24 Ergebnisse für „verwalter eigentümerversammlung beschluß hausmeister“

Leserforumvon WeinbergJR | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 03.06.2019 12:30
Jetzt ist der Hausmeister gleichzeitig Eigentümer einer Wohnung und war deshalb auch anwesend bei der Eigentümerversammlung. ... Zitat:War es rechtmäßig über diesen Beschluß abstimmen zu lassen, da ja der Hausmeister eigentlich keine Anträge stellen kann? ... Wenn die Eigentümerversammlung keinen Beschluss gefasst hat, dass der Hausmeister während Beratung und Beschlussfassung den Raum verlassen soll, dann durfte er anwesend sein.
Leserforumvon Purzeln | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 21.12.2008 18:16
Unserer Meinung nach, war der Hausmeister im Auftrag des Hausverwalters tätig, zumal er für den Verwalter mehrere Objekte betreute. ... Da gehört auch der Hausmeister mit rein. Dieses Recht schränkt man in der Regel dahingehend ein, dass der Beirat zustimmen muss oder ein Beschluss herbeigeführt wird.
Leserforumvon Lavazza12 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 14.01.2010 12:38
Auf der Eigentümerversammlung sollte man dann auch darauf hinweisen, dass der Hausmeister auch ordentlich sozialversichert werden muss (siehe Schwarzarbeit und wie vor die Steuer). ... Als nächsten Schritt kannst du in einer Eigentümerversammlung einen Beschluss herbeiführen, der die Kündigung zurücknimmt. ... Vielleicht hilft auch dieses weiter: Zitat: „DIE IN EINEM VERWALTERVERTRAG ENTHALTENE KLAUSEL, WONACH DER VERWALTER BERECHTIGT IST, OHNE ERMÄCHTIGENDEN BESCHLUSS DER EIGENTÜMERVERSAMMLUNG VERTRÄGE IM RAHMEN DER LAUFENDEN VERWALTUNG ABZUSCHLIEßEN, IST NICHTIG."
Leserforumvon Zipp | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 28.11.2009 11:01
Aber ich würde dir trotzdem abraten, ein Eigentümer-Verwalter wird sehr schnell zum Hausmeister und Mädchen für alles. die Wohnanlage hier nach dem Minimalprinzip zu modernisieren dir ist schon klar, dass das die Eigentümerversammlung entscheidet, und nicht der Verwalter ? ... Das greift hier aber gar nicht, da nicht der Verwalter entscheidet, sondern die Gemeinschaft per Beschluss, allerdings wäre es ein Rechtsgeschäft und damit wieder Stimmverbot. ... Außer der Hausmeister, der über mir wohnt.
Leserforumvon Charly777 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 17 Antworten | 26.09.2023 11:04
Wird eine solche Abrechnung dennoch mehrheitlich angenommen, gebilligt, kann man diesen Beschluss versuchen anzufechten. ... Im Durchschnitt verbraucht ein Hausmeister ca. 2-3 Eimer Putzwasser pro Treppenhaus pro Woche. ... Ist es ein gewerblicher Verwalter?
Beschluss zur Finanzierung 2,86 von 5 Sterne
Leserforumvon Taboule | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 08.04.2018 15:40
Ohne ermächtigenden Beschluss darf der Verwalter die Instandhaltungsrücklage nicht verwenden. ... Hier sehe ich keinen wirklichen Kritikpunkt, auch wenn es Verwalter gibt die zu jedem Beschluss noch ..... schreiben. ... Zitat (von Roland-S):Ohne ermächtigenden Beschluss darf der Verwalter die Instandhaltungsrücklage nicht verwenden.
Leserforumvon Ninchen123 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 21 Antworten | 09.04.2012 11:41
Selbstverständlich müsste der Verwalter bei notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen deine Kontaktaufnahme beantworten oder Dir einen Termin nennen, an dem Du die Beschluss-Sammlung einsehen kannst usw. ... Und er ist nicht "dein persönlicher Hausmeister" sondern der Verwalter der Gemeinschaft, da muss er nicht springen wenn im Gemeinschaftsklo das Papier alle ist. Und dem Verwalter "zusetzen" geht nach hinten los.
Leserforumvon ischunk | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 27.07.2011 15:18
Unser Miteigentümer hat als Beschlusspunkt für die anstehende Eigentümerversammlung den TOP -Einstellung einer €400 Kraft als Maurer für diverse Arbeiten in die Einladung aufnehmen lassen. ... Urlaub und Krankheit, Beiträge an die Berufsgenossenschaft, zusätzlicher Aufwand für den Verwalter usw. ... Urlaub und Krankheit, Beiträge an die Berufsgenossenschaft, zusätzlicher Aufwand für den Verwalter usw.
Leserforumvon UlliMaxi | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 26.03.2023 18:29
Beratungs-, Versicherungs-, Hausmeister-, Lieferungs-, Heiz- Aufzugs- und Brandmeldeanlagenservice-, Wartungs- und lnstandsetzungsverträge, auf Rechnung und Namen der Gemeinschaft vornehmen und Kündigungen auch von bestehenden Verträgen kann der Verwalter in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat eigenständig ohne Beschlussgenehmigung der Versammlung vornehmen." „§7 Sonstige Bestimmungen Der Verwalter ist berechtigt alle für die Bewirtschaftung der Anlage notwendigen Werk-, Dienst-, Versicherungs-, Wartungs- und Lieferverträge abzuschließen und zu kündigen. Der Verwalter benötigt hierzu keinen genehmigenden Beschluss der Eigentümerversammlung." ... Die Eigentümerversammlung ist in zwei Wochen anberaumt.
Leserforumvon carpet1803 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 6 Antworten | 20.08.2016 18:04
Die Verwaltung schweigt im Moment Am 22.8.2016 von Heike J Über die Kreditaufnahme wird der Verwalter nicht bestimmen können. Es muss eine Eigentümerversammlung einberufen werden, um die finanzielle Misere zu klären und entsprechende Beschlüsse zu fassen. ... Hier ist die Finanzlage offen zu legen und durch Beschluss einer entsprechenden Umlage die Liquidität herzustellen.
Leserforumvon tinchen01 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 21 Antworten | 05.05.2009 18:51
was denn fehlerhaft sei, damit die HV sich auf die Eigentümerversammlung vorbereiten könne. ... Angeblich habe er jetzt rausgefunden, dass der Hausmeister einen unkündbaren (!) ... Die ETV hat daraufhin beschlossen, den Hausmeister weiter zu beschäftigen.
Leserforumvon tanjalessia | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 08.11.2022 09:06
Verwalter beschließen. ... zum Verwalter bestellt? ... [/quote]Die HV muss den TOP über einen entsprechenden Beschluss für die nächste Eigentümerversammlung aufnehmen.
Leserforumvon Alitana | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 23 Antworten | 15.03.2016 09:23
War der Beschluß zulässig? ... Der Verwalter braucht immer einen Beschluss, um abweichend vom gesetzlichen Rahmen tätig werden zu dürfen. ... [quote=Heike J]Der Verwalter braucht immer einen Beschluss, um abweichend vom gesetzlichen Rahmen tätig werden zu dürfen.
Leserforumvon ip578343-23 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 18 Antworten | 07.12.2023 15:00
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde etwas zu unseren Lasten beschlossen. ... Da der Verwalter in unserer Nähe wohnt und gelegentlich das Anwesen besucht, konnte auch er oder der Hausmeister die Vorwürfe nicht bestätigen. ... [/quote] Am 7.12.2023 von ip578343-23 [quote=Spezi-2]Gibt es ein Protokoll über den Verlauf der Eigentümerversammlung ?
Leserforumvon Hanashra | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 39 Antworten | 28.12.2008 16:11
Es gab auch keinerlei Beschluss zu dieser Maßnahme. ... Anzunehmen ist, dass die Eigentümerversammlung die Eigenmächtigkeiten des Verwalters und des Beirats billigt mit der Konsequenz, dass die Hausgeldabrechnung verabschiedet wird und die Entlastung erfolgt. ... Ich selbst habe als heftigsten Fall miterleben müssen, dass eine Ortsbegehung mit Gutachter, Hausmeister, Bauträger und Beirat auf meinem Sondereigentum wegen meiner Sache druchgeführt wurde und mi
Leserforumvon francesued | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 24 Antworten | 09.06.2018 16:52
M.a.W.: Der Zeitpunkt der Eigentümerversammlung spielt für die Einkommensteuererklärung keine Rolle. ... Ego: Zahlung in 2017, Abrechnung und Beschluss in 2018, Aufnahme in Steuererklärung 2018 (die bis zum 31.05. ... Kann nicht sein, da es mangels Beschluss ja noch gar keine Jahresabrechnung 2017 geben kann.
Leserforumvon großmädle | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 7 Antworten | 15.04.2014 14:50
Hier wurde uns Eigentümer dann mitgeteilt, nach einstimmigen Beschluß ist jetzt Fa. so und so Hausmeister. ... Kann ich mir kaum vorstellen, aber falls doch, dann würde ich bei der nächsten Eigentümerversammlung als erstes mal darüber abstimmen, einen neuen Hausverwalter zu beauftragen. ... Seit wann haben Mieter etwas auf einer Eigentümerversammlung zu suchen oder gar zu sagen?
Leserforumvon hansi88 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 24.06.2009 11:37
In einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass das Rohr weg muß. ... Der Verwalter beachtete dies nicht. ... Als erstes wurde herumposaunt, ich als Hausmeister wäre unfähig, ich würde direkt abgewählt werden...
Leserforumvon goe35 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 05.12.2010 20:41
Die Summe reicht nie und nimmer für echte Kosten (86 m² Altbau in den neuen Bundesländern), und auch nicht für Hausmeister, Verwaltung, Instandhaltung, Instandhaltungsrücklage oder z.B. eine neue Kleinkläranlage die wir bauen müssen (locker 15.000 EUR). ... Gibt es eine schriftliche Form der Beschlussfassung für den Verwalter? Ohne einen entsprechenden Beschluss der Verwalterbestellung sollte man keine Instandsetzungsarbeiten durchführen lassen.
Leserforumvon Janina1190 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 23.09.2021 21:32
Oder war der Verwalter bevollmächtigt? ... Wenn es ein Antrag an die Eigentümerversammlung war, kann man den nicht einfach vergessen, sondern man kann den Beschluss dann anfechten. ... Die Verwaltung hat den Beschluss umzusetzen, fertig.
12