218 Ergebnisse für „versammlung teilungserklärung verwalter eigentümer“

Leserforumvon bibbi1403 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 20 Antworten | 21.06.2018 06:29
Diese Eigentümer spielen gerne einen möchte gern Verwalter. ... Diese Versammlung findet mit reger Beteiligung statt und es wird mit ausreichender Mehrheit ein Verwalter bestellt. ... Diese Versammlung findet mit reger Beteiligung statt und es wird mit ausreichender Mehrheit ein Verwalter bestellt.
Leserforumvon EigentumXL | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 15.04.2009 13:59
Der Verwalter spart sich Arbeit und verkaufwillige Eigentümer Zeit, Kosten und Rennereien. ... Es gibt einen Vorteil für den Verwalter: Wenn er zur Versammlung einlädt, muss er sich sicher sein, dass er alle tatsächlichen Eigentümer einlädt. ... Und der Verwalter wartet dann auf einmal auf das Wohngeld und kennt noch nicht den neuen Eigentümer (kommt häufiger vor, wie man glaubt).
Leserforumvon michael.42 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 04.02.2009 13:12
Man kann sich laut unserer Teilungserklärung vom Verwalter oder von einem anderen Miteigentümer vertreten lassen. ... Jetzt zur Frage: Bei der Versammlung hat jeder Eigentümer (egal ob er eine oder mehrere Wohnungen besitzt) 1 Stimme. ... Er hat dann pro Eigentümer der ihm eine Vollmacht schreibt eine Stimme, hat einer dieser Eigentümer zwei oder mehr Wohnungen hat der Verwalter auch da nur eine Stimme für diesen Eigentümer.
Leserforumvon Benbulben | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 22.09.2019 16:37
Nun die Frage: Darf der Verwalter ohne Beschluss die Eigentümer vom Betrieb der Kuppeln ausschließen? ... Sicher steht dort auch, dass der Verwalter auch ohne Beschluss der Eigentümer Massnahmen setzen darf. ... Die Frage ist also wiederholt zu stellen, welche Befugnisse hat ein Verwalter, weder in der Teilungserklärung noch im Verwaltervertrag findet sich da was.
Leserforumvon RitaLinda | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 22 Antworten | 04.10.2019 21:45
Die gemeinsamen Eigentümer einer Immobilie können einen Verwalter haben - so wie ein einzelner Grundstückseigentümer ja auch einen Verwalter beauftragen kann. ... Aber, wer kann und darf eine Versammlung einberufen, auf der dann über so etwas beschlossen wird? ... Aber, wer kann und darf eine Versammlung einberufen, auf der dann über so etwas beschlossen wird?
Leserforumvon 170567Ole | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 29.07.2016 17:04
Dieser Verwalter verhält sich nicht angemessen. z.B. erklärt er der Versammlung, dass mein Sohn als Hartz IV -Empfänger den ganzen Tag zu Hause sei, So sagt er zu Beginn der Versammlung in die Runde, ich würde seine nicht anwesende Frau und Miteigentümerin stören. ... Zum Schluss floh er beinahe aus dem Saal mit dem Rat, die Eigentümer mögen sich vor der nächsten Versammlung ohne ihn treffen und darüber beraten, ob wir seinen Vertrag verlängern wollen oder nicht. ... Teilungserklärung Vollmachten nicht an Eltern oder andere Verwandte gegeben werden dürfen.
Leserforumvon Newton36352 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 5 Antworten | 10.10.2013 09:10
Nun habe ich gelesen, dass in einer zerstrittenen WEG die Vertretung durch den Verwalter oder einen anderen Eigentümer nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann. ... mir klingt das sehr nach einem von amts wegen bestellten "vormund" der den eigentlichen eigentümer vertreten darf. es gibt allerdins eine recht einfache möglichkeit herauszufinden was die Teilungserklärung meint : die frau bevollmächtigt den anwalt, der mann geht ebenfalls mitzur versammlung. sollte nun der anwalt abgelehnt werden ist man(n) trotzdem auf der versammlung und kann zur klärung der vertretungsregel die beschlüsse anfechten. aber das sollte einem der anwalt schon bei der mandatierung erklären können............. ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 15.10.2013 von guest-12325.10.2013 14:41:28 "mir klingt das sehr nach einem von amts wegen bestellten "vormund" der den eigentlichen eigentümer vertreten darf." ... Wenn er das Mandat übernimmt, dann wird er auch schon eine Idee haben, wie er seinen Auftritt vor der Versammlung durchsetzen kann.
Leserforumvon joschi06 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 16.10.2020 17:57
Guten Abend, ich bin der WEG-Verwalter einer kleinen vierer-WEG und gleichzeitig Eigentümer. ... Und die anderen Eigentümer haben die Versammlung dann durchgeführt und die Anträge abgestimmt. ... Es gibt keine Vorschrift, dass die Versammlung vom Verwalter geleitet werden muss.
Leserforumvon Zipp | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 28.11.2009 11:01
Die Suche im Internet ergab bisher nichts konkretes, außer immer wieder der Verweis auf die Teilungserklärung. ... Oder generell wenn Du als Eigentümer auch Verwalter bist ? ... Aber ich würde dir trotzdem abraten, ein Eigentümer-Verwalter wird sehr schnell zum Hausmeister und Mädchen für alles. die Wohnanlage hier nach dem Minimalprinzip zu modernisieren dir ist schon klar, dass das die Eigentümerversammlung entscheidet, und nicht der Verwalter ?
Leserforumvon Pit Dralon | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 15.10.2009 21:53
Der Verwalter ist keineswegs verpflichtet, allen Eigentümern alle Einzelabrechnungen aller Eigentümer zugänglich zu machen. ... Dass der Verwalter nicht alle Abrechnungen an alle Eigentümer schicken muss: OK! ... Das würde den Rahmen einer jeden größeren Versammlung sprengen und der Verwalter könnte dafür gleich nen ganzen Tag einplanen.
Leserforumvon Brand, Michael | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 04.02.2020 13:10
Muss ich es als Verwalter und Versammlungsleiter dulden, dass sich ein Eigentümer auf der Eigentümerversammlung von einem "Dritten" vertreten lässt (es gibt in der Teilungserklärung keine Einschränkung hinsichtlich eines bestimmten zu bevollmächtigten Personenkreises), dieser Eigentümer aber während der gesamten Versammlungszeit per Telefon mit dem Bevollmächtigten verbunden ist, sich permanent mit ihm austauscht und teilweise per Lautsprecher zur Versammlung spricht? ... Denn Eigentümer und Bevollmächtigter dürfen ja nicht gemeinsam an einer Versammlung teilnehmen. ... Gruss Michael Brand Am 5.2.2020 von Roland-S Zitat (von Brand, Michael):Muss ich es als Verwalter und Versammlungsleiter dulden, dass sich ein Eigentümer auf der Eigentümerversammlung von einem "Dritten" vertreten lässt (es gibt in der Teilungserklärung keine Einschränkung hinsichtlich eines bestimmten zu bevollmächtigten Personenkreises),JA Zitat (von Brand, Michael):... dieser Eigentümer aber während der gesamten Versammlungszeit per Telefon mit dem Bevollmächtigten verbunden ist, sich permanent mit ihm austauscht und teilweise per Lautsprecher zur Versammlung spricht?
Leserforumvon Einstein266 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 27.10.2010 21:22
Zur Zeit muss allerdings der noch amtierende Verwalter bei ordnungsgemäßer Verwaltung diese Versammlung einberufen,wen 25% der Eigentümer dieses nach § 24 (2) WEG in schriftlicher Form beantragen. Der Toppunkt zu dieser Versammlung wäre dann "Neuwahl des Verwalter`s. Weigert sich der jetzige Verwalter muss ein Eigentümer bei Gericht die Einberufung beantragen.Auch hier wieder der Toppunkt " Neuwahl des Verwalter`s.
Leserforumvon SallyKay | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 30.09.2009 11:10
Um das mal klarer auszudrücken, der Beiratsvorsitzende kann nur dann eine Versammlung einberufen wenn kein Verwalter da ist oder sich der Verwalter pflichtwidrig weigert. ... Weniger wichtige Dinge haben Zeit bis zur nächsten ordentlichen Versammlung und bei wichtigen, nicht aufschiebbaren Angelegenheiten wird der Verwalter schon von sich aus eine außerordentliche Versammlung einberufen. ... Es sei denn, in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Leserforumvon Tantewilla | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 01.02.2010 13:17
Wenn der Nutznießer keine Vollmacht hat, kann der Verwalter ihn dann aus der Versammlung entfernen lassen oder bestimmt das die Eigentümerversammlung? ... Zum Thema Versammlung/Vollmacht: es hängt davon ab, was in eurer Teilungserklärung stand bezüglich der Vollmacht (also wer diese jeweils wahrnehmen darf). Üblicherweise sind dies andere Eigentümer, der Verwalter und mitwohnende Familienangehörige.
Leserforumvon jomam | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 23 Antworten | 05.01.2018 09:02
Hallo zusammen, unsere Teilungserklärung basiert auf dem WE Gesetz von 1951, und lässt Vertreter in der Versammlung nur zu durch: - Verwalter - Ehegatten - anderen Eigentümer Kennt jemand eine Rechtsprechung, die diese nicht mehr zeitgemäße Regelung aufhebt, bzw die Vetrtetung durch einen Verwandten anstellen Ehegatten zulässt? ... Am 25.1.2018 von investmentclub Wenn der Verwalter auch Eigentümer in der Versammlung vertreten darf, würde ich keine Wohnung in dieser WEG kaufen. Am 25.1.2018 von Tobias F Zitat (von investmentclub):Wenn der Verwalter auch Eigentümer in der Versammlung vertreten darf, würde ich keine Wohnung in dieser WEG kaufen.
Leserforumvon Janina1190 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 07.06.2022 11:41
Die Arbeiten müssen demnächst auf einer außerordentlichen Versammlung beschlossen werden. Laut [u]Teilungserklärung [/u] kommen für die Kosten nur die Eigentümer auf, die auch einen Teil dieses Eigentums besitzen - ergo verteilt man die Kosten auf 10 Eigentümer. ... [quote=Janina1190]Laut HV ist dies nicht korrekt und es müssen sich alle 30 Eigentümer beteiligen[/quote]Ein Verwalter der die Teilungserklärung für "nicht korrekt" erklärt.
Leserforumvon katzenschnute | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 04.05.2011 16:28
Die Teilungserklärung kann abweichende Stimmrechte vorsehen: 1 Stimmrecht je Wohnung: Dann habt ihr 2. ... Um das mal so zu sagen, verlangen kann der Verwalter das nicht. ... Letzteres kann der Verwalter verlangen, muss er aber nicht.
Leserforumvon megathomas | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 06.02.2011 00:58
Kann man die Sache noch retten, in dem man den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer informiert und sich eine Vollmacht ausstellen lässt (nehmen wir mal an, der Verwalter würde bei diesem Spiel mitmachen)? ... Oder steht etwas abweichendes in Eurer Teilungserklärung? ... Das merkt man nicht in der Versammlung.
Leserforumvon Barbara01 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 27 Antworten | 24.06.2012 16:11
Hallo, ich brauche bitte Hilfe bei der Interpretation des Punktes "Stimmrecht" in unserer Teilungserklärung. ... Eine Vollmacht wird im Normalfall bei der Einladung mit übersandt und bei der Versammlung abgegeben und bleibt dann bei den Unterlagen zur Versammlung. ... Was hat der Ersteller der Teilungserklärung gewollt?
Leserforumvon biskini | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 12.03.2011 19:50
Das was in der Teilungserklärung steht, oder das was das WEG besagt? ... Also Tagesordnungspunkt für die nächste Versammlung aufnehmen : Genehmigung den Balkon der Wohnung von Dir als Wohnraum umbauen zu dürfen. ... Am einfachsten bekommst du eine Versammlung wenn du den Verwalter schriftlich aufforderst eine Sonderversammlung einzuberufen und diesen Punkt zur Abstimmung zu stellen.
123·5·10·11