Habe an Verwalter gefragt, ob einer reicht, weil TErkl. sagt zwei... ... Jedoch könnte ein Eigentümer oder auch die Gemeinschaft den Verwalter durch eine Klage dazu zwingen, das Protokoll von zwei Eigentümern unterschreiben zu lassen. ... [quote=hh]Jedoch könnte ein Eigentümer oder auch die Gemeinschaft [u]den Verwalter durch eine Klage dazu zwingen[/u], das Protokoll von zwei Eigentümern unterschreiben zu lassen.
Das ist auch folgerichtig, denn im anderen Fall könnte der Verwalter durch eine solche einfache Verzögerungstaktik beim Protokoll das Recht der Eigentümer auf Beschlussanfechtung aushöhlen. ... Am 16.4.2023 von 3113 Der Verwalter muss kein Protokoll versenden. ... Am 16.4.2023 von Roland-S [quote=3113]Der Verwalter muss kein Protokoll versenden.
Eigentümerversammlung + Protokoll
3,29 von 5 Sterne
Nach der Eigentümerversammlung wurde ein Protokoll erstellt. ... Dieser schickte es dann an Eigentümer 3. Nun behauptet Eigentümer 3, er hätte dieses Protokoll niemals erhalten.
Gibt es eine Vorschrift auf welchem Weg ein Protokoll zu versenden ist? ... Hintergrund: Ich versende als Verwalter einer WEG-Gemeinschaft die Protokolle an die Eigentümer via e-mail. Am 22.4.2016 von wohni Als Verwalter sollte man solche Basics eigentlich wissen. ;-) Anspruch auf Übersendung der Niederschrift haben die Eigentümer nur dann, wenn dies zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter so vereinbart ist.
Und wenn ja, mit welcher Konsequenz für den Verwalter? ... Nachtrag Im Protokoll steht unter Top wörtlich: 'der Verwalter verzichtet auf eine Entlastung'. ... Ich hätte geschrieben : Der Verwalter wird mit XYZ Stimmen entlastet, und als Zusatz geschrieben : Der Verwalter verzichtet auf die erteilte Entlastung ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Abstimmung: Beiratvorsitzende (mit allen Vollmachten der fehlenden 4 Eigentümer) = 5 mal JA Eigentümer = Nein Protokoll: Wird dem Eigentümer zu geschickt, jedoch spiegelt das Protokoll nicht den Verlauf wieder und somit weigert sich der Eigentümer dies zu unterschreiben. ... Also müssten unterschreiben : Verwalter, Beirat und der Threadstarter. ... Verwalter) und eines Eigentümers bedarf.
Am 12.2.2020 von manneier Kurzform: Das Protokoll ist vom Verwalter, zwei Eigentümer oder falls Beirat, von diesem und einem Eigentümer zu unterschreiben. 2 Zitat von einer HV -Webseiten 1) (https://www.hausverwaltung-ratgeber.de) Selbstverständlich ist durch eine dieser Personen eine Unterschrift nur dann zu leisten, wenn sie tatsächlich an der entsprechenden Eigentümerversammlung teilgenommen hat. ... Das Protokoll ist vom Verwalter und von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen." ... Am 4.3.2020 von Roswitha2503 Wir, ohne Verwalter und ohne Beirat haben kein einziges Protokoll unterschrieben.
Dieses Recht habe nur der Verwalter, wenn dieser sich weigert der Vorsitzende des Beirats, oder ein vom Gericht ermächtigter Eigentümer !!! ... Den Verwalter erreiche ich natürlich am Wochenende nicht. ... Für die Gültigkeit von Beschlüssen ist das Massgebend was vom Verwalter auf der Versammlung verkündet wurde - im Zweifel Zeugenaussagen anwesender Eigentümer.
Muss Verwalter die Eigentümer nicht informieren ?
2 von 5 Sterne
Muß der Verwalter die Eigentümer noch auf Reparatur hinweisen, fragen, oder drängen, wenn die Eigentümer schon lange über ein Baumangel, die zum Schaden führen könnten, wissen. ? ... Mein Hinweis an die anderen Eigentümer lief ins Leere. ... Schade, dass du nicht unser Verwalter bist.
Und als Verwalter ist man gut beraten auch nicht viel mehr im Protokoll aufzunehmen. Am 5.7.2014 von Offerte . @ Tobias inwiefern ist der Verwalter gut beraten, nicht viel mehr ins Protokoll aufzunehmen ? ... Selbstverständlich darf der Verwalter mit jedem Eigentümer sprechen, ein Kommunikationsverbot gibt es nicht.
Unterschied zwischen Beschluss und Protokoll
5 von 5 Sterne
Danke für Informationen und Grüße Am 30.10.2010 von Heike J Mach den Verwalter auf seinen Fehler aufmerksam, vielleicht mit Hinweis auf andere Eigentümer, die bei der Versammlung anwesend waren und bereit sind, den richtigen Wortlaut des Beschlusses zu bezeugen. ... Danach hat kein Eigentümer einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Berichtigung eines Protokolls einer Wohnungseigentümerversammlung, da in dieses Protokoll nur Beschlüsse reingehören. Nur dann, wenn durch ein falsches Protokoll eine „erhebliche Beeinträchigung" stattfindet, ist der Verwalter verpflichtet, ein fehlerhaftes Protokoll zu berichtigen.
Leserforumvon guest-12325.03.2020 14:55:28
|
WEG, Wohnungseigentum, Immobilien
|
14 Antworten
|
14.12.2016 10:19
A hat bis zur Einstellung die Summe an Hausgeld bezahlt die der vorherige EIgentümer gezahlt hat. ... Der Verwalter ist nicht verpflichtet! ... Aber da muss der Eigentümer natürlich zum Verwalter hinfahren.
Hallo zusammen, wer soll- oder muss das Protokoll unterschreiben nach einer Außerordentliche ETV? Reicht es wenn nur der Verwalter unterschrieben hat? Sonst nach einer "normalen" ETV, haben immer noch 2 Eigentümer unterschrieben, jetzt wurde gar nicht danach gefragt, wer noch unterschreibt, obwohl es um wichtigen Finanziellen-Problemen geht, was die Eigentümer betrifft.
Neuen Verwalter bestellen
5 von 5 Sterne
Weigert sich der jetzige Verwalter muss ein Eigentümer bei Gericht die Einberufung beantragen.Auch hier wieder der Toppunkt " Neuwahl des Verwalter`s. ... Trefft euch doch alle ganz einfach mal kurz am Neujahrstag, wählt den neuen Verwalter und fertigt ein Protokoll darüber an. ... und dann soll das Protokoll zum Grundbuchamt.
Folgender Sachverhalt: Es fand eine Eigentümerversammlung statt in der 1 Eigentümer anwesend war ...2 Eigentümer (Mehrheitseigentümer) lassen sich durch die Verwalterin vertreten. ... Eine Wohnung ist jetzt verkauft worden ...der Verwalter hat zugestimmt ...nur jetzt ist natürlich kein Eigentümer vorhanden der auf der Versammlung anwesend war um die Unterschrift notariell zu bestätigen bzw. das Protokoll wurde von dem Eigentümer ja eh nicht unterschrieben.
Bloss, wie will man das nachweisen, solange noch kein Protokoll der ETV vorliegt. ... Und in der Beschluss-Sammlung steht i.d.R. auch nicht anderes als im Protokoll der ETV und dieses bekommt jeder Eigentümer zugeschickt. ... Hat der Verwalter ein Interesse daran ?
Wer entscheidet, welcher Miteigentümer das Protokoll der ETV überprüfen und unterschreiben darf ? ( 18 Eigentümer, 17 davon a.d. alten Bundesl.)) ... b) wenn kein Wohnungseigentümer wie vorgeschrieben unterschreibt, sondern lediglich der Verwalter und 2 Beiräte ?
Die Eigentümer folgen zumeist unkritisch den Vorschlägen des Verwalters. ... Man hat den Eindruck, sie fürchten, der Verwalter schmeißt den Job hin. ... Ich würde seine unqualifizierten Bemerkungen s.o. gern ins Protokoll schreiben lassen.
Da sich die Wohnung und die anderen 5 Eigentümer ca. 300km entfernt befinden, lasse ich mich durch den Verwalter vertreten. ... Ist das Protokoll in so einem Fall überhaupt rechtens? ... [quote=spaetzahler]Ist das Protokoll in so einem Fall überhaupt rechtens?
Hallo, ich habe einen Umlaufbeschluss an alle Eigentümer unserer WEG verschickt. ... Nun hat der Verwalter (Ehemann bzw. ... Ist das Protokoll ausreichend?