigt, weshalb dieses nicht abgenommen wurde und nun gerichtlich geklärt wird. - Die Schwägerin von B hat eine Whg. in dem Objekt und stellt B eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung aus - In der Versammlung soll eigentlich über das weitere Vorgehen gegen B diskutiert werden, obwohl auch B stimmberechtigt anwesend ist. Dies führt wiederum zu Zurückhaltung einzelner Eigentümer Wie kann der B von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden?
Leserforumvon biskini | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 05.05.2011 09:28
Gemäß unserer Teilungserklärung reicht eine Woche Frist zur Wahrung einer ordentlichen Einladung zur Versammlung. ... Die Eigentümerversammlung hat der Verwalter einzuberufen. ... Mindestens einmal im Jahr findet eine Eigentümerversammlung statt.
Leserforumvon meineweg | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 14.10.2020 11:30
Eigentümerversammlung nur mit Vollmachtabgabe ist mangels Mehrheit gescheitert. ... Unzulässig ist es, den Eigentümern den Besuch der Eigentümerversammlung zu verweigern. ... Unzulässig ist es, den Eigentümern den Besuch der Eigentümerversammlung zu verweigern.
Leserforumvon guest-12313.03.2018 23:04:01 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 28.02.2018 19:07
Um dann in der Eigentümerversammlung abzustimmen. ... Spätestens dann sollte jeder ET wissen, dass in Kürze die Einladung zur Versammlung folgt. ... Also bspw. in 2 Wochen ist die Eigentümerversammlung.
Leserforumvon Hamburg2018 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 14.01.2018 08:04
Nach der Eigentümerversammlung wurde ein Protokoll erstellt. ... Ist er nicht aufgrund der Eigentümerversammlung schon verpflichtet zu zahlen? ... Zitat (von Hamburg2018):Ist er nicht aufgrund der Eigentümerversammlung schon verpflichtet zu zahlen?
Leserforumvon neuland | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 27.10.2014 18:12
Fiktive Person A (Wohnungseigentümer) möchte gerne bei der nächsten Eigentümerversammlung eine neue Hausverwaltung vorschlagen. ... Als erstes solltes Du dafür sorgen das der TOP "Neubestellung Hausverwaltung" auf der Tagesordnung der nächsten Versammlung erscheint. Dann kannst Du, oder der Beirat, oder Person xy, Angebote von Verwaltungen einholen und diese auf der Versammlung vorlegen.
Leserforumvon Malphow | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 04.09.2023 09:14
Diese soll jetzt bald abgestimmt werden in der Eigentümerversammlung. ... Diese wurde auch bei der Eigentümerversammlung abgestimmt und beschlossen. ... Wir als WEG würden dies bei der nächsten Versammlung kündigen wollen.
Leserforumvon Frido-Michi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 21.01.2014 08:08
Letztes Jahr gab es schon keine Eigentümerversammlung. ... Ist aber auch kein Verwaltungsbeirat bestellt (wie bei Euch) hat trotzdem der Eigentümer KEINE Befugnis eine Versammlung einzuberufen, es sei denn er wurde vom Gericht dafür bestellt.... Auf dieser Versammlung doch auch gleich einen Beschluss fassen, dass ein Hausverwalter gesucht und eingesetzt werden soll.
Leserforumvon saitist | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 23.03.2011 07:50
Ist es rechtlich in Ordnung, wenn die Eigentümereinzelabrechnung erst Wochen nach der Versammlung erstellt wird und zur Versammlung nur die Gesamtjahresabrechnung vorliegt? Und die Hausverwaltung, aus zeitlichen Gründen, eine Belegkontrolle durch mich vor der Versammlung verweigert und auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet - nach der Versammlung? ... Der müsste identisch mit der Jahresabrechnung sein Januar bis Dezember. ----------------- " " Am 23.3.2011 von joebeuel Wenn der aktuelle Abrechnungszeitraum Mai 10 - April 11 ist, dann kann man für die nächste Eigentümerversammlung den Antrag stellen, den Zeitraum auf Januar - Dezember zu ändern.
Leserforumvon berndrf | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 03.08.2015 10:32
Laut Teilungserklärung in der Versammlung hat er das alleinige Stimmrecht 20 und wir gerade 2. ... Und müssen uns Verwalterverträge , Hausmeister uns bei der Eigentümerversammlung vorgelegt werden ?
Leserforumvon FelixRodo | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 09.11.2020 13:47
Liebe Mitleser, kennt jemand die Rechtssprechung zu folgendem Thema: Eigentümerversammlung fand statt am Tag X. ... Ab wann bzw. bis wann läuft die Anfechtungsfrist nach Beschlussfassung/Protokollerstellung auf einer Eigentümerversammlung. HIntergrund: Versammlung ist fast 3 Monate her.
Leserforumvon waffel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 22.03.2024 09:26
Ein Eigentümer, der seine Wohnung verkaufen will, beantragt eine außerordentliche Eigentümerversammlung, um dort eine Änderung der Zuordnung von Stellplätzen u.a. beschließen zu lassen. Muss er dann auch für die anfallenden Kosten für die Versammlung aufkommen oder müssen sich die übrigen WEG-Mitglieder, die die Versammlung nicht wünschen an den Kosten beteiligen?
Leserforumvon rrrobot | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 20.04.2011 10:44
Hallo, steht den Eigentümern bei Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung eine Kostenerstattung (für Anfahrt, Stundensatz etc.) zu? ... Auch wenn eine außerordentliche Versammlung im verschulden des verwalters liegen sollte steht dem Eigentümer kein Schadensersatz für Zeitaufwand und Fahrtkosten zu. ... ----------------- "" Am 20.4.2011 von yunglo Hallo, sieh`s mal so: wenn z.B. die erste Versammlung nicht Beschlussfähig wäre, und es muß eine zweite Versammlung einberufen werden, werden auch keine Kosten ersetzt, und anfallende Kosten wie Saalmiete usw. gehen zu Lasten der WEG.
Leserforumvon Julia M | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 12.01.2010 13:47
Aus Gründen von Abrechnungsfragen hatten wir den Verwalter dazu aufgefordert ,eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen. ... Die Versammlung ist einzuberufen, andere Eigentümer können zwar nicht an der Versammlung teilnehmen, diese aber nicht schon vorher absagen. Wenn die Versammlung nicht beschlussfähig ist, muss der Verwalter eine neue Versammlung einberufen, die dann auf jeden Fall beschlussfähig ist.
Leserforumvon loki2016 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 26.12.2021 17:33
[/quote] Tja, woher sollen wir jetzt wissen, welche Kriterien bezüglich einer solchen Versammlung am Ort der Versammlung gelten? ... Einfach die TG zur Versammlung nutzen und wenn jemand rein oder rausfahren will kurz unterbrechen. ... Erlauben die neuen Coronaverordnungen überhaupt eine Versammlung in dieser Größenordnung?
Leserforumvon MarcCruz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 30.08.2011 13:28
Hallo zusammen, der Verwalter meiner WEG hat es nun zum zweiten Mal in Folge versäumt eine fristgerechte Einladung zur Eigentümerversammlung zu versenden. ... Muss der Verwalter die Tagesordnung der Versammlung vorab mit dem Verwaltungsbeirat absprechen/vorlegen oder ähnliches? ... Gruß Marc Am 30.8.2011 von R.M. der Verwalter meiner WEG hat es nun zum zweiten Mal in Folge versäumt eine fristgerechte Einladung zur Eigentümerversammlung zu versenden.
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