158 Ergebnisse für „verwaltung abrechnung versammlung“

Leserforumvon La Nonna | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 10 Antworten | 24.08.2012 23:19
Hallo, Ist es korrekt wenn die Mieter bereits eine Nk-Abrechnung erhalten haben bevor eine ET-Versammlung stattgefunden hat. ... Bei uns erstellt die HV die NK-Abrechnung und in der ET-Versammlung wurde bisher immer erst darüber abgestimmt ob diese so in Prdnung geht. ... Der Termin fùr die so späte Versammlung hat damit zu tun das wir in diesem Jahr schon eine außerordentliche ET-Versammlung hatten und die dort getroffen Beschlüsse wg.
Leserforumvon Paragrafenreiter | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 17 Antworten | 05.11.2020 15:14
Müssten wir beim TOP Abrechnung mit nein stimmen und mit welcher Mehrheit? ... Die relevantere Frage ist, in wie weit man das als Verwaltung umsetzen müsste bzw. könnte. ... Es gibt 5 TOP aber nur 4 Weisungen Man ist nicht an den vorgegebenen Vollmachtsvordruck der Verwaltung gebunden.
Leserforumvon jabbba | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 16.05.2018 20:07
Vor 3 Jahren wurde eine neue Verwaltung angeheuert, weil die damalige aufgehört hat. Leider ist die neue Verwaltung bezüglich der Abrechnungsunterlagen und Versammlung ständig in Verzug. ... Es gab hinterher mit der Abrechnung 2016 zusätzlich eine Entschuldigung im Schreiben und es wurde versprochen bis Ende April die Abrechnung für 2017 fertig zu machen und umgehend die Versammlung entsprechend zu halten.
Leserforumvon donaunixe | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 3 Antworten | 19.04.2017 13:42
Die Jahresabrechnung für 2016 und die Entlastung der Verwaltung konnten deshalb nicht rechtskräftig beschlossen/entlastet werden.Warum hat man nicht rechtzeitig vor der Versammlung geprüft, so dass eventuelle Unstimmigkeiten vor der Versammlung hätten ausgeräumt werden können? ... Am 20.4.2017 von donaunixe Zitat: Warum hat man nicht rechtzeitig vor der Versammlung geprüft, so dass eventuelle Unstimmigkeiten vor der Versammlung hätten ausgeräumt werden können? ... Und zum Thema Strom für die Heizung: Es gibt sehr wohl einen Stromzähler und dieser wird auch abgelesen aber die Verwaltung wollte nicht auf die Abrechnung des Stromversorgers warten und hat die Kosten (vermutlich auch in den Vorjahren) als Schätzung weitergegeben.
Leserforumvon schda_677 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 10.03.2017 10:08
Der Vertrag mit der jetztigen Verwaltung läuft Mitte des Jahres ab und ist auch bei der letzten Versammlung bereits zu dem Zeitpunkt abberufen worden. Kann ich mich nun bei einer nächsten Versammlung als Verwalter aufstellen und durch Mehrheit wählen lassen? ... Das nötige Know How mit Abrechnung erstellen und Beschlüsse und Protokolle schreiben, Versammlungen halten usw.
Leserforumvon Kerstin N. | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 9 Antworten | 28.05.2018 18:46
Die Sache möglichst vor der Versammlung, in der dann über die Abrechnung beschlossen wird, klären. Denn, hat die Versammlung erst einmal die Abrechnung so berschlossen, wird der Ausgleich der Salden fällig. ... Die Sache möglichst vor der Versammlung, in der dann über die Abrechnung beschlossen wird, klären.
Leserforumvon Eigentümer M | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 13.06.2015 11:51
Nun hat die Verwaltung für meine Wohnung zwölf Monate mit zwei Personen abgerechnet! Die Abrechnung haben wir zwei Wochen vor der Versammlung erhalten. ... Letzte Woche war nun die Versammlung.
Leserforumvon Minie-Bieni | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 2 Antworten | 03.09.2016 08:28
Nun kam die Einladung zur ET-Versammlung und wir haben auch die komplette Abrechnjng für das Jahr 2015 bekommen. ... So wie wir das nun durch die Verwaltung verstanden haben, wäre dann nämlich der neue Besitzer unserer Mietwohnung für unsere Abrechnung 2015 zuständig und wir für die Abrechnung des Mieters unserer Gekauften ETW (den wir nicht mal kennen??) ... Die Verwaltung hat nur immer mit dem aktuellen Eigentümer zu tun.
Leserforumvon Meister_Petz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 13.05.2012 18:14
Falls die Abrechnung beschlossen wird sollte man sie unverzüglich anfechten. ... Das hört sich imho nach laienhafter Verwaltung an. ... Somit weiß ich nun nicht ob die Abrechnung beschlossen wurde und überhaupt stattfand, da sie nicht rechtzeitig angekündigt wurde (Versammlung am 26.06.12, Ankündigung am 18.06.12).
Leserforumvon mkaz | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 13 Antworten | 10.12.2008 20:49
Darf die WEG Verwaltung ohne Zustimmung die Rücklagen für einen Rechtsstreit plündern? ... So haben die anderen die Verwaltung für weiter 3 Jahre gewählt. ... Müll ist ein Fehler, der von der Verwaltung zu korrigieren ist.
Leserforumvon Hanashra | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 16 Antworten | 05.10.2009 11:50
Okay Hanashra, diese Option gibt es nicht, die Verwaltung ist nicht verpflichtet unaufgefordert jeden Eigt. über alles vorab zu informieren, dafür dient die jährliche Versammlung. Auf dieser soll die V. berichten was im abgelaufen Jahr passiert ist, dito der Beirat, und es soll auf dieser Versammlung auch die Planung für das kommende Jahr gemacht werden. ... Das hat mit der Informationspflicht gar nix zu tun, und wenn hier ein Fehlverhalten der Verwaltung vorliegt, solltest Du dieses spätestens auf der Versammlung publik machen, gegen Abrechnung und Verwalterentlastung stimmen, Beiratswahlen einfordern und wenn Dir die Abstimmungsergebnisse nicht genehm sind, den Klageweg bestreiten.
Leserforumvon mailtonb | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 8 Antworten | 18.08.2019 18:39
Daher wurde diese in der letzten Versammlung nicht beschlossen. ... Unsere Verwaltung behauptet keine Entnahmen aus der Rücklage tätigen zu können, die in 2018 eingezahlt wurden, weil eben diese Abrechnung nicht beschlossen wurde. ... Daher wurde diese in der letzten Versammlung nicht beschlossen.
Leserforumvon Frank Severin | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 11 Antworten | 05.02.2009 23:46
Denn ansonsten prüft die Verwaltung letztlich ihre eigene Abrechnung und weitere Konflikte sind vorprogrammiert. ... Außer: Das Thema für die Tagesordnung der nächsten Versammlung vormerken! ... Raten möchte ich noch, dass die Verwaltung bei der nächsten Versammlung sich selbst auf die Tagesordnung setzt.
Leserforumvon Hanashra | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 39 Antworten | 28.12.2008 16:11
Am 29.12.2008 von guest-12327.06.2010 20:05:23 In der nächsten Versammlung gibt es einen Beschluss über den Haushalt der Gemeinschaft, also auch über die Abrechnung dieses Bauwerks. ... Beide dürfen nur machen was die Versammlung genemigt. ... Sollte das Gericht die Beschlüsse für ungültig erklären, müsste die Hausverwaltung eine neue Abrechnung machen und diese von einer neuen Versammlung beschließen lassen.
Leserforumvon curiosus20 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 1 Antwort | 06.10.2020 12:35
Neue WEG-Versammlung unter fristgerechter Einladung = Fehlanzeige. Abrechnung für die letzten Jahre = Fehlanzeige. ... Aufforderung stellt sich die WEG-Verwaltung stumm, reagiert in keiner Weise.
Leserforumvon katzenschnute | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 19 Antworten | 04.05.2011 16:28
Wenn nein, müßte ja zur Kostenverteilung die Verwaltung manuel erst eure 2 Wohnungen die MEA zusammenrechnen (bei einer Abrechnung), also ein Nachteil für ihn. ... Also bleibt,- bei einer ordentlichen Verwaltung wird für jedes Teileigentum eine Abrechnung erstellt. ... Wenn nein, müßte ja zur Kostenverteilung die Verwaltung manuel erst eure 2 Wohnungen die MEA zusammenrechnen (bei einer Abrechnung), also ein Nachteil für ihn."
Leserforumvon joebeuel | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 30.08.2018 08:13
Oder kann sie garnichts abrechnen, weil sie keinen Vertrag vorlegen kann, der sie zu einer zusätzlichen Abrechnung berechtigt? ... Zitat (von joebeuel):Oder kann sie garnichts abrechnen, weil sie keinen Vertrag vorlegen kann, der sie zu einer zusätzlichen Abrechnung berechtigt?... Aber nach 15 Jahren bricht sich der Verwalter keinen ab, wenn er eine außerordentliche Versammlung einberuft um die Situation zu besprechen und einen oder mehrere Beschlüsse für das weitere Vorgehen zu erwirken.
Leserforumvon wonko65 | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 01.04.2017 00:16
Die erste Verwaltung wurde von einem Eigentümer in der 2. ... Abrechnung ein Verbrauch von ca. 280 m³ bei ca.840 m³ Gesamtverbrauch. Reklamiert wurde das aber erst nach der Versammlung durch Anfechtungsklage.
Leserforumvon leonii | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 4 Antworten | 27.02.2009 11:42
A) Zum Beispiel dass die Verwaltung Kosten in der Abrechnung aufgelistet hat, welche gar nicht angefallen sind. ... Ja, Beschlussanfechtung innerhalb 1 Monat ab Beschlussfassung über die Abrechnung. Falls Betrug beweisbar evtl. weitergehende rechtliche Schritte (bitte dazu anwaltlich beraten lassen) und spätestens auf der nächsten Versammlung Verwaltung abwählen. lg R.M.
Leserforumvon sittingduck | WEG, Wohnungseigentum, Immobilien | 18 Antworten | 27.03.2019 14:44
Die Kiste mit den Belegen steht dann am Tag der Versammlung auf dem Tisch. ... Die Kiste mit den Belegen steht dann am Tag der Versammlung auf dem Tisch. ... Deshalb ist eine Rechnungslegung so wichtig.Meine Erkenntnisse bisher sind: Rechnungslegung bedeutet: Rechnungslegung bezieht sich nur auf die Gesamt-Abrechnung.
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