69 Ergebnisse für „gewerbe gewerbeschein“

Leserforumvon fb448592-13 | Gewerberecht | 8 Antworten | 28.08.2016 00:40
Meine frage darf ich auch ohne gewerbe schein rechungen schreiben ( und die steuer id nehem) wenn ich in unregelmässigen abständen aber schön öfter als hostess arbeite ? Kann ich auch meine erste fechnung ohne gewerbeschein schreiben und mir rückwirkend einen holen ? ... Am 28.8.2016 von fb448592-13 Hallo danke für die antworten Heisst also ich kann das auch ohne gewerbe schein machen, es würde nichts schlimmes dadurch passieren wenn ich keinen gewerbeschein habe., könnte mir aber einen holen ?
Leserforumvon FredFeuerstein12 | Gewerberecht | 2 Antworten | 08.11.2014 12:31
Ist es möglich dass ein Verwandter/Bekannter etc. mit meiner Vollmachtserklärung ein Gewerbe für mich anmelden kann? Oder noch besser; könnte ich bei der Verbandsgemeinde in Ort B diesen Gewerbeschein ebenfalls problemlos beantragen obwohl ich dort nicht gemeldet bin? ... Oder "Überstundenfrei". quote:Ist es möglich dass ein Verwandter/Bekannter etc. mit meiner Vollmachtserklärung ein Gewerbe für mich anmelden kann?
Leserforumvon Andre1911 | Gewerberecht | 3 Antworten | 11.11.2015 23:57
Brauch ich da ein Gewerbeschein oder kann ich dies auch ohne machen oder gibt es da noch andere Möglichkeiten? ... - Mit einer Gewerbeanmeldung ja (Vorher aber bitte in der Firma um Erlaubnis bitten - könnte einen Interessenkonflikt geben) Zitat:Brauch ich da ein Gewerbeschein oder kann ich dies auch ohne machen oder gibt es da noch andere Möglichkeiten? Ohne Gewerbeschein kein Gewerbe - Die MwSt. muss ordentlich abgeführt werden Da du mit Elektroteilen handelst ist ein Gewerbe auch sicherer, es gibt da Regelungen wie Umtauschrecht, Garantie etc.
prostitution-gewerbeschein? 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon muk01 | Gewerberecht | 2 Antworten | 03.09.2013 19:58
hallo ich habe hier eine vielleicht etwas ungewöhlichere frage... zur zeit bin ich studentin und finanziere mir mein studium mit einem studentenjob. da dort allerdings meine einkünfte stark schwanken zwischen 300-600e sind reicht es nun mal nicht aus. seit letztem monat verdiene ich mir nun mit prostitution was dazu und möchte dies auch von den einnahmen her varierend weiter machen, so dass ich mein gehalt bei bedarf auf die notwendigen 600e aufstocken kann... das heißt den im einen monat ist dies nicht notwendig im anderen eben ein bisschen mehr... da stellt sich jetzt natürlich bei mir die frage in wie weit bin ich da verpflichtet mich be finanzamt zu melden oder gar einen gewerbeschein zu beantragen? ----------------- "" Am 4.9.2013 von guest-12320.09.2014 20:57:52 quote:da stellt sich jetzt natürlich bei mir die frage in wie weit bin ich da verpflichtet mich be finanzamt zu melden oder gar einen gewerbeschein zu beantragen? Da hat der BFH im Februar 2013 seine frühere Auffassung aufgegeben, er sieht das jetzt auch beim einzelnen selbständigen Dienstleister ("Eigenprostitution") als Gewerbe an, so daß auch ggf. entsprechend Gewerbesteuer zu zahlen ist: BFH PM Die "alte" Rechtslage ist damit überholt. ----------------- ""
Leserforumvon Feuersteinxxxx | Gewerberecht | 4 Antworten | 06.02.2013 20:00
Nun hörte ich, dass man trotzdem einen Extra-Gewerbeschein oder ähnliches braucht. ... Grüße ----------------- "" Am 8.2.2013 von hiphappy Ja, unverständlich, weil wenn du schon ein Gewerbe betreibst, hast du doch schon einen Gewerbeschein. Und wenn du schon ein Gewerbe hast, weißt du doch auch, wie du die entsprechenden Einnahmen zu versteuern hast. ----------------- "" Am 8.2.2013 von Feuersteinxxxx Ja, ich habe einen Gewerbeschein, und handle mit Büchern.
Leserforumvon soulstorm1983 | Gewerberecht | 2 Antworten | 19.08.2012 22:47
Brauche ich dafür einen Gewerbeschein,da ich die Tätigkeit nur unregelmäßig ausüben werde, höchstens 1 mal im Monat? Vielen Dank ----------------- "" Am 20.8.2012 von muemmel Natürlich brauchen Sie den - es handelt sich doch wohl um eine nicht bloß einmalige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, und diese nennt man halt Gewerbe. ----------------- " "
Leserforumvon antoaneta | Gewerberecht | 2 Antworten | 29.09.2010 16:37
Ich habe gehört, dass es sich mit einem Gewerbeschein elegant löst. ... Ein Gewerbeschein jedoch ist Gegenstand selbstständiger Arbeit Das Hauptproblem liegt unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Unternehmerstatus besitzen, darin, dass Sie sich ab ~ 4100 Euro selbst Krankenversichern müssen (ich gehe davon aus, dass noch eine Familienversicherung vorliegt) - dies lässt sich wie gesagt auch nicht mit einem Gewerbe umegehen - auf welche Art und Weise das Geld beschaffen wird, ist letztlich irrelevant. ----------------- "" -- Editiert am 29.09.2010 22:19
Leserforumvon fb304721-49 | Gewerberecht | 1 Antwort | 28.06.2011 13:20
Um grundsätzlich erst einmal zu sehen ob die ganze sache gut ankommt würde ich vorrübergehend die sache laufen lassen ohne ein Gewerbe anzumelden da ich noch minderjährig bin. Der Antrag für einen Gewerbeschein eines minderjährigen (laut Amtsgericht in Oberhausen) dauert 4-6 Monate.
Leserforumvon MarionFS | Gewerberecht | 1 Antwort | 14.05.2017 10:27
Ich habe erfahren, dass ich dafür keinen Gewerbeschein brauche, da es sich um so eine Art "Übungsleiter-Job" handeln würde. ... Seit ein paar Jahren habe ich einen Gewerbeschein für Verkauf von Holzspielzeug. Könnte ich den (falls ein Schein nötig wird) ggf. umschreiben lassen, da dieses Gewerbe seit längerem ruht?
Leserforumvon fb439090-7 | Gewerberecht | 1 Antwort | 11.04.2016 20:22
Guten Abend, habe vor ca. 3 Jahren einen Gewerbeschein angemeldet, diesen dann aber nie benötigt. ... Das Gewerbe ist aufgrund der nicht getätigten Ausübung der Tätigkeit nie beim Finanzamt gemeldet worden. ... Ist es nun möglich, den beantragten Gewerbeschein nachträglich beim Finanzamt zu melden oder ist es ratsamer, das Gewerbe abzumelden und folgend ein neues Gewerbe anzumelden, welches dann beim Finanzamt zwecks neuer Steuernummer gemeldet wird?
Leserforumvon BKR | Gewerberecht | 5 Antworten | 21.04.2014 10:57
Brauche ICH ODER MEINE MUTTER hierfuer einen Gewerbeschein? ... Wer eine Firma gründet, muss dieses Gewerbe anmelden. ... Vielen Dank fuer den Hinweis mit der IHK, ich werde dort auch mal nachfragen. ----------------- "" Am 24.4.2014 von Harry van Sell Dann genügt theoretisch ein Gewerbeschein.
Leserforumvon Eslo2 | Gewerberecht | 12 Antworten | 25.02.2020 06:19
Und jetzt ist meine Frage ob man die beiden Tätigkeiten unter einem Gewerbe führen kann oder ich sogar zwei Gewerbe anmelden muss? ... Am 27.2.2020 von eh1960 Zitat (von guyfromhamburg): b) Ein Gewerbeschein reicht für beide Tätigkeiten. ... Ein Gewerbe "Texte schreiben" gibt es nicht...
Leserforumvon Janine04 | Gewerberecht | 2 Antworten | 24.03.2018 23:23
Im Sommer 2005 habe ich mir einen Gewerbeschein machen lassen wegen Promotion. ... Da ich mich nun definitiv dazu entschieden habe, in diesem Gewerbe nicht mehr arbeiten zu wollen bin ich am am überlegen: soll ich das Gewerbe abmelden? ... Ich möchte und brauche den Gewerbeschein nicht mehr.
Leserforumvon Katsuro | Gewerberecht | 4 Antworten | 20.06.2010 23:25
Wenn ich heute Gewerbeschein beantrage, wann habe ich den Gewerbeschein tatsächlich in der Hand? ... Wenn ich heute mein Gewerbe anmelde, ab wann darf ich dieses Gewerbe betreiben? ... Den Gewerbeschein - bekommst du evtl. bei der Anmeldung gleich mit.
Leserforumvon go308718-24 | Gewerberecht | 8 Antworten | 20.07.2011 17:16
Ende 2008 wurde ein neues Gewerbe angemeldet, ein bestehendes Geschäft wurde übernommen. ... Wenn ich die Veranstaltung in Zukunft mit jemand Zweites durchführen möchte, kann ich dann den ersten Gewerbeschein zu einer GbR erweitern, indem ich einen Gesellschafter nachträglich eintragen lasse? ... Wenn du 2008 mit dem zweiten Gewerbe die Kleinunternehmegrenze überschritten hast, kannst du auch für das erste Gewerbe die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. quote:Wenn ich die Veranstaltung in Zukunft mit jemand Zweites durchführen möchte, kann ich dann den ersten Gewerbeschein zu einer GbR erweitern, indem ich einen Gesellschafter nachträglich eintragen lasse?
Leserforumvon xesek | Gewerberecht | 2 Antworten | 19.07.2020 16:46
In einer Gewerbeanmeldung/dem Gewerbeschein steht "Promotion" als "Angemeldete Tätigkeit". Kann man auch als Musiker arbeiten (Gig-Auftritte & Musikproduktion) und Rechnungen schreiben mit diesem Gewerbe? ... Kann man bei diesem bereits bestehenden Gewerbe die angemeldete Tätigkeit irgendwie "updaten", also weiter ausführen, was man alles machen möchte mit dem Gewerbe, oder muss man da ein komplett neues Gewerbe anmelden?
Leserforumvon guest-12330.07.2018 08:56:38 | Gewerberecht | 13 Antworten | 29.06.2018 09:13
Vielleicht macht er das dann bei allen, ob sie auch ein Gewerbe haben. ... Es gibt keinen "Gewerbeschein". ... Auf jeden Fall habe ich das Gewerbe aufgegeben.
Leserforumvon Slider1982 | Gewerberecht | 3 Antworten | 19.03.2009 21:12
Ich möchte etwas Geld Verdienen in dem ich 1 Aufträge Vermittle und 2 Produkte auf Provisionsbasis Veräußere der Sachverhalt ist Folgender bei Punkt 1 Stelle ich den Kontakt her und Vermittele den Auftrag im Regelfall zwischen einer Privatperson und einem Gewerbebetreibenden für diese Tätigkeit stelle ich dem Gewerbe. Eine Rechnung über Angefallene Provision bei 2 ist es so das ich Digitale Medien auf eigene Rechnung vertreibe und dafür eine Umsatzabhängige Provision an den Urheber dieser zahlen muss (Bild und Video) so meine Frage Muss ich Kontrollieren ob die „Gewerbe betreibenden" bzw. die Provision Empfänger auch ein Gewerbe Angemeldet haben und selbiges noch aktuell ist den es wird sich in dem bereich Wohl Hauptsächlich um klein und Nebengewerbe betreibende Handeln wo eben nicht sofort ersichtlich ist ob angemeldet oder nicht (was mir ehrlich gesagt egal ist den aus meiner sicht ist jeder selbst schuld wenn er meint etwas schwarz machen zu müssen) Jedoch wie sieht es Vater Staat reicht es aus wenn ich in Meinen AGB darauf hinweise das sämtliche von mir vermittelten Personen verpflichtet sind die Aufträge gewerbsmäßig abzurechnen!! ... K. ----------------- "---------- Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka" Am 20.3.2009 von Slider1982 das der auftrageber dran ist ist mir bekannt nur wäre ich das ja eben nicht ich fungire bei fall 1 lediglich als vermittler und stelle eine rechnung an besagten (Nicht)Gewerbetreibenden in fall 2 Wird die Provision ja ebenfalls von mir berechnet wie weit muss meine kontroll pflicht gehen den gewerbescheine können auch abgemeldet sein usw reicht eine belehrung meiner seits wie gesagt z.b durch die agb odr muss ich den gewerbeschein vorzeigen lassen (der ja auch ungültig sin kann) usw spezjell zu 2 eem fand ich auf vielen konkurenzseiten keinerlei hinweis das die person gewerbetreibend sein muss dort wird es so abgetan wie wenn die leut privatpersonen sein können ohne gewerbe anmeldung usw lediglich bei einer fand ich in den agb den hinweis das bei inanspruchnahme der services ein gewerbsmäßiger handel vorliegt
Leserforumvon hev15 | Gewerberecht | 2 Antworten | 07.01.2015 14:11
(Ich werde mich zunächst bei der Handwerkskammer als Fotograf anmelden, ein Gewerbe anmelden (da ich auch Aufträge annehmen möchte). - Muss ich meine Krankenkasse informieren bei Gewerbeanmeldung, oder erst bei Erzielung von Gewinnen, wer kann mir hier Detailauskunft geben? ... -Wenn ich darüber hinaus auch als freie Mitarbeiterin (neben Teilzeitjob) für Magazine arbeiten möchte, reicht mein Gewerbeschein dafür aus? ... -Wenn ich darüber hinaus Coaching anbieten möchte (ohne Coachingausbildung), reicht der Gewerbeschein hierfür?
Gewerbe ... 2,67 von 5 Sterne
Leserforumvon beginner2012 | Gewerberecht | 10 Antworten | 17.01.2012 09:09
Ich habe ein Gewerbe. ... ----------------- "" Am 17.1.2012 von beginner2012 Ich habe einen Gewerbeschein = Kleinstunternehmer.
123·4