164 Ergebnisse für „schuldner einkommen“

Leserforumvon Speedy Gonzales | Insolvenzrecht | 2 Antworten | 19.08.2009 07:02
Werden beide Einkommen zusammengezählt und daraus ein für den Schuldner höherer Satz der Pfändungsgrenze berechnet? Wohnung: Der Schuldner lebt beim Lebenspartner in dessen Wohnung kostenfrei mit. Wird hier ein fiktives Einkommen in Höhe des Vorteils durch die Ersparnis einer eigenen Wohnung unterstellt?
Leserforumvon palatin | Insolvenzrecht | 4 Antworten | 21.10.2019 03:12
Er verfüge für den Schuldenbereinigungsplan über Einkommen von 1600 Netto. ... Auf Nachfrage kam die Auskunft, dass sie den Schuldner derzeit nicht vertrete. ... Warum eigentlich kann einem Schuldner, der regelmäßiges Einkommen bezieht durch einen durchaus gefragten Handwerkerberuf, nicht eine Umschuldung auferlegt werden?
Leserforumvon Alexa? | Insolvenzrecht | 8 Antworten | 02.08.2017 10:33
Der Schuldner meldet aber Private Insolvenz. -- Editier von Alexa? ... Ich vermute mal, dass der Schuldner an den GV Zahlungen geleistet hat, allerdings unter dem Eindruck der Zwangsvollstreckung. ... Bin selber nicht pfandbar Am 2.8.2017 von Eidechse Wenn Sie selbst kein pfändbares Vermögen und Einkommen haben, dann wird das der einfachste Weg sein, um nicht zahlen zu müssen.
Leserforumvon Salea | Insolvenzrecht | 9 Antworten | 20.02.2017 20:11
Der Schuldner besitzt ein Haus, welches ihm gehört und abbezahlt ist und er ist selbständig. ... Das Einkommen kann schnell mal unter die Pfändungsfreigrenze rutschen, gerade bei Selbständigen. ... Nur gibt es auch legale Schlupflöcher für den Schuldner.
Leserforumvon bankosi | Insolvenzrecht | 18 Antworten | 25.11.2014 12:34
Ich weiß, dass der Schuldner eine "gute Rente" hat, die sich um die 2000€ bewegen dürfte. ... Das mit der guten Rente, habe ich nicht schriftlich, habe aber einen Bekannten der mit dem Schuldner bis zur Rente zusammengearbeitet hat. Mein Bekannter hat mir gesagt was er selbst als Rente erhält und der Schuldner dürfte sich in dieser Größenordnung bewegen.
Leserforumvon sun32 | Insolvenzrecht | 24 Antworten | 08.11.2010 10:55
Der Schuldner hat EV abgegeben, wobei im EV keinerlei keine Auskünfte über Einkommen. ... Du kannst den Schuldner ggf. wegen Betruges anzeigen. ... Aber in Deutschland sind Schuldner Opfer und nicht Täter!
Leserforumvon jkanuff | Insolvenzrecht | 26 Antworten | 30.10.2012 14:40
Einkommen ist für mich bisher "verdientes Geld", ALG2 eine Sozialleistung, vom Charackter eher als Geschenk als verdientes Geld. ... Einkommen ist Einkommen, egal woher es stammt. Auch Zinsen auf Festgeldbeträge zählen zu Einkommen.
Leserforumvon bantam123 | Insolvenzrecht | 2 Antworten | 15.02.2017 16:00
Angenommen der Schuldner musste aufgrund der Verpflichtungen, welcher dieser nicht nachkommen konnte, in die Privatinsolvenz gehen. Der Schuldner hat lediglich ein pfändungsfreies Einkommen und auf weiterer Sicht ist nicht mit einer Verbesserung der Einkommenslage zu rechnen. ... Der Schuldner sollte sich hüten, da einzugreifen und selbst Zahlungen zu leisten, das kann dazu führen, das das ganze Insolvenzverfahren gegen die Wand fährt.
Leserforumvon CarlNDS | Insolvenzrecht | 1 Antwort | 26.03.2013 09:14
Der Schuldner reicht Bescherde beim Landgericht ein. Das Landgericht beschließt: ".. der Beschluss des Amtsgericht wird abgeändert und dem Schuldner verbleiben 200,00 € netto vom pfändbaren Einkommen." Der Schuldner hat zwischenzeitlich eine Lohnerhöhung erhalten.
Leserforumvon Katharina Janzen | Insolvenzrecht | 3 Antworten | 22.09.2009 10:25
Mein Einkommen beträgt 500€ - ist das zu viel, als dass mein Mann für mich unterhaltspflichtig wäre? ... (Vom Einkommen Deines Mannes wirst Du nicht voll als Unterhaltsberechtigte abgezogen, da Du eigenes Einkommen hast). ... Was genau bedeutet"Vom Einkommen Deines Mannes wirst Du nicht voll als Unterhaltsberechtigte abgezogen, da Du eigenes Einkommen hast "?
Leserforumvon Hubertka | Insolvenzrecht | 3 Antworten | 01.02.2014 21:28
Da ich 2 Kinder habe, ist kein pfändbares Einkommen vorhanden, muss ich überhaupt Gerichtskosten zahlen, bzw. ... Nach Erteilung der RSB würde dann das Gericht auf den Schuldner zukommen und die Kosten fordern. ... Der Schuldner hat aber die Möglichkeit einen weiteren Stundungsantrag nach § 4b InsO zu stellen.
Leserforumvon icecycle | Insolvenzrecht | 2 Antworten | 23.06.2014 15:09
Ab dem Zeitpunkt dass Schuldner`s Gelder von Insolvenzverwalter verwaltet werden, kann der Schuldner ja nicht mehr selbst bezahlen. ... Den unpfändbaren Teil seiner Bezüge behält der Schuldner. ... Wenn der Schuldner die Miete aus seinem unpfändbaren Einkommen/Vermögen nicht begleicht, ist das sein Problem.
Leserforumvon van_tast | Insolvenzrecht | 3 Antworten | 19.05.2014 15:17
Ein Schuldner hat die Regelinsolvenz in Deutschland angemeldet, und befindet sich (frisch) in der Wohlverhaltensphase. Was muss der Schuldner alles beachten, wenn er seinen Wohnort ins Ausland verlegen möchte, ohne die Restschuldbefreiung dabei zu gefährden? ... Wer also im Inland bereits einen Job hat, aus dem pfändbares Einkommen entsteht, sollte sich einen solchen Schritt dreimal überlegen.
Leserforumvon go358600-85 | Insolvenzrecht | 2 Antworten | 30.01.2013 12:01
----------------- "" Am 30.1.2013 von Eidechse Wie der Schuldner und seine Familienangehörigen mit seinem pfändungsfreien Einkommen des Schuldners und dem Einkommen der Familienmitglieder umgehen und ob dies für teure Mieten ausgegeben wird, interssiert den IV tatsächlich nicht. Da ist nämlich kein insolvenzbefangenes Vermögen oder Einkommen betroffen. Sollte der Gläubiger die Vermutung hegen, dass der Schuldner evtl. noch weitere Einnahmequellen hat, von denen der IV nichts weiß, dann reicht für ein weiteres Vorgehen des IV nicht aus, dass der Gläubiger diese Vermtung mitteilt und auf die teuren Mieten und das angebliche Missverhältnis zwischen Familieneinkommen und Miethöhe hinweisen.
Leserforumvon guest-12325.06.2011 21:11:02 | Insolvenzrecht | 5 Antworten | 06.06.2009 11:24
Die eidesstattliche Versicherung "schützt" nur vor Abgabe einer weiteren eidesstattlichen Versicherung innerhalb der nächsten drei Jahre, wenn der oder ein anderer Gläubiger keine Anhaltspunkte dafür vortragen kann, dass Vermögen/Einkommen seit der letzten e.V. dazugekommen sein könnte. ... Sollte es zu gerichtlichen Maßnahmen gegen den Schuldner kommen, müsste der Schuldner sich dagegen wenden und sich entweder entsprechend verteidigen oder ggf. ... Eher hat der Schuldner den Gläubiger schikaniert, und nicht umgekehrt.
Leserforumvon jurabine | Insolvenzrecht | 3 Antworten | 30.07.2010 22:36
Der BGH gab dem Schuldner voll Recht, wenn er die Schulden aus seinem pfändungsfreien Einkommen gezahlt hat. ... Entsprechend habe ich beim Schuldner nachgefragt. Er kann die ganzen Schulden nicht sooo schnell aus seinem Einkommen zahlen wie er das KfZ benötigt.
Leserforumvon oceancity | Insolvenzrecht | 7 Antworten | 06.01.2010 11:52
durch zufall habe ich nur davon erfahren und gerade noch rechtzeitig meine forderungen anmelden können. mittlerweile wurde der schuldner mehrfach vom insolvenzverwalter aufgefordert, sein derzeitiges einkommen nachzuweisen - keine reaktion. wie kann das sein, dass das so hingenommen wird? ... Vom pfändbaren Vermögen sowie dem Einkommen welches über dem Pfändungsfreibetrag liegt werden zunächst die Verfahrenskosten sowie der Insolvenzverwalter bezahlt, den Rest verteilt dann der Insolvenzverwalter unter den Gläubigern die in der Insolvenztabelle aufgeführt sind. quote:mittlerweile wurde der schuldner mehrfach vom insolvenzverwalter aufgefordert, sein derzeitiges einkommen nachzuweisen - keine reaktion. ... Der Schuldner muss bei Antragstellung alle Gläubiger bennenen.
Leserforumvon guest-12301.08.2013 09:13:56 | Insolvenzrecht | 3 Antworten | 24.01.2013 09:31
In der WVP muss der Schuldner definitiv nicht mehr seine Kontoauszüge vorlegen. Wenn der Treuhänder Auskünfte über das Einkommen haben möchte dann kann der Schuldner dies auch durch Vorlage der Lohnabrechnung nachweisen. Einziger Sinn und Zweck wäre doch hier den Schuldner auszuspionieren.
Leserforumvon Aladdin26 | Insolvenzrecht | 17 Antworten | 20.12.2011 17:08
Selbst wenn der Schuldner seine Frau als "Strohfrau" einsetzt, so existiert keine Verdienstabrechnung mit dem Namen des Schuldners drauf, also gibt es auch kein Einkommen, das er verschleiern könnte. Wenn die Frau ihm ihr Einkommen schenkt, dann spielt das im eröffneten Verfahren als Vermögenszuwachs natürlich eine Rolle, aber nach Aufhebung des Verfahrens darf der Schuldner solche Geldgeschenke behalten. ... Am 23.12.2011 von icecycle quote:der Schuldner alle möglichen Tricks aufwendet, in dem er die Firmen nicht über seinen Namen laufen lässt und meint so aus dem Schneider zu sein obwohl er der faktische Geschäftsführer ist, und das Einkommen einsteckt, welches ganz sicher über der Pfändungsfreigrenze liegt.
Leserforumvon Trailor85 | Insolvenzrecht | 1 Antwort | 09.10.2018 10:21
Schuldner hat EV abgegeben. ... Hat minderjährige Kinder für die er Bausparverträge machte und demzufolge auch einzahlte, da die Kinder kein Einkommen hatten. ... Also Klage gegen Sohn, der ja aber vom Schuldner vertreten wird, weil minderjährig?
123·5·9