93 Ergebnisse für „bild werk“

Leserforumvon keingast | Urheberrecht | 9 Antworten | 20.02.2011 22:16
Ansonsten hat der Urheber wohl die Rechte an dem Werk. ... Denn das so erstellte Werk wäre nicht "rechtswidrig hergestellt" - das wäre nur die Kopie der Software selbst. (Dumm gesagt, wenn ich dir einen Pinsel klaue und damit ein Bild male, ist das Bild damit auch nicht "rechtswidrig hergestellt".) quote:Es könnten jedoch die Gewinne (z.B.
Leserforumvon JKuhr | Urheberrecht | 4 Antworten | 02.04.2014 14:18
Das Werk besteht daraus, dass die Vorlage aus Spielsteinen 2-Dimensional nachgebaut wird. Das Bild muss aufgrund der Größe der Spielsteinen natürlich stark vereinfacht werden, wird aber trotzdem eindeutig zu erkennen sein. ... Einfach nur darin, dass die Spielsteine niemals den echtheitsgrad des Originals erreichen könnten und aufgrund ihrer (viereckigen) Geometrie das Bild dem Medium angepasst werden muss?
Leserforumvon Katsuro | Urheberrecht | 3 Antworten | 23.06.2010 13:32
Auch wenn durch die Bearbeitung wiederum ein neues Werk entsteht und somit einen eigenen Urheberrechtsschutz genießt. ... Es ist dein Bild ! ... Ihr habt ja beide ein "Werk" erstellt.
Leserforumvon onlinebiker | Urheberrecht | 6 Antworten | 12.12.2019 10:58
Hallo in die Runde, ich habe eine Frage zur rechtlichen Bewertung eines Sachverhaltes, welcher wohl dem Thema „Recht am Bild" und insbesondere „dem Recht am Bild von eigenen Sachen" unterliegt. ... Am 12.12.2019 von cirius32832 Max hat die Karte erstellt, und hat somit auch die Rechte an diesem Werk. ... Es gibt in Deutschland kein "Recht am Bild einer eigenen Sache".
Leserforumvon Karantin | Urheberrecht | 2 Antworten | 24.04.2015 12:26
Ich habe heute einen Brief bekommen von einer Anwaltskanzlei wo mir vorgeworfen wird das ich ein Bild unter gewerblicher art und weise unerlaubt benutzt habe. Das ich das Bild was im Brief mit angezeigt wurde benutzt habe, stimmt. ... Muss ich jetzt auch Zahlen, wenn ich das Bild überhaupt nicht gewerblich benutzt habe (was klar zu sehen ist)?
Leserforumvon NaNaNaSoNicht | Urheberrecht | 5 Antworten | 11.06.2017 16:25
das bild wurde selbst erstellt und wurde ja nicht geklaut und angepasst oder so... ... Man müsste mal prüfen, ob sein Werk überhaupt eine ausrechende Schöpfungshöhe hat und wie groß die Abweichungen sind. ... das bild wurde selbst erstellt und wurde ja nicht geklaut und angepasst oder so...
Leserforumvon Emmersonfitipaldi | Urheberrecht | 4 Antworten | 27.12.2018 17:24
Am 27.12.2018 von Gerd aus Berlin Der Urheber einer Fotografie behält seine Urheberrechte an diesem Werk ein Leben lang - und danach 70 Jahre seine Erben. Aber der Urheber kann anderen Leuten Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen: UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten.
Leserforumvon Benbulben | Urheberrecht | 18 Antworten | 03.02.2012 17:14
Höchstens das Weltbild das Recht hatte das Bild zu nutzen. ... Selbst wenn, wo hätte Weltbild dem Empfänger denn erlaubt, das Bild zu verbreiten? ... B. 50,- Euro das Recht erhalten hatte, das Bild in Weltbild abzudrucken.
Leserforumvon guest-12330.06.2021 16:57:10 | Urheberrecht | 2 Antworten | 24.06.2021 12:39
Freie Benutzung bzw. wann ein neues Werk entsteht. ... Würde das schon reichen für ein eigenes Werk? ... https://ibb.co/tx0sVLX Bild 05 Extremer Effekt Oder muss ein Bild mindestens so extrem bearbeitet sein damit es ein neues Werk werden kann?
Leserforumvon iSnow | Urheberrecht | 7 Antworten | 23.02.2016 22:35
Um das ganze etwas zu konkretisieren: Streitpunkt ist nicht das Bild, sondern das Werk (ein digitales Werk), dass das Bild zeigt. ... Aber wie ich oben schon anführte: Gilt selbiges auch, wenn es um das Werk (meines) geht, das das Bild (nicht meines) zeigt. ... Aber wie ich oben schon anführte: Gilt selbiges auch, wenn es um das Werk (meines) geht, das das Bild (nicht meines) zeigt.
Leserforumvon Zeberos | Urheberrecht | 5 Antworten | 25.10.2018 15:17
Habe ich nun die vollen Bildrechte und darf das Bild veröffentlichen? ... Ich mache das Bild für die, die verkaufen es weiter. ... Spontan würde ich zwar auch sagen, daß eine 3D-"Visualisierung"ein... zeichnerisches... was auch immer Werk im Sinne des UrhG ist.
Leserforumvon was-ist-Recht | Urheberrecht | 4 Antworten | 02.08.2010 14:31
Der Lieferant gestattet dem Händler die Nutzung an Text und Bild. Der Händler nutzt dies und gestaltet auch seine Homepage mit einem Bild aus dem Prospekt des Lieferanten. ... Das Original Bild ist von dem Lieferanten bearbeitet und ergänzt worden.
Leserforumvon YEEZUS18JUNE | Urheberrecht | 2 Antworten | 06.06.2013 22:25
Hallo, ich wollte folgendes Bild (link unten) bei einem Drucker auf ein T-Shirt drucken lassen. ... Hier das Bild: http://www.shopjessicabuurman.com/images/v/1-Buy-Street-Fashion-%20EUDORA-Fake-Cc-Sweater-black.jpg Nun frage ich mich wie weit das Copyright greift? ... Denn während im Urheberrecht nur das konkrete Werk geschützt ist (eine von mir perfekt nachgemalte Mona Lisa ist mein eigenes Werk), greifen im Markenrecht auch Überlegungen wie "Verwechslungsgefahr".
Leserforumvon shanks06 | Urheberrecht | 9 Antworten | 17.05.2020 14:53
Kunden schicken mir ihr Bild und ihr Bild wird als Anime Figur gezeichnet und verschickt. Nun wird mein hauptprodukt ein Steckbrief von One Piece werden, aber mit dem Bild von den Kunden. ... Geschützt ist immer nur das konkrete Werk.
Leserforumvon mozzo | Urheberrecht | 2 Antworten | 27.07.2017 11:48
Zum anderen befinden sich auf meinen Fotos auch noch andere Fotos (Bild im Bild), die ich auch Büchern oder aus dem Internet entnommen habe. ... Kann man nicht pauschal beantworten. § 24 UrhG Freie Benutzung (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird. Ganz stark vereinfacht setzt "freie Benutzung" voraus, daß der eigenschöpferische Anteil am neuen Werk den Anteil des genutzten fremden Werkes deutlich übersteigt.
Leserforumvon auge1 | Urheberrecht | 3 Antworten | 23.03.2023 19:58
Darf man das Werk einer anderen Person nutzen, um auf einen Ideenklau hinzuweisen? ... Das Foto zeigt als Gegenüberstellung ihr eigenes und das Bild der anderen person. ... Meine Frage ist, ob sie das Werk der anderen Frau neben ihrem eigenen Werk als Vergleich auf Ihrer IG Seite veröffentlichen darf?
Leserforumvon sbri | Urheberrecht | 3 Antworten | 15.04.2020 17:58
Habe ich die Nutztungsrechte für dieses Bild, obwohl es letztendlich die Zeichnung von einem Markenauto ist? ... Am 15.4.2020 von kalledelhaie allgemein, ohne das Bild zu kennen und nach meinen Verständnis: Grundsätzlich hat man als Urheber Nutzungsrechte über die man verfügen kann. Es kann jedoch sein, dass die Nutzungsrechte anderer verletzt werden. das ist weniger beim BMW Logo der Fall, sondern eher ein Risiko, wenn sie das Bild einfach von einem anderen Werk angemalt haben, es also keine wesentliche Eigenleistung ("Schöpfungshöhe") erreicht.
Leserforumvon Kernell | Urheberrecht | 7 Antworten | 18.04.2011 09:13
Natürlich ist das neue Werk ein anderes, da da mehrere andere Fotos um mein Foto herum montiert worden sind. ... , dann verblassen die Ur-Werke gegenüber dem neugeschaffenen Werk, dann ist es eine zulässige "Freie Beanutzung" der alten Werke. ... Und zudem in der Regel eine freie Benutzung nicht vorliegt, wenn sich die Werkform nicht ändert, also Bild/Bild (und nicht etwa Gedicht/Gemälde)?
Leserforumvon fb276371-6 | Urheberrecht | 2 Antworten | 31.01.2011 13:12
(Quelle) Bei einem Druck auf ein T-Shirt plus LEDs wird das Werk ja bearbeitet im Sinne des § 23 UrHG, was ohne Zustimmung erlaubt ist, aber bei einer Verbreitung durch Verschenken oder Verkaufen gälte für das obige Bild der Rest des Textes, was nicht so einfach wäre bei einem T-Shirt: quote:Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeitest, abwandelst oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwendest, darfst du die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. ... Ist ein Bild aber gar nicht (halbwegs) frei wie hier, muss man sich vor einer Verbreitung schon Rechte holen vom Rechteinhaber - egal, wie schön die eigenen § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen geraten sind. Ausnahme: Man verziert das Werk nicht einfach (mit LEDs oder sonstwie), sondern nutzt es völlig frei für ein eigenes Werk nach "§ 24 Freie Benutzung (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."
Leserforumvon zigzak1915 | Urheberrecht | 5 Antworten | 18.08.2020 11:49
Wenn ich ein Gemälde mit dem Pinsel eines anderen male ist es trotzdem noch mein Bild. ... Stefan Am 19.8.2020 von RrKOrtmann Zitat (von reckoner):Wenn ich ein Gemälde mit dem Pinsel eines anderen male ist es trotzdem noch mein Bild. ... Er darf das geschützte Werk allerdings nur mit Deiner Zustimmung nutzen ( vervielfältigen, verbreiten, senden ) und veröffentlichen.
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